Einmalzahlung kindesunterhalt???

  • Also ich habe gerade mal gerechnet. Deine Kinder sind beide 3 Jahre alt und es soll Stufe 3 der DDT gerechnet werden. Da komme ich auf 111.120 Euro ohne Anpassungen, ohne Sonderbedarfe und Mehrbedarfe, wie z.B. Kinderbetreuungskosten.


    Da er sein Einkommen bisher noch nicht offengelegt hat (so hab ich's jedenfalls verstanden) könnte es auch sein, daß er eine höhere Stufe zu bezahlen hätte und der Betrag würde bei 124.032 Euronen liegen.


    Wie es aussieht, wenn sein Einkommen später noch höher liegen sollte kann man sich ja selber ausrechen.


    Also ich halte es weiterhin für keine gute Idee. Die Anpassungen in den nächsten 15 Jahren kann man nicht einkalkulieren. Was ist, wenn ein Kind einen schweren Unfall erleidet und extreme Sonderkosten auf einen zukommen?


    Ich habe aber nochmal etwas geoogelt. Es ist grundsätzlich möglich dort eine Vereinbarung abzuschließen. Dabei Verzichtet man aber nicht auf den Unterhalt, sondern stellt den anderen Elternteil von der Unterhaltspflicht frei. Die Freistllung ist aber sofort ungültig, wenn das Kind Unterhalt fordert. Hier ist ein Link, wie das ganze funktioniert: Link

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also ich habe gerade mal gerechnet. Deine Kinder sind beide 3 Jahre alt und es soll Stufe 3 der DDT gerechnet werden. Da komme ich auf 111.120 Euro ohne Anpassungen, ohne Sonderbedarfe und Mehrbedarfe, wie z.B. Kinderbetreuungskosten.


    Die Kinder sind beide schon 5, somit reduziert sich deine Rechnung...... es sind knappe 100.000 Euro!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Ich würde den Deal ab einer gewissen Summe (125.000 +) machen - mit einer Befristung bis zum 18 Lebensjahr.
    Lieber jetzt den Frosch in der Hand - oder so....


    Die Chance das er in den nächsten Jahren weniegr Einkommen hat - dann lieber jetzt zuschlagen.

  • Ich würde glaube ich auch das Geld annehmen. Bevor der KV sich Arm rechnen lässt und Jahrelang womöglich gar keinen Unterhalt zahlt, so wie ja jetzt auch, würde ich das Geld nehmen und anlegen. Eventuell vieleicht sogar ein kleinen teil nehmen und mit den Kindern noch etwas ganz tolles machen zb in den Urlaub fliegen ect.


  • jedes, das sich in Schulausbildung, Studium, o.ä. befindet...


    ansonsten kein BafögAnspruch :frag


    oder war das ironisch? :hae:


    Ich kenne genug die das früher so gemacht haben.
    Problem ist, das Mutter keinen Anspruch auf Hartz4 fürs Kind hat. Erst Unterhalt fordern, dann kommen alle anderen staatlichen Leistungen. Das gilt auch für Bafög, Ausbildung etc.


    Zieht das Kind aus, sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig.


    Ich kenne auch Mütter die ihren erwachsenen Kindern ganz klar sagen das es ohne ca.300 Euro Unterhalt, einfach nicht ohne Abstriche geht.
    Warum soll die Mutter plötzlich die Miete, Nahrung, Taschengeld, Kleidung fürs Kind etc. alleine tragen? Nur weil das Kind 18 ist verdient sie nicht mehr. Im Gegenteil, sogar weniger, weil die Steuerklasse 2 wegfällt.


    Ab 18 reduziert sich der Unterhalt auch noch, da das Kindergeld komplett in der DDT abgezogen wird.

  • Nur weil das Kind 18 ist verdient sie nicht mehr. Im Gegenteil, sogar weniger, weil die Steuerklasse 2 wegfällt.


