Umgang für Beerdigung

  • Meine Freundin hat gerade so ein Schreiben vom Anwalt von KV bekommen, nachdem dieser beim JA gesagt hat, dass er das nicht möchte. JA meinte nur trocken, dass ist die Umgangszeit des KV, wenn sie dahingehen, gegen den Willen des KV "brechen" sie den Vergleich zwecks Alleinigen Umgang und er kann Ordnunggeld verhängen.

    Also das würde ich nicht mit mir machen lassen.


    Die Einschulungsfeier findet an einem öffentlichen Ort statt.
    Alle Eltern von egal welchen Kindern haben dazu Zutritt.
    Man kann niemand den Aufenthalt an einem öffentlichen Ort verbieten.
    Oder hat das Gericht ein Näherungsverbot ausgesprochen?
    Der Papa kann ja der Feier fernbleiben.


    Andersherum gefragt:
    Die beiden treffen zufällig beim Einkaufen aufeinander während Papa Umgang hat. Ist dann auch ein Ordnungsgeld fällig?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • OT:

    Warum sind Frauen so "schlechte" Autofahrer? Weil sie weniger Fahren und somit weniger Routine haben.
    Warum verursachen Männer mehr Unfälle? Weil es eben im Verhältnis mehr auf der Straße davon gibt und weil Routine zu Fehlern führt.


    Hab ich den Sarkasmus überlesen :hae:?


  • Naja, sie ist sich noch nicht sicher, ob sie deswegen mit ihrem RA unverbindlich spricht. Es ist ja auch noch etwas Zeiot. Verstehe gar nicht, warum das jetzt schon kommt. Ich wüßte auch nicht wie da die Rechtslage ist bzw. ob sein RA nur blufft, aber wenn sogar das Ja sagt, dass er dann einen Antrag für Ordnungsgeld stellen kann, wird ihr KV das bestimmt tun und davor hat sie nun mal Angst.




    Wenn KV Umgang mit dem Lütten hat ist sie zuhaus, weil sie Angst hat, dass sie auf die Beiden treffen würde oder könnte. Es ist einmal passiert. Ich, mein kind und sie waren in der Stadt zum Bummeln. Auf einmal kam der Lütte angerannt und brüllte "Mama mama, du nimmst mich jetzt mit". Als sie nein sagte, ist der Lütte komplett ausgetickt, weil er nicht verstehen konnte, warum er nicht mit nach Haus konnte. Es war ... nicht schön. Kind am Weinen. KV am brüllen, KM solle sich gefälligst an den Vergleich halten und ihre Pflicht als Mutter tun, dass Kind beruhigen und ihm wiedergeben. Meine Freundin war echt etwas überfordert. Da das Gebrülle von KV nicht hilfreich war und als von seiner LG dann noch kam "Die Schl.... kann nicht mal das Balg beruhigen" war es ganz vorbei. Ich hatte Glück, dass meine Kleine dabei war und die hat den Lütten mitüberzeugt mit Papa mitzugehen.



    Das war für Beide nicht schön, daher bleibt sie daheim. :( Zumal sie danach auch "böse" Briefe erhalten hat. KV hat einen Antrag für Ordnungsgeld gestellt. Ja. Ist damit aber nicht durchgekommen. Hielten die anderen Stellen aber nicht davon ab Freundin einen "Klaps auf die Finger" zugeben. Ohne jetzt Capulet gegen Montague zu spielen. So etwas kann nun mal passieren, wie man damit umgeht ist wichtig und ich denke persönlich, dass man das hätte anders lösen können. Aber Ihr KV drückt ja auch immer nur sein Recht durch. :kopf

  • OT:


    Hab ich den Sarkasmus überlesen :hae:?



    Nö hast Du nicht. Du hast den Handlungsstrang überlesen.
    Das war bezogen darauf warum es gute und schlechte Mütter/Väter geben könnte und warum ein Vater wegen des Gehänges nicht per se schlecht ist.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Es wird doch hier niemand denken, daß nach dieser Vorgeschichte zu erwarten ist, daß sich beide Eltern an einen Tisch setzen?


    na aber sicher das doch. völlig überzeugt guck............solange weib das maul hält und brav tut was mann will.




    und tut sie das nicht ist sie halt bindungsintolerant nicht ganz bei troste verhaltensgestört aller art usw . die auswahl ist groß die dann folgt. aber auf gar keinen fall ist sie dann in der lage ein und schon mal gar nicht sein kind zu erziehen.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Sag mal ist das euer ernst das nen Vater nicht bei der Einschulung und solchen ereignissen dabei sein soll weil es der Mutter nicht passt ?


