KV untersagt mir, mit Kind Therapie beim Psychologen

  • Ich habe leider gerade ein großes Problem mit dem KV.


    Seit Anfang des Jahres habe ich um Hilfe bei der Kinderärztin gebeten da Sohn,11Jahre Nachts ins Bett macht.
    Geht schon seit einiger Zeit und ich kam an meine Grenzen.
    Zudem zeigt Sohn Auffälligkeiten in der Schule, neigt dazu sich leicht Ablenken zu lassen, ist Unkonzentriert, stört auch den Unterricht.


    Die Kinderaerztin stellte mir eine Überweisung zum Kinder Psychologen aus.
    Auf den Ersttermin musste ich fast ein dreiviertel Jahr warten.


    Ich hatte bereits vor dem ersten Termin beim Psychologen den KV in Kenntnis gesetzt das ich mir/uns dort Hilfe einholen möchte und eine Lösung der Probleme dort erhoffe.


    Soweit, so gut.
    Die ersten Termine waren von Problemfall schildern gefüllt.
    Ganz normaler Werdegang.Es wurde viel gefragt, von Geburt an, Beziehung, Trennung etc. Also alles was Relevant sein könnte/ kann.
    Hinzu kam das bei Sohn ein IQ-Test gemacht wurde und ein EEG.Und natürlich wurde auch mit ihm gesprochen.


    Nach jedem Termin bei dem Psychologen habe ich den Verlauf dem KV mitgeteilt.
    Er hat ein Schreiben der Ärztin zugesendet bekommen, wo er in Kenntnis gesetzt wurde das ich mit Sohn dort eine Therapie anstrebe.(er wusste das zu dem Zeitpunkt eh schon).
    Da wir das Gemeinsame Sorgerecht haben, bedarf es der Zustimmung des KV, ergo-er muss das Schreiben von der Psychologin unterschrieben zurück senden.


    Nun ist es so das die Psychologin sehr schlecht Telefonisch zu erreichen ist, habe sie mehrmals-wenn ich einen Termin hatte nochmals darum gebeten KV anzurufen.Das ist bis jetzt nicht geschehen.
    Ergebnis, KV blockt und Untersagt mir mit Sohn hinzugehen.


    Kann ich verstehen irgendwie.
    Was passiert aber wenn ich trotzdem zu folgeterminen mit Sohn hin gehe?
    Mir ist das wichtig das die Therapie weitergeht, wir dort Hilfe bekommen.
    Das ganze geht jetzt seit knapp drei Jahren, ich weiß nicht mehr weiter, Sohn auch nicht...es herrscht einen Angespannte Stimmung zwischen Sohn und mir die ich so nicht möchte


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Der Arzt muss ab einem bestimmten Punkt -nach den Vorgesprächen - die therapeutische Behandlung verweigern, wenn nicht die Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern vorliegt.
    Wichtig zu wissen wäre, mit welcher Begründung der Vater die Behnadlung ablehnt.
    Nennt er keine Begründung, bestehen Chancen, die Unterschrift durch das Gericht ersetzen zu lassen.
    Nennt er eine (fundierte) Begründung, sollten sich alle Beteiligten - Eltern, Therapeut, Hausarzt - an einen Tisch setzen und zu einer Entscheidung kommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, das war auch mein Gedanke der mir als erstes kam.
    Jugendamt zu rate ziehen.


    Das will KV übrigens auch.
    Kann er, soll er auch.


    Am Rande...KV unterstellt mir auch, das ich mit Sohn nicht zum Kieferorthopäden gehe.
    Sohn hat zu kleinen Oberkiefer, Kreuzbiss und Fehlstellung der Zähne.
    Woher weiß ich das wohl?....


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Wichtig zu wissen wäre, mit welcher Begründung der Vater die Behnadlung ablehn


    ....weil er mir nicht glaubt.
    Ich Informiere KV was gemacht wurde, was angestrebt wird etc.
    Er glaubt es nicht..... :frag Mir jedenfalls nicht.


    Er moechte es von der Psychologin selber hoeren, die ist jedoch sehr schwer Telefonisch zu erreichen, nicht nur fuer ihn....auch fuer mich.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Er glaubt es nicht..... :frag Mir jedenfalls nicht.


    Er moechte es von der Psychologin selber hoeren, die ist jedoch sehr schwer Telefonisch zu erreichen, nicht nur fuer ihn....auch fuer mich.

    Dann informiere KV über den nächsten Termin bei der Psychologin/Kieferorthopädin und bitte ihn mitzukommen, oder eben selber einen Termin mit der Dame auszumachen.


    Zieh dich als Angriffpunkt raus aus der Nummer.

  • Das wird wohl nicht gehen, das er da persoenlich hingeht und mit der Psychologin spricht.
    KV sein Wohnort liegt hunderte Kilometer von uns entfernt...
    Hätte ich gleich mal erwähnen sollen, trotzdem Danke Lichtengel :thanks:


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • ich würde die sache einem anwalt für familienrecht übergeben und die sache durch ein familiengericht erledigen lassen. wenn er also nicht einwilligt, dann lass die unterschrift ersetzen.

