Beiträge von V 3

    Mal ein kleiner Gedanke:


    Beete und Wege von 1 Meter Breite machen keinen Sinn.


    Wir teilen alles der Länge nach auf. In jedem Garten ist ein Beet auch von der Aussenseite zugänglich, so kommen wir auf 5 Wege und 4 Beete.


    Eine Pflanze benötigt einen halben Quadratmeter, ist also auf dem 50 cm breiten Beet 50 cm vom Rand entfernt eingepflanzt. Weitere Pflanzen folgen jeden Meter. Die Lösung ist wirklich gerade.


    Viele Grüße, V 3.

    Hallo Bella 1982,


    TinaG hat einen sehr interessanten Einwurf gemacht, spinnen wir doch diesen Faden einfach mal weiter.


    Wenn Du Dir zum Beispiel eine Lebensgefährtin gesucht hättest, wäre es dann für Dich genauso selbstverständlich, wenn das Kind zu dieser Mama sagt?


    Grüße, V 3.

    Hallo Blumenfee,


    eventuell hilft Dir dieses Buch weiter:


    4 Blutgruppen


    Vier Strategien für ein gesundes Leben


    von Dr. Peter J. D'Adamo mit Catherine Whitney


    ISBN 3-492-22811-9


    Viel Erfolg, V 3.

    Hallo Sonja,


    meine EX hatte eine solche Leistung auch mal beantragt.


    Damals ist mir dann vom zuständigen Jugendamt der Vertrag zum Unterschreiben zugesendet worden (gemeinsames Sorgerecht).


    Unterschrieben, zurückgesendet, ob es was geholfen hat?


    Keine Ahnung, ich habe leider nie eine Rückmeldung erhalten.


    Viele Grüße, V 3.

    Jeder von uns hier im Forum geht mit seinen Erlebnissen, seinen eigenen Sichtweisen an dieses Thema heran, auch ich.


    Diese Gesetzesreform wird sicherlich nicht der Rettungsanker für die Kinder werden, die bereits "im Brunnen liegen".


    Aber:


    Um uns herum leben noch etliche tausende Paare, die sich Nachwuchs wünschen, oder der schon unterwegs ist. Ihnen soll das neue Gesetz eine gemeinsame Entscheidung für den eigenen Nachwuchs erleichtern.


    Mögen sie zusammen glücklich werden, und nicht unsere bitteren Erfahrungen teilen.


    Besinnliche Grüße, V 3.

    Die Güte eines Gesetzes erkennt man in der Praxis an der Durchführung.


    Solange von den Familiengerichten Kindesentführung/ Kindesentzug müde durchgewunken, Umgangsverweigerungen durch den BET mit einem milden Lächeln abgestraft werden, wird kein Wandel eintreten. Hier liegt der Hase im Pfeffer.


    Die Sorgerechtsreform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Tropfen auf den heißen Stein.


    Was dem Stein aber auch nicht hilft, wenn der Tropfen definitiv daneben fällt...


    Bedenkliche Grüße, V 3.

    Sehr geehrte Frau "ich76",


    erwarten Sie jetzt Beifall oder stehende Ovationen von mir? Ihr letzter Beitrag hat nichts mit dem Grundthema gemeinsam, an Grabenkämpfen bin ich nicht interessiert. Wenn die Themenstarterin wieder konkrete Fragen hat, klinke ich mich gerne erneut ein.


    "Gut's Nächtle", V 3.

    Hallo Ich76,


    wenn es bei Ihnen so gelaufen ist, dann meine Gratulation, die Verfahrensweise ist aber so nicht normal. Der Einfluss beider Eltern hört nicht nach der Taufe auf. Es hat schon seine Gründe, warum zB. bei der Entscheidung in der Schule bei der Auswahl des Faches Religion oder Ethik, offiziell beide Eltern zustimmen müssen. Leider gibt es den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.


    Celcite, eine mir bekannte Psychologin hat folgenden Satz geprägt:


    ...Da fragt man sich doch, wo das letzte Restchen Vernunft der Eltern/ des Elternteiles hin ist. Und wünscht sich, dass ein Blitz darnieder fährt. Wobei das nicht zwingend zur Wiedererlangung von Vernunft führt...


    V 3.

    Hallo Celcite,


    danke für die Informationen.


    Wie es aussieht werden die Unterschriften beider Eltern verlangt.


    Ein Beispiel: "ABC der Kommunionvorbereitung" von der Pfarrei St. Dionysus in Köln.


