Unterhaltsfestsetzung und plötzlich Umgang wollen HILFE

  • Hallo, mein Name ist Sarah ,ich bin 22 jahre alt.
    Ich bin seit dem 6ten Schwangerschaftsmonat von dem Kindsvater getrennt.


    Mein Sohn Maxi kam im Oktober 2008 zur Welt.


    Seit der kleine auf der Welt ist hat sich der Kindsvater nur 2 mal gemeldet und sich nach dem befinden seines Kindes erkundigt.
    Er hat sich um die Vaterschaftsanerkennung versucht zu drücken.Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Aber er wusste ich hatte gar keine Zeit zum fremdgehen. Von morgens bis Abends habe ich gearbeitet, da war ich platt un ich hatte auch kein Interesse an anderen Männern.
    Dann wurde er vor die Wahl gestellt entweder Test per Gericht oder Privat.


    Seither hat er mir nur stress bereitet , die Unterhaltszahlungen blieben aus, denn man muss auch dazu sagen ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, damit die sich darum Kümmern.
    Nun war es aber so, dass Er erforderliche Unterlagen nicht eingereicht hat und das nach mehrmaligen aufforderungen immer noch nicht.


    Bis sie ihm ein Ultimatum gestellt haben im November 2010 das sie jetzt Anzeige erstatten.
    Und dann ging auf einmal alles sehr zügig im Verhältnis zu dem was vorher passierte.


    Wie gesagt das dauerte alles so lange.
    Und seit Sommer 2009 hat er auch nicht mehr wieder Kontakt aufgenommen.


    Nun flatterte mir ein Brief vom Jugendamt ins Haus, mit der Unterhaltsfestsetzungs Urkunde.
    In dem Brief stand desweiteren : Der Vater ihres Kindes möchte gerne Umgang mit ihm haben. Bitte setzen sie sich in Verbindung mit ihm.


    Und an diesem Punkt wurde mir aus heiterem Himmel spei übel.


    Mir kommt das so vor als ob er meinen würde : " Ja ich zahle ja jetzt, also hab ich jetzt auch Interesse an dem Kind"


    Mein Sohn wird wie eine Ware behandelt, den man sich so erkauft.


    Gerade bereue ich es zutief das ich den Erzeuger, wir nennen ihn nicht Papa wenn dann nur mit seinem Vornamen ,als Vater angegeben habe.
    Er hat seinen Sohn noch nie Live gesehen und kennt ihn nur von Bildern die ich ihm habe zukommen lassen.
    Er weiss auch wo ich wohne, und es ist nich so weit das wenn man interesse an seinem Sohn hat auch mal vorbei schauen könnte.


    Mir geht es jetzt einzig und alleine um meinen Sohn, denn er kann die ganze Situation noch nicht verstehen.
    Ich wäre echt bereit gewesen mich bei Ihm zu melden wenn er sich schon früher von alleine zu uns auf gemacht hätte.


    Aber nicht einmal zur Geburt kam was, Weihnachten, Ostern und un un...


    Ich hab ausserdem auch Angst , weil er jetz kommt und sich quasi " ins gemachte Nest" setzen will.
    Er ist Türkischer Staatsangehöriger und seine Schwägerin arbeitet auf dem Türkischen Generalkonsulat.


    Ihr wisst ja sicher wie schnell man mit gewissen Beziehungen einiges regeln kann.
    Und er hat es mir auch damals als ich mich getrennt habe von Ihm angedroht.
    Dazu kommt noch seine Gewalttätigkeit. Bisher ist er nicht Polizei bekannt, weil ich ihn damals nicht angezeigt habe.


    Es muss doch eine Möglichkeit geben mein Kind zu schützen.


    Wer holt mir meinen Kleinen Liebling wieder wenn er seine Drohung wahrmacht?
    Etwa die Frau vom Jugendamt? Ganz sicher nicht.


    Ich weiss das es gut ist wenn das Kind mit beiden Elternteilen kontakt hat,
    aber mir scheint da etwas nach so langer Zeit nicht ganz Koscher und ich möchte mein Kind schützen.



    Liebe Grüße

  • Hallo,


    so, nun erstmal ganz tief durchatmen :troest
    Also euer Sohn ist jetzt 2,5 Jahre alt, richtig? Ich denke du musst dir erstmal keine Sorgen machen, er hat ja gar keine Bindung zu dem Kind, die muss erstmal aufgebaut werden. Die beiden müssen sich erstmal kennenlernen.
    Du sagst er war gewalttätig dir gegenüber, das du ihn nicht angezeigt hast war n Fehler, ist jetzt aber nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn du ihn nicht in deiner Wohnung haben möchtest frag doch mal beim Jugendamt oder beim KiSchuBu nach ob die dir da helfen können bei den ersten Umgängen.