  • Ja! Hatte ich schon in anderen Angelegenheiten.Mir glaubt er nicht, stellt meine Information an ihn in Frage, lässt sich inhaltlich das selbe von der Amtsstelle sagen und ist zufrieden :radab ....


    Hab da die Logik noch nicht gefunden... :hae:


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Ich habe mich nun letzte Woche beim Jugendamt beraten lassen.
    Es würde so verlaufen das, wenn sich der KV trotz Gespräch mit der Psychologin weiterhin weigert die Unterschrift für den Therapiestart zu geben, dass Jugendamt als Mediator auftritt, also zwischen uns vermitteln würde.
    Klappt das nicht, würde mir nahegelegt werden beim Familiengericht einen Antrag zu stellen, entweder das die benötigte Unterschrift gerichtlich ersetzt wird, oder gleich einen Antrag zu stellen das die Gesundheitsfürsorge auf mich alleine übertragen wird.


    Ich habe mich entschlossen ersteinmal abzuwarten was das Gespräch mit der Psychologin bringt.
    Sollte er dann weiterhin gegen die angestrebte Therapie sein, wende ich mich an den Mediator des Jugendamtes.
    Wenn dann seitens des KV immer noch nicht eingelenkt wird, stelle ich den Antrag beim Familiengericht das die Unterschrift ersetzt wird.
    In die "vollen" möchte ich nicht gleich gehen, also das ich gleich die alleinige Gesundheitsfürsorge beantrage, fänd ich nicht so toll.


    Hab dennoch eine Frage.
    Mir wurde nahegelegt, da meine Informationen bezüglich der Kinder an den KV in Frage gestellt werden-nicht geglaubt werden, dies nun schriftlich zu tätigen-per Einschreiben.
    Nun, ich habe festgestellt das es mehrere Möglichkeiten zum versand eines Einschreibens gibt.
    1.einmal das nur bestätigt wird das der Zusteller den Brief in den Postkasten eingeworfen hat.
    2.einmal das der Zusteller dem Empfänger, oder einen von ihm Bevollmächtigten den Brief gegen Unterschrift übergibt.
    Und, wie zweitens, nur das ich den Rückschein erhalte.Also seine Unterschrift das er den Brief vom Zusteller erhalten hat.


    Ja was denn nun?! :frag ...hab noch nie mit Einschreiben versenden müssen...


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • 2.einmal das der Zusteller dem Empfänger, oder einen von ihm Bevollmächtigten den Brief gegen Unterschrift übergibt.
    Und, wie zweitens, nur das ich den Rückschein erhalte.Also seine Unterschrift das er den Brief vom Zusteller erhalten hat.


    Diese Möglichkeit halte ich für am Besten. Damit kannst du nachweisen an wen du das Einschreiben geschickt hast und auch das
    der Empfänger es bekommen hat.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • So denke ich auch, wird wohl die bessere Wahl sein.


    Mensch,...so ein Zirkus...nur weil einer neuerdings meint ich red Müll/bzw.geb keine Info raus wenns um die Kids geht :rolleyes2:


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Damit kannst du nachweisen an wen du das Einschreiben geschickt hast und auch das
    der Empfänger es bekommen hat.


    Das beweist lediglich, dass ein Einschreiben versendet wurde, über den Inhalt sagt das noch nichts aus.


    In der Regel reicht ein Einwurfeinschreiben.


    Mit Zeugen "eintüteln" und mit Zeugen bei der Post abgeben.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Unterlagen einscannen und per Mail raus,


    das Geld für Einschreiben in jeglicher Form würde ich mir sparen.



    Ob er dann noch den Inhalt liest, steht eh auf einem anderen Blatt. ;)

  • Ich habe mich entschlossen ersteinmal abzuwarten was das Gespräch mit der Psychologin bringt.
    Sollte er dann weiterhin gegen die angestrebte Therapie sein, wende ich mich an den Mediator des Jugendamtes.
    Wenn dann seitens des KV immer noch nicht eingelenkt wird, stelle ich den Antrag beim Familiengericht das die Unterschrift ersetzt wird.
    In die "vollen" möchte ich nicht gleich gehen, also das ich gleich die alleinige Gesundheitsfürsorge beantrage, fänd ich nicht so toll.


    Den nötigen Weg hast du eigentlich richtig beschrieben und richtig entschieden. Wenn KV nach der Vermittlung durch das JA nicht einlenken sollte, dann lass ihn von deinem Anwalt anmahnen (Der Gang dahin ist dann eh unabwendbar) mit Fristsetzung. Dann brauchst du das Einschreiben nicht. Danach ist dann eh die Gerichtsverhandlung unabwendbar und wenn es soweit gehen muss, dann würde ich auch nicht die Skrupel haben, die alleinige Gesundheitsfürsorge zu beantragen. Er wird es nämlich dann bei der nächsten ärztlichen Behandlung wieder so weit kommen lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller