Das Sorgerecht an das Jugenndamt abgeben


  • das ist ja auch was ich nicht verstehe. der junge hat handfeste diagnosen bloß laut meiner erfahrung haben sie ihn wieder entlassen wenn er eingeliefert wurde mit dem grund das im moment keine akute gefahr für ihn oder für anderer besteht. er ist aber auch immer total lieb wenn er was schlimmes gemacht hat und früher hab ich gedacht... okay er weiß was er getan hat.... aber über diese phase bin ich hinaus bzw. weiter als unser klinikum.jeder nutzt den allerkleinsten § aus um sich der verantwortung zu entziehen .... das ist so mein gefühl


    lg. bettina

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  • Ich rede ganz ausdrücklich von einer Psychiatrie mit geschlossener Station und die dürfen ihn nicht ablehnen. Und da ist es egal, wie viele Diagnosen oder Störungen er hat. Diese Kliniken sind für die Akutversorgung und Stabilisierung zuständig


    akut ist das stichwort. wenn aber der junge dort in der klinik sich wie ein lahm verhält. nutzt die klinik sowas natürlich aus. zudem weiß ich nicht mal ob der junge weiß wie er was zu machen hat da er ja nicht geistlich behindert ist um nicht eingewiesen zu werden


    lg. bettina

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  • das was ich persönlich denke ist........................... das alle ämter , einrichtung , ärzte und kliniken das eigentliche ziel ihm zu helfen abgehackt haben. niemand weiß wie also wird er seiner kranken mutter überlassen bis irgendwas schlimmes passiert und niemanden von denen muss in der verantwortung sein und sich rechtfertigen.


    lg. bettina

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  • NIEMAND darf ohne richterlichen Beschluss jemanden fixieren!! Das ist Freiheitsberaubung! In akuten Notfällen darf ein Patient vorübergehend (!) fixiert werden und ein richterlicher Beschluss muss innerhalb ich glaub 24 Stunden vorliegen!


    Jugendamtmitarbeiter sind nicht befugt jemanden festzunehmen, sie müssen sich nur kümmern, dass eine Lösung gefunden wird, ansonsten ist das evtl. auch eine Straftat (Untätigkeit)

  • und trotz beschluss weigern sich psychatrieen in deutschland in zu therapieren.


    Im Notfall, bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung ist die ortsansässige Psychiatrie zuständig, je nachdem, welche für Euren Sektor zuständig ist. Wenn keine akute Gefährdung mehr vorliegt, darf die Klinik entlassen. So scheint es wohl zu laufen.
    Längerfristig müßt IHR eine Unterbringung organisieren.
    Cannabiskonsum und Rauchen eines 14 jährigen wird in KEINER Einrichtung erlaubt sein, das ist nämlich nicht erlaubt!
    Eine Einrichtung, die Rauchen toleriert, wedet ihr nICHT finden!
    Ist der Junge denn Krankheitseinsichtig?



    Abgesehen davon habe ich gelesen, daß noch 2 Kinder bei Euch leben? Ist denn die Mutter in psychiatrischer Behandlung? Wenn nicht, dann erscheint mir das dringend angeraten zu sein.

  • Mal ein paar Anmerkungen zur Diagnostik:


    Oben steht geschrieben, bei dem Kind/Jugendlichen sei eine Persönlichkeitsstörung diagnostizert worden. Hierzu ist anzumerken, dass keine Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Persönlichkeitsstörung vor Vollendung des 18. Lebensjahres (in besonderen Ausnahmefällen nicht vor 16) diese Diagnose erstellt. Jugendliche sind noch in der Entwicklung, von daher wird die Diagnoseerstellung abgelehnt.


    Dann steht da etwas von einer (reaktiven?) Bindungsstörung und dass da auch genetische Ursachen möglich seien. Dies ist nicht der Fall. Bindungsstörungen entstehen durch (Bindungs-)Unsicherheiten zu den Hauptbezugspersonenen (Eltern). Wenn ich hier lese, dass die Mutter versucht, sich der Verantwortung (Sorgerecht) des Kindes zu entledigen (nur so kann es der Jugendliche/das Kind erfassen), wird doch mehr als deutlich, wie sehr die Eltern verantworlich für die Störung sind. Irgendwelche Ausflüchte in dem Sinne, dass man ja noch Besuch haben wolle, sind für ein bindungsgestörtes Kind/Jugendlicher wohl eher Krankheitsverstärkend!
    Ein bindungsgestörtes Kind sucht nach verlässlichen Bindungspersonen, die es auch mit seinen (teilweise extremen) Schattenseiten annehmen. Diskussionen über Abgabe der Verantwortung (des Sorgerechtes) können nur als bindungsunzuverlässiges Verhalten vom Kind verstanden werden. Sich einen Anwalt nehmen zu wollen, um die Ablehnung der Verantwortung noch deutlicher (für das Kind) zu machen, finde ich schon ....


