Hallo!
Ich bin ganz neu hier, heiße Melanie, bin 28 Jahre alt und möchte Euch gerne zu meiner Situation befragen:
Ich habe eine vierjährige Tochter. Momentan befinde ich mich mit dem Kindesvater in einem Sorgerechtsprozess, der Termin ist für Ende Januar angesetzt. Der Kindesvater hat das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Die Trennung von ihm ist nun gut 2 Jahre her. Leider funktioniert die Elternebene ganz und gar nicht, da der Kindesvater sehr aggressiver Natur ist. Selbst gemeinsame Gespräche beim zuständigen Jugendamt haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht, da er sich sehr egoistisch und extrem uneinsichtig zeigt. Das Kind leidet zunehmend unter den extremen Spannungen und reagiert mit Erbrechen, Magenschmerzen und Schlafstörungen. Wenn sie vom Umgang zurückkehrt benötigt sie teilweise bis zu 4 Tagen, bis sie wieder ansatzweise "normal" wird. Der Kindesvater nimmt keinerlei Rücksicht auf unsere Tochter und gerade in der jetzigen Phase wird es immer schlimmer. Ich habe bereits vom Jugendamt eine Stellungnahme bekommen, in der der Berater sich so äußert, dass ein Umgang zur jetzigen Zeit nicht dem Kindeswohl entspricht. Auch ich würde am liebsten den Umgang aussetzen, bis der Termin gekommen ist, einfach damit für unsere Tochter ein wenig Ruhe reinkommt und sie nicht immer hin und hergerissen wird.
Wie sieht das eigentlich rein rechtlich aus, wenn man vom Jugendamt bereits diese Einschätzung hat und den Umgang bis zum Gerichtstermin aussetzt? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Mir tut die Kleine wirklich Leid und ich weiß einfach nicht mehr weiter. Normalerweise hat er sie alle 2 Wochen übers Wochenende, aber so geht es nicht mehr weiter... :kopf
Ich bitte um Eure Einschätzungen und bedanke mich schonmal.
Viele Grüße
Melanie