Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Nummer ändern ! Vorher klare Ansage dass sie sich den Behörden und den Konsequenzen stellen soll, danach kann man weitersehen wie und wann in welcher Form ein Kontakt aufgebaut werden kann.
    Diesbezüglich kann sie dann gerne einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt in die Wege leiten, diese werden Dich dann sicherlich anschreiben.


    Vorher : Gar nix !!!!

  • Ich glaube, ich würde die Telefonkontakte nicht unterbinden. Das Kind war jetzt 1 Jahr mit der Mutter zusammen, die Mutter mit all ihren Fehlern und Gefahren ist also eine wichtige Bezugsperson, nach der sich das Kind sehnt. Ist nicht schön, ist aber so. Das Kind kämpft gerade, schlägt um sich, lehnt sich auf. Das Kind denkt nicht vernünftig.


    Zum Vergleich: Früher hat man in Krankenhäusern Eltern den Besuch ihrer Kinder untersagt oder beschränkt, weil die Kinder nach Besuchen emotional manchmal aufgewühlt waren, geweint haben. Für das Pflegepersonal war es leichter, wenn die Eltern nicht gekommen sind. Heute macht man das nicht mehr so.


    Ich würde die Telefonate regulieren, festgelegt Zeitpunkte, Zeitdauer festlegen. Ob täglich oder z.B. 3 Mal pro Woche musst du im Gefühl haben. Du solltest auch ungefähr wissen, was dort gesprochen wird. Wenn solche Telefonkontakte regelmäßig und verlässlich stattfinden und die Telefonate vernünftig ablaufen, wird es das Kind leichter haben, sich mit der Zeit auf die neue Situation einzustellen.


    Normalerweise profitiert die eigene Beziehung zum Kind davon, wenn der Kontakt und die Beziehung zum anderen Elternteil (und sei er/sie auch noch so verantwortungslos, idiotisch, krank, kriminell,...) ermöglicht und begleitet wird.


  • ich glaube ich würde DRINGEND einen Fachmann / eine Fachfrau befragen sprich Kinderpsychologe /in oder vergleichbares. Manchmal ist es auch wichtig, damit Kinder zu Ruhe kommen (auch innerlich) nicht (in dem Fall die Mutter) mit manchem konfrontiert zu werden, zum Schutz des Kindes. Aber ich bin leider nur Alltagspsychologin und nicht versiert. Wahrscheinlich kann ich mein Kind und meine Stituation auch nicht vergleichen mit der hiesigen. Ich sehe allerdings, seit Sohni nicht mehr zu Papa geht (Wunsch des Kindes und ausgelöst durch viele unschöne Dinge) war die erste Woche sehr durchwachsen, viel gebocke etc.. nun ist es wieder einfacher mit ihm. Ich merke wie er zur Ruhe kommt.


    Vater77 ich hoffe für euch alle, das ihr gut zur Ruhe kommt und alle ankommen könnt.


    lg
    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Die Antwort des JA ist da.
    Sie war völlig überrascht, dass nun tatsächlich ein Haftbefehl vorliegt.


    Zumindest habe ich erst einmal Ruhe vor dem JA.




    Am Freitag bekam ich dann einen Anruf von der Mutter von einer Festnetznummer.
    Ich ging ran und wußte erst dann das es die KM war.


    Sie wollte die Kleine sprechen, was nicht möglich war, da diese gerade nicht bei mir gewesen ist.


    Jedenfalls habe ich die Nummer anschließend nachgesehen und es war die Nummer einer JVA hier in der Gegend.
    Auf Nachfrage bei dieser JVA sagte man mir nur, wer hier sei, sei nicht zur U-Haft.


    Also scheint es so, dass sie nun doch im Knast ist.
    Wohl wegen einer anderen Sache, die von der ich nichts weiß. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass wenn sie dort ist, ihr wohl auch der Prozeß gemacht wird wegen der Kindesentziehung und sie sie nicht laufen lassen bevor der Prozeß gemacht wurde, ich hoffe wegen der Fluchtgefahr.


    Bisher habe ich keine weiteren Informationen, sie hatte in dem Telefonat nicht gesagt, dass sie inhaftiert sei.


    Hat irgendjemand eine Idee, wie ich an die Information komme, wie lange sie dort bleiben muß und weswegen sie eingebuchtet wurde?


    Die Strafverhandlungen sind ja öffentlich, aber wo gibt es einen Überblick über was wann verhandelt wurde?


