Umgang bis Gerichtstermin aussetzen wenn Kindeswohl in Gefahr ist?

  • Hallo!


    Ich bin ganz neu hier, heiße Melanie, bin 28 Jahre alt und möchte Euch gerne zu meiner Situation befragen:


    Ich habe eine vierjährige Tochter. Momentan befinde ich mich mit dem Kindesvater in einem Sorgerechtsprozess, der Termin ist für Ende Januar angesetzt. Der Kindesvater hat das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Die Trennung von ihm ist nun gut 2 Jahre her. Leider funktioniert die Elternebene ganz und gar nicht, da der Kindesvater sehr aggressiver Natur ist. Selbst gemeinsame Gespräche beim zuständigen Jugendamt haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht, da er sich sehr egoistisch und extrem uneinsichtig zeigt. Das Kind leidet zunehmend unter den extremen Spannungen und reagiert mit Erbrechen, Magenschmerzen und Schlafstörungen. Wenn sie vom Umgang zurückkehrt benötigt sie teilweise bis zu 4 Tagen, bis sie wieder ansatzweise "normal" wird. Der Kindesvater nimmt keinerlei Rücksicht auf unsere Tochter und gerade in der jetzigen Phase wird es immer schlimmer. Ich habe bereits vom Jugendamt eine Stellungnahme bekommen, in der der Berater sich so äußert, dass ein Umgang zur jetzigen Zeit nicht dem Kindeswohl entspricht. Auch ich würde am liebsten den Umgang aussetzen, bis der Termin gekommen ist, einfach damit für unsere Tochter ein wenig Ruhe reinkommt und sie nicht immer hin und hergerissen wird.


    Wie sieht das eigentlich rein rechtlich aus, wenn man vom Jugendamt bereits diese Einschätzung hat und den Umgang bis zum Gerichtstermin aussetzt? Kann mir das negativ ausgelegt werden? Mir tut die Kleine wirklich Leid und ich weiß einfach nicht mehr weiter. Normalerweise hat er sie alle 2 Wochen übers Wochenende, aber so geht es nicht mehr weiter... :kopf


    Ich bitte um Eure Einschätzungen und bedanke mich schonmal.


    Viele Grüße


    Melanie

  • Nach Klageeinreichung und Ansetzung des Gerichtstermins jetzt den Umgang auszusetzen, hat schon das Geschmäckle einer Racheaktion. Ob das bei Gericht gut kommt, wage ich zu bezweifeln. In wenigen Tagen wird das Gericht entscheiden. Wenn Du Umgangsprobleme siehst, kannst Du ja einen Antrag stellen, dass der Vater keinen Umgang mehr haben darf und dies ausführlich begründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach Klageeinreichung und Ansetzung des Gerichtstermins jetzt den Umgang auszusetzen, hat schon das Geschmäckle einer Racheaktion. Ob das bei Gericht gut kommt, wage ich zu bezweifeln. In wenigen Tagen wird das Gericht entscheiden. Wenn Du Umgangsprobleme siehst, kannst Du ja einen Antrag stellen, dass der Vater keinen Umgang mehr haben darf und dies ausführlich begründen.


    Richtig, wenn es eine Umgangsregelung gibt, solltest Du dich auch an diese halten. Wenn dir die Regelung nicht mehr gefällt, musst du sie ändern lassen - einfach einseitig die Umgänge aussetzen halte ich für falsch.

  • Hallo!


    Danke für Eure Antworten.


    Es hat nichts damit zutun, dass mir die Umgangsregelung nicht mehr gefällt, sondern dass wir uns momentan in einer extrem schwierigen Lagen befinden in der seinerseits schwere Aggressionen herrschen. Wenn ich versuche mit ihm zu reden, dann schreit er mich nur an und beleidigt mich und bezeichnet mich als Lügnerin, das überträgt sich aufs KIND!!! Sie leidet darunter! Und das schwer. Er macht noch nicht einmal Halt vor ihr so zu schreien. Deswegen Umgang aussetzen bis der Gerichtstermin und somit eine Klärung stattfindet, damit auch die Kleine mal zur Ruhe kommen kann.


