Umgang obwohl Kind deutlich sagt, dass es diesen nicht will?

  • Hallo Flo, danke für deine Meinung. Aber ich kann nicht so denken, dazu respektiere ich die Haltung und die Gefühle eines Kindes zu sehr. (!!!)
    Auch ist der Konflikt nun schon so lange, dass ich finde, jetzt muss das ein (vorläufiges) Ende haben. Ein ganz normaler friedlicher Umgang wird auf Dauer nicht möglich sein, da bin ich mir sicher, das ist halt meine Erfahrung. Und ich habe keine lust mehr auf: machen wir einfach so weiter.
    Ich finde immer , dass der Schulvergleich hinkt: Wenn ein Kind nicht zur Schule möchte wird es seine Gründe haben und ich würde das Kind ernst nehmen und die Gründe versuchen herauszufinden. Und vielleicht (wenn zB. Mobbing dahinter steckt?), dem Kind helfen und es sogar auf eine andere Schule geben.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • keks3
    was ich nicht verstehe, warum gab es früher nciht UG mit Übernachtung beim KV ?
    Umgang fand also immer nur mal an einem Nachmittag statt und vermutlich ncoh in deiner
    Wohnung ?


    Das das Verhältnis Kind zum KV gestört ist ,kann ich mir dann gut vorstellen. Schade !!!



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich finde immer , dass der Schulvergleich hinkt:

    Klar, das ist nur ein Beispiel für eine doofe Pflicht, die man halt erfüllen muss. Es ist gut, dass wir alle verschieden sind und verschiedene Lösungswege für ähnliche Probleme probieren :winken:


    achja: in der Vergangenheit war es übrigens der kV, der sich immer wieder nicht an beschlossene U-Termine halten konnte oder wollte. Wenn ich nicht nach seinem Terminkalender spure und zu allem gleich ja sage, droht er mit Gericht und wirft Umgangsverweigerung vor...

    würde Dir ein verbindlicher Umgangs-Kalender helfen? Ich habe nach der Trennung zwei große Jahres-Kalender gekauft und mich mit meiner Ex an einen Tisch gesetzt und alle Umgangs-Tage und Ferien etc. für die nächsten 12 Monate vereinbart. Oh weiha, DAS war eine sehr traurige Stunde meines Lebens (und ihres sicher auch!), aber es hat sich für uns und die Kinder gelohnt. :flenn


    Inzwischen haben wir einen online-kalender, der sich sehr bewährt hat. So was wie Google-Kalender, umgangskalender.de , etc. Dann hast Du was gegen seine Vorwürfe in der Hand, wenn er mal wieder absagt. :daumen


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Ich habe eine Ähnliche Situation! Mein Sohn ist aber 7 ! Auch nur das Besuchen bei ihr lehnt er ab!In Mai werde ich klage einreichen auf alleiniges Sorgerecht und hoffe das alles gut geht! Ich finde es sehr wichtig,was ein Kind zu sagen hat!Schade das so manch Richter es nicht so sieht! :( Hatte bei meinen Richter aber Glück was das Aufenthalstsbestimmungsrecht betrifft! :)

  • Umgang fand früher meist zusammen statt, wie der KV eben Zeit hatte.. auch mal in unserer Wohnung, aber seit ein paar Jahren vermeide ich selbst jeglichen Kontakt zum KV - eben um Konflikte zu vermeiden! Ich brachte mich aus der Schusslinie (eben zum Wohle de Kindes! und damits beim Umgang keinen Streit gibt - Trennung der 'Ebenen') Übernachtungen wurden nicht angeordnet, weil das Kind nie wollte und nach wie vor nicht will. Das ist ja auch sein gutes Recht, oder nicht?
    Ein Onlinekalender ...kaum vorstellbar...
    Er fordert und akzeptiert nur, wenn ich und das Kind nach seinem Willen tanzen... Wie gesagt: ER ist erneut vor Gericht, mir ist sicher nicht danach!!!
    Jenpa, dein Statement trifft die Situation so gar nicht... das ist pauschale Müttervorverurteilung. Naja, jeder darf hier ja seine Meinung äußern, danke also trotzdem.