    Jedenfalls hat sich die Frage des Umganges damit ersteinmal erledigt.
    Ich denke nicht, dass ich mit den Kindern ins Gefängnis muß um Umgang zu gewährleisten, oder ??

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

    Einmal editiert, zuletzt von Vater_77 ()

  • Ich denke nicht, dass du es herausfinden kannst. Datenschutztechnisch wird es dir keiner sagen. Ich denke auch nicht, dass es einen öffentlich zugänglichen Überblick geben wird, wann wessen Verhandlung war. Vielleicht steht dort maximal der Grund, z.B. Betrug. Aber du weißt ja nicht, wann genau "ihre" Verhandlung war, so dass dir diese Information wenig nutzen wird.
    Das Einzige was du machen kannst, ist, dass du ihr einen Brief schreiben und sie danach fragen kannst.


    Auch im Gefängnis kann es Umgang geben. Dafür gibt es extra Familienräume, die am Eingangsbereich sind, damit Kinder nicht an Gefangenen vorbei gehen können. Die Kinder können dann vom UET, Großeltern, Angehörige oder auch von Ehrenamtlichen zum Umgang gebracht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • @ Nordlicht


    Danke für die Information. Jedoch müßte der Termin irgendwann in 2013 stattgefunden haben.


    Das sehe ich da leider nicht mehr.
    Allerdings kann ich diese Seiten verfolgen, ob da was in naher Zukunft kommt.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Wenn es keine U-Haft ist, dann ist es "irgendwann" zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen.
    Interessant, dass die Daten beim Kindesentzug nicht abgeglichen wurden. Als dort der Haftbefehl vorbereitet wurde, hätte der alte Haftbefehl eigentlich auffallen müssen. Es kann aber sein, dass dir das schlicht nicht gesagt wurde. (Die anscheinende Flucht vor der Haftstrafe oder das Nichterscheinen bei einer Gerichtsverhandlung wirft übrigens noch einmal ein anderes Bild auf den Kindesentzug ...).


    Du kannst hier das JA informieren und auch über die Haftanstalt. Das JA kann - muss nicht - Kontakt aufnehmen, wenn du zB eine Beistandschaft einrichtest wegen Unterhaltsforderungen oder Unterhaltsvorschuss kassierst. Über diese "Krücke" bekommst du dann doch Auskunft im begrenzten Maße (Länge der Haft etc.)


    Bei einer Verhandlung wg. Kindesentzug würdest du als Zeuge geladen werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Guten Morgen!


    Nach meinen Erfahrungen mit unserem KV, der auch ein regelmäßiger Besucher solcher Anstalten ist...je mehr man im Schiss mengt, desto mehr stinkt es.
    Ich kann nachvollziehen, dass es für dich von Bedeutung ist, wie lange sie weggesperrt ist und ihr in Sicherheit seid.
    Allerdings gibt es da noch einen anderen Aspekt: Kontakt - egal welcher Intention und Art - fordert meist eine Antwort, woraus Kontakt folgt. Kontakt kann beim gegenüber Wünsche befeuern etc etc.


    Auch in der JVA würde ich tunlichst auf Kontakt verzichten...meine Meinung ist, dass ein Kind nicht alles mit- und abbekommen muss. Da gibt es sicherlich Fälle, bei denen es vertretbar ist.
    Bei euch finde ich persönlich Ruhe absolut vertretbar.


    lg,
    cola

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    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
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    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Auch wenn es im Gefängnis Umgang geben kann - ich wäre dazu nicht bereit. Zum einen hat die KM sehr lange Zeit keinen Kontakt, geschweige denn Umgang, zugelassen, zum anderen braucht die große Tochter erst einmal genug Ruhe und Zeit sich einzugewöhnen. Diese Umstellung ist ja doch etwas größer, vor allem, weil die KM ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen ist.
    Da würde ich auch telefonischen Kontakt erst zulassen, wenn sich die Situation zu Hause einigermaßen normalisiert hat.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Haben ihre Kinder nicht ein Auskunftsrecht ? Und Du bist ja gesetzlicher Vertreter der Kinder.
    Umgang im Gefängnis ist für Kinder meist dramafreier als für die Erwachsenen.
    Die Kinder haben diese Gedanken nicht so arg.


    Vorteil wäre dass Du sicher sein kannst, dass sie sich mit den Kindern nicht wieder absetzt :-)
    Betreuteren betreuten Umgang kann es nicht geben.
    Dazu wäre aber wirklich abzuwarten wie lange sie inhaftiert sein wird.
    Und ob die Kinder das überhaupt wollen.