    Viele Grüße


    Melanie

  • Hallo Ratsuchende, wie ich sehe hast du deine Entscheidung schon getroffen.


    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich alle Elternteile so zu verhalten haben, dass ein für das Kind unbelasteter Umgang möglich ist. Wenn du und dein Expartner nicht in der Lage sind aufeinanderzutreffen ohne euch zu fetzen sollte ein Dritter zur Übergabe dazwischen geschaltet werden.
    Grüßle Uschi

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.
    Immanuel Kant


  • Das ist völlig unerheblich - wenn es eine Umgangsregelung gibt, musst du dich an diese halten, solange das Kindeswohl nicht akut gefärdet ist (direkte Gewalt gegen das Kind zum Beispiel). Ansonsten steht es dir frei, gegen die Umgangsregelung vorzugehen, indem du bei Gericht eine Umgangsaussetzung (gegebenenfalls durch einstweilige Anordnung) beantragst. Aber solange das nicht der Fall ist, bist Du verpflichtet, den Umgang zwischen Papa und Kind zu ermöglichen.


    Wenn die Übergaben schwierig sind, da es zu Auseinandersetzungen zwischen Dir und dem Papa kommt, organisiere die Übergaben durch einen Dritten (Oma, Freunde...). Aber gib dem Umgangshelfer eine Vollmacht mit, dass er das Kind auch wieder in Empfang nehmen darf, sonst kann der Papa sich nach dem Umgang weigern, das Kind an die Person rauszugeben.

  • hmm ich stell mir gerade die frage wie das beim kidn ankommt, wenn sie jetzt nicht mehr zum papa soll.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Sch... Situation. Klar, dass die Kleine darunter leidet. Nur...


    Fakt ist: setzt du den Umgang aus - auch mit dieser Begründung - wird dir das mit 99,999 % Wahrscheinlichkeit als Umgangsboykott und womöglich mangelnde Bindungstolleranz ausgelegt werden.


    Hast du Freunde/Familie, die die Übergabe für dich übernehmen könnten? D.h., du trittst nicht mehr in Erscheinung.

  • :hae: , mmh es mag sein, das der Umgang im Moment belastend für das Kind ist, weil ihr als Eltern nicht funktioniert.


    Auch mag es für das Kind für den Augenblick besser erscheinen, wenn Ruhe reinkommt, nur der Weg ist wohl nicht der Richtige.


    Du solltest auf keinen Fall diese Entscheidung treffen und verantworten müssen, denke ich. Ich würde es negativ auslegen wenn ich Richter wäre :frag



    Wie seid ihr denn in die Umgangs- und Sorgerechtsklagewelt gekommen?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Wenn das Jugendamt schon die Empfehlung ausgesprochen hat,das der Umgang zur zeit nicht dem Kindeswohl entspricht,wirst Du dies ja hoffentlich irgendwo schriftlich haben und natürlich keinen Umgang zulassen.
    Es kann ja nicht sein,das Du entgegen den Empfehlungen des Jugendamts handelst.Das wird Dir hier grade geraten. :batsch und kann fatale Folgen für Dein Kind haben.

  • Wenn das Jugendamt schon die Empfehlung ausgesprochen hat,das der Umgang zur zeit nicht dem Kindeswohl entspricht,wirst Du dies ja hoffentlich irgendwo schriftlich haben und natürlich keinen Umgang zulassen.


    das JA darf das aber nicht entscheiden. Egal, was der SB sagt, nUR ein Richter darf entscheiden, ob der Umgang ausgesetzt wird oder nicht.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Guten Morgen!


    Danke für Eure Antworten.