    Im Einzelfall dürfte aber auch das Alter des betreffenden Kindes eine Rolle spielen. Geregelt wird das im Gesetz über religiöse Kindererziehung (RelKErzG) vom 15.07.1921 (letzte Änderungen am 12.09.1990 und 17.12.2008).


    Mehr zu dem Thema konnte ich in der kurzen Zeit nicht finden. Kopf hoch!


    Eine glückliche und gesegnete Erstkommunion wünscht V 3.

    Hallo Celcite,


    wie oft geht Ihr denn im laufenden Kirchenjahr zur Messe?


    Es gibt hier nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Kirchenrecht zu bedenken. Die Erstkommunion ist keine schnöde Familienfeierlichkeit, sondern ein Sakrament.


    Eine Bedingung dafür ist die regelmäßige Erziehung im Glauben (ein normaler schulischer Religionsunterricht scheidet hier meistens aus (im Musikunterricht lernt man auch kein Instrument spielen)).


    Bislang finde ich hierzu keine Information von Dir. Ein Pfarrer ist normalerweise dazu verpflichtet, Kinder, die die Grundvoraussetzungen nicht erfüllen, die Erstkommunion zu versagen.


    Was kennt der Vater über Euere religiösen Gepflogenheiten? Hier ist ein durchaus sehr starker Hebel gegeben.


    Viele Grüße, V 3.

    Wo war die Familie?


    Weder Mutter oder Kind dürften durch Windbestäubung entstanden sein. Es gibt also noch einen Vater, 4 Großeltern (leben noch die Urgroßelten?), eventuell noch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Cousin/ Cousins.


    In erster Linie hat hier das Modell Familie wieder einmal nicht gegriffen.


    Warum? Ich will dich nicht mehr, also soll mir deine Sippe auch vom Halse bleiben?


    Erfahren jetzt erst zwei Menschen, dass sie einen Enkel gehabt hatten?


    Was ist mit der Nachbarschaft?


    Gut, ich mag auch wenige Leute nicht, aber das hindert mich nicht, außergewöhnlichen Geschehnissen Aufmerksamkeit zu schenken.




    Nachdenklich, V 3.

    Hallo jea,


    der Große will zu mir, die Kleine ist noch zu beeinflusst von der Mutter, und es ist leicht eine Umgangsverweigerung mit der Aussage "Kind will nicht" zu begründen.
    Rechtliche Schritte sind eingeleitet.


    Ich bin dazu erzogen worden, auch Leute die mich nicht mögen, als Menschen anzusehen.


    Für die Umgänge fahre ich momentan ca. 1400 Km im Monat. Oftmals auch umsonst, da Mama es nicht fertigbringt, mir trotz bestehender Umgangsvereinbarung rechtzeitig abzusagen.


    Gruß, V 3.

    Hallo jea und Romi 2008,


    danke für Euere Meinungen.
    Ich bin immer für die Kinder da, auch wenn ich in den letzten Monaten nur eines zum Umgang "bekomme". Mir geht es um die Erklärung der Vorgehensweise der Mutter, da ich mir ein solches Verhalten nicht rational erklären kann.
    Mein Sohn (da wir, jea und Romi 2008, keine gemeinsamen Kinder haben, benutze ich mal das Wort "mein") hat sichtlich unter dem Vorfall gelitten, was ich aber mühelos abfedern konnte.


    Hier wird ein Kind für Machtspiele missbraucht, aber warum, wofür und wozu?


    Grüße, V 3.

    Er bekommt bei mir auch sein Taschengeld, es geht nicht um irgendwelche Summen, sondern um die Vorgehensweise der Mutter.
    Verstehst Du diese, PapaT?


    Gruß, V 3.

    Zum letzte Umgang, es war das Wochenende mit dem 1. April, kam Junior mit einem seltsamen Anliegen zu mir.
    Er hat von Mama 1,60€ Taschengeld mitbekommen, darf sie aber nicht ausgeben und muss sie in der ausgehändigten Stückelung wieder mitbringen, sonst wird ihm das Taschengeld gestrichen. ???
    Schon in der Adventszeit (und auch eher) gab es solche Aktionen: wenn Papa nichts gibt, dann bekommst du von mir auch nichts.
    Ich versuche in solchen Situationen zu lächeln, aber ob der traurigen Kinderaugen gefriert in mir alles.
    Wer von Euch hier kennt auch solche Verhaltensweisen, oder kann sie mir erklären?


    Viele Grüße, V 3.