Anspruch auf Ersatztermin bei Krankheit

  • Hallo zusammen,


    ich versuche mich kurz zu fassen:


    KV schreibt mich an er möchte einen Ersatztermin für ausgefallenen Umgang. Sein Sohn aus 2. Beziehung war ansteckend erkrankt und KV hat mir für unsere gemeinsame Tochter den Termin abgesagt. Auch mein Angebot, am folgenden Tag für ein paar Stunden was mit gemeinsamer Tochter zu unternehmen schlug er aus, weil er bei seiner Lebensgefährtin und erkranktem Sohn bleiben wollte. Soweit, so gut.


    Jetzt kommt er und wirft mir an den Kopf, er habe ein Recht auf Ersatztermin, er könne nichts für die Erkrankung seines Sohnes. Somit soll ich jetzt auf meinen Umgang quasi verzichten, weil sein 2. Kind erkrankt ist, und ihm einen meiner Tage quasi zur Verfügung stellen. Mal abgesehen davon, kann für die Erkrankung niemand was. Nun frage ich mich prinzipiell, wie da eigentlich die Rechtslage ist? Tochter lebt übrigens bei mir, sein Sohn logischerweise in seinem Haushalt zusammen mit Lebensgefährtin.


    Sage ich ihm ab, weil gemeinsame Tochter erkrankt ist und ich sie zu Hause lasse, hat er Recht auf Ersatztermin. Umgekehrt auch?


    Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!


    LG Schmetterli

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • Rechtslage hin oder her:
    Da euer Kind an 12 von 14 Tagen bei dir ist und du somit einen Großteil der Zeit mit eurem Kind hast sollte es eigentlich keine große Sache sein zu sagen "Kein Problem."

  • Das weiß ich selbst. Mich hat rein die Rechtslage interessiert, weil ich mir prinzipiell meine Freizeit nicht verplanen lassen möchte. Es ist ein Unterschied, ob man mich um etwas anständig bittet, oder ob man etwas fordert. Aus diesem Grund hat mich die Rechtslage interessiert ;) edit sagt: Im Übrigen bin ich berufstätig und Tochterkind im Vollzeitkindergarten... somit ist da nicht so viel mit Freizeit... außer eben jedes 2. Wochenende... nur so am Rande :)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Schmetterli ()

  • Ich sag dazu mal "kommt drauf an".


    Arbeitest du, geht dein Kind in den Kindergarten/Schule? Dann hast du auch ein "Anrecht" auf ein freies Wochenende mit deinem Kind. Kann der Papa nicht mal ein paar Stunden in der Woche den Umgang wahr nehmen? Das von 3erpapa wäre sinnvoll, wenn du in Elternzeit bist und dein Kind vollzeit zuhause, wovon ich bei eurer Konstellation nicht ausgehe.

  • Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du der betreuende Elterteil für Eure Tochter und der Vater ist der Umgangs-Elternteil.


    Ich finde es gut, dass der Vater den Umgang absagt wegen einer ansteckenden Krankheit. Denn wenn Eure Tochter sich anstecken würde, hätte niemand etwas davon. Der dann ausgefallene Umgang kann dann doch nachgeholt werden, oder? Ich würde von der rein rechtlichen Seite mal ganz absehen, ich finde es gehört sich, dass ausgefallener Umgang nachgeholt wird. Das würde sebstverständlich für beide Elternteile gelten, allerdings lebt Eure Tochter ja sowieso bei Dir, ist also in der Praxis so nicht vergleichbar.


    Hilft Dir die Antwort?

  • Würdest du denn wg sowas vor den Kadi ziehen ? Ganz ehrlich - es geht da ums Kind und darum das es Kontakt haben kann.... Egal wie die Rechtslage ist.... Normalerweise sollten sich Eltern über alles was den Umgang angeht untereinander einigen können... DAS ist die Rechtslage . Und nur wenn sie das nicht können sollte man an Regelungen durch Gerichte etc denken.

  • Naja ich gehe mal davon aus, würde er Tochter nehmen, während Sohn krank ist, dass das im weitesten Sinne schon Kindeswohlgefährdung ist... denn gut gehts ihr dann nach dem Wochenende ja nicht mehr, steckt sie sich an. Ich ärger mich halt über die Art und Weise des KV... statt mich zu bitten und anständig zu fragen fordert er .... und kommt dann noch mit dem Argument "ich kann ja nix dafür". Super, kann ich ja auch nicht. Ich versuche ihm entgegen zu kommen wo ich kann, und bringe in allen möglichen Situationen mein Verständnis auf. Im Interesse meiner Tochter. Aber er knallt mir dann an den Kopf "es ist mein Recht einen Ersatztermin zu haben. So wie du recht auf Unterhalt hast"... grml... der Unterhalt ist ja für seine Tochter und wohl nicht für mich... da könnte ich die Wand hoch gehen, tut mir leid ....


    edit: es liegt mir fern, einen Anwalt oder gar ein Gericht aufzusuchen. Sowas sollte so zu regeln sein... aber beide Seiten müssen da zu und abgeben. Und nicht eine Seite fordert, und die andere gibt. Der TON macht, wie es so schön heißt, die MUSIK.

