• Tja, der Tag heute war der Hammer. Habe 9 Stunden gearbeitet und als ich Feierabend hatte, wollte meine Chefin mit mir reden und meinte dann das ich gekündigt werde. Muß das ganze mal kurz erklären. Ich arbeite im Einzelhandel bei einer großen Supermarktkette. Nenne hier mal keine Namen. Meine Firma hat eine andere Supermarktkette aufgekauft. In der aufgekauften Firma gibt es in den Filialen zuviel Personal und die meisten Mitarbeiter haben eine lange Betriebszugehörigkeit welche von meiner Firma mit übernommen wurden. Nun muß Personal eingespart werden und die Mitarbeiter werden umgesetzt. Da erfahre ich heute das eine Mitarbeiterin auf meine Stelle kommt und ich nach 12 Jahren gehen muß. Meine Chefin kann aber auch nichts dafür und hat das nicht entschieden. Ist ja nur die Filialleiterin. Nächste Woche habe ich dann noch ein Gespräch mit dem Betriebsrat und unserer Bezirksleiterin. Laut Sozialplan stehe ich ganz oben auf der Liste. Und das alleinerziehend mit Kind. Weiß da jemand mehr? Zählt denn die Betriebszugehörigkeit über allem anderen? Soll ich mich auf irgendwas einlassen? Abfindung oder ähnliches? Sollte ich einen Anwalt einschalten. Denke mir das ich was angeboten bekomme und im Gegenzug auf eine Klage verzichten soll. Bin gerade total durch den Wind. Sehe keine Sonne mehr. Wie soll das alles werden? Kann es mir gar nicht vorstellen nach 12 Jahren ohne Arbeit zu sein. :flenn

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Hallo,


    dass tut mir wirklich sehr leid für Dich. So genau kenne ich mich da leider nicht aus, ich würde aber auf jeden Fall mal mit einem FA für Arbeitsrecht sprechen. Er kann Dir zumindest ein paar Hinweise und Feinheiten nennen. Ich kann mich nicht genau erinnern, ob ausschließlich die Zugehörigkeit ein Kriterium des Sozialplans ist. Kann ich mir nur schlecht vorstellen, es müsste doch noch andere geben, Alter, Kinder, Behinderungen.......


    Ich kann Dir also nicht wirklich helfen, drücke Dich aber einmal und wünsche Dir viel Glück.


    LG Sandra

  • Die Auswahl richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, Unterhaltspflichten und einer evtl. Schwerbehinderung.


    Du solltest unbedingt mit dem betriebsrat sprechen!




    Und sofort arbeitssuchend melden, sonst entgehen dir Ansprüche!!

    Einmal editiert, zuletzt von Schlotterlotte ()

  • Schau mal hier


    http://www.dr-hildebrandt.de/b…e/betriebsbedingt_08k.htm


    Du bekommst 51 Punkte.


    krank finde ich, dass man für Ehegatten 8 für Kinder aber nur 4 Punkte bekommt........
    Damit steht eine Zweielternfamilie ja immer besser da als wir :wand:wand:wand

  • Bei 12 Jahren kommt da auch eine sehr ordentliche Kündigungsfrist zusammen. und lass dich nicht so ohne weiteres auf einen Auflösungsvertrag ein - mit Abfindung - denn dann wirst du beim Arbeitsamt gesperrt. Betriebsrat sollte auf jeden Fall der erste Weg sein, und je nachdem, was sie dir anbieten kann vor einer Unterschrift ein Besuch beim Anwalt nicht schaden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Lovrel
    Ich dachte immer ich stehe bei einem Sozialplan gut da. Nun weiß ichs besser.



    Gekündigt werden soll ich zum 30.09.2010. Kündigungsfrist wird wohl eingehalten. Muß ich nochmal in den Betriebsvereinbarungen nachsehen. Aber wenn der Betreibsrat dabei ist, wird doch alles richtig laufen. Wird denn eine Abfindung auf AlgI angerechnet?

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.


  • Damit steht eine Zweielternfamilie ja immer besser da als wir :wand:wand:wand


    Ähm...alleine durch Steuerklasse 3....wieso wunderst Du Dich da grad so?


    Ist doch seit Jahrzehnten ein bestehendes Problem

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • frodo,


    ich kann wenig eindeutige Infos erkennen...Deinen Fall betreffend....kurze Fragen:


    Erhälst Du neben Deinem Einkommen in der Firma noch anderes Einkommen? (sind wichtige Infos, um Dir gescheit helfen zu können, wie Du nun weitergehen müssen wirst.) Es gibt hunderte Wege, manchmal mit Tricks, aber die mu0 man kennen. Andererseits läßt man sich vielleicht abfinden, und schaut u.U. mehr als sparsam in die Röhre(wenn danach ALG 2 greift)


    Ich finde Deine Angaben zu ungenau, denn mindesten 5 Spekulationen könnten schon zutreffen. Aber wir sind hier nicht an der Börse, glaub ich

