Beiträge von Chanelle

    Ich würde anrufen und nachfragen.Mehr kannst Du erstmal nicht tun.


    Das Jugendamt hat das Recht die Hilfeplangespräche getrennt mit Euch zu führen.Das heißt Du hast zumindenstens das Recht einen Termin zu vereinbaren ,wo Du über den aktuellen Stand informiert wirst.


    Da es bei dem Gespräch um die Personen geht die diese Hilfe in Anspruch nehmen,und das ist unter anderem deine Ex,kann es sein das dort eben auch Themen behandelt werden,die Dich nichts angehen.
    Aber sollte es um wesentliche Änderungen gehen, die Dein Kind betreffen,werden sie Dich schon informieren.


    Da Dir die Gesundheitssorge entzogen wurde,kann es sein das Du nur sehr eingeschränkt Informationen bekommst.Denn auch der seelische Zustand und alles was damit (kann sehr weitreichend ausgelegt werden )gehört zur Gesundheitssorge und geht Dich somit nichts mehr an.

    zu erst einmal,tut es mir sehr leid,was Dir passiert ist.


    Ich denke das Jugendamt hat gemerkt,das sie es mit Dir machen können.Leider gibt es ja solche Fälle immer mal wieder.


    Ich schliesse das daraus,das Du Dich leider nicht wirklich gegenüber Deinen Ex abgrenzen kannst.War das vielleicht auch mit ein Grund,warum die Inobhutnahme geschah ?


    Du musst den Kontakt zu Deinem Ex vollständig abbrechen und Dir Hilfe holen,damit Dir Dein Kind nicht entfremdet wird.


    Die Zeit arbeitet leider für das Jugendamt.

    das eine Kind ist schon 14 und hat gesagt,das es ohne Begleitung den Vater sehen möchte.Das andere Kind hat ausdrücklich gesagt,das es nicht ohne Begleitung den Vater sehen möchte.


    Helfer vom Jugendamt haben mit meinem Sohn sogar Verdeidigungsstrategien,wie z.b. laut nein sagen oder aus der Situation schnell weglaufen geübt, damit die Gefährdung verringert wird.


    Wir haben einen Umgangspfleger,der leider nicht immmer nur das Kindeswohl im Auge hat,sondern sehr auf die Forderungen des Vaters eingeht.

    Er wurde ja schon auf Unterhalt verklagt.Er hat sich nur nicht an den Beschluss gehalten und trotzdem nicht gezahlt.
    Das schlimme ist ,das er kein Unrechtsbewusstsein hat.


    Es gibt bei einem Kind seit Jahren nur begleiteten Umgang durch das Jugendamt.Bei dem älteren muss er mit dem Umgangspfleger in Telefonkontakt bleiben.


    Ich werde erstmal wieder genau dokumentieren und mich nächste Woche mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

    Nach jahrelangen erfolglosen Versuch Unterhalt zu bekommen,habe ich meine Ex wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt.


    Gestern hat er deswegen bei mir angerufen und ins Telefon geschrien,das ich nun Rache bekomme,weil ich ihn angezeigt habe.


    Es gab im Vorfeld viel Gewalt im Beisein der Kinder und auch Entziehungsversuche.


    Mein Anwalt riet mir zur Anzeige,damit es wenigstens aktenkundig ist.
    Nun habe ich Angst,mit einer Anzeige, ihn noch mehr zu verärgern.
    Was soll ich bloss tun?
    Ich habe auch Angst das er wieder etwas plant.

    Wie kann man eine Kontopfändung veranlassen.
    Kann dies nur ein Gerichtsvollzieher?


    Ich habe einen Beschluss bzw. eine vollstreckbare Ausfertigung.

    wir waren im letztem Jahr 6 Wochen in der Ostseeklinik Kühlungsborn.
    Dort war es super.
    Leider sind Kinderärzte nicht auf ADHS spezialisiert.Es wurde bei meiner Tochter falsch diagnostiziert und sie vertrug die Medikamente nicht.
    Aber meine Behandlungen waren erfolgreich.


    Aber nicht mit der AOK Klinik verwechseln.Die sieht ziemlich trostlos aus und befindet sich nicht am Strand sondern direkt an einer Straße.

    Er hat nur alg 2 und im Beschluss steht,das er sich verpflichtet zu Händen der Kindesmutter pro Kind 20 € monatlich zu zahlen und pro Kind 5 € rückwirkenden Unterhalt ab Mai 2012.
    Sollte er dies nicht tun,so stellt das eine Straftatbestand da.So hat es die Anwältin auch bestätigt.