    Oder du triffst dich mit ihm auf nem belebten Spielplatz. Vielleicht könnt ihr dann auch normal miteinander sprechen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Auf der Grundlage dessen, was du schreibst, würde ich erstmal dem Jugendamt die ganze Geschichte möglichst sachlich darlegen und auch die Ängste die du hast. Red mit denen drüber. Dann würde ich dem Vater vorschlagen, dass ihr euch gemeinsam mal in ner Beratungsstelle trefft, also einem geschützten Rahmen. Da kannst du zu Familienberatungsstellen gehen (Diakonie, Caritas....) und das vorab mit denen bereden. Ein Kontakt zwischen dem KV und dem Kleinen kann nur langsam wachsen. Und im Interesse des Kindes würde ich das in kleinen Schritten anfangen. Wenn du dem KV nicht begegnen willst/kannst, vielleicht kann diese Treffen eine Vertrauensperson deinerseits begleiten. Aushändigen musst du ihm das Kind in keinem Fall mal eben so. Also, durchatmen und mit JA und eienr Familienberatungsstelle in Verbindung setzen. Und kleine Schritte, nicht Hau- Ruck....

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Hi,


    auch wenn der EX gegen dich gewalttätig war, so steht ihm ein Umgangsrecht zu. Ist so ... meistens hat das eine auch nix mit dem anderen zu tun.
    Beim JA könntest du maximal begleiteten Umgang -erstmal- erreichen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Danke dir , oh man ich bekomm noch mal nen Herzinfarkt hahahaha ;)

    Du sagst er war gewalttätig dir gegenüber, das du ihn nicht angezeigt hast war n Fehler, ist jetzt aber nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn du ihn nicht in deiner Wohnung haben möchtest frag doch mal beim Jugendamt oder beim KiSchuBu nach ob die dir da helfen können bei den ersten Umgängen.

    Mir wäre es sogar lieber in meiner Wohnung damit Maxi auch in seinem gewohnten Umfeld ist.
    Denn auf Spielplätzen ist mein Söhnchen kaum zu bremsen. Und da hätten beide nix davon.


    Ich war damals sehr sehr Dumm un hab ihm verziehen ... naja das wer Unklug von mir.

  • Laut Gesetzestext ist Umgangsrecht erstmal Kindesrecht. Und dem kam der Herr bisher nicht nach.


    In diesem Fall wird von dem KV dann verlangt werden können, sich langsam an das Kind anzunähern. Dazu gehört, dass er die Mutter nicht wieder angeht, diskreditiert und das ganze angstfrei ablaufen kann.


    Drum würde ich erstmal Rat holen udn das ganze gaaaaaaaanz langsam angehen lassen.




    In die Wohnung würde ich den auf keinen Fall mehr lassen!

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Hi,


    auch wenn der EX gegen dich gewalttätig war, so steht ihm ein Umgangsrecht zu. Ist so ... meistens hat das eine auch nix mit dem anderen zu tun.
    Beim JA könntest du maximal begleiteten Umgang -erstmal- erreichen.


    Gruß
    babbedeckel

    Ich weiss das ihm das Umgangsrecht zusteht..
    Nur nach dieser langen Zeit is selbst der letzte Zug abgefahren...




    Ich habe angst das mein Sohn ihn nicht mag... Weil er hat das manchmal. Er fremdelt nie, ist immer aufgeschlossen gegenüber fremden.
    Aber ist auch schon vorgekommen das er direkt losgebrüllt hat. -.-
    Das wäre ja auch nicht förderlich wenn ich IHN dann zwingen würde.

  • Hi,

    In diesem Fall wird von dem KV dann verlangt werden können, sich langsam an das Kind anzunähern.

    nix anderes sage ich, "max. betreuter Umgang"...ist Standard.

    Nur nach dieser langen Zeit is selbst der letzte Zug abgefahren...

    s.o.

    Das wäre ja auch nicht förderlich wenn ich IHN dann zwingen würde.

    Zwingen nicht, aber er soll auch nicht fühlen, daß du dich dagegen streubst.




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mir wäre es sogar lieber in meiner Wohnung damit Maxi auch in seinem gewohnten Umfeld ist.
    Denn auf Spielplätzen ist mein Söhnchen kaum zu bremsen. Und da hätten beide nix davon.


