Sorgerechtsreform 2013

  • Summerjan,


    ganz genau, wenn ein KV keinen Umgang zum Kind wünscht, ist das GSR ein schlechter Witz. Wenn ein Gericht entscheidet, dass ein KV keinen Umgang haben darf, muss es massive Gründe dagegen geben (schwere Kindesmisshandlung zum Beispiel), und auch dann sollte dieser Mensch auch keine Rechte in Bezug auf Information oder Mitbestimmung haben.


    Und- wenn ein KV auf der Ölplattform oder im Knast das GSR hat, und KM und KV eine gute Basis für gemeinsame Entscheidungen haben, ist das eine ganz andere Situation. In dem Fall braucht der KV aber auch nicht zu klagen, denn in diesen Fällen kann -im beiderseitigen Einverständnis- sowieso das GSR ab Geburt bestehen.


    Dass Menschen sich vernünftig einigen können, ist eine schöne Wunschvorstellung. Die Realität sieht aber oft anders aus. Sonst bräuchte es auch kein Gesetz dazu.


    Romi


  • Und- wenn ein KV auf der Ölplattform oder im Knast das GSR hat, und KM und KV eine gute Basis für gemeinsame Entscheidungen haben, ist das eine ganz andere Situation. In dem Fall braucht der KV aber auch nicht zu klagen, denn in diesen Fällen kann -im beiderseitigen Einverständnis- sowieso das GSR ab Geburt bestehen.


    und was ist, wenn papi will aber mami nicht? wenn das einverständnis ohne gründe, welche im vater begründet sind und objektiv einen entzug des sorgerechts rechtfertigen, von der mutter verhindert wird? dann ist vater der blöde, weil mutter die biologische machtkarte ausspielt (und in erster linie ist das kind leidtragend). da finde ich es nur legitim, wenn die rechtliche grundlage dafür geschaffen wird, dass so manche mutter sich mal am riemen reißen muss. (es gibt solche und solche väter - aber auch solche und solche mütter!)

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wenn ein Gericht entscheidet, dass ein KV keinen Umgang haben darf, muss es massive Gründe dagegen geben (schwere Kindesmisshandlung zum Beispiel)


    Romi,


    Leider reicht hier schon die bloße Unterstellung und der Umgang liegt auf Eis.


    Darf ich fragen, warum du abhängig vom Geschlecht eine Vorverurteilung weiterhin anstrebst?
    Wir sind uns hier doch alle einig, dass sowohl Mütter wie Väter die Skala von SuperElter über Vollpfosten bis KinderschänderIn gleichermaßen schmücken können.


    Also warum diese unterschiedliche Behandlung der Geschlechter?

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Nabend alle
    Also meiner Meinung nach ist gemeinsames Sorgerecht ein grundsätzliches Menschenrecht. Eigentlich sollte es so selbstverständlich sein, daß es nicht mal dieser Bezeichnung bedarf.
    Übrigens auch im Grundgesetz Artikel 6 satz 2 verankert: Pflege und
    Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst
    ihnen obliegende Pflicht.
    Warum also einen Elternteil ausklammern ?

  • Zum Glück wird mich das Ganze nicht betreffen, da wir offiziell keinen Papa haben werden wie es aussieht.
    Ich werde wohl mein ASR behalten. Und es ist auch gut so in meinem Einzelfall.

  • Zum Glück wird mich das Ganze nicht betreffen, da wir offiziell keinen Papa haben werden wie es aussieht.
    Ich werde wohl mein ASR behalten. Und es ist auch gut so in meinem Einzelfall.


    Mit genügend krimineller Energie ist vieles zu schaffen. Oder bist du mit Kind an einem außer Reichweite liegenden Gerichtsstand?


  • Zitat von »NemesisLady«

    Zum Glück wird mich das Ganze nicht betreffen, da wir offiziell keinen Papa haben werden wie es aussieht.
    Ich werde wohl mein ASR behalten. Und es ist auch gut so in meinem Einzelfall.


    sumerian: Mit genügend krimineller Energie ist vieles zu schaffen. Oder bist du mit Kind an einem außer Reichweite liegenden Gerichtsstand?


    Hättest du bisherige Postings von Nemesis Lady gelesen, hättest du das nicht geschrieben.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • Hättest du bisherige Postings von Nemesis Lady gelesen, hättest du das nicht geschrieben.


    Ja, da gebe ich dir Recht. Wir waren aber thematisch gerade bei der Vorenthaltung des Sorgerechts und nicht bei Vaterschaftsfeststellung und Umsetzung der Sorge nebst Unterhalt. Also bitte nicht steinigen ;)


    Davon ab, lag ich ja nicht so weit weg mit meinem 'Oder'. Ein blockender Elternteil im Ausland erschwert einiges. Aber auch an diesem Beispiel sehe ich nicht begründet, warum GSR dabei eine Rolle spielt und was das Beispiel mit der SR Reform zu tun haben soll. Dieser KV wird nicht das GSR beantragen können, wenn er sich sogar der Vaterschaftsfeststellung verweigert. Und schon gar nicht sehe ich darin eine Begründung, warum das nur für ein Geschlecht gelten soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Kein Wunder, wenn sich danach die Mutter in erster Linie verantworlich fühlt oder auch die Beziehung zwischen Mutter und Kind enger sein kann, als die zum häufig abwesenden Vater.


    Man kann es ja auch mal aus einer anderen Sicht betrachten:


    Im Moment ist die einzige einklagbare Pflicht des Vaters die, Unterhalt zu zahlen.
    Wenn er von Anfang an das Recht und die PFLICHT zur gemeinsamen Sorge hat, wird es ihm gar nicht mehr so leicht gemacht, sich
    aus dem Staub zu machen und sich seiner Verantwortung zu entziehen.
    Denn dann muss er mitentscheiden was Kita, Schule,... angeht. Er ist in der PFLICHT nicht nur im RECHT.


    Und wer sagt eigentlich, dass es eine angeborene "natürliche" Mutterliebe gibt? Das ist ein Gerücht.
    Mütter müssen genauso wie Väter erst lernen Eltern zu sein. Nur, dass sie i.d.R. 9 Monate früher damit beginnen.
    Was aber unterschiedliche Gründe hat und nicht per se am Desinteresse des Vaters liegt.


    Ich habe auch "ins Klo gegriffen", wie es hier so oft heißt.
    Ich habe ien Kind von einem Mann, der wesentlich jünger ist als ich, mit dem ich nie zusammen war, der
    jeden Kontakt zum Kind ablehnt und auch das GSR (welches ich ihm bei der Vaterschaftsanerkennung "angeboten" habe) nicht wollte.
    Er zahlt keinen Unterhalt (muss er auch nicht, wegen Erstausbildung) und muss auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.
    Er machst sich aber jetzt schon Gedanken darüber, wie viel er dann mal von seinem schönen Lehrergehalt mal an unseren Sohn zahlen muss,
    damit ich ein schönes Leben habe...
    Wir hatten in der Schwangerschaft keinen Kontakt, weil er schon da lieber verdrängt hat, dass er Vater wird.


    Das alles war abzusehen. Und trotzdem wollte ich, dass wir das GSR haben. Einfach, weil es richtig ist. Weil er genauso Elternteil ist wie ich, auch wenn
    er es nicht wahrhaben will. Und ich denke, er könnte seinen Sohn nicht so verdrängen und verleugnen, wenn er mitentscheiden müsste.
    Ja, ich weiß, dass er mir verbieten könnte, mit dem Kind umzuziehen. Aber was bedeutet es denn i.d.R, wenn ein Vater das tut?
    Das er sein Kind in seiner Nähe haben will. Und ist das nicht in den allermeisten Fällen toll fürs Kind? Ja, für die Mutter nicht. Aber in dem Moment, in dem ich mich
    für dieses Kind (mit allen Konsequenzen und dem dazugehörigen Vater) entschieden habe, habe ich mich auch dafür entscheiden, die nächsten Jahre hinter
    mein Kind zu treten, was die Bedürfnisse anbelangt.


    Es muss ein Umdenken stattfinden in der Gesellschaft und da reicht der jetzige Gesetzentwurf noch lange nicht aus!
    Männer sind genauso gute oder schlechte Elternteile wie Frauen. Angeborene Elternschaft gibt es bei keinem Geschlecht.
    Trotzdem werden Männer, die ihre Kinder gut versorgen und liebevoll mit ihnen umgehen in der Gesellschaft als etwas besonderes angesehen.
    Bei Frauen wird das vorausgesetzt. Warum? Weil wir die Brüste haben und das Kind gebären? Das ist doch schon der einzige Unterschied und der ist ein rein
    biologischer. Und wie wir im Laufe der Geschichte gelernt haben, eignen sich rein biologische Erklärungen nicht um daraus Gesetzmäßigkeiten abzuleiten.
    Sonst könnte man auch wieder dahin kommen zu sagen, der Mann ist stärker, also darf er bestimmen.


