umgangrecht KV trotz Borderline ????????

  • nabend an alle??
    frage hat der KV trotz einer Erkrankung (Borderline)recht auf Umgang mit meinem Sohn.Er macht keine Therapie.Ach so er hat mein sohn noch nie gesehen und die Vaterschaft bis heute noch nicht einmal anerkannt.Wir mußten einen Vaterschaftstest machen.Die Speichelprobe haben wir beide haben schon vor 6 wochen abgegeben und der KV noch nicht.Das J-amt sagt auch das es nicht sein kann.So lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat sagt das J-amt hat er gar keine Rchte.Und wenn er die anerkannt hat muß er das Umgangsrecht einklagen wie hoch stehen die chancen das er mein sohn auf grund seiner erkrankung nicht sehen darf???

  • Borderline ist kein Grund sein Kind nicht zu sehen.
    Mein Freund hat das auch und ich wüsste nicht warum er keinen Umgang haben sollte.


    LG Heike

    Liebe ist schön wenn man sie zulässt. :-)

  • Nachdem die Vaterschaft anerkannt wurde,muss er den Umgang bei einer Verweigerung von Deiner Seite einklagen.
    Du bist nicht verpflichtet,beim Jugendamt oder woanders Gespräche zwecks Vermittlung zu führen !


    Lass es notfalls auf einen Beschluss ankommen.Sollte er wirklich eine Borderline Störung haben,dann wird evtl. ein Gutachten erstellt.
    Natürlich sollte man ihm auch die Chance geben,sich therapieren zu lassen


    Bei einer nachgewiesenen Borderline Störung sollte der Umgang nur begleitet stattfinden.Diese Auskunft habe ich grade erst von Fachleuten bestätigt bekommen,leider zu spät.
    Leider ist es oft schwierig,seine Kinder zu schützen.
    Es muss erst was passieren.
    Meine Kinder sind schwer psychisch geschädigt und traumatisiert.Mein Ex- hat auch u.a. eine Borderline Störung und hat die Kinder leider unbeaufsichtigt sehen dürfen.
    Wenn Du Dein Kind glücklich aufwachsen sehen willst,dann kämpfe.


  • Und wenn Du Borderline hättest - wobei mich mal interessieren würde wer das im Falle der TS wie diagnostiziert hat - fändest Du es richtig, wenn Du darum Deine Kinder nicht mehr sehen düftest??? Es gibt ja auch viele KMs die mit erwiesenem Borderline eine gute Mutter geben und die Kinder bei ihnen leben. Selbst, wenn es in Deinem Fall problematisch ist, halte ich die Empfehlung an die TS, darum zu kämpfen, dass es keinen Kontakt zwischen Kindern und KV gibt, für ein starkes Stück! Begleiteten Umgang gibt es in der Regel, wenn von seiten des UET akute Kindesgefährdung ausgeht, das ist sicher nicht bei jedem UET mit Borderline der Fall.

  • Ich finde auch immer wieder erschreckend, mit wieviel Vehemenz hier behauptet wird, JEDER Borderliner sei in der Lage, einen (für das Kind) psychisch gesunden Umgang durchführen zu können. Das ist genauso unmöglich zu behaupten wie das Gegenteil.
    BL kann sich unheimlich vielfältig ausprägen, von ganz leichten Formen, bei denen es auch kein Problem ist, ein Kind zu betreuen und dafür da zu sein, auch emotional, bis hin zu massiven Ausprägungen, die im Extremfall zu Traumatisierungen und zu späteren eigenen psychischen Störungen der Kinder führen können.


    Macht Dein Ex folgendes:
    Selbstverletzendes Verhalten (so dass andere Menschen das mitbekommen)
    Suizidtendenzen, ggf. schon erfolglose Suizidversuche
    "emotionale Wechseldusche" (starke, überbrandende Liebe, abgewechselt von massiver Gefühlskälte und Abwertung)
    Alkohol-/Drogenmissbrauch
    Wutanfälle mit Gewaltanwendung gegenüber anderen


    dann würde ich von einem Umgang auf jeden Fall abraten. Dann soll der KV den Umgang vor Gericht einklagen und Du musst dann wohl entsprechend begründen können. Bloße Behauptungen, die nicht bewiesen sind, oder nur die Aussage, dass ein BL vorliegt, ohne dass ein Facharzt das diagnostiziert hat, werden Dich bei Gericht als Umgangsverweigerin dastehen lassen und dann wird der KV auch Umgang zugesprochen kriegen.

