Unterhalt für Ehegatten obwohl man bet ist?

  • Hey foris,
    Ich mal wieder. Folgende Frage hat die noch nicht ex frau meines Freundes anspruch auf trennungsunterhalt obwohl er die kinder hat und versorgt?
    Sie verlangt grade fahrgeld (zug) und essen geld.
    Ausserdem droht die eben mit gericht.


    Muss er ihr die Fahrten zu ihm finanzieren?
    Essen geld sehen wir ein.


    Sie kommt 500km weit aber ehrlich ist es ihm als bet zumutbar das er das mittragen muss immerhin hat er echt hohe Kosten allein der kids wegen

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Wenn sie Unterhalt für die Kinder zahlt, dann bekommt sie ja das halbe KG. Davon muss sie dann das Essen am Umgangswochenende selber finanzieren.


    Die Fahrten zum Umgang sind ebenso ihr Problem.

  • Sie zahlt keinen unterhalt. Sie will welchen.er bekommt unterhaltsvorschuss. Sie will das er ihr die Fahrtkosten erstattet und essen geld wenn sie runter kommt um die jungs zu besuchen. Sie ist so weit weg gezogen nicht er

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Hi,


    warum ist sie so weit weg gezogen?


    Ist ihr Problem aus finanzieller Hinsicht die Fahrten für Umgang, weil sie die Entfernung geschaffen hat. Aber mal ehrlich, was ist mit den Kindern, die ihe Mutter vermissen, wenn sie es nicht bezahlen kann?

  • Sie hat einen job. Sie verdient knapp 1000 euro. Sie hat diese Entfernung selbst geschaffen und natürlich ist das für die kids blöd. Aber muss er jetzt mit seinem geld dafür zahlen das sie kommen kann? Er bringt die kids zu ihr wenn sie hier bei ihrer Freundin ist und er muss schon monatlich alle kosten tragen ogs etc.er verdient etwas mehr als sie dafür muss er aber auch für die Betreuung unter der Woche aufkommen da er vollzeit arbeitet

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Wenn sie ergänzend Alg2 bekommt, kann sie einen Antrag stellen beim Jobcenter auf Umgangskostenvorschuß bzw. Erstattung ( ich kriege meine Kosten erst immer im Nachhinein zurück und nicht als Vorschuß, habe aber gehört, dass das von Jobcenter zu Jobcenter verschieden ist), notfalls soll sie bei Caritas o.a. anfragen, die unterstützen solche Kosten häufig oder gewähren zumindest zinslose Darlehen und helfen auch bei der Beantragung der Kosten bei z.B. Jobcenter.

  • Sie kann ja gerne mit dem Gericht drohen, ist nur die Frage wie weit sie damit kommt. Wenn sie wegzieht wird sie die Umgangskosten selber tragen müssen.


    Inwieweit ihr Trennungsunterhalt zusteht ist auszurechnen. Da ist aber die Frage, welche Einnahmen sie hat. Da sie nicht leistungsfähig Betreffs KU zu sein scheint, gehe ich jetzt mal davon aus, daß sie SGB2-Leistungen bezieht. Als SGB2-Bezieherin hat sie keinen Unterhalt zu fordern, da die Unterhaltsansprüche ans JC übergehen. Wenn, dann können die dann was fordern.


    Sollte sie keine SGB2-Leistungen erhalten, dann wird sie sich erstmal Antwaltliche Unterstützung holen müssen. Der wird dann erstmal auf den friedlichen Weg Auskunft über das Einkommen deines Freundes einfordern und berechnen. So schnell wird da nicht zum Gericht gegangen. Zum Gericht kann man erst gehen, wenn sich ergibt, daß er überhaupt Leistungsfähig dafür ist und man auf die Unterhaltsforderung nicht eingeht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Maya19,


    Zitat

    Sie hat einen job. Sie verdient knapp 1000 euro.


    Zitat

    er verdient etwas mehr als sie dafür muss er aber auch für die Betreuung unter der Woche aufkommen da er vollzeit arbeitet


    Sagen wir mal dein Freund verdient 1200 Netto und die sind noch nicht bereinigt, kann er ihr gar keinen Trennungsunterhalt zahlen, weil er unter seinem SB ist!


    Arbeitet seine EX Frau Vollzeit, Teilzeit oder erhält sie Lohnersatzleistungen?