    Ja. 'Mein KV' war nicht dabei. Weil es für Kind ein schöner Tag werden sollte und keine Kampfstunden. KV hätte natürlich von weit her anreisen und sich in der Kirche zwei Reihen weiter hinten sitzen und nach einer knappen Stunde wieder gehen können. Weil: die kleine Feier anschließend war bei uns zuhause, und KV hat da keinen Zutritt. Auch ist zwischen der ganzen Familie hier und KV die Luft völlig verpestet... Längere Geschichte.


    Wenn die Mutter sich nicht ständig weigern würde irgendwelche normalen Sachen zu erlauben müsste Flin auch nicht klagen


    Er MUSS NICHT klagen. Er WILL klagen. Genau diese Argumenation ist es ja: bei der KM bleibt dem armen armen OpferKV ja gar nix andres übrig als zu klagen. Der KV lehnt die Verantwortung für sein eigenes Handeln ab. Es ist EGAL was KM erlaubt und was nicht: der KV klagt trotzdem, er findet was - und wenns eine Beerdigung ist!!
    Gleichzeitig behauptet er zu wissen, was Kind möchte, wünscht und braucht. Dabei projiziert er seine eigenen Vorstellungen und Wünsche nur auf das Kind. Der KV hat null Empathie für die Bedürfnisse seines Kindes. Er behandelt es wie einen kleinen Erwachsenen (willst du mit auf Beerdigung?)


    Dieser thread erinnert mich so sehr an 'meinen KV': Bei DER KM MUSS ich ja klagen. Aus Mücken ganze Elefantenherden. Ein Satz, eine Frage führt zu Endlosdiskussionen, und am Ende blickt keiner mehr durch, und weiß gar nicht mehr um was es eigentlich ging.. Zig Seiten Müll, sinnloses Gelabere, haarsträubende Argumente völlig am Thema vorbei, Schuldzuweisungen seinerseits, um das eigene Hemd weiß zu waschen. Irgendwann hab ich mich auf gar keine Diskussion, keine Mail, kein Gespräch mehr eingelassen.


    Die KM hier kennen wir nicht, vlt. treffen hier zwei ähnliche Charaktere aufeinander. So ließen sich die 17 Klagen jedenfalls auch leicht erklären.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    3 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Um unsere perverse und kaum nachvollziehbare Neugier zu befrieden können wir ja nochmal fragen, was Flin jetzt tut bzw. getan hat bzgl seinen eigentlichen Thread-Themas.




    Kommt Kind mit auf die Beerdigung oder nicht? Wenn ja, mit Zustimmung von KM oder Gerichtsbeschluß?




    Vielleicht war die Beerdigung aber auch schon?




    :thanks:

  • Meine Freundin hat gerade so ein Schreiben vom Anwalt von KV bekommen, nachdem dieser beim JA gesagt hat, dass er das nicht möchte. JA meinte nur trocken, dass ist die Umgangszeit des KV, wenn sie dahingehen, gegen den Willen des KV "brechen" sie den Vergleich zwecks Alleinigen Umgang und er kann Ordnunggeld verhängen.


    Da macht das JA aber eine trockene Falschaussage. In der Öffentlichkeit kann ein aufeinandertreffen passieren. Da kann es kein Ordnungsgeld für geben, wie es auch Kügelchen geschrieben hat. Und so ein wichtiger gemeinsamer Termin war bei uns eines der ersten Sachen, wo mein damaliger Sachbearbeiter beim ASD nach geschaut hat. Hier ist das keine Frage, ob da beide Elternteile an so einem Termin anwesend sein dürfen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Die Frage ist hier aber keine rechtliche, sondern eine moralische: WIE versa.... ich meinem Kind einen wichtigen Tag NICHT?


    1.Moglichkeit: Ich sage ich komm zur Einschulung. KM bleibt mit Kind fern. Voll versa... weil Kind nicht an der Einschulung dabei ist.


    2. Moglichkeit: ich verspreche nicht zu kommen, und km geht zur Einschulung und ich tauche dort auch auf: voll versa..., weil das ärger zwischen mir und KM ibt.


    3. Möglichkeit, ich als UET stelle meine befindlichkeiten hinten an, und bitte die km mir abzüge von den photos zu machen. Kind ist glücklich, weil es einen schönen Tag hhatte.


    Also, erstmal ruhe einkehren lassen in den Umgang. Vieleicht normalisiert sich der Umgang dann ja auch zwischeneinander.


    Kurze Anmerkung noch: bei der Einschuling meiner Mädels im Sommer ist so eine Situation so eskaliert, dass auf einmal sogar ne schreckschusspistole im Spiel war. Das Mädel von den beteiligten ist direkt von der Schule geflogen. Schöner erster Schultag.

  • macht das JA aber eine trockene Falschaussage. In der Öffentlichkeit kann ein aufeinandertreffen passieren.