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Vorsicht bei der Anrechnung auf ALG I


    Wenn Du einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreibst, kommt in der Regel eine Sperre des ALGI für drei Monate. Denn Du hast in dem Sinne, mit Deiner Unterschrift, zur Arbeislosigkeit mitgewirkt. Dann hast Du noch Anspruch auf 9 Monate. Bei einer Abfindung kommt es ganz schnell zu einem sogenannten Ruhen des Anspruchs. Das ist max für 12Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da kommt es auf Feinheiten an. Ein Abwicklungsvertrag wäre da wohl besser. Damit kenne ich mich aber nicht aus. Ich hatte keine Wahl. Für den Ruhenszeitraum musst Du Dich selbst krankenversichern. Berechnet wird er aus Zugehörigkeit und Alter.


    Nur auf den BR verlassen würde ich mich nicht. Du kannst den Vertrag nicht unterschrieben mitnehmen und einem Anwalt zeigen. Lass Dich nur nicht irgendwie zur Unterzeichnung drängen.


    Drücke Dir die :daumen

  • Vorsicht bei der Anrechnung auf ALG I


    Wenn Du einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreibst, kommt in der Regel eine Sperre des ALGI für drei Monate.


    Sie hat doch aber einen Job, oder hab ich nun was anderes verstanden? Verlängerung


    Kritisch wirds tatsächlich , falls die TS Staatsleistungen in Anspruch nehmen muß


    Arbeitet sie dann weniger als 15 Stunden die Woche wäre sie arbeitslos mit Nebeneinkommen(und evtl.Sperre), könnte aber ALG 2 dann evtl erhalten, aber auch mit Sanktionen .


    Liegt aber wie gesagt auch daran, wieviel Stunden sie zukünftig an 7 Tagen arbeitet. Ist ein kompliziertes Thema

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo hobbit.frodo,


    sei erst einmal froh, dass Du durch Deine Filialleiterin vorgewarnt bist, dass eine Kündigung im Raum steht.
    Somit hast Du die Möglichkeit dich auf ein Gespräch mit dem Betriebsrat vorzubereiten.


    Als erstes versuche dringend den Termin mit dem Betriebsrat auf Anfang Mai zu verschieben. Das dürfte Dir erst einmal einen einen Monat Aufschiebung der Kündigung einbringen.


    Vor irgendeiner Unterschrift fordere ein Zwischenzeugnis!! Dies hat verschiedene Vorteile. Da das Unternehmen etwas von Dir möchte wird das Zeugnis i.d.R. sehr gut ausfallen. Außerdem hat das Unternehmen, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte hinterher keine Möglichkeit ein deutlich schlechteres Zeugnis auszustellen. Desweiteren wäre es für Bewerbungen während der Kündigungszeit sehr hilfreich.
    Bringe die Forderung ein, dass falls Du vor Ablauf der Kündigungszeit einen neuen Arbeitsplatz findest, Du aber trotzdem bis zum Ablauf der Zeit dein Gehalt bekommst.


    Suche Dir unter dem Begriff - Arbeitlosen Telefonhilfe - die Telefonnummer raus. Dieser Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
    Dort sitzen sehr kompetente Mitarbeiter, die Dir kostenlos wertvolle Informationen geben werden. Läuft wirklich super und sehr freundlich!


    Wenn möglich bitte eine Person Deines Vertrauens an dem Gespräch mit dem Betriebsrat teilzunehmen.
    Gemeinsam kann man besser ein Gesprächsprotokoll erstellen, damit man alle Fakten erfasst, die man für ein Gespräch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit einem Rechtsanwalt benötigt.


    Erst nach Zugang der Kündigung fängt die 3-Wochenfrist an zu laufen, innerhalb derer Du die Möglichkeit hast eine solche einzureichen.


    Auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen unter Mitnahme eines Dir wahrscheinlich vorgelegten Aufhebungsvertrages.
    Ganz wichtig bei der Auswahl eines Anwaltes ist, dass dessen Arbeitsschwerpunkt Arbeitsrecht ist!!


    Wenn Du magst kannst verschiedene wichtige Inhaltspunkte der Betriebsvereinbarung mitteilen, dann können Dir u.U. auch Andere wesentlich mehr sagen.


    Sollte eine höhere Abfindung zum Tragen kommen, wende Dich gerne über PN an mich, dann werde ich Dir gerne dazu wichtige Informationen geben.


    Ich wünsche Dir viel Kraft, möge sich alles zu Deine Gunsten fügen.


    LG WEE

  • Hier noch ein paar Infos zu meinem Arbeitsverhältnis. Ich arbeite seit 11 Jahren im Unternehmen (am 01.10.2010 sind es 12 Jahre) in Teilzeit mit 24 Wochenstunden (Arbeitsstage Mo bis Sa). Mir wurde bis jetzt gesagt das die Kündigung zum 30.09.2010 erfolgen soll und wahrscheinlich werde ich bis dahin freigestellt. Bleibe zu Hause und bekomme bis zum 30.09.2010 mein Gehalt weiter. Arbeitslosigkeit würde am 01.10.2010 beginnen. Ich denke einen Aufhebungsvertrag schließt das ja aus. Freistellungen sind in unserer Firma nichts ungewöhnliches. Habe ich auch mal bei anderen Mitarbeitern mitbekommen. Termin beim Anwalt habe ich am Freitag. Nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe und mir Gedanken gemacht habe, habe ich auch gedacht das das ja jetzt die Möglichkeit wäre, beruflich was anderes zu machen. Habe ich schon seit langem drüber nachgedacht. Was wäre denn wenn ich die Kündigung einfach akzeptieren würde (ohne Aufhebungsvertrag oder ohne was zu unterschreiben)? Also die Kündigungsfrist läuft ab und das wars dann. Muß ich eine Kündigungsschutzklage in jedem Fall einreichen um z.Bp. beim Amt keine Nachteile zuhaben? Falls ich dann doch auf AlgI angewiesen sein sollte. Würde sofort mit Bewerbungen anfangen oder mich wieder auf die Schulbank setzten. Ewig wollte ich nicht im Handel arbeiten. Macht einfach keinen Spaß.



    Der Termin mit meiner Bezirksleiterin und dem Betriebsrat steht schon fest. Da kann ich nichts machen. Die kommen extra wegen mir in die Filiale. Habe ja die Kündigung noch nicht schriftlich und bei dem Termin bekomme ich die Einzelheiten zur Kündigung gesagt (Freistellung, Abfindung oder ähnliches).


    Bekomme zur Zeit mein Gehalt plus Kindergeld und Unterhalt.


    Mir fällt noch ein das wir zwei Pauschalkräfte (400,00 Euro-Job) an den Kassen haben. Müßten die nicht vor mir gekündigt werden oder stehen die im Sozialplan hinter mir? Eine ist Schülerin ohne Kind und jünger als ich und die andere ist Mutter von 3 Kindern und älter als ich. Beide sind aber relativ kurz im Unternehmen (ca. 1 Jahr).

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Ich würde auf jeden Fall den Termin beim Anwalt wahrnehmen. Ganz wichtig. Bitte such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht bist du ja sgoar Rechtschutzversichert. Dann zahlt die Versicherung den Anwalt.


    Wenn deine Chancen auf einen neuen Job ganz gut stehen, kann es ja auch eine Chance für dich sein. Denn bis Ende September ist ja noch ne Menge Zeit um sich zu bewerben. Vorallem da du ja sehr wahrscheinlich bis dahin nicht mehr arbeiten musst, sondern dein Gehalt einfach weiter bekommst.


    Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Habe es dann so gelöst, das ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, in dem stand, das ich bis zum Ende der Kündigunszeit freigestellt bin und falls ich vorher einen neuen Job finde, mein noch ausstehendes Gehalt als Abfindung ausgezahlt wird.

  • Mir fällt noch ein das wir zwei Pauschalkräfte (400,00 Euro-Job) an den Kassen haben. Müßten die nicht vor mir gekündigt werden oder stehen die im Sozialplan hinter mir? Eine ist Schülerin ohne Kind und jünger als ich und die andere ist Mutter von 3 Kindern und älter als ich. Beide sind aber relativ kurz im Unternehmen (ca. 1 Jahr).


    Nein, weil dies 400€ Kräfte sind und du eine Vollzeitkraft. 400e kosten weniger als du und sie können eine 400€ Kraft nicht kündigen und dafür jemanden als Vollzeitkraft drauf setzen. Du knnast ja von den Stunden nicht zurück gestuft werden.


    Geh auf jeden Fall zum RA und lass dich beraten vorallem da durch die Übernahme der anderen Firma du den Arbeitsplatz verlierst weiß nich so recht ob das rechtens ist.

  • Der Anwalt bei dem ich den Termin habe ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kenne den schon von früher und der ist sehr gut. Habe gerade mit dem Betriebsrat gesprochen und die meinte das der Sozialplan eingehalten wurde. Die Kollegin welche auf meine Stelle kommt, steht im Sozialplan hinter mir. Ich werde freigestellt und bekomme eine Abfindung laut Sozialplan. Offiziell wird mir das dann am nächsten Dienstag mitgeteilt. Da bekomme ich dann auch die Kündigung schriftlich und ab Mai bin ich wohl schon zu Hause, weil dann die Kündigungsfrist anfängt. Ich sitze hier mit diesem Wissen und muß gleich zur Arbeit. Das geht irgendwie gar nicht. Habe die Spätschicht heute auch alleine, nur mit meiner Chefin zusammen. Würde am liebsten alles hinschmeißen, mich ins Bett legen und die Decke übern Kopf ziehen. Als alleinerziehende mit Kind findet man doch fast keinen Job.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.