    Ab 18 reduziert sich der Unterhalt auch noch, da das Kindergeld komplett in der DDT abgezogen wird.


    Meines Wissens fällt die Steuerklasse zwei erst weg, wenn das Kind die Ausbildung resp. das Studium beendet hat.


    EDIT sagt, ich bin heute besonders doof, was das Zitieren angeht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    3 Mal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Problem ist, das Mutter keinen Anspruch auf Hartz4 fürs Kind hat.

    Dies dementierte die TS bereits. Da sie im öffentlichen Dienst tätig ist.



    Ich würde den Deal ab einer gewissen Summe (125.000 +) machen - mit einer Befristung bis zum 18 Lebensjahr.
    Lieber jetzt den Frosch in der Hand - oder so....


    Die Chance das er in den nächsten Jahren weniegr Einkommen hat - dann lieber jetzt zuschlagen.

    Ich würde es wahrscheinlich auch machen.

  • Da ich bzw. das JA vom KV vielleicht max. 4000 Euro bisher gesehen haben (Sohn wird 11) ist meine Meinung wohl nicht als neutral anzusehen: Ich würds nehmen. Ich hab ein gesundes Mißtrauen entwickelt :-).
    Was man hat, das hat man und gerade selbstständige Unterhaltsleister (so einen haben wir auch) können sich so richtig schön arm rechnen.
    Und ohne den Teufel an die Wand zu malen: Was ist wenn der Vater sich nicht vernünftig absichert und ihm irgendwas passiert?


    Ich würde erstmal abwarten a) war er anbietet und b) das nochmal mit der Anwältin absprechen. Soviel Zeit muss sein.

  • Alles was nach 18 passiert, steht eh in den Sternen, denn da kann Mama den Anspruch nicht geltend machen und insofern auch nicht nur Einmalzahlung ausschlagen. Da müssen eh die Kinder selbst ihre Ansprüche einfordern.

    Einmal editiert, zuletzt von Lorelei ()

  • Ich würde erstmal abwarten, was da für eine Summe kommt. Dieser Vorschlag kann verschiedene Gründe haben. Mein Ex-Schwager hat das mit seiner Ex-Frau auch gemacht, weil er ins Ausland gegangen ist. Das war auch rechtlich alles in Ordnung. Er hat bisher nichts gezahlt? Will jetzt aber eine Einmalsumme leisten? Offenbar hat er sich dann wohl Gedanken gemacht. Vllt hat er auch eine Ehefrau und will die monatlichen Zahlungen nicht erklären müssen? Eine Einmalzahlung ist für einen Selbständigen immer leichter zu erklären.


    Ich würde auf die Summe abwarten, zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Auch, was das Versteuern usw angeht


    Eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr würde ich nicht machen. Eltern sind bis zum 25. Lebensjahr oder bis zur Vollendung einer Ausbildung unterhaltspflichtig.

  • ich denke das ist der Punkt: wenns IHM einen Vorteil bringt (sonst würde er es dir ja nicht vorschlagen), ists für Dich zum Nachteil.


    Etwas offtopic: Mit der Totschlag-Logik darf man nie den Vorschlag einen anderen annehmen.