    Ich finde das ist ein echt toller Gedanke von dir.
    Also ich finds gut das du dir auch überlegst das beide was davon haben sollen. Wirklich :daumen :daumen
    Also bei mir und KV (mein Sohn ist jetzt 10 Monate alt, er hatte ihn noch nie gesehen) lief das erste Wiedersehen in nem Kaffee ab. War echt total unkrampfig und sehr erwachsen^^ Vorher haben wir 2 mal telefoniert. Und jetzt nach diesem ersten Treffen folgen die weitern in meiner Wohnung weil Sohni hier sehr entspannt ist.
    Du könntest ja vielleicht ne Freundin oder eine sonstige Vertrauensperson fragen ob sie sich bei den ersten Treffen mit in der Wohnung aufhalten würde.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Meine persönliche Meinung: Jemand, der mir gegenüber gewalttätig war, käme niemals mehr in meinen privaten Schutzraum, also meine Wohnung.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ja ich werde mich auch mit einem Anwalt und den Beratungsstellen in Verbindung setzen.
    Schon alleine um mich abzusichern.


    Ich danke EUCH allen für euren Rat.


    Naja dazu kommt jetz halt noch das ich schon lange geplant hab mit meinem Kind ins Ausland zu gehen
    denn ich hätte dort schon einen Job und eigentlich alles was so dazugehört :)
    Er wird sicherlich zustimmen müssen, auch wenn er nur "Umgangsrecht" hat.


    Ich weiss das sind viele Themen auf einmal aber ich muss das jetz erst einmal Absichern lassen beim Anwalt.
    Und dann werde ich mich auch noch einmal mit dem JA in verbindung setzen.


    Ich will mich ja auch nicht Strafbar machen und einfach mit meinem Sohnemann abhauen.

  • Hi,

    Jemand, der mir gegenüber gewalttätig war, käme niemals mehr in meinen privaten Schutzraum, also meine Wohnung.

    das ist ja wohl logisch !!!


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mir geht es jetzt einzig und alleine um meinen Sohn


    Ich furchte es handelt sich un euren Sohn ...


    Denn auf Spielplätzen ist mein Söhnchen kaum zu bremsen. Und da hätten beide nix davon.


    Das wäre das Problem vom KV. r kann den Zwerg dann ja erstmal beobachten, dann ist es viellecht auch nicht so verkrampft?



    Ich habe angst das mein Sohn ihn nicht mag...


    Das wäre auch das problem des KV...er hatte ja di Chance ihn von Geburt an kennenzulernen...wollte er nicht, nun muss ER mit den Konsequezen leben.


  • Ich habe angst das mein Sohn ihn nicht mag... Weil er hat das manchmal. Er fremdelt nie, ist immer aufgeschlossen gegenüber fremden.
    Aber ist auch schon vorgekommen das er direkt losgebrüllt hat. -.-
    Das wäre ja auch nicht förderlich wenn ich IHN dann zwingen würde.


    Das ist deine Aufgabe deinen Sohn davon zu überzeugen,das das sein Papa ist. Egal ob es dir passt oder nicht.


    Denn bedenke, der KV kann auch schnell UG einklagen.


    Wie bereits schon einge geschrieben haben,solltest du Kontakt zum JA aufnehmen und dort mit deren Hilfe eine
    tragbare Lösung erarbeiten.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Das ist deine Aufgabe deinen Sohn davon zu überzeugen,das das sein Papa ist. Egal ob es dir passt oder nicht.

    Naja, er hat sich bis jetzt nicht gekümmert, nu muss er erstmal auf sie zukommen und sich mit dem Kind bekanntmachen, dann kann er dem Kind ja selbst erklären das er der Papa ist. Dann kann er auch erklären wo er die ganze Zeit war.


    Sie darf nichts negatives sagen und sollte positiv einwirken aber es ist nicht ihre Aufgabe das Kind zu überzeugen.




    Denn bedenke, der KV kann auch schnell UG einklagen.

    Sie hat doch gar nicht gesagt das sie den Umgang irgendwie unterbinden will. Sie würde sogar ihre Wohnung für die ersten Begegnungen für ihn zugänglich machen. Ich find sie verhält sich ganz anständig.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Zitat von »zera9588«
    Er wird sicherlich zustimmen müssen, auch wenn er nur "Umgangsrecht" hat.




    nein, nur bei gemeinsamem sorgerecht muss er zustimmen :winken:


    Vorsicht, Fallstrick! Wenn er sich kaum kümmert, dann ja. Wäre er ein fürsorglicher Papa, der Sohnemann zu jeder Gelegenheit betüdelt, dann sähe das schon ganz anders aus...
    Von daher rate ich, das im Voraus mit den entsprechenden Stellen zu klären - auch wenn er sich in diesem Fall nie gekümmert hatte. Das spart viel Ärger hinterher...