    Bei einer Bannmeile kommt es auf den Vorsatz an. Wenn man sich zufällig in der Stadt trifft, ist das okay. Wenn man aber weiß, kv ist grad mit kind auf dem und dem Spielplatz, oder sonstwo und provoziert vorsätzlich ein aufeinandertreffen, dann kann durchaus ein Ordnungsgeld verhängt werden.

  • Bei einer Bannmeile kommt es auf den Vorsatz an. Wenn man sich zufällig in der Stadt trifft, ist das okay. Wenn man aber weiß, kv ist grad mit kind auf dem und dem Spielplatz, oder sonstwo und provoziert vorsätzlich ein aufeinandertreffen, dann kann durchaus ein Ordnungsgeld verhängt werden.


    Bei einer einstweiligen Verfügung ist das natürlich etwas anderes. Aber im Normalfall nichts ordnungsgeldwürdiges.


    1.Moglichkeit: Ich sage ich komm zur Einschulung. KM bleibt mit Kind fern. Voll versa... weil Kind nicht an der Einschulung dabei ist.


    2. Moglichkeit: ich verspreche nicht zu kommen, und km geht zur Einschulung und ich tauche dort auch auf: voll versa..., weil das ärger zwischen mir und KM ibt.


    3. Möglichkeit, ich als UET stelle meine befindlichkeiten hinten an, und bitte die km mir abzüge von den photos zu machen. Kind ist glücklich, weil es einen schönen Tag hhatte.


    4. Möglichkeit : KV sagt ich komme nicht, KM glaubt das nicht und bleibt der Veranstaltung fern, da KV da doch kommen könnte.


    Und wenn ich das richtig Verstanden habe, möchte die KM hier immer Möglichkeit 4 anwenden. Zumindest laut Angabe TS.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich finde es merkwürdig, dass Dein Sohn seinen Großvater zur Beerdigung kennen lernen soll. Es wäre besser gewesen, Du hättest den Kontakt möglich gemacht, als Dein Vater noch lebte. Und nun noch Gerichtstermine deswegen..... vermutlich wurde Dir erst beim Tod Deines Vaters bewusst, dass Du Deinem Kind niemals den Kontakt zum Großvater ermöglichst hast, und nun hast du ein schlechtes Gewissen. Geh doch einfach mit dem Kind zum Grab. Das wurde Dir hier vielmals vorgeschlagen. Auch ich finde es gut.

  • Ich finde es merkwürdig, dass Dein Sohn seinen Großvater zur Beerdigung kennen lernen soll. Es wäre besser gewesen, Du hättest den Kontakt möglich gemacht, als Dein Vater noch lebte.


    Er hätte seinen Opa gerne kennengelernt. Leider hat das nie funktioniert. Wegen Krankheit des Opas und auch, wegen ständiger Umgangsboykotte der Mutter.



    Genau, Hau drauf. Aber bitte zuerst die 15 Seiten durchlesen.

  • Er hat doch f geschrieben das der Umgang zu kurz war um die Reise anzutreten und Opa zu krank war,


    Nein, das hat er SO nicht geschrieben, das Kind ist in den Ferien hälftig bei ihm und zusätzlich regelmäßig an Wochenenden.


    Was er geschrieben hat, daß es 3 lange Besuche vom Kind gegeben hat und zweimal wohl die Mutter interveniert und einmal ER es nicht auf die Reihe bekommen hat, ihm war nicht bewusst, daß sein Vater sterben könnte und er hat den Besuch auf eine Zeit verschoben, wo es dem Papa wieder besser geht.


    Auch an einem Wochenende kann man reisen, wenn einem das Kennenlernen so wichtig ist, wenn mir das zu viel wäre, hätte ich einen Skypekontakt oder wenigstens telefonieren möglich gemacht.


    Wenn der Opa keinen Computer gehabt hätte, dann hätte ich da in der zuständigen Gemeinde angerufen und gefragt, ob es einen Sozialarbeiter oder ähnliches gibt, der ihm behilflich sein kann...


    Wo ein Wille ist...


    ABER, er wollte WARTEN, bis es dem Papa wieder besser geht. Nun ist er tot! Das ist schrecklich und sicherlich denkt man sich hinterher: Mist, ich hätte es so gern gehabt, daß die Beiden sich kennenlernen.


    Eine schreckliche Situation, aber, ganz ehrlich? Eine selbstgemachte! Dafür kann weder die KM etwas, noch einer von uns. Damit muß der TS leben und es wird ihn nicht weiterbringen, die Wut und Enttäuschung darüber an Anderen auszulassen, außer daß es dafür sorgt, daß das Leben für alle Beteiligten erschwert wird.