Sohn tritt Haustür ein,wer muss zahlen

  • Im rechtlichen Sinne hast Du überhaupt nichts mit der Sache zutun. Auf Bitte des Vermieters solltest Du ihm aber den namen und ggfls. die Anschrift des Verursachers nennen.


    (Ob Du eine Türe nach dem Klingeln öffnest oder nicht, ist Deine Sache. Dass jemand bei Dir klingelt, macht dich nicht verantwortlich für etwaige Sachbeschädigung des Besuchers. Vielleicht lernt der Sohn draus, wenn der Vermieter gegen ihn vorgeht... Geht der Vermieter zur Polizei, wird die diesmal etwas unternehmen. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im rechtlichen Sinne hast Du überhaupt nichts mit der Sache zutun. Auf Bitte des Vermieters solltest Du ihm aber den namen und ggfls. die Anschrift des Verursachers nennen.


    (Ob Du eine Türe nach dem Klingeln öffnest oder nicht, ist Deine Sache. Dass jemand bei Dir klingelt, macht dich nicht verantwortlich für etwaige Sachbeschädigung des Besuchers. Vielleicht lernt der Sohn draus, wenn der Vermieter gegen ihn vorgeht... Geht der Vermieter zur Polizei, wird die diesmal etwas unternehmen. )


    das hoffe ich

  • das hoffe ich



    Das man für den schaden den der besuch anrichtet aufkommt stimmt vieleicht wenn man ne Wilde Party Veranstaltet und die Gäste demolieren das haus...aber doch nicht in diesem Fall.

  • Das man für den schaden den der besuch anrichtet aufkommt stimmt vieleicht wenn man ne Wilde Party Veranstaltet und die Gäste demolieren das haus...aber doch nicht in diesem Fall.


    ich bin mir nicht sicher.Ich habe es so im Net gelesen,Mieter muss zahlen weil er verantwortlich ist.
    Vor ein paar Wochen hat er nach dem er bei mir war, im Keller auch eine Tür kaputt gemacht, wie ist es dann hier? Er war ja in meine Wohnung als besuch.

  • Wenn er bei Dir zu Besuch war, ist es etwas problematischer. In der Wohnung hängst Du am Haken, wenn Dein Besuch eine Zimmertüre häckselt. Aber trotzdem ist er volljährig und für sein Handeln verantwortlich.
    Aber außerhalb der Wohnung ist es nicht dein Bier. Wenn er Deine Kellertüre von innen zerlegt und zum Öffnen vorher von Dir den Schlüssel bekommen hat, könnte man streiten. Zerdeppert er aber die abgeschlossene Türe von außen, ist Dir das nicht ans Bein zu binden. Ansprechpartner zur Zahlung ist er. Und er sollte angezeigt werden vom Hausbesitzer. Damit er lernt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er bei Dir zu Besuch war, ist es etwas problematischer. In der Wohnung hängst Du am Haken, wenn Dein Besuch eine Zimmertüre häckselt. Aber trotzdem ist er volljährig und für sein Handeln verantwortlich.
    Aber außerhalb der Wohnung ist es nicht dein Bier. Wenn er Deine Kellertüre von innen zerlegt und zum Öffnen vorher von Dir den Schlüssel bekommen hat, könnte man streiten. Zerdeppert er aber die abgeschlossene Türe von außen, ist Dir das nicht ans Bein zu binden. Ansprechpartner zur Zahlung ist er. Und er sollte angezeigt werden vom Hausbesitzer. Damit er lernt.


    so sehe ich das auch

  • Also ich denke mal in vielen Fällen kann man das deutsche recht ganz logisch betrachten die Frage ist halt kannst du was dafür hier sehe ich das aber nicht. Das würde ich dem Vermieter auch vermitteln

  • Zitat von »milka08«
    ....und es ist auch nicht " aus versehen " passiert, sondern es war ja mutwillig...




    eben, und daher fällt der ganze Weg über die Versicherung flach.

    Hm eventuell besteht noch der Ansatz unter Affekt, aber dein Sohn fällt eh nicht mehr in die Familienversicherung wenn Er nicht mehr bei Dir wohnt und nicht Unterhaltspflichtig bist.
    Und denke nicht das Er eine Privathaftpflicht hat

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • So habe ich das auch gesehen,die Vermieterin sagt
    das ich es zahlen muss weil, ich für meinen besuch verantwortlich bin.


    klar, die vermieterin möchte den schaden ersetzt bekommen....egal von wem....


    am besten vom nächstbesten.....und dass bist du, weil du in dem haus wohnst.....



    und ich glaube kaum, dass du für deinen besuch und dessen verhalten verantwortlich gemacht werden kannst....


    ....bei kleinen kindern vielleicht noch eher....aber nicht bei einem Erwachsenen...

    Das Leben ist wie ein Spiegel.
    Lächelt man hinein, lächelt es zurück.




  • hallo,


    das ist doch ein klarer fall....


    lies dir doch dein geschildertes thema nochmal durch und ersetze "sohn" mit "herr meier"......wer muß dann zahlen???


    dein "herr meier" ist 23 (!!!) und nicht mehr "unter deiner fuchtel".....also ab zum vermieter, sachverhalt schildern und die adresse von "herrn meier" weitergeben. alles andere geht dich nichts mehr an......


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich habe es in Internet gelesen, das nach Paragraf 278 gbg ich zahlen muss,wenn ich es richtig verstanden habe.


    Ich nehme an, du meinst BGB. Und nein, dein Sohn ist nicht dein gesetzlicher Vertreter. Wärst du z.B. eine Firma und würdest du ihn los schicken, für dich ein Paket Kaugummi zu kaufen, dann wäre er dein gesetzlicher Vertreter. Er schließt zwar den Kaufvertrag ab, aber in deinem Namen. Wenn jetzt für diesen Kaugummi Ratenzahlung vereinbart werden würde würdest du haften, auch wenn dein Sohn ihn gekauft hat. (klingt blöd, ich weiß :lach ).


    Das hat aber hier mit der Tür nichts zu tun. Da haftet er ganz alleine für.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

    Einmal editiert, zuletzt von Rabenmama77 ()

  • Ich nehme an, du meinst BGB. Und nein, dein Sohn ist nicht dein gesetzlicher Vertreter. Wärst du z.B. eine Firma und würdest du ihn los schicken, für dich ein Paket Kaugummi zu kaufen, dann wäre er dein gesetzlicher Vertreter. Er schließt zwar den Kaufvertrag ab, aber in deinem Namen. Wenn jetzt für diesen Kaugummi Ratenzahlung vereinbart werden würde würdest du haften, auch wenn dein Sohn ihn gekauft hat. (klingt blöd, ich weiß :lach ).


    Das hat aber hier mit der Tür nichts zu tun. Da haftet er ganz alleine für.


    Das glaube ich jetzt nicht,ich habe ein Brief von der Hausverwaltung bekommen,
    wenn ich die Scheibe bis ...NICHT ersetze die mein Sohn kaputt gemacht hat,
    wird sie auf meine kosten eine neue einsetzen lassen.OMG ich habe so die Nase voll,was mache ich den nun?

  • Hi,

    OMG ich habe so die Nase voll,was mache ich den nun?

    einsetzen lassen, und mit Sohn klären :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen ihn erstatten. Du Anzeigenrerstatterin, er Beschuldigter, die Hausverwaltung/Besitzer Geschädigter. Dann wenden die sich automatisch an ihn!


    :wink


    Supercalifragilisticexpialigetisch


    :rolleyes:

  • Antwort an die Hausverwaltung: "Ich übernehme für XY, meinen volljährigen Sohn, der nicht bei mir wohnt, keinerlei Verantwortung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an ihn selbst: Adresse."


    Und fertig.


    Für die ist das natürlich einfacher, sich an Dich zu wenden...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Haftpflicht? ... NÖ :radab
    Das Eintreten ist vorsätzlich geschehen, da wird keine Versicherung aufkommen. Da ist der Bub allein in der Haftung. Aber gut so, bei der nächsten Tür hat er dann bestimmt finanziell motivierte, motorische Einschränkungen im Bein...hoffentlich.