    Hm, es wurde keine gerichtliche Regelung festgelegt, sondern es wurde eine in Gegenwart des Jugendamtest abgemacht, heißt, wir saßen beide bei einem Berater und haben abgesprochen, dass unsere Tochter alle 2 Wochen bei ihm übernachtet. Das wurde halt notiert. Wenn das doch schon beim Jugendamt abgemacht wurde, warum kann dann selbiges sich nicht gegen die Fortführung aussprechen, wenn es gute Gründe dafür gibt??? Verstehe ich auch nicht so ganz... Wie schon beschrieben leidet unsere Tochter immens und jetzt, wo der ganze Schriftverkehr hin und her geht, hier ne Stellungnahme, da ne Stellungnahme und gerade beim Kindesvater regelmäßig die Emotionen überkochen, er vor dem Kind schreit und mich versucht runterzumachen, was sie im übrigen gar nicht gut verträgt, und unsere Tochter nach den Umgängen gar nicht mehr wirklich runterkommt, sehr schlecht schläft, sehr schlecht isst, nervös und angespannt ist, halte ich es für meine Fürsorgepflicht, das Kind aus der Schusslinie zu nehmen.


    Muss ein Kind erst immer blau und grün geprügelt werden, damit ein Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht??? :kopf Ist es nicht schlimm genug, wenn ein Kind schon psychische Verletzungen zeigt??? Ist es in so einem Fall nicht die verdammte Pflicht des Elternteils bei dem das Kind lebt, das zu unterbinden??? Also ich weiß nicht... wenn ich als Mutter das alles dulden muss, kann ich den Kindesvater hinterher auch dazu verklagen, dass er die psychotherapeutischen Kosten übernimmt und sich an der Rehabilitation beteiligt, wenn das Kind vollkommen den Boden unter den Füßen verliert und einen Knacks davon trägt und Verhaltensstörungen zeigt??? Er ist ja fein raus. Macht das Kind erst kolone, so dass es nicht mehr richtig isst, nicht mehr schläft, Magenschmerzen bekommt, nervös ist, in den ersten Tagen danach ständig weint... Ich krieg sie nach dem Umgang wieder und muss zusehen, dass ich sie wieder aufpäppel, während er sich auf den nächsten Angriff vorbereitet. Mehr als immer ruhig und sachlich bleiben und mich auf keine Diskussion einlassen kann ich nicht. Und es ist nicht erst seit gestern so, es zieht sich schon lange hin und immer hab ich sie ihm trotzdem gegeben, ohne zu murren, ohne zu maßregeln und es wird gerade jetzt in der Phase immer schlimmer. Und dann ist das Boykott??? :Hm Wenn ich sie unter den Umständen hingeben würde, dann wäre es eher Fürsorgeboykott würde ich sagen.


    .....wenn es schon als Boykott ausgelegt wird, wenn ich unsere Tochter in dieser krassen Phase vor Stress schützen will??? Manche Aussagen scheinen mir hier ziemlich vorwurfslastig...


    Und leider kann mir keiner die Übergabe abnehmen, mal ganz abgesehen davon, dass sie mir nach dem letzten Umgang gesagt hat "Mama, ich will da nicht mehr hin." Und es lag keine Beeinflussung meinerseits vor, sie sagte es von sich aus, da war die Tür hinter ihr gerade eben erst zu als der Papa weg war.


    Keine Ahnung gerade, was ich dazu noch sagen soll.


    Viele Grüße


    Melanie

  • Ratsuchende
    Ich bin komplkett Deiner Meinung! Und ja, es müssen immer erst sichtbare Beweise dafür auftauchen, dass einem Kinde rder Umgang schadet, bevor nur irgendjemand reagiert, das weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Es nutzt nichts, dass der KV angedroht hat, sich selbst und die Kinder umzubringen, sobald er sie in den Händen hat... neiiiiiin, der Richter sagte in der Verhandlung: "ich lasse mich auf DIESES Experiment ein"... Das Experiment Kindeswohlgefährdung.


