Im rechtlichen Sinne hast Du überhaupt nichts mit der Sache zutun. Auf Bitte des Vermieters solltest Du ihm aber den namen und ggfls. die Anschrift des Verursachers nennen.
(Ob Du eine Türe nach dem Klingeln öffnest oder nicht, ist Deine Sache. Dass jemand bei Dir klingelt, macht dich nicht verantwortlich für etwaige Sachbeschädigung des Besuchers. Vielleicht lernt der Sohn draus, wenn der Vermieter gegen ihn vorgeht... Geht der Vermieter zur Polizei, wird die diesmal etwas unternehmen. )