Hallo,
ich habe 2 Anliegen. Wäre schön, wenn jemand Auskunft geben könnte bzw Infos hat.
1.) zum Unterhalt
Eckdaten: Kind 11 Jahre, KM ohne Ausbildung und noch nie gearbeitet, KV hat Arbeit, zahlt schon immer Unterhalt.
Das Jugendamt hat die Gehaltsbescheinigungen gefordert. Daraus ergab sich ein Gehalt laut Düsseldorfer Tabelle von 1501 - 1900 Euro.
Wäre ein Unterhaltsbetrag von 383 Euro abzgl halbes Kindegeld.
Das Jugendamt hat den KV aber in der nächst höhen Stufe eingestuft (1901 - 2300) mit der Begründung, dass er ja kein anderes Kind hat und deswegen die nächst höhere Stufe, also 401€ abzgl halbes Kindergeld zahlen soll.
Ist das so ok? Geht das so einfach? Weil er hat ja kein Nettoeinkommen von 1901€ aufwärts. Der Kredit für das Auto wurde auch nicht berücksichtigt. Auto ist aber notwendig, um überhaupt zur Arbeit zu kommen, da wechselnde Schichten und auch verschiedene Einsatzorte.
2. Umgangsrecht
KV hätte gerne regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Kind möchte das auch.
Dies wird aber wo es geht, von der Mutter verhindert. Termine werden kurzfristig abgesagt, ans Telefon wird nicht gegangen wenn man anruft.
Das Jugendamt hier kann man getrost vergessen, die helfen nicht.
Deswegen wurde Juamt hier nicht eingeschaltet.
Das ganze soll jetzt über einen Anwalt laufen. Bekommt man das Umgangsrecht so auch durch, auch wenn man vorher nicht beim Jugendamt war?
Versuche des KV zur Kontaktherstellung hat es gegeben.
Vielen Dank schon mal.
VG Lunara