    Wie alt sind die zwei Kinder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Zitat

    Sie verdient knapp 1000 euro.


    Und würde mit den Umgangskosten eventuell für diesen einen Monat Alg2 bekommen, da die Umgangskosten ( so sie denn angemessen sind) ihr Einkommen mindern. Sie soll für den einen Monat Alg2 beantragen und die kosten für den Umgang mit reinschreiben. Mehr als ne Ablehnung wird sie nicht bekommen, vielleicht hat sie ja Glück.

  • Er verdient 1, 3 plus kg und pflegegeld. Die jungs sind 8 und 9. Die Mutter kommt bisher alle 3 Monate Samstag auf Sonntag. Ich wüsste halt gern ob er verpflichtet ist ihr dieses Geld zu geben. Immerhin wird das ja quasi erpresst da sie droht die kids sonst nicht über Nacht zu nehmen. Was ihn in die Zwangslage bringt entweder er gibt nach oder die kids werden schwer enttäuscht

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Klare Antwort: Mit 1300 netto wird er bereinigt beim Selbstbehalt sein und damit nicht Leistungsfähig. Kann er gar nicht bezahlen. Die mögliche Klage wird eh ins leere gehen. Sie muss zum JC und aufstockendes Harz4 beantragen. Das bekommt sie dann auch genehmigt. Und dein Freund soll sich nicht erpressen lassen. Was sie macht, ist streiten auf dem Rücken der Kinder.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Maya19,


    also er verdient ca. 1300 Euro Netto, aber sein Nettoeinkommen ist noch nicht bereinigt und er wird dadurch keinen Trennungsunterhalt zahlen müssen!


    Zuzüglich erhält er zweimal Kindergeld, also 2x 184 Euro = 368 Euro!


    Außerdem erhält er zweimal Unterhaltsvorschuss, also 2x 180 Euro = 360 Euro!


    Dadurch erhält er zusammen 728 Euro an Staatlichen Leistungen für seine zwei Kinder und diese werden zu Recht nicht zu seinem Einkommen dazu gerechnet!


    1) Das Kindergeld: Es wird zur Hälfte beim Kindesunterhaltes angerechnet!
    2) Der Unterhaltsvorschuss: Er wird nur gezahlt, wenn der UET nicht zahlen kann und darum kann es auch nicht zu seinem Einkommen dazu gerechnet werden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Klare Antwort: Mit 1300 netto wird er bereinigt beim Selbstbehalt sein und damit nicht Leistungsfähig. Kann er gar nicht bezahlen. Die mögliche Klage wird eh ins leere gehen. Sie muss zum JC und aufstockendes Harz4 beantragen. Das bekommt sie dann auch genehmigt. Und dein Freund soll sich nicht erpressen lassen. Was sie macht, ist streiten auf dem Rücken der Kinder.


    @Hucky.Bei TU bin ich nicht so sicher.Bei mir (laut Gerichtliche Urteil)wurde ich verpflichtet TU zu zahlen,obwohl ich BET bin.KM wurde verpflichtet KU zu zahlen(sie verdiente damals unter SB,aber bei Bemühungen könnte dank Ausbildung mehr verdienen).Mir wurde berechnet nur SB+Ausgaben. :angry

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

    Einmal editiert, zuletzt von Chaos Papa ()

  • Es kommt auf die Einkommen an. Deshalb hab ich da ja eben nach gefragt. 1300€ und 1000€ liegen nah beieinander. Berechnet wird nach 3/7 Methode. Wobei aber beide nach Bereinigung der Einkommen unter dem Selbstbehalt von 1100€ liegen werden.


    Wenn man den Selbstbehalt und die Bereinigung mal wegläßt (und evtl. fitive Einkommen). Dann müsste KM 554€ KU zahlen, ihr blieben dann 464€ über. Nach 3/7 Methode wären dann 358€ TU zu zahlen. Von daher wäre das dann sogar ein Plus-Geschäft.


    Wenn BET z.B. 2000 Netto verdienen würde und UET 1000€, dann wäre TU zu zahlen (658 TU zu 554 KU).


    Wer an wen TU zahlen muss hat nichts damit zu tun, wer BET oder UET ist. Da zählen rein die Einkommen (nach Bereinigung) der Eltern ohne Einkommen der Kinder wie Kindergeld oder UVK .

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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