Meine Freundin hat gerade so ein Schreiben vom Anwalt von KV bekommen, nachdem dieser beim JA gesagt hat, dass er das nicht möchte. JA meinte nur trocken, dass ist die Umgangszeit des KV, wenn sie dahingehen, gegen den Willen des KV "brechen" sie den Vergleich zwecks Alleinigen Umgang und er kann Ordnunggeld verhängen.
Also das würde ich nicht mit mir machen lassen.
Die Einschulungsfeier findet an einem öffentlichen Ort statt.
Alle Eltern von egal welchen Kindern haben dazu Zutritt.
Man kann niemand den Aufenthalt an einem öffentlichen Ort verbieten.
Oder hat das Gericht ein Näherungsverbot ausgesprochen?
Der Papa kann ja der Feier fernbleiben.
Andersherum gefragt:
Die beiden treffen zufällig beim Einkaufen aufeinander während Papa Umgang hat. Ist dann auch ein Ordnungsgeld fällig?
Gruß,
PapaT