    Die weiteren (vorgetragenen) Diagnosen habe ich nicht im Kopf. Aber soviel:

    • Es gibt spezielle Einrichtungen für bindungsgestörte Kinder
    • Es gibt spezielle Einrichtungen für sexuell auffällige Kinder/Jugendliche
    • Es gibt Auslandsprojekte zur Vermeidung geschlossener Unterbringung



    und dann gibt es da noch ... den Knast!


    Der Kater :brille

  • Oben steht geschrieben, bei dem Kind/Jugendlichen sei eine Persönlichkeitsstörung diagnostizert worden. Hierzu ist anzumerken, dass keine Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Persönlichkeitsstörung vor Vollendung des 18. Lebensjahres (in besonderen Ausnahmefällen nicht vor 16) diese Diagnose erstellt. Jugendliche sind noch in der Entwicklung, von daher wird die Diagnoseerstellung abgelehnt.


    da hast du recht und richtig heißt es auch persönlichkeitsentwicklungsstörung..... da hat die mutter sich vielleicht falsch ausgedrückt


    lg. bettina

  • Dann steht da etwas von einer (reaktiven?) Bindungsstörung und dass da auch genetische Ursachen möglich seien. Dies ist nicht der Fall. Bindungsstörungen entstehen durch (Bindungs-)Unsicherheiten zu den Hauptbezugspersonenen (Eltern). Wenn ich hier lese, dass die Mutter versucht, sich der Verantwortung (Sorgerecht) des Kindes zu entledigen (nur so kann es der Jugendliche/das Kind erfassen), wird doch mehr als deutlich, wie sehr die Eltern verantworlich für die Störung sind. Irgendwelche Ausflüchte in dem Sinne, dass man ja noch Besuch haben wolle, sind für ein bindungsgestörtes Kind/Jugendlicher wohl eher Krankheitsverstärkend!
    Ein bindungsgestörtes Kind sucht nach verlässlichen Bindungspersonen, die es auch mit seinen (teilweise extremen) Schattenseiten annehmen. Diskussionen über Abgabe der Verantwortung (des Sorgerechtes) können nur als bindungsunzuverlässiges Verhalten vom Kind verstanden werden. Sich einen Anwalt nehmen zu wollen, um die Ablehnung der Verantwortung noch deutlicher (für das Kind) zu machen, finde ich schon ....


    wie schon erwähnt wurde, hatte die mutter den jungen bis zu seinem neunten lebensjahr bei sich ...... danach kam er in die obhut des JA . zu beweisen wäre jetzt, wann sich die bindungsstörung entwickelt hat.



    lg. bettina

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  • Abgesehen davon habe ich gelesen, daß noch 2 Kinder bei Euch leben? Ist denn die Mutter in psychiatrischer Behandlung? Wenn nicht, dann erscheint mir das dringend angeraten zu sein.


    ja sie hat noch zwei söhne, diese leben aber schon längst in ihren eigenen haushalten.
    ja sie ist in psych.... behandlung und momentan auch stationär in einer klinik


    lg. bettina

  • Möchte der Junge sich behandeln lassen, oder verweigert die Behandlung?


    also seitdem ich ihn kenne hat er sich immer behandeln lassen und ich weiß das er dies ja auch möchte.


    lg. bettina

  • So kann man sich auch selber einen in die Tasche lügen!



    ich weiß nicht ob das in die tasche lügen stimmt. ich für mich weiß das ihre anderen beiden jungen an keiner bindungstörungen leiden.


    mal ne frage..... sind für dich immer die eltern schuld wenn bei jemanden so eine störung diagnostiziert wurde?


    lg. bettina

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  • Das ist ja schon positiv. Stellt er sich gegen die Behandlung ist es schlimmer.
    Jetzt müsste nur die richtige Struktur für ihn gefunden werden.
    Würde mit dem Rechtsanwalt darüber sprechen da ja nach euren aussagen die Strukturen die Aufnahme verweigern.
    Welche Schritte jetzt einzuschlagen wären. Habt ihr über die Verweigerungen etwas schriftliches?
    Auch würde ich anstreben dass ein unabhängiges Gutachten erstellt wird. Wichtig ist das es nicht von der behandelden Ärzten
    ausgestellt wird. Das ist wichtig.

    Wenn du meinst es geht nicht mehr kommt von irgendwo ein Lichtlein her.

  • So kann man sich auch selber einen in die Tasche lügen!