  • mein Ex ist auch selbsständig und ich bekomme genau 10,- über dem Mindestunterhalt. Wenn er mal mehr verdient dann nur weil er ein Firmenwagen braucht und somit Investiert. Er schreibt seine Bilanzen selber und am Jahresende ist nie nie nie was über. Den Mindestunterhalt zahlt er damit er nicht zu Mehrarbeit verdonnert wird. Und machen kann ich nix. Er ist sogar in Insolvent gegangen und hat die Firma an die Next überschrieben um mit einem Mindestlohn angestellt zu sein.
    Ich kann mich drehen und wenden, ich bekomme nicht mehr Geld. Wenn der mir eine Einmalzahlung, die über dem Mindestunterhalt liegt, anbieten würde, würde ich sofort zuschlagen, denn was ich hab ,das hab ich, was ich später bekomme weiß ich nicht. Selbständige sind oft nicht zu kontrollieren. und Die Zinzzahlungen sind bei höheren Summen auch ganz beachtlich.
    Und ganz beachtlich ist auch die Zeit die ich bisher damit verbracht habe Beweise zu sammeln und Gerichtunterlagen zusammenztragen zu Kopieren und dazu Schreiben zu verfassen. Unendliche Stunden in Gerichtsählen und Anwaltbüros. Recherschen im WWW in Foren und Infoseiten zu Insolvenz, Unterhalt, Untenehmensrecht. Got, was gäbe ich darum die 6 Leitzordner voll die ich habe nur zu diesem Tehma, entlich in den Kontainer zu schmeißen.


    Der Hinweiß das sein bester Freund ein Anwalt ist sollte Dir Sorgen bereiten. Er wird jeden Rat schnell und Kostenlos erhalten. er wird immer einige Schritte vorraus sein.
    Es sind sicherlich nicht alle Menschen so wie mein Ex aber er könnte so werden.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Dies dementierte die TS bereits. Da sie im öffentlichen Dienst tätig ist.



    Ich würde es wahrscheinlich auch machen.


    Öffentlicher Dienst heißt nix mehr. Ich arbeite seit 13 Jahren im öffentlichen Dienst und habe schon dreimal den Arbeitgeber gewechselt, trotz der angeblich schönen unbefristeten Verträge.
    Man kann auch in Hartz4 rutschen weil man krank ist oder eins der Kinder ..............
    Ich würde mir das mit der Einmalzahlung gut überlegen.

  • Öffentlicher Dienst heißt nix mehr. Ich arbeite seit 13 Jahren im öffentlichen Dienst und habe schon dreimal den Arbeitgeber gewechselt, trotz der angeblich schönen unbefristeten Verträge.
    Man kann auch in Hartz4 rutschen weil man krank ist oder eins der Kinder ..............
    Ich würde mir das mit der Einmalzahlung gut überlegen.


    Also um meinen Job muss ich mir auch in deinen genannten Fällen keine Sorgen mache.Solange ich keine goldenen Löffel klaue, die wir nicht haben ;-)

  • Hallo,


    um mal das Gesetz zu der Sache zu bemühen, Folgendes...


    Der Unterhaltspflichtige wäre mit einer solchen Regelung mehr als schlecht beraten.


    § 1614 BGB zusammen mit § 760 BGB, sagt aus, dass der Unterhalt für maximal 3 Monate im Voraus gezahlt werden kann. Ist nach diesem Zeitraum die gezahlte Summe verbraucht, könnte erneut Unterhalt gefordert werden.


    Heißt, zahlt der KV heute 100.000€, könnte im November erneut Unterhalt gefordert werden. Das wären dann ca. 33.000€ je Monat. Ganz schön viel....


    Aus Fairness für beide Seiten, würde ich mich darauf nicht einlassen, und eine "normale" Unterhaltsregelung anstreben.


    Der Einzelfall wäre natürlich rechtlich zu prüfen. Sollte eine solche Lösung angestrebt werden, wäre das notariell zu beurkunden. Der Notar würde dann beide Seiten über die rechtlichen Möglichkeiten des Machbaren aufklären.


    LG nero

  • nero wo im 760 steht das man nicht länger wie 3 monate im voraus zuzahlen hat.... da steht nur das eine Leibrente für 3 monate im Vorraus zuzahlen ist... auf deutsch du musst bei einer Leibrente quartalsweise bezahlen


    Ich hab generell nichts gefunden das verbietet den unterhalt 18 jahre im voraus zu bezahlen, ich glaube die einzigen gründe warum das so selten ist, ist A, 99% der leute haben die Kohle nicht; b, es ist schwer auf gehaltsschwankungen usw zu reagieren