  • Vorteil wäre dass Du sicher sein kannst, dass sie sich mit den Kindern nicht wieder absetzt :-)
    Betreuteren betreuten Umgang kann es nicht geben.
    Dazu wäre aber wirklich abzuwarten wie lange sie inhaftiert sein wird.
    Und ob die Kinder das überhaupt wollen.


    Es stimmt, dass der Umgang "sicher" ist...bis zum Tag der Entlassung. Genau da schlägt das System und auch die Kontinuität im Sinne des Kindeswohls zu.
    Das Kind ist möglicherweise bis dato an regelmäßigen Umgang in gesicherter Umgebung gewöhnt...Sind wir mal realistisch, in Freiheit wird diese Konstanz nicht fortgesetzt (werden können).
    Die Sicht "nur" auf die Zeit der Inhaftierung zu beschränken wirkt recht kurzsichtig.


    lg
    cola

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  • Es geht ja um das Kindeswohl.
    Und es ist anzunehmen dass die Mutter nicht gleich wieder inhaftiert werden möchte.
    Wie oben gesagt, wollen die Kinder sie sehen ? Was sagt ggf. ein Kinderpsychologe dazu?
    Nach der Entlassung wird es eh um Umgang gehen, für die Kinder ist es da besser die Frau noch zu kennen , und somit die Bindung nicht abreißen zu lassen.
    Bei einem Besuch alle paar Wochen bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone wenn klar ist, dass es den Kindern nicht schadet.

  • Ich danke euch für eure Antworten.


    Ich habe mir zwischenzeitlich eine eigene Meinung gemacht.


    Ich werde mit keinem Kind in den Knast gehen, um einen Kontakt zwischen Mutter und Kind herzustellen!


    Wer sich absolut nicht an die Regeln des allgemeinen Miteinander unserer Gesellschaft hält, und eine Inhaftierung ist sicherlich ein klares Zeichen dessen, der muss eben sehen, wie er / sie klarkommt.


    Die kleine Tochter kennt die KM ja gar nicht, da ist also kein Problem zu erwarten.
    Die große, die jetzt wieder hier ist, benötigt tatsächlich erst einmal Ruhe, damit sie sich hier einfindet.


    Nach verschiedenen (Telefon) Kontakten bin ich davon überzeugt, dass zur Zeit kein Kontakt der bessere ist.
    Aus Kindeswohlsicht und nicht aus meiner Sicht und auch nicht aus Sicht der Mutter.


    Die Dame in der Beratungsstelle der Caritas, die sich mit Familienproblemem auseinandersetzt und die ich letztens aufgesucht hatte, ist auch dieser Meinung, bzw. hat mich darin klar bekräftigt.


    Und ehrlich gesagt, ich gehe nicht ins Gefängnis. Auch nicht zum Besuch....


    Und ich habe mich sowieso gewundert, dass sie so schnell aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich war es ein Zufall, denn sie kann sich quasi unsichtbar in der Stadt bewegen. Das war immer Ihre Spezialität. Nie aufzufallen.
    Sie will sicherlich nicht wieder so schnell inhaftiert werden, aber die Frage ist, ob sie denn inhaftiert würde, wenn sie wieder nach Frankreich losmacht.
    Habe ich dann die Kraft, das Ganze nochmal durchzustehen ?
    Habe ich das Geld dazu ?
    Und würde sie dann wieder mit nach Deutschalnd zurückkommen um sich einsperren zu lassen ?
    Das glaube ich nicht und daher wird sie sich in Frankreich recht sicher fühlen.


    Es steht also nicht so viel für sie auf dem Spiel wie es bei Rosenimo klingt.
    Also bleibt die Gefahr lebendig, dass sie die Kinder mitnehmen könnte.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Jedenfalls gehe ich davon aus, dass wenn sie dort ist, ihr wohl auch der Prozeß gemacht wird wegen der Kindesentziehung und sie sie nicht laufen lassen bevor der Prozeß gemacht wurde, ich hoffe wegen der Fluchtgefahr.


    am elegantesten wäre es, hier ggf. als Nebenkläger aufzutreten... immerhin betrifft es Dich/Euch ja nicht unerheblich-
    und so hast Du über Deinen Anwalt die Möglichkeit, hier "auf dem Laufenden" zu bleiben-


    Ansonsten wirst Du vermutlich eh als Zeuge geladen werden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich bitte immer noch zu bedenken, dass die Mutter bei allem Mist, den sie verzapft hat für das Kind wichtig ist. Das Kind hat dort sehr lange gelebt und versteht vermutlich die Welt nicht mehr. Es muss sehr hart für das Mädchen sein, die Mutter nicht mehr um sich zu haben.