    Dieser Gestzentwurf ist ein minimaler Schritt in die Richtige Richtung. Gelichberechtigung muss es für alle geben. Nicht nur für Frauen.
    Ich hoffe, dass nochmal daran gearbeitet wird und es, bis mein Sohn vielleicht mal Vater wird, so ist, dass alle Elternteile das GSR haben und zwar ab der Geburt des gemeinsamen
    Kindes.


    Es wird hier viel zu oft vergessen, dass das Sorgerecht auch eine Pflicht beinhaltet. Es wird keiner Mutter ein Recht genommen, sondern dem Kind und dem Vater das ihnen
    zustehende Recht gegeben.


    Man (Frau) kann nicht alleine ELTERN sein. Ich wünschte unser "Papa" würde das auch endlich einsehen und das GSR am 1.2 beantragen.
    Ich bräuchte nicht mal 6 Sekunden Widerspruchsfrist... (mit Freude würde ich unterschreiben, auch wenn das u.U. bedeuten würde: kein Umzug nach BW, Diskussionen über Regelschule und Waldorfschule,...)

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Kann der Vater denn einfach so das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Und bekommen?


    Also ich frage mich das, weil bei einer Bekannten der Kindsvater während der Beziehung gewalttätig und in Kontakt mit Drogen war.
    Kann der da dann JETZT einfach ankommen??? Und das gem Sorgerecht einfordern?? :hae:

  • Vielleicht sollte deshalb man(n) heiraten, wenn die Frau schwanger ist, denn komischerweise stellt dann niemand diese Frage - auch wenn er und die Mutter 4 Wochen nach der Zeugung nicht mehr zusammenleben - schon komisch e Welt ? Zweierlei Maß... die (per se) guten und die schlechten, die sich erst bewähren müssen...


    Vielleicht sollte jeder ledige Vater vom Jugendamt oder einer Organisation eingeladen werden und ihm seine Rechte und Pflichten klar gemacht werden - ich glaube da wabbern auch viele Thekengerüchte durch die Welt wie
    "zum zahlen biste gut genug, aber sonst darfste nichts" - das fängt sich beim Umgang mit einem Säugling an - die Oma darf alles und der Papa keine 10 MInuten mit dem Kind alleine sein :tot


    90 % der Männer die ich kenne haben sich - nach Aussage der Mutter - während der Schwangerschaft nicht ausreichend interessiert gezeigt - egal ob getrennt, Lebensgemeinsschaft oder Ehe - da gibt es berufliche Termine die mit dem US Termin kollidieren, fast kein Mann weiß ob seine Frau 32+x ist und das die Katze plötzlich ein gefährliches Haustier ist.


    Vielleicht weiß man einen Papa (mit oder ohne SR) mit einer innigen Bindung erst zu schätzen, wenn man ihn im Notfall gebraucht hat - aus Krankheit o.ä. - es gibt kein besseres gefühl, als zu wissen das es auf der Welt einen zweiten Menschen gibt, der 100 % Elternteil ist - nur muss man diesen überhaupt die Chance dazu geben :mussweg


  • Wenn er von Anfang an das Recht und die PFLICHT zur gemeinsamen Sorge hat, wird es ihm gar nicht mehr so leicht gemacht, sich
    aus dem Staub zu machen und sich seiner Verantwortung zu entziehen.
    Denn dann muss er mitentscheiden was Kita, Schule,... angeht. Er ist in der PFLICHT nicht nur im RECHT.


    Und wer sagt eigentlich, dass es eine angeborene "natürliche" Mutterliebe gibt? Das ist ein Gerücht.


    Exakt.
    Ich finde auch daß Vätern nicht von Anfang an mit Mißtrauen begegnet werden sollte, sondern mit einer positiven Einstellung.
    Wer Väter wie Dreck behandelt bekommt eben auch Väter die sich wie Dreck verhalten. Wer keine Rechte hat, fühlt sich oft auch nicht verpflichtet.
    Das einige Väter abhauen oder sich nicht kümmern wird es immer geben (machen nebenbei gesagt manche Mütter auch). Die Erfahrungen anderer Länder haben aber gezeigt, daß Väter mit Sorgerecht sich mehr kümmern und auch regelmäßiger Unterhalt zahlen.


    Diese 6-Wochen-Frist ist einigermaßen obskur, schließlich hat die Mutter 9 Monate Zeit sich das zu überlegen, und zumindest die ersten Monate sollten dafür problemlos ausreichen.

  • Die Güte eines Gesetzes erkennt man in der Praxis an der Durchführung.