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Nun flatterte mir ein Brief vom Jugendamt ins Haus, mit der Unterhaltsfestsetzungs Urkunde.
    In dem Brief stand desweiteren : Der Vater ihres Kindes möchte gerne Umgang mit ihm haben. Bitte setzen sie sich in Verbindung mit ihm.


    Also .... So etwas geht ja gar nicht!!


    1. Nicht Du bist in der Pflicht, Dich mit dem Vater in Verbindung zu setzen, sondern der Vater. Mag er sich direkt an Dich wenden .... oder
    2. direkt sich an die entsprechende Stelle des Jugendamtes (hierzu gehören nicht die Beistandschaften) die für Vermittlung in Umgangsangelegenheiten zuständig ist .... oder
    3. an eine andere Beratungsstelle (Erziehungsberatungsstelle o.ä.).



    Auf jeden Fall ist es so, dass dem Kindesvater (egal welche Vorgeschichte Du mit ihm hast) einen Anspruch auf Umgang hat. Den kann er ggf. gerichtlich beantragen.


    Teile dem Jugendamt mit, dass Du darauf wartest, dass Du von Dir aus nicht aktiv werden willst, das muss schon der Vater tun. Das wäre aus meiner Sicht bereits die erste Hürde um das eigene Bemühen zu zeigen. Das wird ja dann auch erforderlich sein, wenn es dann um regelmäßige Umgangskontakte geht.


    Der Kater :brille

  • Ohje, das ist ganz mein Thema. Meine Geschichte ist ähnlich. KV Ausländer, hat Sohn seit der Geburt nicht gesehen, er wird jetzt 1 Jahr alt. Da der Herr aber eine neue Aufenthaltserlaubnis braucht, wird mal schnell zum JA gegangen und nach Umgang gefragt. Seitdem ist mir dauerschlecht!!!


    Ich sehe es schon so, dass ein Kind ein Recht auf Mutter und Vater hat, logisch. Auch dass dem Vater der Umgang nicht verwehrt werden sollte/kann. Aber im Moment frage ich mich immer wieder, kann man das so verallgemeinern, ohne die Hindergründe zu beachten???? Hier geht es zu allererst um das Wohl des Kindes!!! Gab es in der Beziehung Gewalt, hat man doch als Mutter Angst, dass der KV genau so mit dem Kind umgeht, diese Befürchtung habe ich in meinem Falle sehr. Warum entwickeln manche Väter urplötzlich "Vatergefühle".....?! Weil sie das Kind für ihre Zwecke benutzen! So bei mir, das Kind ist Mittel zum Zweck zum Verbleib in D... ja sicher, werde ich hören, selber Schuld! Mag zum Teil auch stimmen, aber ich sehe zuallerst das Wohl meines Kindes ! Wo war der KV all die Monate? Ich habe ihm keinen Umgang verwehrt, ihn anfänglich versucht mit einzubeziehen, er wollte uns zu Arztbesuchen begleiten (darunter auch sehr wichtige: Humangenetische Beratung, nicht ohne Grund) aber nichts passiert. Außer leeren Versprechungen habe ich 1 Jahr lang nichts gehört. Er hat das Kind nie gesehen, sich bis dato nicht einmal nach ihm erkundigt und nun möchte er Umgang??? Nachtigall ick hör dir trapsen! Und Aufenthalt in D ist gesichert. Ich finde das so ein abartiges Spiel, auf dem Rücken meines Kindes. Jetzt könnt ihr mich gern steinigen, aber ich bin der Meinung, lieber keinen Vater als so einen! :nawarte:


    Aber zu deinem Post, wende dich ans JA und bitte um begleitenden Umgang, wir haben 4 Termine von jeweils 1.5 h für 1x in der Woche bekommen (die der KV wegen Urlaubs gerade abgeblasen hat, soviel zum Thema Interesse am Kind). Danach werden diese Termine erst einmal ausgewertet und danach entschieden, wie es weiter geht. Und auch ich bin der Meinung: immer schön langsam und wenn der KV etwas möchte, muss er tätig werden.
    Besprich dich mit dem JA, unsere Termine wurden fast 2 Monate später angesetzt, auch meine Anwätlin meinte.... alles in Ruhe und mit vieeeeeel Zeit!


    Wünsch dir ganz viel Kraft