  • Hi!


    Generell ist die Borderline Persönlichkeitsstörung- wie im übrigen jede andere psychiatrische Erkrankung auch- kein Argument, um einen Umgang zu verbieten oder zu vermeiden.


    Hängt halt vom Befinden ab und müsste so wahrscheinlich individuell geregelt werden.


    Also wäre theoretisch auch ein unbeaufsichtigter Umgang möglich.


    Ist natürlich von " Fall zu Fall" verschieden. :frag


    Aber ohne den Menschen zu kennen immer schwer zu beurteilen!!


    LG
    Doppelpapa

  • Hi,

    Bei einer nachgewiesenen Borderline Störung sollte der Umgang nur begleitet stattfinden.Diese Auskunft habe ich grade erst von Fachleuten bestätigt bekommen,leider zu spät.

    hä, von welchen (Ober-)Fachleuten hast denn das gehört ? :kopf


    Was meinst wieviele Mütter, bzw. BET Borderline oder sonstige psychische Erkrankungen haben, und die Kids sogar betreuen.

    Ist natürlich von " Fall zu Fall" verschieden.

    Genau !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • MH wieß einer überhaupt was borderliner ist???Also ich komme aus der Humanmedizin ich weiß über das krankheitsbild bescheit und meine Kollegen Psychiatersehen das anders es ist eine schwere erkrankung selbst mit therapie schwer zu behandeln

  • Hi,


    @kleinemaus hier sind Borderliner, und erziehen ihre Kinder. Es kommt ja auf die Schwere an, und wenn du dich auskennen würdest,
    dann würdest du nicht "generell" Borderliner verurteilen.


    Dann kömnte man gleich weitermachen mit Manisch Depressiven etc.


    Übrigens, eine Bekannte ist Borderlinerin, und eine sehr liebe ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • MH wieß einer überhaupt was borderliner ist???Also ich komme aus der Humanmedizin ich weiß über das krankheitsbild bescheit und meine Kollegen Psychiatersehen das anders es ist eine schwere erkrankung selbst mit therapie schwer zu behandeln


    Gibt es denn eine gesicherte ärztlich dokumentierte Diagnose?

  • MH wieß einer überhaupt was borderliner ist???Also ich komme aus der Humanmedizin ich weiß über das krankheitsbild bescheit und meine Kollegen Psychiatersehen das anders es ist eine schwere erkrankung selbst mit therapie schwer zu behandeln

    MH?? :frag


    Ich arbeite in der Psychiatrie und natürlich ist es eine schwere Erkrankung und auch nicht leicht zu therapieren!


    Und das sind andere Erkrankungen auch!!


    Aber man kann es halt nicht pauschalisieren um einen Umgang zu verbieten bzw. vermeiden!!


    LG Doppelpapa

  • so ein quatsch! natürlich darf er auch wenn er borderliner ist sein kind sehen, und es stimmt auch nicht das diese menschen nur mit einer betreuungsperson einen umgang haben dürfen zum kind. ich habe auch durch meine arbeit schon mit borderlinern viel zu tun gehabt. Das sind menschen wie du und ich, sie haben ihre schwierigkeiten und schwächen, aber d.h. nicht das sie nicht lieben können oder man ihn kein kind zutrauen kann...im übrigen bei uns war auch ein borderliner der sogar allein erziehend gewesen ist und der machte sache nicht schlechter als ein gesunder papa!

  • So lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat sagt das J-amt hat er gar keine Rchte.

    Das stimmt zumindest rechtlich ;) .


    Und wenn er die anerkannt hat muß er das Umgangsrecht einklagen wie hoch stehen die chancen das er mein sohn auf grund seiner erkrankung nicht sehen darf???


    Du kannst dich jetzt hinsetzen und hoffen, dass er niemals die Lust und Kraft hat, eine Umgangsklage einzureichen. Ich denke die Chancen stehen nicht schlecht. Wenn er es doch macht, ist der Ausgang des Ganzen furchtbar schwer abzuschätzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sein Kind dann mit richterlicher Legitimation gar nicht sehen darf, geht gegen Null. Und ich hoffe, dass dir das bewußt ist.