    Sie hat sich schon mal so gefühlt, als Du nicht mehr da warst und jetzt noch mal das Ganze für das Kind. Ich mag mir die Traurigkeit des Mädchens gar nicht vorstellen.


    Für Dich ist es bestimmt auch der einfache Weg, einfach keinen Kontakt zur Mutter, zu wollen. Nach alledem, was sie Dir angetan hat und auch dem Kind. Aber ich halte das nicht für richtig.


    Wenn ich mir so vorstelle, ich würde was verbocken, (soll auch schon vorgekommen sein, dass man wegen Nichtigkeiten im Knast saß) und meine Kinder dürften mich nicht mehr sehen. Die würden so unendlich leiden, sich in den Schlaf weinen.


    Das die Mutter so oft anruft, zeigt auch, dass auch sie an dem Mädchen hängt.


    Oh mensch, das arme Kind.

  • [...]


    Oh mensch, das arme Kind.


    Das Ihre Mutter so handelt...genau.
    Kinder sind nicht dafür da, die Verantwortungslosigkeit der (erwachsenen) Eltern auszubaden und zu schultern. Da gilt es weitsichtig abzuwägen und nicht nur den Moment zu sehen.
    Manchmal frage ich mich echt, ob der Transfer funktioniert, dass man auch sein eigenes Kind dem hier gesagten aussetzen würde oder es einfacher fällt über "fremde" Situationen zu urteilen.


    @Vater77:
    Ich finde es gut, dass Du Dir immer und immer wieder alle Meinungen durchliest, abwägst, Bauchgefühl walten lässt und dir nochmal zusätzlich Fachhilfe suchst! Ich ziehe meinen Hut vor Dir :)


    lg,
    cola

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  • @ kullerkeks


    Also das mit den Nichtigkeiten, für die man im Knast sitzen sollte, kenne ich leider nicht.
    Natürlich kann man wegen einer durchzechten Nacht mit entsprechenden Ausfällen mal im Bau landen, aber dann nur in der Zelle, die einer kurzfristigen Festnahme dient.


    KM sitz aber in der JVA, dort wo nur verurteilte Straftäter sich aufhalten.
    Das ist eine ganz andere Ecke und da kommt man sicherlich nicht für Nichtigkeiten hin.


    Ja es ist richtig, dass die Mutter an der Kleinen hängt.
    Aber hängt deswegen auch die Kleine an der Mutter ???


    Wenn das der Fall wäre, würde sie erstens nach Mama rufen, schreien oder wer weiß was.
    Sie hätte sich sicherlich nicht so einfach in Frankreich mitnehmen lassen.
    Sie hätte sich wahrscheinlich riesig gewehrt, als Mama dann aus dem Auto aussteigen wollte.
    Worauf ich hinaus will: Da ist und war keine Bindung zwischen Mama und Kind.


    Und der Umgang ist sicherlich nicht dazu da, den Selbstbehauptungstrieb der Mama zu befriedigen.


    Zum Glück hat sich die Kleine auch nicht in den Schlaf geweint.
    Sie hat geschrieen, dass sie nicht bei mir schlafen möchte.
    Sie hat rebelliert, da sie Angst hatte, bei mir zu schlafen. ( Gehirnwäsche der KM )


    Aber sie hat nur ganz wenig nach Mama geweint.
    Vielleicht interpretiere ich das Verhalten auch falsch.


    Aber auch eine befreundete JA Mitarbeiterin konnte das Kind, nachdem sie wieder bei mir war einfach mitnehmen, wenn sie es gewollt hätte.
    DAS ist kein normales Verhalten, welches eine Bindung dokumentiert.


    Und ja es ist richtig, meine Tochter wurde nun das zweite Mal entwurzelt.
    Das ist sehr traurig und ich hoffe, dass ich die Schäden gut ausgeglichen bekomme.


    Aber die Alternative wäre gewesen, sie dort zu lassen. Und das wäre auf Dauer die schlechtere.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • kullerkeks
    Es gibt leider Elternteile, bei dem ein Umgang dem Kind schadet. Leider. Und hier scheint es so zu sein.
    Wenn das Kind alt genung ist, um Umgang zu verkraften, dann kann man wieder drüber reden.
    Nach dem hier vorgefallenen kann das noch lange dauern.
    Ich wünsche Vater 77 viel Glück.