    Gestern war unsere Güteverhandlung zu meiner eingerichten Unterhaltsklage.
    Der Vater war sehr unwillig und wollte nicht einmal Auskunft über seine Bemühungen machen in Arbeit zu kommen.


    Der Richter hat dann ein fiktives Einkommen errechnet und einen Beschluss erlassen,das der Vater monatlich pro Kind 20 € zahlen muss.
    Darauf hat der Vater breit gegrinst und nach der Verhandlung mir noch mitgeteilt,das er wieder Vater wird.


    Kann ich ihn anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wenn er nicht zahlt,was ich vermute ?
    Er hat es ja auch nie hingekriegt die Fahrt und umgangskosten zu bezahlen.


    Ich finde es willkürlich,das er schon für seine ersten beiden Kinder keinen Cent übrig hat,seit 20 Jahren arbeitslos ist und nun noch ein Kind in die Welt setzt.

    Gestern war der Bescheid für meine Tochter ,für eine Kinder Reha in der Post.


    Obwohl ich die Reha selbst beantragt habe,ist mir sehr mulmig zumute,meine Tochter (11) alleine 6 Wochen fahren zu lassen. Kennt jemand diese Kur-Reha Einrichtung?


    Wie läuft das überhaupt ab,wenn ein Kind alleine fährt?
    Muss sie für 6 Wochen Kleidung mitnehmen.
    Kann man die Reha auch nur für 4 Wochen antreten?
    Ich habe gedacht es ist wie bei einer Kur,also 3-4 Wochen. ?(

    zunächst einmal ist das Gericht dem Jugendamt gegenüber nicht weisungsbefugt.
    Wenn das Gericht einen Beschluss erlässt,das der Umgang begleitet stattzufinden hat,wird dieser nicht automatisch stattfinden.


    Erst einmal musst Du begleiteten Umgang beim Jugendamt beantragen.Dann wird der Bedarf geprüft und dieser kann auch vom gerichtlichen Beschluss abweichen.


    Aber ich gehe davon aus,das das Kind einen Verfahrensbeistand hat und dieser das Kind bzw. auch Dich unterstützen wird.


    Du musst in diesem Fall das Kind nicht herausgeben.

    ob der Vater sein Kind sehen will,wäre mir in Deinem Fall egal.
    Wichtig ist was Deine Tochter will.
    Wenn ein 15 jähriges Mädchen nicht zum Vater möchte solltest Du das dringend akzeptieren.
    Sie wird ihre Gründe haben.
    Wenn sie mault,dann nimm sie ernst und zwinge sie nicht zu etwas,nur damit der Vater sein Recht bekommt.


    Wie hier schon geschrieben wurde,ermögliche ihr den Umgang wenn sie möchte,wenn nicht ,dann eben nicht,fertig!

    wenn ich jetzt nichts überlesen habe,gab es keine körperlichen Übergriffe auf das Kind.
    Somit solltest Du nach der Aussetzung des Umgangs von Deiner Seite,sofort das Gespräch beim Jugendamt suchen.
    Du wirst vielleicht für eine begrenzte Zeit begleiteten Umgang bekommen.
    Danach würde ich Dir raten,den Vater klagen zu lassen.


    Wenn Du Glück hast und alles dokunentiert hast,wird es vielleicht zu einem Gutachten kommen.Von diesem Gutachten wird dann viel abhängen,wie das Gericht entscheidet.


    Sieh es bitte nüchtern.Du hast nicht viel in der Hand,dem Vater den Umgang zu verweigern.

    ich habe heute einen Beratunghilfeschein beantragt,da schon die Formulare um die Ansprüche geltend zu machen keinen Formfehler haben dürfen.


    Es war für mich schon enttäuschend,das meine Anwältin,die mich seit 5 Jahren wegen des Vaters vertritt,sich nicht zuständig fühlt,obwohl sie PKH bewilligt bekommen hat im Unterhaltsverfahren.

    Danke,
    er wurde vom Gericht aufgefordert darzulegen,warum er bis heute keinen Unterhalt bezahlt hat. Er hat es geschafft in 13 Jahren nicht arbeiten gehen zu müssen,mit immer wieder neuen Begründungen.
    Nun hat das Gericht einen Termin anberaumt und prompt zwei Wochen später kam das Schreiben wegen des Insolvenzverfahrens.


    Er will aber nicht zahlen.Im Gläubigerplan kann man ersehen,das er mutwillig Schulden gemacht hat.Wohnungen angemietet,dann weder Miete,Strom noch Telefon bezahlt usw.