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    keks3


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  • kind wird 12 jahre - hör auf dien kind und stärke es - es ist kein 7 oder 8-jähriges kind mehr und kinder in dem alter haben schon ein weng mehtr weitsicht bzw. eh kein hirn da in der pubertät :D
    stärke eurem kind den rücken und überlege ob du zusammen mit dem kv und oder JA hier etwas tun kannst, damit der umgang wieder ermöglicht werden kann - aso wie es hier aussieht wäre mal der kv an der reihe etwas aktiv zu tun und nicht immer zu arten bis das "essen" gebracht wird...

  • Ich finde immer , dass der Schulvergleich hinkt: Wenn ein Kind nicht zur Schule möchte wird es seine Gründe haben und ich würde das Kind ernst nehmen und die Gründe versuchen herauszufinden. Und vielleicht (wenn zB. Mobbing dahinter steckt?), dem Kind helfen und es sogar auf eine andere Schule geben.


    ja, das sehe ich auch so!


    noch einmal die frage: was passiert, wenn du deinen sohn nicht zum vater zwingst?
    hat der richter ein zwangsgeld angedroht?


    aber wie auch immer...
    ich würde kein kind zum vater zwingen!


    :troest

  • Hallo Keks3,


    teilweise scheint mir deine Frage eine juristische Frage zu sein, da müsste dir jemand antworten, der sich besser auskennt.


    Das andere ist: Was stellst du dir für dein Kind und dich jetzt erstmal belastender vor: Der Gang zum OLG?
    Oder die Umgänge? Hast du irgendwie eine Einschätzung davon, ob und wie belastend die Umgänge für dein Kind sind?
    Besteht die Möglichkeit, so wie Florian es schrieb, dass dein Kind die Umgänge wahrnimmt und sie dann eben nur als notwendige Pflicht sieht? Etwas, dass er eben (zumindest augenblicklich) einfach tun muss?



    Grüße, Romi

  • Ich bin immer bereit, Kompromisse zu suchen und einzugehen und auch dafür, den Umgang unter fast jedem Aspekt zu fördern....


    Nur hier muss ich einfach mal folgendes los werden:


    Ein 11-jähriges Kind zu einem Umgang zu zwingen, den es nicht möchte, wenn eh keine Bindung (aus Gründen, an denen für mich nach den hiesigen Schilderungen die TS`in keine Schuld trifft) vorhanden ist.. da finde ich es sehr schwer einen Kompromiss zu finden, bei dem die TS`in sich nicht selber zu sehr aufgibt...


    Da der Vater anscheinend auch all die Jahre keinen gesteigerten Wert auf erweiterten Umgang inkl. Übernachtungen oder ähnliches gelegt hat, denn sonst wäre sein Verhalten gegenüber seinem Kind und der Mutter seines Kindes vermutlich ein wenig anders gelagert ausgefallen... möchte ich Dir @Keks noch einmal raten, auf Dein Bauchgefühl zu hören und wie Du scheinst, hast Du einen Anwalt, der hinter Dir steht... wie auch Jugendamt und Verfahrenspfleger...


    Dein Junior hat einen "starken Willen" und somit ist er vermutlich auch nicht zu jung, als dass Du nicht auch mit ihm das weitere Vorgehen altersgemäß besprechen kannst... Zeig ihm auf, was für Möglichkeiten Ihr jetzt habt... und bestärke ihn aber in diesen Gesprächen auch, dieses Urteil nun als Chance zu sehen, vielleicht als letzte, das Verhältnis zu seinem Vater zu bessern...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Romi,
    ja, das ist für mich die eigentliche Frage. Was ist weniger schwer, Umgang oder OLG?
    Wenn das Kind nicht will, ob mir dann Zwangsgeld auferlegt wird? Mir nicht klar, mein Anwalt wird mich beraten. Ich will halt nicht, dass das Kind Umgang wahrnehmen muss und drunter leidet, es zum Streit, zu Konflikten kommt. Dann müsste das Kind das alles ausbaden. Daher meine Frage, ob Einspruch oder nicht. Die klare Aussage heute vom Kind erneut: ich will nicht! Er versteht nicht, warum man seine mehrfach geäußerte Haltung nun nicht akzeptiert hat. Warum hat man ihn dann mehrfach befragt, seinen Willen so genau erkundet??
    Ich vermute wie gesagt auch, dass der KV Einspruch erheben wird... er liebt solche verbalen Schlammschlachten und die Aufrechterhaltung seines Dramas... mir selbst liegt nichts ferner als das.
    liebe Grüße auch an dich.

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    keks3


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  • Danke Lindsay/Dani, auch an dich, dein Statement gibt mir Kraft. Ja, der Anwalt und der Verfahrensbeistand und das JA stehen hinter mir.

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    keks3


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  • Hallo keks


    Das du dein Kind nicht zum Umgang zwingen kannst ist mir schon verständlich. Erschwerend kommt dazu
    das der KV viele Kilometer weit weg wohnt. Aber eines kannst du tun, deinen Sohn motivieren,das der UG zum
    KV nicht ganz einschläft. Wie wäre es denn mit Telefonkontakt ? oder Brief ? Email ?


    Vielleicht kannst du auch dem KV den Vorschlag machen ??


    Ich kann dich schon verstehen und ich glaube dir auch das du nicht mehr weiter weißt.



    jenpa

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    N.V.Peale

  • Aber eines kannst du tun, deinen Sohn motivieren,das der UG zum
    KV nicht ganz einschläft. Wie wäre es denn mit Telefonkontakt ? oder Brief ? Email ?

    das finde ich eine tolle Idee... ich würde sogar vielleicht so weit gehen und es in Anbetracht der angespannten Situation gar nicht vorher mit dem Papa besprechen, sondern, Deinen Sohn generell nur hierzu zu animieren...


    Parallel kannst Du jeden Versuch für Dich dokumentieren, wenn es dann wieder zum großen Knall von seiten des Papa`s kommt, kannst Du ihm unter die Nase halten, wann er nicht reagiert oder sich nicht interessiert hat...


    Wie Jenpa schreibt, auch ich kann verstehen, dass Du keine Lust mehr hast... aber halte daran fest, dass ein Kind beide Eltern braucht... Dein Kind wird es Dir danken...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hi keks,


    meine Tochter war ebenfalls 11, als sie kein Kontakt zu ihrer Mama wollte ;)
    Damals war viel vorgefallen, auch Angriffe auf mich(mit Zuhilfenahme einiger Brüder und Freund).
    Sie wurde noch zusätzlich immer gut geimpft, von den Onkels, Freund und Tanten :angry
    Trotzdem habe ich ihr immer "gut zugeredet", den Kontakt zur Mama zu halten.
    Sie wollte nicht ... :rolleyes:


    Als sich die Mama beim JA beschwerte, habe ich das JA zu mir kommen lassen(sie wollten das ich mit Tochter komme), und Töchterchen
    eher beiläufig die Dame vorgestellt. Dann hatte sie erzählt wieso weshalb warum ...
    Als ich Stärkung vom JA hatte, habe ich´s laufen lassen.


    So ähnlich würde ich´s an deiner Stelle machen. Ich würde mal beiläufig erwähnen, ob sie sich nicht mal beim Papa melden möchte,
    aber sonst nix ...
    Und wie immo schreibt, so stärke ihr den Rücken, damit sie gesundes Selbstbewußtsein entwickelt.
    Dabei nicht den Papa schlecht machen, und wenn Papa immer noch rumzickt, so soll er dich halt verklagen...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    ich bin mir (fast) sicher, dass der KV veranlassen kann, dass ein Ordnungsgeld verhängt wird, wenn ein Kind den angeordneten Umgang nicht wahrnehmen sollte. (Von Zwangsgeld habe ich noch nie etwas gehört.)


    Insofern ist Keks3, soweit ich informiert bin, auch dazu gezwungen, ihr Kind zum Umgang zu zwingen, wenn sie nicht wieder vor Gericht erscheinen will und ein Ordnungsgeld bezahlen will.


    Die Umgänge können nur dann ausfallen, wenn der KV den Umgang nicht wahrnimmt oder das Kind eine ärzliche Bescheinigung erhält, nach der es zu krank ist, um den Umgang wahrnehmen zu können.


