Alles anzeigenWas ich halt komisch finde....
Eine Psychiatrie hat gesetzlich vorgeschriebene Aufnahmepflicht, wenn akute Gefahr besteht, was in diesem Fall eindeutig gegeben ist. Die dürfen auch fixieren und dafür sorgen, dass er sein Zimmer nicht verlassen darf. Das gilt für normale Psychiatrien als auch für Kinder- und Jugendpsychiatien.
Ich rede ganz ausdrücklich von einer Psychiatrie mit geschlossener Station und die dürfen ihn nicht ablehnen. Und da ist es egal, wie viele Diagnosen oder Störungen er hat. Diese Kliniken sind für die Akutversorgung und Stabilisierung zuständig.
Kein Jugendamtmitarbeiter mit mehr als drei aktiven Hirnzellen, würde einen möglichen Sexualstraftäter frei herum laufen lassen.
Einrichtungen für Jungendliche, wo sie in Wohngruppen o.ä. und von Pädagogen betreut werden, dürfen ablehnen und das ist auch nix für ihn.
das ist ja auch was ich nicht verstehe. der junge hat handfeste diagnosen bloß laut meiner erfahrung haben sie ihn wieder entlassen wenn er eingeliefert wurde mit dem grund das im moment keine akute gefahr für ihn oder für anderer besteht. er ist aber auch immer total lieb wenn er was schlimmes gemacht hat und früher hab ich gedacht... okay er weiß was er getan hat.... aber über diese phase bin ich hinaus bzw. weiter als unser klinikum.jeder nutzt den allerkleinsten § aus um sich der verantwortung zu entziehen .... das ist so mein gefühl
lg. bettina