Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen:
KV schreibt mich an er möchte einen Ersatztermin für ausgefallenen Umgang. Sein Sohn aus 2. Beziehung war ansteckend erkrankt und KV hat mir für unsere gemeinsame Tochter den Termin abgesagt. Auch mein Angebot, am folgenden Tag für ein paar Stunden was mit gemeinsamer Tochter zu unternehmen schlug er aus, weil er bei seiner Lebensgefährtin und erkranktem Sohn bleiben wollte. Soweit, so gut.
Jetzt kommt er und wirft mir an den Kopf, er habe ein Recht auf Ersatztermin, er könne nichts für die Erkrankung seines Sohnes. Somit soll ich jetzt auf meinen Umgang quasi verzichten, weil sein 2. Kind erkrankt ist, und ihm einen meiner Tage quasi zur Verfügung stellen. Mal abgesehen davon, kann für die Erkrankung niemand was. Nun frage ich mich prinzipiell, wie da eigentlich die Rechtslage ist? Tochter lebt übrigens bei mir, sein Sohn logischerweise in seinem Haushalt zusammen mit Lebensgefährtin.
Sage ich ihm ab, weil gemeinsame Tochter erkrankt ist und ich sie zu Hause lasse, hat er Recht auf Ersatztermin. Umgekehrt auch?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!
LG Schmetterli