    Grüße, Romi

  • Falls diese allgemeine Frage hier noch nicht so beantwortet wurde,
    kann mir mal jemand erklären, warum man ein Kind zum
    Umgang zwingen kann (jemand sagte sogar Zwangsgeld)


    und


    einen Vater, der auch keínen Umgang will, nicht zum Umgang zwingen kann?
    Erwachsener muss nicht
    Kind muss?
    Mit welchen Argumenten erkläre ich diesen Unterschied einem Kind? (Ich gehe mal von einem Kind mit entsprechender verstandesreife aus)


    Herzlichen Dank!

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • TinaNB, ja das Gesetzt ist offensichtlich so. Der KV hat sich jahrelang nur sporadisch gekümmert, dann viele beschlossene Termine nicht wahrgenommen, manche davon nicht mal abgesagt, festgelegte Termine verschoben, abgekürzt usw. Wenn er das macht, kann man ihn nicht belangen, Ordnungsgeld wird i.d.R. nicht verhängt weil Umgang gegen den Willen des UET nicht dem Kindeswohl entspricht. (!!) Aber umgekehrt siehts rein rechtlich anders aus... Ich kann dir das auch nicht erklären.
    Wenn das Kind nicht will, schiebt man das einfach der KM in die Schuhe und verhängt Ordnungsgeld?
    Da fragt man sich echt: was sind Kinderrechte??? Es hat sich so deutlich gegen Begegnungen ausgesprochen. ..

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    keks3


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  • Man kann niemanden zum Umgang zwingen. Das ist aber hier nicht das Problem. Rechtlich ist Keks dafür verantwortlich, den Umgang zu fördern. Und im Falle eines Falles bleibt Dir das Problem am Bein hängen.


    In der Praxis hilft da nur der offensive Angriff. Mach einen Termin beim Jugendamt und bitte um Erziehungsberatung. "Wie kann ich mein Kind auf gute Weise fördern, dass es bereitwillig und gern den Umgang mit dem Vater wahrnimmt?" Will sagen: Zur juristischen Absicherung solltest Du mit dieser Anfrage und dem Bemühen dokumentieren, dass Du den Umgang nicht boykottierst. Soll das JA doch feststellen, ob das Kind vorpubertierend ist und lernen muss, sich Vorgaben anzupassen. Oder ob es berechtigt sich für sich selbst schädlichen Sachen verweigert ... Das Gericht hat im Urteil eindeutig entschieden. Und wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, also erst kürzlich erfolgt, dann ist niemandem einsichtig zu machen, dass hier eine Entscheidung des Gerichts überholt ist. Da kann man dann nur klagen und behaupten: Der Richter ist doof/jung/unerfahren/einseitig ... Ob das jedoch das OLG treffend genug findet, um das Urteil zu kippen? Ich bezweifle es ...
    Diese Tretmine sollte man deshalb dem Ex überlassen ...


    Beachten muss man, dass Kindeswille nicht unbedingt Kindeswohl ist. Aber auch, dass Kinder ein feines Näschen haben für das, was ich nicht sage, aber meine. Sie werden darum manchmal zum extremen Kämpfer für eine spezielle Sache. Will man den Kindern Gutes tun, dann muss man ihnen helfen, sich von dem Druck zu lösen, den sie sich selbst auferlegt haben. Das ist ein schwieriges Unterfangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiss, dass hat nichts miteinander zu tun, aber hoffentlich lehnt das Kind genauso entschieden den Unterhalt ab. Der steht ihm genauso zu, wie der Umgang


    Ich jedenfalls verstehe UET´s immer mehr, die sagen: "Kein Umgang, kein Unterhalt - Basta"


    Camper

  • Einen Elternteil kann man nicht zum Umgang zwingen, da stimme ich dir zu, Volleybab. Ein Kind kann oder muss man aber zum Umgang zwingen, wenn der Elternteil auf Umgang besteht und der Gerichtsbeschluss es so geregelt hat. So sieht es rechtlich aus.


    Was heißt für dich ganz konkret, der Elternteil ist rechtlich dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern?
    Ich denke es kann nicht soweit gehen, dass ein Elternteil seine eigene Wirklichkeit und die des Kindes verleugnet.


    Romi