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

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  • Im Übrigen bin ich Berufstätig und Tochterkind im Vollzeitkindergarten


    Kann der Papa nicht mal ein paar Stunden in der Woche den Umgang wahr nehmen?


    Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit. Wir gehen eh auf jede Menge freie Tage zu. Da sollte sich doch was finden lassen.

  • Klar, der Ton macht die Musik, insofern kann ich Deinen Unmut verstehen. Aber Du würdest Dir selbst einen großen Gefallen tun, wenn Du das nicht so an Dich heran lässt.


    Und ja, er hat einen Anspruch auf Ersatzumgang.

  • Ein Recht wohl kaum - gerade weil es ja ein Einzelfall ist für den niemand etwas kann.
    Aber du hattest dann doch das Krankheitswochenende und tauscht sozusagen ...
    Die Frage was ist schlimmer - du kein Wochenende mit dem Kind das bei dir lebt oder 2-3 Wochen in denen das Kind den Vater gar nicht sieht, weil 1 Wochenende ausgefallen ist....



    würde er Tochter nehmen, während Sohn krank ist, dass das im weitesten Sinne schon Kindeswohlgefährdung ist


    ... das ist aber auch weit hergeholt....

  • Einen Rechtsanspruch auf einen Ersatzumgang? Ich denke nicht, er darf in und mit seiner Umgangszeit machen, was er will und wenn er absagt(warum auch immer) ist das doch seine Entscheidung. Ich glaube, solange da jeweilig im Einzelfall nichts gerichtlich geregelt ist, wie mit ausgefallenen, abgesagten Umgangsterminen zu verfahren ist, gibt es keinen Rechtsanspruch.


    Moralisch kann man das halten, wie man will. Ich würde den Umgang nicht ersetzen, wenn der Vater mich krumm von der Seite anmacht.


    Was sagt eure Tochter dazu? Danach würde ich wahrscheinlich gehen. Frag sie doch einfach mal, stelle deine (in meinen Augen berechtigte) Gefühle ab und handle auf ihren Wunsch hin.


    Bei uns wird ausgefallenes ersetzt, wenn es aus Jobgründen abgesagt wurde. Was unser Vater hier aus privaten Gründen absagt(ja, auch Krankheit sämtlicher anderer Familienmitglieder zählt für mich zu Privatvergnügen), wird nicht ersetzt. Punkt. Da ich andersherum auch keine Ansprüche stellen darf, wenn meine Familienmitglieder Geburtstag haben o.Ä. (nicht mal meinen Geburtstag darf ich mit Kind feiern, wenn er in die Umgangszeit fällt), ist das moralisch für mich vollkommen in Orrdnung. Ausserdem finde ich es Mist, wenn der Vater wegen Krankheit der anderen Kinder etwas ausfallen lässt. Ansteckung hin oder her.


  • Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!


    Ich würde da nicht so grosse Wellen machen. Der KV hat mit Begründung abgesagt. Ich sehe da kein Problem mit ihm einen Ersatztermin
    auszumachen, ohne wenn und aber.


    würde er Tochter nehmen, während Sohn krank ist, dass das im weitesten Sinne schon Kindeswohlgefährdung ist..


    .was ist wenn du ansteckend krank bist , ist das dann auch Kindswohlgefährdung ??



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Er hat die Tochter nicht zu sich genommen, weil sein Sohn krank war und er sich um ihn kümmern musste. Er hätte seiner Tochter nicht die Aufmerksamkeit schenken können, die sie braucht.


    Die Tochter konnte nicht zum Umgang und SIE hat ein Recht auf einen Ersatztermin. Ist doch schön, wenn der Papa das Recht des Kindes durchsetzen möchte. :frag

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Tochter hat ein Recht auf Umgang mit Papa und somit hat Tochter auch ein Recht auf einen Ersatztermin. So sehe ich das.
    Wäre Papa gekommen und hätte sie mitgenommen, obwohl der Bruder ansteckend erkrankt ist wäre das Geschrei anschließend wohl groß gewesen. Denn Papa kann sehr wohl Überträger von Viren und Bakterien sein ohne selber zu erkranken.


    Für mich persönlich ist es im Übrigen das normalste der Welt, dass ausgefallene Umgänge nachgeholt werden. Egal aus welchem Grund sie ausgefallen sind.

  • Rechtslage, auf der so Sachen entschieden werden: Der Betreuungselternteil ist verpflichtet, den Umgang zu fördern.


    Und nun kommt es zur Einzelfallbeurteilung. In der müsstest du nachweisen, dass du den Umgang - auch an diesem Punkt - zumindest versucht hast zu fördern. Dann ist alles klar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke ihr müsst euch einigen, einen eindeutigen Rechtanspruch wird keiner von euch haben ;) .


    Sei froh, dass der dem Umgang abgesagt hat und sich deine Tochter nicht angesteckt hat. Ist ein Ersatztermin denn so schwierig? Was genau spräche dagegen?


    Und noch etwas die Erkrankung eines Geschwisterkindes kann wohl kaum als kindswohlgefährdend eingestuft werden... was sollen denn bitte Menschen mit zwei oder mehr Kindern machen, wenn eins krank wird :frag ?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .