Hallo ihr Lieben!
Ich werde in ca. 4 Wochen mein erstes Kind bekommen und lebe seit Anfang der Schwangerschaft vom Vater getrennt.
Am Anfang dieser Woche war ich beim Jugendamt um noch ein paar Fragen zu klären, hierauf konnte man mir aber keine Antwort geben:
Habe ich alleiniges Namensrecht, so wohl bei Vorname als auch bei dem Nachnamen, auch wenn noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt wird?
Oder hat der Vater dann, auf Grund der Vaterschaftsanerkennung, ein Mitspracherecht?
Ich hoffe hier kann mir jemand diese Frage beantworten
Vielen Dank im voraus!!!
LG