    Ich bin seit geraumer Zeit geschockt und entsetzt, dass so etwas passieren darf, dass es keine Mechanismen gibt, die verhindern, dass BETs, die begründete Annahme haben, dass ihren Kindern Gefahr droht, es so schwer gemacht wird, ihre Kinder zu schützen. Ein Skandal in meinen Augen. Ja, ich weiß, was jetzt kommt, wie will man das Beweisen, im Zweifel für den Angeklagten. Da pfeif ich drauf, es geht um KINDER! Um nix sonst.


    Sorry, solche Threads lassen mich innerlich versteinern. Ich weiß nicht, was genau bei Euch los ist, kenne Euch nicht und lese hier nur Deine Seite. Aber es berührt mich, weil ich ähnlich betroffen bin.

  • Doppelmama, Du tust mir wirklich richtig, richtig Leid, ich kann es so gut nachfühlen... :knuddel


    Dass ein Richter sowas sagt, das finde ich extrem unverantwortlich und passiert den Kids dann was, dann heißt es nur, dass man das ja nicht vorherahnen konnte...aber alle Indizien, alle Signale, die das Kind ausgesendet hat sind null und nichtig... :kopf Da geht es um das Kind aber es wird für den Tyrann und gegen das kleine Wesen entschieden??? So langsam sollte das Wort Kindeswohl dann in "Vaterwohl" oder "Mutterwohl" je nach klagender Seite umgetauft werden...


    Wenn ein Richter sich auf so ein "Experiment" einlässt, dann fördert er meines Erachtens nur die Fortführung eines bestehenden Krieges, gerade wenn solche Fälle vorliegen... nur dass das größte Opfer das Kind ist, scheint auch der Staatsgewalt nicht klar zu sein, denn man sollte gerade als Jurist wissen, dass man Menschen nicht ändern kann und auch Eltern kann man nicht zwingen zusammenzuarbeiten, allein schon wenn es eine der beiden Parteien einfach nicht will und sich nur ins Fäustchen lacht, weil ihm gerade eine Macht verliehen wurde, die missbraucht wird um dem Ex Partner das Leben zur Hölle zu machen....


    Da kann ich nur noch mit den Ohren schlackern.... :wuetend

  • Ratsuchende
    Hab lieben Dank. Pikanter weise hat unser KV bereits einen Sohn nachweislich psychisch gequält, dieser ist seit 8 Jahren in psychologischer Behandlung. Ein weiterer Sohn hat ihn noch nie gesehen, dessen Mutter hat er damals kurz vor der Geburt ebenfalls mit erweitertem Suizid bedroht. Antwort des Richters: das sind andere Fälle und tun hier nichts zur Sache. Ich bin gespannt, wie das OLG dies sieht...


    Kämpf für Deine Tochter und wenn DU das Gefühl hast, sie leidet, dann bist Du verpflichtet, etwas dagegen zu tun. Aber, und das sage ich nicht, weil ich es richtig finde, Du musst sehr aufpassen, dass nicht am Ende DU angegriffen wirst und Dir offene Rechnungen mit dem KV unterstellt werden, damit sind die beurteilenden Stellen ganz schnell bei der Hand. Klar, ist ja auch einfach, wenn man ein klares Feindbild hat. Pass gut auf Euch auf.

    Einmal editiert, zuletzt von Doppelmama ()

  • Wenn das doch schon beim Jugendamt abgemacht wurde, warum kann dann selbiges sich nicht gegen die Fortführung aussprechen, wenn es gute Gründe dafür gibt???


    Ihr habt beim JA eine Einigung erzielt. Das JA hat euch dabei unterstützt, aber eben nichts vorgeschrieben, weil es das nicht kann und nicht darf. Natürlich kann es sich gegen eine Fortführung des Umgangs aussprechen. Bei einer entsprechenden Verhandlung wird diese Empfehlung auch berücksichtigt. Aber es ist und bleibt eben nur eine Empfehlung, weil das JA nicht die Befugnis hat, etwas vorzuschreiben. Es darf bei Gefahr im Verzug eingreifen, muß sich aber auch dann noch im nachhinein den richterlichen Segen holen.