    Generell kann auch keiner sagen, was bei einem Kind den größeren Schaden hinterlässt :frag Ich empfinde ein verleugneten, kranken ET nun auch nicht gerade als Pappenstiel. Na ja... vielleicht liest du mal das Buch: Nicht von schlechten Eltern von Mattejat/Lisofsky, nur so als Einstieg in das Thema, wie Kinder mit einer psychischen Erkrankung zurechtkommen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Heißt es nicht immer, das Kind habe ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • MH wieß einer überhaupt was borderliner ist???Also ich komme aus der Humanmedizin ich weiß über das krankheitsbild bescheit und meine Kollegen Psychiatersehen das anders es ist eine schwere erkrankung selbst mit therapie schwer zu behandeln

    Die meisten Psychater haben von Borderline-Therapie keine Ahnung, Menschen aus der Humanmedizin ohne entsprechende Zusatzausbildungen dürften in etwa so viel Ahnung haben wie der durchschnittliche Facharzt, wenn er ehrlich ist.


    Borderline ist heute gut zu behandeln. Da du dich auskennst, sagt dir sicher DBT etwas.


    Grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf beide Eltern.


    Suchtkranke haben Recht auf unbegleiteten Umgang mit ihren Kindern. Es gibt nur ganz, ganz wenige Fälle, in denen das eingeschränkt wurde.


    Borderliner, die aufgrund einer Krise in Suizidaität rutschen, sind in der Regel stationär in Behandlung.
    Wenn jeder Mensch, der einmal in seinem Leben an Selbstmord gedacht hatte, keinen Umgang mehr mit seinen Kindern pflegen dürfte, sähe es mau aus.


    Selbstverletzendes Verhalten fängt für Fachleute bereits beim Rauchen an, wußtest du das?
    Rauchst du zufällig?


    Ich bin bei dir, wenn du sagst, Menschen mit einer nichtbehandelten attestierten Persönlichkeitsstörung, einer nichtbehandelten Suchterkrankung sollten nicht hauptverantwortlich Kinder erziehen.


    Umgang ausschließen wirst du nicht können, sobald der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.
    Woher weißt du von der Diagnose? Ist sie gesichert?

  • Umgang aufgrund Erkrankung - egal ob Alkoholmissbrauch, Drogensucht, Boderline, Aids oder Fußpilz - kann rechtlich nur verweigert werden, wenn das Umgangselternteil vom Gericht (aufgrund der Erkrankung) aktuell entmündig ist oder ein entsprechendes Verfahren anhängig ist. Ansonsten hat diese Krankheit keinen Einfluss auf seine Rechtsposition.
    Bleibt also nur, die Umgangsaussetzung aufgrund von geschehenem Verhalten - Gefährdung des Kindswohls - feststellen zu lassen. Dazu braucht man Fakten. Ängste und Vermutungen reichen da nicht. Hier müsste im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Umgangselternteil bereits einem anderen (eigenen) Kind gegenüber kindeswohlgefährdend agiert hat.


    Unter besonderen Umständen ist ein betreuter Umgang zu erreichen. Der hat aber immer zum Ziel, innerhalb überschaubarer Zeit in einen üblichen Umgang überzugehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Umgang aufgrund Erkrankung - egal ob Alkoholmissbrauch, Drogensucht, Boderline, Aids oder Fußpilz - kann rechtlich nur verweigert werden, wenn das Umgangselternteil vom Gericht (aufgrund der Erkrankung) aktuell entmündig ist oder ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.


    Also auch, wenn nach einer Einweisung ein gesetzlicher Vertreter bestimmt wurde, der sich um die problematischen Belange des KV kümmert?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • finde es immer wieder erscheckend hier, das fast jeder UET entweder Bordliner, alkabhängig terrorisierend mordnend und / oder sonst was alles ist. meistens nur diagnostiziert von BET mit dessen nciht vorhandenem Fachwissen


    Edit: zu früh falsche Taste gedrückt...


    warum muss denn immer alles so schwer gemacht werden. Wenn am KV etwas nicht passt oder sein lebensstil oder an dessen Persönlichkeit, dann eventuell mal vorher überlegen

    Einmal editiert, zuletzt von Shinij ()

  • Aufgrund 9jähriger Ehe, anschließender Trennung, Umzug über 720 km und Umgangsprozess vor dem Gericht mit einer Borderline-Dame kann ich (ganz subjektiv aus den eigenen Erfahrungen sprechend) folgende Feststellungen machen:


    1) Ja, auch ein Borderliner hat Umgangsrecht
    2) sämtlihce involvierten Ärzte, Psychologen und Therapeuten haben dringend davor abgeraten den Umgang unbetreut stattfinden zu lassen aus folgenden Gründen:


    a) Boderline ist eine Persönlichkeitsstörung
    b) Borderline ist nicht heilbar, die Symptome ebenfalls nicht. Borderliner können lediglich "ruhig gestellt" werden, d.h. sie können unter Medikamenten manchmal besser mit ihren Symptomen umgehen.
    c) Borderliner leiden mit einem als ganz spezifisch bezeichneten Symptom unter Realitätsverlust, was meist dazu führt, dass Borderliner nur eingeschränkt bis gar nicht mehr alleine den Alltag bewältigen können. In meinem Fall hat dies während der Ehe und beim anfänglichen Umgang sehr häufig zu verletzter Aufsichtspflicht (mit mehrfacher Lebensgefahr für die Kinder) und falsches Einschätzen von Gefahren geführt.
    d) Borderliner als ein weiteres Symptom (ebenfall spezifisch) ihre gesamte Umwelt manipulieren. Leider geschieht dies meist unbewusst, so dass sie selbst nicht mal etwas dagegen machen können. Wer nicht aufpasst und nicht weiss, wie er damit umgehen soll, gerät leicht in den Teufelskreis dieser Manipulation.
    e) Borderliner sind in 90 % aller Fälle mit selbstverletzendem Verhalten konfrontiert, was jederzeit unangemeldet auftreten kann.
    f) Borderliner verhalten sich oft gleich wie andere psychisch Kranken mit Persönlichkeitsstörungen: Sie nehmen selbst ihren Zustand nur schleierhaft war und erkennen (leider) selbst oft nicht, dass sie Hilfe brauchen.


    Ich erwähne hier nochmal dass diese Schlussfolgerungen nicht meine Idee ist, sondern fachlich fundierte Feststellungen von Fachkräften, aufgrund meiner persönlichen Situation. Wer anderweitige Informationen oder Erfahrungen hat, bitte sachlich bleiben. Gerade weil dies ein sehr emotionales Thema ist und ich mit dieser doch sehr geradlinigen Einstellung oft auf Unverständnis stoße
    Dies liegt aber daran, dass Menschen die es nicht selbst erlebt haben nur schwer nachvollziehen könnnen (wenn überhaupt) wozu ein Borderliner in der Lage ist. Und selbst wir Angehörigen können nur versuchen, ansatzweise zu verstehen (wobei das gänzlich unmöglich scheint) oder zu erahnen, was in einem Borderliner vor sich geht.


    Im Falle meiner Ex-Frau hat dies dazu geführt, dass eine versuchte Zwangseinweisung wegen Eigen- und Fremdgefährdung ins nichts lief (Manipulation sobald ein Arzt anwesend ist). Nach der Trennung wurde sie binnen kurzer Zeit zuerst Arbeitsunfähig geschrieben und dann in vorzeitige Rente geschickt (mit 36 Jahren). Alle involvierten Fachkräfte mit denen ich mich unterhalten habe (ich war auch in einer Selbsthilfegruppe für Angehörige Psychisch kranken, genauso meine beiden Söhne) haben mir bestätigt, dass dies in den allermeisten Fällen über kurz oder lang das Ergebnis dieser Krankheit ist.


    Da ich selbst kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, vertraue ich bislang auf das, was mir gesagt wurde. Denn wenn ich mich darüber hinweg setze und den Kindern stößt etwas zu, so werde ich mir ewig Vorwürfe machen.


    Zum Abschluß: Ich würde den Kontakt oder Umgang nie unterbinden oder gar vermeiden. Im Gegenteil. Borderliner brauchen das Gefühl, geliebt und gebraucht zu werden (geliebt von den Kindern und gebraucht als leiblicher Elternteil). Verachtung oder dergleichen ist hier fehl am Platz. Dennoch würde ich die Kinder nur dann abgeben, wenn ich eine Person vor Ort weiss, der ich vertraue und wo ich weiss, dass sie (die Vertrauensperson) ein Auge auf die Kinder hat und im Zweifelsfall eingreifen kann.


    Nochmal: Dieser Beitrag beruht auf persönlichen Erfahrungen, subjektiven Beobachtungen und fachlicher Kompetenz, die an mich wegen dem Umgang meiner Kinder an mich herangetragen wurde.


    edit: Habe eben gelesen (weiter oben) dass Borderline gut behandelbar ist. Das ist richtig. Allerdings ist es nicht heilbar. Daher bleibt immer ein Restrisiko - wie bei jedem mit einer Persönlichkeitsstörung.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordlicht32 ()