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sie sei nicht für "familienrechtliches" zuständig, meinte sie, sondern nur für "fakten" (wer lebt wo)
zwischen Vorgaben und Umsetzung liegen aber auch oft Welten
Und normalerweise passiert ja auch nichts weiter.
Aber sobald der Vater nicht mit dem Auszug des Kindes einverstanden ist, ist es eben kein "Fakt" mehr, dass das Kind bei der Mutter lebt. 
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bei der meldebehörde nicht (nur manche wollen die unterschrift ) weil es eine meldepflicht gibt und das kind dort gemeldet werden muss!!!
stimmt nicht. Viele Meldebehörden geben sich zwar mit einer Unterschrift zufrieden, trotzdem müßte normalerweise der Vater mit unterschreiben. Denn die Eltern entscheiden ja beide zusammen, bei wem und somit wo das Kind wohnt und somit auch gemeldet ist.
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Das habe ich auch nicht angenommen, aber so ein Verhalten ist auch asozial und kann dazu führen, dass die Situation sich plötzlich umdreht.
weißt du, sowas seh ich oft beim Handball: wenn der Schiedsrichter ständig alles laufen lässt, fängt auch die liebste Mannschaft irgendwann an, sich zu wehren.
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Zitat von »zozzy«
reden wird da nichts bringen nehme ich an...
aber ihr seid doch mehrere,warum dreht ihr den spieß nicht um oder geht mal heftigst gegen sie(persönlich,nicht über vorgesetzte),wenn sie unverschämt wird oder dienstliche dinge nicht weitergibt?
sie muss gegen eine wand knallen...
Ich kann nur hoffen, das der /diejenige die sowas macht fristlos entlassen wird!!!
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ich glaube nicht, das Zozzy das wörtlich gemeint hat mit der Wand, sondern eben dass man sich als Gruppe zusammen tut und sie dann geschlossen auflaufen lässt bzw. klare Ansagen macht.
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@Krümelmonster: guckst du hier
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Müsste man dann den UET nicht auch verklagen können, wenn der seiner Pflicht nicht nachkommt?
kann man. Wobei der UE keine Umgangspflicht hat, sondern er und das Kind haben ein Umgangsrecht. Aber doch, ja, man kann den UET auf Umgang verklagen, ist hier im Forum mindestens einmal "erfolgreich" gemacht worden. In """" deswegen , weil der entsprechende Vater durchaus verurteilt wurde , den Umgang wahr zu nehmen, aber zumindest die ersten Male waren für das Kind nicht schön. Wie es weitergegangen ist weiß ich allerdings nicht.
Hat es für den UET irgendwelche Folgen, so ein Verhalten an den Tag zu legen?
Keine rechtlichen.
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ich finde den laktosefreien einkauf manchmal schon umständlich
es gibt ein komplettes Forum von Betroffenen. Dort gibt es Listen und auch Rezepte. Hab ich mal gefunden, als ich nach einem Kuchenrezept für einen Bekannten gesucht hab, der ebenfalls Lactose und Fructoseintoleranz hat.
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selber die Windel anziehen kann Luki nicht, ausziehen klar, aber anziehen nein. Der Deal wird leider nicht klappen.
Was ist mit den Höschenwindeln?
War gestern mit Luki im Zoo und habe oft Getuschel sogar auf ihn gezeigt wurde und gehört habe ich, so groß und eine Windel, da hat die Mutter versagt.
von außen wissen es immer alle besser 
Du hast nun mal ein besonderes Kind, das können "die" aber nicht wissen. Versagt hast du nicht :troest
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Ausserdem kanns ja auch nicht soviel verlangt sein, die Tür normal zu schliessen, egal ob 6 oder 16.
komisch... als ich die Tür nach nem Streit mit meinen Eltern geknallt hab kamen ähnliche Ansagen... worauf ich die Tür wieder aufgeschlossen und gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz leise und vorsichtig zugemacht hab. Das war auch verkehrt :frag (war die Wohnungstür).