    Muss ein Kind erst immer blau und grün geprügelt werden, damit ein Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht???

    Nicht nur dass, du mußt auch noch beweisen, dass das Kind geschlagen wurde, im Zweifel sogar, dass es der andere ET oder dessen LG war.


    Ist es nicht schlimm genug, wenn ein Kind schon psychische Verletzungen zeigt???


    Wie willst du das beweisen? Sagen kannst du viel, aber es muß bewiesen werden. Und genau da liegt das Problem. Es geht hier ja um das Beschränken von Rechten ( Umgangsrecht von Vater und Kind). Und da reicht eben ein "einfaches" " es geht ihr nicht gut, es belastet sie psychisch" nicht aus.


    Manche Aussagen scheinen mir hier ziemlich vorwurfslastig...


    Es geht nicht darum, dir Vorwürfe zu machen, sondern dir klar zu machen was passieren kann und evtl. auch wird, wenn du jetzt einfach den Umgang aussetzt. Was meinst du, was der gegnerische Anwalt mit dir machen wird?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Leuchtet mir schon alles ein Rabenmama,


    aber: Verlangt auch jemand Beweise vom Kindesvater, dass es nicht so ist???? Verlangt ein Gericht Beweise vom Kindesvater, dass er es nicht verletzt hat? Wie soll er denn Beweisen, dass er es nicht war???


    Warum bin ich die Einzige die in der Beweispflicht steckt??? Ist mir unlogisch.... mal abgesehen davon habe ich eine gute Rechtsanwältin! Und das Jugendamt hinter mir.


    Nochmal Edit: Also nur weil das Kind bei mir lebt wird es mir schwer gemacht oder wie soll ich das verstehen? Er bringt ja auch Dinge gegen mich an, wie ist es mit denen eigentlich???

  • Muss ein Kind erst immer blau und grün geprügelt werden, damit ein Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht??? :kopf

    Natürlich muss das Kind nicht erst grün und blau geschlagen werden - von körperlichen Übergriffen war bisher auch nicht die Rede, oder? Nur weil ein Elternteil aufbrausend ist (d.h. zum Schreien neigt), ist er doch noch lange kein Schläger (auch wenn das viele Feministen gern verbreiten). Wenn das so wäre, müssten wahrscheinlich zig-Tausende Mütter und Väter ihr Kind sofort abgeben.

    Ist es nicht schlimm genug, wenn ein Kind schon psychische Verletzungen zeigt???

    Ist es in deinem Sinne, dass das Kind nun von deiner Seite psychisch verletzt wird, indem ihm der Vater genommen wird? Denk mal drüber nach...

  • Tja... dafür gibt es dann Gutachter. Eine Bekannte hat ihre Kinder zurück bekommen, weil der GA ausgesagt hat, er hätte nicht feststellen können, dass sie sie gschlagen hat.


    Psychische Gewalt ist noch viel schwerer zu beweisen.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Natürlich muss das Kind nicht erst grün und blau geschlagen werden - von körperlichen Übergriffen war bisher auch nicht die Rede, oder? Nur weil ein Elternteil aufbrausend ist (d.h. zum Schreien neigt), ist er doch noch lange kein Schläger (auch wenn das viele Feministen gern verbreiten). Wenn das so wäre, müssten wahrscheinlich zig-Tausende Mütter und Väter ihr Kind sofort abgeben.

    Ist es in deinem Sinne, dass das Kind nun von deiner Seite psychisch verletzt wird, indem ihm der Vater genommen wird? Denk mal drüber nach...


    Lesen bringt auch hier mal wieder einige Vorteile. Ratsuchende schrieb, dass auf den Hinweis, das Kind leide psychisch unter den Verbalausbrüchen des Vaters, niemand reagiere, geschweige denn helfe. Es war eine rhetorische Fragestellung...


    Zum zweiten Punkt sage ich nur so viel, Du kannst Dir die Polemik der Ewigunverstandenen UETs an dieser Stelle sparen.