    Das ist ja schon positiv. Stellt er sich gegen die Behandlung ist es schlimmer.
    Jetzt müsste nur die richtige Struktur für ihn gefunden werden.
    Würde mit dem Rechtsanwalt darüber sprechen da ja nach euren aussagen die Strukturen die Aufnahme verweigern.
    Welche Schritte jetzt einzuschlagen wären. Habt ihr über die Verweigerungen etwas schriftliches?
    Auch würde ich anstreben dass ein unabhängiges Gutachten erstellt wird. Wichtig ist das es nicht von der behandelden Ärzten
    ausgestellt wird. Das ist wichtig.


    naja wie will man es verweigern nennen ( hoffe du meinstst jetzt die aufnahme in die klinik) wenn für die ärzte dort keine akute gefahr besteht und wir persönlich haben da nichts schriftles bekommen.vielleicht aber
    die zuständige einrichtung damals


    lg. bettina

  • mal ne frage..... sind für dich immer die eltern schuld wenn bei jemanden so eine störung diagnostiziert wurde?


    lg. bettina


    Wer bitte denn sonst? Wer hat denn zu einem kleinen Kind bis zum Alter von 5 Jahren im Normalfall den intensivsten Kontakt? Wer und wessen Verhalten prägt ein Kleinkind denn, wenn nicht die Eltern? Es gibt sicher Ausnahmen, in denen ein Kind zB bei den Großeltern aufwächst oder oder oder. In diesem Fall hier war der Junge aber doch bis zum Alter von 9 bei seiner Mutter, wenn ich das richtig gelesen habe, oder?


    Was ich nicht verstehe: Warum bleibt da keiner von euch mal dran? Warum lasst ihr euch (scheinbar, zumindest wenn man das hier Geschriebene als Grundlage nimmt) von jeder Einrichtung abwimmeln? Kämpft.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich meinte dass der Junge sich gegen die Behandlungsvorschläge abwehrt und nein sagt das möchte ich nicht.
    Wenn er das macht kann keiner ihn zwingen sich zu behandeln lassen, und klar das dann keine Klinik ihn aufnimmt.
    Die Klinik muss ihn nur aufnehmen wenn er in Gefahr ist.
    Zur Behandlung selber muss er sein Einverständnis geben, und bei Jugendliche ist oft der Fall das sie sich gegen
    eine Behandlung stellen.

    Wenn du meinst es geht nicht mehr kommt von irgendwo ein Lichtlein her.

  • Da ist ja sehr viel im Argen. Ob die Abgabe des Sorgerechts da ein vernünftiger Weg ist, stelle ich mal in Frage. Das wäre wieder nur ein abschieben des Problems und würde kein positives Zeichen in den Augen des Jungen setzen. Das dort Bindungsstörungen auftreten ist nicht verwunderlich, bei diesem hin-und hergeschiebe.


    Um nur mal auf diesen Punkt zu kommen würde ich sagen, das sollte echt mal selbstkritisch betrachtet werden. Die anderen 2 Kinder sind mehrere Jahre älter. Da wird wohl etwas passiert sein, was in der damaligen Familienkonstellation begründet ist. Diese Selbstkritik könnte auch für eine spätere Behandlung der Bindungsstörung von Vorteil sein.


    Das Cannabis für Tourettekranke als "Arznei" verabreicht wird ist nicht ungewöhnlich, das erhält man dann als Rezept. Kenne auch jemanden (andere schwere Behinderung), der Cannabis auf Rezept bekommt. Dies dürfte aber dann nicht unter die Ausschlusskriterien fallen, wenn Cannabis als Arznei verabreicht wird. Er ist ja nicht Drogenkrank.


    Um den Behörden mehr Druck zu machen würde ich mir Rat beim Landesjugendamt holen. Die haben dann auch einen anderen Draht zu den Foresichen Kliniken, die auch unter der Landesaufsicht stehen (Beide sind beim Landesministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelt).


    Desweiteren wäre auch die Einholung eines unabhängiges psychiatrisches Gutachtens ratsam.


    Was da abläuft ist ein hin- und herschieben der Verantwortung, die die Krankheit des Kindes nur weiter verstärkt. Ihr 2 solltet euch mal gemeinsam mit dem Kindsvater beim Landesjugenamt einen Termin machen gemeinsam mit allen Unterlagen dorthin gehen und Vorschläge machen (ein zweites Gutachten erstellen lassen, Möglichkeiten einer festen Unterbringungen festlegen, mögliche Wege bei der Behandlung erfassen).


    Der Fachanwalt für Medizinrecht ist auch ein guter Vorschlag, da die mehr Hintergrundwissen über das Recht auf ärztliche Behandlung haben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller