Alleiniges Namensrecht trotz Vaterschaftsanerkennung ???

  • Hallo ihr Lieben!



    Ich werde in ca. 4 Wochen mein erstes Kind bekommen und lebe seit Anfang der Schwangerschaft vom Vater getrennt.


    Am Anfang dieser Woche war ich beim Jugendamt um noch ein paar Fragen zu klären, hierauf konnte man mir aber keine Antwort geben:



    Habe ich alleiniges Namensrecht, so wohl bei Vorname als auch bei dem Nachnamen, auch wenn noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt wird?


    Oder hat der Vater dann, auf Grund der Vaterschaftsanerkennung, ein Mitspracherecht?



    Ich hoffe hier kann mir jemand diese Frage beantworten :-)



    Vielen Dank im voraus!!!



    LG

  • Hi Pepper01,


    teil dem Vater mit, welchen Vornamen Du Deinem Kind geben möchtest und setzt ihm eine angemessene Frist für zusätzliche Ideen. Es spricht nichts gegen mehrere Vornamen.


    Den Nachnamen bekommt das Kind in jedem Fall von Dir. :winken:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Hi Flo,




    es ist grundsätzlich auch so geplant, dass er den zweiten Vornamen mit aussuchen darf, mit meiner Zustimmung.


    Ich finde die von ihm ausgesuchten Namen aber so grausam, dass ich kaum glaube, dass wir uns da einig werden.


    Daher möchte ich wissen ob er den Namen, gegen meinen Willen durchsetzen kann.




    LG

  • ich finde die von ihm ausgesuchten Namen aber so grausam, dass ich kaum glaube, dass wir uns da einig werden.

    Hi Pepper01,


    das ist doch super! Bei furchtbaren Namen weigert sich nämlich das Krankenhaus. :daumen


    Also: Du findest seinen Vorschlag ab jetzt total super, aber leider, leider, leider hat die böse Krankenschwester "nein" gesagt. Aber glücklicherweise kann er ja beim Amt klage erheben (auf seine Kosten und sein Risiko). :lgh


    Wenn das Amt dann den Namen zulässt, ist es halt so. :frag
    Wenn nicht: um so besser. :D


    LG


    Flo

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  • Hi naeljo,



    danke für deine Antwort!


    Wie gesagt, grundsätzlich habe ich nichts dagegen, dass er den zweiten Namen aussucht, solange er mir zumindest etwas gefällt und zum ausgesuchten Vornamen passt.


    Aber leider finde ich, die von ihm ausgesuchten Namen total schrecklich und könnte mir im Leben nicht vorstellen mein Kind so zu nennen (noch nicht mal als 2 oder 3 Name).


    Da ich aber bemüht bin mit dem Vater alles friedlich zu klären, gebe ich ihn immer wieder die Chance Namen zu suchen, auch gemeinsam. Aber wir kommen einfach nicht auf einen Nenner :-(

  • :muede :muede Hi Flo,



    das ist zwar fies, aber gar nicht mal so dumm :-D


    Problem ist nur, dass es wohl Menschen gibt, die diese Namen schön finden und auch genehmigen würden ( aber ich finde sie halt ganz ganz schlimm :muede :muede )

  • Florian meint vermutlich den Standesbeamten.

    Der Vater wird doch bei der Geburt gar nicht dabei sein...er weiß also nicht was die Krankenschwester sagt und tut.... und tragische Missverständnisse können leider vorkommen...hi hi hi ;)


    LG


    Flo

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    2 Mal editiert, zuletzt von Florian ()

  • Ich verstehe das Problem nicht ganz, welche schrecklichen zweitnamen gibt denn?
    Gertrud, Brunhilde, Külwalda, Hiltrud,Pumukel,Dietlinde.......


    Möglicherweise findest du seine Vorschläge ja auch nur schrecklich weil er sie schön findet und du eigentlich gar nicht willst das er was selbst Aussucht, sondern das nimmt was du ausgesucht hast.
    Wenn du ihm großzügigerweise erlaubst, den zweiten Namen aus zu suchen, solltest du dann auch den akzeptieren der ihm am besten gefällt.
    Im Alltäglichen leben wird der zweitname ohnehin seltenst genutzt.


    Allein schon
    Er darf aussuchen...mit deiner Zustimmung :kopf
    Da sind die positionen ja schon deutlich geklärt, Kind gehört dir und er darf sich beteiligen solang es dir gefällt :respekt da wird die Elternebene bestimmt gut funktionieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Floeckchen ()

  • hm...um ehrlich zu sein...getrennt oder nicht...
    Meiner Meinung nach, sollte ein Konsens gefunden werden und nicht großzügig der zweite Name zugestanden werden.


    Könnt ihr euch nicht an einen Tisch setzen und euch gemeinsam auf einen Erst- und Zweitnamen einigen? Inkl. Mitspracherecht beim ersten Namen oder findet ihr den beide gut?
    Bei uns war es wirklich alles andere als einfach und wir haben es hinbekommen.


    Viel Erfolg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Wir haben den Vornamen auch zusammen ausgesucht, daher finde ich, dass es auch bei dem zweiten Namen so sein sollte (sprich, wir suchen gemeinsam aus).


    Und ja, ich finde es sehr großzügig von mir, dass er das überhaupt darf!


    Schließlich hat er mich schwanger verlassen, wollte das ich abtreibe und hat sich an nichts beteiligt, sondern nur Forderungen gestellt.


    Und jetzt läuft es bei ihm nach dem Motto " wenn ich schon Vater werden muss, dann wenigstens mit meinem Namen"



    Daher würde ich jeden hier im Forum bitten, seine Meinung zu einer Situation erst zu schreiben, nachdem er die Situation auch beurteilen kann... Und nicht einfach drauf los meckern.... Wie ich lese, ist das hier nämlich oft der Fall und ich finde es wenig angemessen....

  • Daher würde ich jeden hier im Forum bitten, seine Meinung zu einer Situation erst zu schreiben, nachdem er die Situation auch beurteilen kann... Und nicht einfach drauf los meckern.... Wie ich lese, ist das hier nämlich oft der Fall und ich finde es wenig angemessen....


    Dann ist ein Forum für dein Anliegen ungeeignet.


    In diesem Sinne,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ich habe nicht nach Meinungen gefragt, sondern nach dem Rechtlichen stand. Und ich habe kein Problem mit einer Meinung, finde aber, dass man sich erst äussern sollte, nachdem man eine Situation beurteilen kann.



    LG

  • Ich habe nicht nach Meinungen gefragt, sondern nach dem Rechtlichen stand. Und ich habe kein Problem mit einer Meinung, finde aber, dass man sich erst äussern sollte, nachdem man eine Situation beurteilen kann.



    LG


    Wenn du keine kritischen Anmerkungen willst sondern nur eine Rechtsberatung


    Geh zum Anwalt und Frag nicht in einem öffentlichen Forum.

  • Ich finde nur, dass man kritische Äusserungen erst dann abgeben sollte, wenn man eine Situation beurteilen kann.


    Voher sollte man sich doch etwas zurück halten, bzw. den Sachverhalt erstmal erfragen.


    Man mischt sich ja auch nicht in einen Streit ein, wenn man die Personen oder den Sachverhalt nicht kennt.

  • finde aber, dass man sich erst äussern sollte, nachdem man eine Situation beurteilen kann.


    Dann solltest Du mit Deinem Mein-Kind-ich-bin-die-Chefin Äußerungen mal solange warten bis Du die Situation getrennte Partner aber gemeinsames Kind beurteilen kannst.
    Das können die meisten hier nämlich ganz offensichtlich besser als Du.