    Solange von den Familiengerichten Kindesentführung/ Kindesentzug müde durchgewunken, Umgangsverweigerungen durch den BET mit einem milden Lächeln abgestraft werden, wird kein Wandel eintreten. Hier liegt der Hase im Pfeffer.


    Die Sorgerechtsreform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Tropfen auf den heißen Stein.


    Was dem Stein aber auch nicht hilft, wenn der Tropfen definitiv daneben fällt...


    Bedenkliche Grüße, V 3.


  • Und wer sagt eigentlich, dass es eine angeborene "natürliche" Mutterliebe gibt? Das ist ein Gerücht.
    Mütter müssen genauso wie Väter erst lernen Eltern zu sein. Nur, dass sie i.d.R. 9 Monate früher damit beginnen.

    Bei der Gelegenheit fällt mir ein, dass es relativ üblich ist, das Mütter kurz nach der Geburt - im Baby Blues - große Probleme mit der Findung der Mutterrolle haben.
    Ich will damit sagen: Auch der Baby-Blues ist durch die Natur gegeben - das sollte bei allem nicht vergessen werden-


    Vielleicht sollte jeder ledige Vater vom Jugendamt oder einer Organisation eingeladen werden und ihm seine Rechte und Pflichten klar gemacht werden - ich glaube da wabbern auch viele Thekengerüchte durch die Welt wie
    "zum zahlen biste gut genug, aber sonst darfste nichts" - das fängt sich beim Umgang mit einem Säugling an - die Oma darf alles und der Papa keine 10 MInuten mit dem Kind alleine sein :tot

    Das finde ich allerdings eine sehr gute Idee. Väter sollten aktiv auf eine Vaterrolle vorbereitet werden, die leider noch viel zu wenig definiert ist.
    Oder wie sieht die heute üblicherweise dargestellte Vaterrolle aus ?


    Und damit meine ich nicht, das Väter zu Geburtsvorbereitung mitgehen sollen (also das sollen sie natürlich schon tun) sondern zur Findung einer brauchbaren Vaterrolle.
    Und ein werdender Vater muss als werdender Vater begriffen werden - nicht als "mehr oder weniger unnütze Begleitung einer gebärenden Mutter".

  • Also ich freue mich wenn die Reform verabschiedet ist.
    Ich übernehme gerne meine Vaterpflichten...das Wort Zahlvater mag ich nicht.
    Der monatliche Unterhalt den ich für meinen Sohn zahle kommt Ihm ja zu gute und das ist auch ein Kriterium ob das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen wird oder von Gericht her verweigert werden kann.


    So, ich gehe gleich auf die Pollerwiese eine Runde Drachenfliegen...das bringt einen auf andere Gedanken. :winken:

  • also der vater meiner kleinen hat sich seit da SS nicht mehr gemeldet und sie noch nicht mal gesehen, wenn der jetzt daher kommt und plötzlich das sorgerecht haben wollen würde, hätte ich schon was dagegen, dafür müsste er sich meiner meinung nach erstmal beweisen.... und der beweis das er jetzt verheiratet ist und a kind hat um das er sich kümmert ist mir nicht beweis genug... damit ist er noch kein vater für meine kleine

  • Ich dachte das Umgangsrecht des Kindes, wäre eine Umgangspflicht für den ET, das sich nur nicht durchdrücke läßt :hae:?
    Das einzige was mich etwas kümmert: Wir wohnen ca. 550km entfernt. Von mir aus auch mit GSR, aber was ist mit dem ABR? Kann man mir da einen Strick draus drehen? Nimmt mir doch kein Gericht mein Kind weg, oder? Ich weiß es ist irrational, aber man macht sich so seine Gedanken :rotwerd

  • Kann der Vater denn einfach so das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Und bekommen?


    Also ich frage mich das, weil bei einer Bekannten der Kindsvater während der Beziehung gewalttätig und in Kontakt mit Drogen war.
    Kann der da dann JETZT einfach ankommen??? Und das gem Sorgerecht einfordern??


    Hallo MelB86,


    der Vater kann bereits jetzt das GSR beantragen.
    Ob er es bekommt, hängt von vielen Faktoren ab - unter anderem, ob das GSR zum Wohle des Kindes ist.
    Meine Erfahrung zeigt: Es werden derzeit mehr Anträge abgelehnt, als befürwortet.


    Wie das zukünftige Gesetz strukturiert ist, weiß hier niemand.
    Niemand kann also derartige Fragen seriös beantworten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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