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Und am liebsten mach ich Veggiaufstriche selber.
rezepte bitte 
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Wenn man es so richtig ernst nehmen würde, dann dürfte er laut erstem Teil nur SA und SO mit unserem Kind verbringen. Freitag darf er es nur abholen.
Ich denke, der Beschluss definiert hier WE = Fr + Sa + So. Dann müsste aber auch die Zählweise der WEs im Monat dem entsprechen.
stell dir mal vor, da stünde "14-tägig" (oder von mir aus alle 4 Wochen) statt "jedes 2. WE im Monat". Das macht es vielleicht einfacher, das zu verstehen
Nochmal : der erste Teil in eurem Beschluss definiert nur den Zeitpunkt im Monat in dem der Umgang stattfindet: jedes 2.WE im Monat. Erst der zweite Teil den genauen Zeitraum. Der zweite Teil ist keine Definition für "Wochende" im ersten Teil des Satzes.
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Sie sollen ihn vor der Mittagspause nochmal auf die Toilette schicken.
In der Mittaspause braucht er dann ja nicht mehr, weil er ja erst war.
:tuschel lesen hilft: wird schon so praktiziert, und das bisher mit Erfolg 
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Es kann ja nicht sein, daß das erste WE von Samstag bis Sonntag geht und die anderen dann von Freitag bis Sonntag.
tut es doch auch gar nicht. Im ersten Teil wird definiert, zu welchem Zeitpunkt im Monat der Umgang stattfindet: jedes 2. Wochenende. Im zweiten Teil des Satzes wird dann genauer erläutert, wie lange der Umgang andauert: Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Das eine ist unabhängig vom anderen.
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Sondern ihr startet jetzt mit einem Wochenende und dann ist deine Tochter alle 14 Tage bei ihm.
Nein, eben nicht. In dem Beschluss steht nicht 14 tägig, sondern jedes 2. Wochenende im Monat. Der KV hat das Kind also nur einmal im Monat ein WE.
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aber der Schlafraum ist oben über dem Gruppenraum, von daher geht das wohl auch nicht anders...
Ich hab mal im KiGa Praktikum gemacht, da war der Schlafraum direkt angrenzend. Also wurden in der Zeit, in der die Kleinen geschlafen haben die Großen einfach still beschäftigt, das geht nämlich auch.
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Wenn wir seiner Auffassung folgen, sagt er mir im Januar sicher, dass der 1.1. nicht als Wochenende zählt, weil es ja kein volles WE ist.
womit er auch Recht hat :frag
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Cleo: nein, da steht:
"Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.
Das ist ja genau das Problem: was ist das 2. Wochenende? Erst danach ist geregelt, von wann bis wann er das Kind an dem besagten WE nehmen darf.
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Sie sagt, es sei üblich, dass der Freitag zum Wochenende dazugezählt wird
ich hab grad mal Onkel Google bemüht... und egal, welche Seite ich aufrufe, es heißt immer: Wochenende ist Samstag und Sonntag. Der Samstag ist eigentlich auch ein Werktag, wird aber üblicherweise zum WE gezählt, weil viele da nach wie vor frei haben.
Einzig für den Umgang an sich wird meistens der Freitag noch zum Wochenende gezählt.
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Wenn Matti sich mit frefre unterhalten WILL, soll sie das tun.
darf sie aber nicht, wird sie vom KV dran gehindert. Daher die Überlegung, ob man ihr die Nummer gibt, damit sie sich - freiwillig - von sich aus melden kann. 
( :tuschel und ich finde deinen Schreibstil auch sehr pampig und angreifend).
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Ich lasse meinen Frust über dieses Unrechtssystem aber lieber hier im Forum aus
wie wäre es mit einem eigenen Thread dafür?
Das Thema hier ist nämlich nicht deine Ex, sondern die Begleitperson von Frefres Ex.