Summerjan,
ganz genau, wenn ein KV keinen Umgang zum Kind wünscht, ist das GSR ein schlechter Witz. Wenn ein Gericht entscheidet, dass ein KV keinen Umgang haben darf, muss es massive Gründe dagegen geben (schwere Kindesmisshandlung zum Beispiel), und auch dann sollte dieser Mensch auch keine Rechte in Bezug auf Information oder Mitbestimmung haben.
Und- wenn ein KV auf der Ölplattform oder im Knast das GSR hat, und KM und KV eine gute Basis für gemeinsame Entscheidungen haben, ist das eine ganz andere Situation. In dem Fall braucht der KV aber auch nicht zu klagen, denn in diesen Fällen kann -im beiderseitigen Einverständnis- sowieso das GSR ab Geburt bestehen.
Dass Menschen sich vernünftig einigen können, ist eine schöne Wunschvorstellung. Die Realität sieht aber oft anders aus. Sonst bräuchte es auch kein Gesetz dazu.
Romi