Das Sorgerecht an das Jugenndamt abgeben

  • schade

    weis zwar nicht wieso dein beitrag nicht mehr angezeigt wird aber ich will ihn trotdem beantworten... schade das auch du meine beiträge nicht lesen tust, sonst würdest du wissen, was ich mir für meinen prinz wünsche...

    also nochmal einen geschützen rahmen, der nur geschlossen sein kann.. alles andere wurde die letzten fünf jahre ausprobiert.....

    und zu dem kiffen..

    hier ist der link auf dem sich dies bezog.. was mir eine mitschreiberin geschickt hat..

    und im letzten abschnitt ganz unten stehen ausschlusskriterien..

  • Ich glaube, hier werden zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen.


    • Eine ganz normale geschlossene Psychiatrie ist dazu verpflichtet ihn aufzunehmen, da eine akute Gefahr besteht. Es spielt keine Rolle ob er raucht oder kifft, da er es ohnehin nicht darf, wird eben dort einen Entzug machen müssen.
    • Jede größere Stadt hat eine Psychiatrie mit geschlossener Akutstation in der Nähe.
    • Er muss erst in die handelsübliche Psychiatrie, dort wird er wahrscheinlich sein Zimmer nicht verlassen dürfen, fixiert werden und Medikamente bekommen.
    • Eine spezielle Einrichtung für Jugendliche darf ihn ablehnen, wenn ihre Möglichkeiten nicht ausreichen, um ihn zu therapieren.
    • Er muss in einer Psychiatrie (siehe Oben) therapiefähig werden, erst dann kann er in einer solchen Einrichtig aufgenommen werden.


    Ich möchte nicht unfreundlich sein, aber ich höre hier nur was alles nicht geht. Der Junge ist eine Gefahr für sich selbst und andere. Er muss in eine geschlossene Psychiatrie und die dürfen ihn nicht ablehnen. Außer wenn sie voll ist, aber dann muss in einer anderen Stadt geschaut werden, ob dort ein Platz frei ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kailynn ()

  • Ich glaube, hier werden zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen.


    • Eine ganz normale geschlossene Psychiatrie ist dazu verpflichtet ihn aufzunehmen, da eine akute Gefahr besteht. Es spielt keine Rolle ob er raucht oder kifft, da er es ohnehin nicht darf, wird eben dort einen Entzug machen müssen.
    • Jede größere Stadt hat eine Psychiatrie mit geschlossener Akutstation in der Nähe.
    • Er muss erst in die handelsübliche Psychiatrie, dort wird er wahrscheinlich sein Zimmer nicht verlassen dürfen, fixiert werden und Medikamente bekommen.
    • Eine spezielle Einrichtung für Jugendliche darf ihn ablehnen, wenn ihre Möglichkeiten nicht ausreichen, um ihn zu therapieren.
    • Er muss in einer Psychiatrie (siehe Oben) therapiefähig werden, erst dann kann er in einer solchen Einrichtig aufgenommen werden.


    Ich möchte nicht unfreundlich sein, aber ich höre hier nur was alles nicht geht. Der Junge ist eine Gefahr für sich selbst und andere. Er muss in eine geschlossene Psychiatrie und die dürfen ihn nicht ablehnen. Außer wenn sie voll ist, aber dann muss in einer anderen Stadt geschaut werden, ob dort ein Platz frei ist.

    leute lest meine beiträge es nervt langsam..

    der junge wird seit seinem vierten lebensjahr wie schon mehrmals erwähnt in der kinder und jugendpsychatrie bei der oberärztin betreut... auch diese psychatrie lehnt es ab ihn für längere zeit aufzunehmen, da medikamentös.. nix greift und alle jugendrechtlichen neuroleptika ausgerschöpft sind.. ich widerhole mich nicht gerne, weil es wirklich ärgerlich ist, das senf dazu gegeben wird, ohne gründlich zu lesen.. sorry aber ich musste das los werden..

    auch das mit den kapazitäten der jugendhilfeeinrichtungen wurde schon von mir erwähnt.. wartelisten ohne ende.. und bevorzugt werden die aus den eigenen bundesländer. also auch da wurde die letzen fünf jahre gesucht..

    hier handelt es sich nicht um ich habe mal grad eben angefangen zu suchen und drei tage später aufgehört, es geht hier um FÜNF jahr verdammt nochmal...

  • An Deiner Stelle würde ich alle Einrichtungen in Deutschland, die sich auch nur entfernt mit diesen Themen beschäftigen, anrufen und dort um Hilfe bitten. Beziehe auch alle mit Traumaschwerpunkt mitein, denn da hat er sicherlich auch einiges mit abbekommen auf diesem langen Weg. Früher oder später wird Dir jemand den entscheidennden Hinweis auf eine zu Deinem Sohn passende Einrichtung geben, mit der Du dann zusammen die Aufnahme Deines Sohnes durchboxt. Laß Dich nicht von Ausschlußkriterien abschrecken, sondern ruf überall an und bitte um Hilfe. Sonst wird das niemand für Deinen Sohn tun.

  • So, jetzt habe ich mich von vorne bis hinten durchgelesen.


    Ich weiß jetzt, was alles nicht geht.


    Ich weiß, dass alle Vorschläge, die Euch hier die User gemacht haben, nicht funktionieren.


    Ich merke, dass Ihr auf die extrem geduldige Art und Weise, mit der Euch hier geantwortet wird, sehr aggressiv antwortet.


    Verstehen tue ich, dass Euch die gesamte Situation auch schwer belastet, aber hier will man Euch nur helfen, daher würde ich raten, schraubt mal den Ton was runter.


    Zudem bin ich der Meinung, dass Ihr nicht in einem Forum nach Hilfe suchen solltet, sondern ggf. gemeinsam mit einem Anwalt o.ä. Denn wir hier können die Situation und auch das, was bereits ausprobiert wurde, nicht wirklich beurteilen.


    Zumal ja auch die Informationsbrocken nicht wirklich aussagekräftig sind.
    -> Wir wissen jetzt, dass er in Einrichtungen war. In welchen denn?
    -> Wir wissen jetzt, dass die Psychiatrie ihn nicht nehmen will, weil sie Angst vor ihm hat. Was ein Richter dazu sagt, wissen wir nicht... (wobei ich mir -sorry- die Antwort auf diesen Einwurf schon denken kann)
    -> Wir wissen jetzt, dass Ihr fünf Jahre kämpft. Wie genau, können wir nur vermuten.


    Also, was genau erwartet Ihr hier von dem Forum, wenn jede Antwort nur abgewatscht wird??

  • In der nähe von Bochum Langendrer gibt es eine Wohngruppe in denen Jugendliche leben die sexuell negativ aufgefallen sind.
    Ich weiß nicht ob die auch was für den Jungen ist ... erkundigt euch doch mal




  • eigentlich ging es mir hier nur um die frage wie man das Sorgerecht an das Jugendamt übertragen kann, da ich denke das mir das JA da eine falsche Auskunft gegeben haben, da sie keine geeignete Einrichtung mehr finden für den Jungen.Deshalb haben sie den Jungen halt an seine Mutter übergeben weil sie das Sorgerecht hat.
    Hätte ich nur die Frage gestellt wie man das Sorgerecht an JA übergeben kann, bezweifel ich das ich darauf eine Antwort bekommen hätte.

  • In der nähe von Bochum Langendrer gibt es eine Wohngruppe in denen Jugendliche leben die sexuell negativ aufgefallen sind.
    Ich weiß nicht ob die auch was für den Jungen ist ... erkundigt euch doch mal

    das ist eben das schwierige.


    dieses einrichtung sind halt nur auf diese oder zwei Problematiken spezialisiert aber der junge hat halt mehrere Krankheitsbilder so das sie ihn aufgrund dessen nicht aufnehmen können, brauchen oder wollen und auch nicht müssen.

  • Darf ich mich mal selbst zitieren? Danke.


    In meinem ersten Beitrag hier, schrieb ich:

    sorry das hab ich wohl überlesen.
    aber ein ehemann kann das sorgerecht doch auch an seine ehefrau überschreiben dachte ich. nur das hier in dem fall das JA wäre.

  • Aber die elterliche Sorge ist besonders geschützt und kann nicht abgegeben sondern nur durch ein Gericht übertragen werden.


    In Eurem Fall würde ich mal überlegen, gemeinsam mit einem Anwalt über eine Klage beim Gericht nachzudenken.


    Denkbar wäre


    -> Eine Untätigkeitsklage gegen das Jugendamt, wenn die trotz von Euch gestelltem Antrag nicht tätig werden und dem Kind nicht helfen wollen. Dafür wäre aber ein gestellter Antrag auf Hilfe zur Erziehung erforderlich, auf den 3 Monate lang nicht reagiert wurde


    -> Ein Antrag auf Einstweilige Anordnung, weil das Hauptverfahren nicht abgewartet werden kann und im Moment eine unzumutbare Situation droht. In diesem Fall, dass das JA das Kind einfach bei der Mutter "abläd", obwohl das JA weiß, dass die Mutter der Situation gar nicht gerecht werden kann. Im Rahmen der Einstweiligen Anordnung muss halt die stationäre Unterbringung gefordert werden. Damit wäre der Ball beim Jugendamt, die eine Einrichtung finden müssten. Das Jugendamt kann sich dann auch um eine Aufnahme in eine stat. Kinder- und Jugendpsychiatrie kümmern.


    Alle anderen Wege ohne Gericht zunächst über Anträge beim Amt dürften zu langwierig sein.


    Wo ist das Kind denn jetzt? (Habe zwar alle Einträge gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden, weil doch die Mutter selber gerade stationär ist oder hab ich da was falsch verstanden?)

  • Sorry wenn mir das jetzt entfallen ist aber wo lebt der Junge denn jetzt?


    Irgendwie tut mir das Kind einfach nur leid.


    Sexuelle Übergriffe im Kindesalter und viele Psychische Störungen. Immer wird er von einem zum anderen geschubst mit den Worten...wir wollen dich nicht, du bist zu anstrengend.


    Aber das kann es doch nicht sein. Es muss auch Einrichtungen für solche Kinder wie deinen geben. Hier wurden so viele gute Ratschläge gegeben aber von dir bzw. deiner Freundin wird alles abgeschmettert.
    Was wollt ihr eigentlich? Wollt ihr Hilfe für den Jungen? Oder wollt ihr immer weiter rumjammern und über die Hilfe der anderen schimpfen?

  • "aber ein ehemann kann das sorgerecht doch auch an seine ehefrau überschreiben dachte ich."



    Hallo strassenteufel,


    ganz davon ab, dass man nicht so einfach "überschreiben" kann:
    Niemand kann das Sorgerecht an jemanden abgeben, der es nun mal nicht haben will.


    Ihr werdet Euch schon auf die eine oder andere Art sorgen müssen.
    Ob das nun das direkte, eigene Kümmern sein wird oder ob Ihr andere zwingt/überzeugt, sich zu kümmern, ist dabei Eure Entscheidung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()



  • das kind ist jetzt wieder in der einrichtung die als letzes die unterbringung abgelehnt haben wegen diesen übergriffen die passiert sind.aber da die mutter nun in der klinik ist mussten sie ihn wiedernehmen.
    frag mich die ganze zeit wenn denn die übergriffe so schlimm waren warum sie den richterlich beschluss zu unterbringung in die Pyschatrie nicht genutzt haben.

  • das heißt das jugendamt kann sagen das sie das sorgerecht ablehnen obwohl der junge noch 14 ist?

  • Nochmal: Entscheidungen über das Sorgerecht kann nur ein Gericht fällen.
    Das Jugendamt kann lediglich eine Übertragung des Sorgerechts beantragen, dieses jedoch nicht "einfach so" übernehmen.








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  • nätürlich wollen wir hilfe für den jungen aber möchte ich auch das seiner mutter geholfen wird, denn es bringt niemanden was wenn sich der zustand der mutter noch mehr verschlechtert.die ganzen hier genannten einrichtung sind leider nunmal nicht auf genannten erkankungen des jungen spezialisiert und trotz nachfrage von seiten des JA und der mutter nicht gewillt ihn haben zu wollen.ich persönlich sehe da eh keine chance mehr auf besserung wenn er in eine einrichtung kommt.er hat auch zuviele schlechte erfahrung im laufe der zeit dort erfahren. tut ihm weis gott nicht gut von kindern umgeben zu sein die nichts mit ihm zu tun haben wollen aufgrund seiner tics und den ausbrüchen obwohl er sich ja nicht sehnlichster wünscht einen freund zu haben zudem ständig diese wechsel bei dem betreuern weil es nicht mehr ging.... das alles tut ihm nicht gut.ich persönlich hab da schon echte vorurteile das falls sie ihn in eine einrichtung unterbringen könnten sie ihn früher oder später wieder aufgeben so wie es immer war und er wieder ein paar mehr schlechte erfahrungen macht.ich begleite die mutter jetzt seit fast vier jahren und dieses ständige hin und her bringt mich als relativ gesunden menschen auch an meine grenzen.ist ja nicht so das wenn er am wochenende bei uns war uns nichts erzählt hat. die betreuer haben manchmal diesen namen nicht verdient so wie sie mit ihm umgegangen sind