Hallo lieben Forenmitlgieder! Ich wünsche euch erstmal noch schöne Feiertage!!!
Jetzt zum Thema:
Ich bin grundsätzlich keine Hundehasserin. Ich hatte selbst schon zwei große Hund, von denen einer besonders zeitaufwengig war weil er viel physische und psychische Auslastung benötigte. Mit ihm habe ich viel gearbeitet, auch unter fachlicher Anleitung. Außerdem würde ich mir, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte, auch selbst gern wieder einen Hund halten.
Allerdings kann ich kein Verständnis für Hundehalter aufbringen, die ihre Hunde (egal ob groß oder klein) gar nicht erziehen oder wo der Hund seine Halter erzieht. Außerdem gilt für mich die Regel, dass man Kind und Hund nie gemeinsam unbeaufsichtig lässt. Für mich würde auf feststehen, dass im Ernstfall immer der Hund zurück stecken müsste, nicht das Kind.
Der KV meines Sohnes hat auch einen großen Hund. Wenn Sohnemann Papa besucht geht der Hund in den extra gebauten Zwinger im Garten oder in die Wohnung, wo gerade der Umgang nicht stattfindet (KV lebt mit seinen Eltern in einem Haus). Kind und Hund kommen nur selten zusammen, nie unbeaufsichtigt. Auch der 13jährige Sohn meines Ex darf nicht allein mit dem Hund sein. Das finde ich super so!
Nun stelle man sich aber mal ein Kleinkind, dass zum Umgang mit dem KV Kontakt mit einem großen Hund hat, der
- kaum erzogen ist
- dem Kind durch seine Größe und Stärke um vieles überlegen ist
- immer und überall dabei sein darf (alle Räume betreten darf)
- ständig aus Langeweile Gegenstände zerbeißt (auch Spielzeug vom Kind)
- seine Halter des öfteren mal "zwickt" (dadurch gehen auch Kleidungsstücke kaputt)
- das Kind auch schon so "gezwickt" hat, dass es geweint hat.
Wie kann man so was verhindern, vorallem auch dann wenn der KV keine Gefährdung für das Kind sieht bzw. alles als harmlos darstellt?
Kann das JuA helfen, bevor Schlimmeres passiert (z.B. eine richtige Bisswunde oder eine Verletzung durch zu übermütiges Spielen des Hundes)?
Muss der KV kaputte Spielsachen und Kleidungsstücke ersetzen?