Beiträge von Rovena

    sie sei nicht für "familienrechtliches" zuständig, meinte sie, sondern nur für "fakten" (wer lebt wo)


    zwischen Vorgaben und Umsetzung liegen aber auch oft Welten ;) Und normalerweise passiert ja auch nichts weiter.



    Aber sobald der Vater nicht mit dem Auszug des Kindes einverstanden ist, ist es eben kein "Fakt" mehr, dass das Kind bei der Mutter lebt. ;)

    bei der meldebehörde nicht (nur manche wollen die unterschrift ) weil es eine meldepflicht gibt und das kind dort gemeldet werden muss!!!


    stimmt nicht. Viele Meldebehörden geben sich zwar mit einer Unterschrift zufrieden, trotzdem müßte normalerweise der Vater mit unterschreiben. Denn die Eltern entscheiden ja beide zusammen, bei wem und somit wo das Kind wohnt und somit auch gemeldet ist.

    Das habe ich auch nicht angenommen, aber so ein Verhalten ist auch asozial und kann dazu führen, dass die Situation sich plötzlich umdreht.


    weißt du, sowas seh ich oft beim Handball: wenn der Schiedsrichter ständig alles laufen lässt, fängt auch die liebste Mannschaft irgendwann an, sich zu wehren.


    ich glaube nicht, das Zozzy das wörtlich gemeint hat mit der Wand, sondern eben dass man sich als Gruppe zusammen tut und sie dann geschlossen auflaufen lässt bzw. klare Ansagen macht.

    Müsste man dann den UET nicht auch verklagen können, wenn der seiner Pflicht nicht nachkommt?


    kann man. Wobei der UE keine Umgangspflicht hat, sondern er und das Kind haben ein Umgangsrecht. Aber doch, ja, man kann den UET auf Umgang verklagen, ist hier im Forum mindestens einmal "erfolgreich" gemacht worden. In """" deswegen , weil der entsprechende Vater durchaus verurteilt wurde , den Umgang wahr zu nehmen, aber zumindest die ersten Male waren für das Kind nicht schön. Wie es weitergegangen ist weiß ich allerdings nicht.


    Hat es für den UET irgendwelche Folgen, so ein Verhalten an den Tag zu legen?


    Keine rechtlichen.

    ich finde den laktosefreien einkauf manchmal schon umständlich


    es gibt ein komplettes Forum von Betroffenen. Dort gibt es Listen und auch Rezepte. Hab ich mal gefunden, als ich nach einem Kuchenrezept für einen Bekannten gesucht hab, der ebenfalls Lactose und Fructoseintoleranz hat.

    selber die Windel anziehen kann Luki nicht, ausziehen klar, aber anziehen nein. Der Deal wird leider nicht klappen.


    Was ist mit den Höschenwindeln?


    War gestern mit Luki im Zoo und habe oft Getuschel sogar auf ihn gezeigt wurde und gehört habe ich, so groß und eine Windel, da hat die Mutter versagt.


    von außen wissen es immer alle besser ;)


    Du hast nun mal ein besonderes Kind, das können "die" aber nicht wissen. Versagt hast du nicht :troest

    Ausserdem kanns ja auch nicht soviel verlangt sein, die Tür normal zu schliessen, egal ob 6 oder 16.


    komisch... als ich die Tür nach nem Streit mit meinen Eltern geknallt hab kamen ähnliche Ansagen... worauf ich die Tür wieder aufgeschlossen und gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz leise und vorsichtig zugemacht hab. Das war auch verkehrt :frag (war die Wohnungstür).

    Wenn man es so richtig ernst nehmen würde, dann dürfte er laut erstem Teil nur SA und SO mit unserem Kind verbringen. Freitag darf er es nur abholen.


    Ich denke, der Beschluss definiert hier WE = Fr + Sa + So. Dann müsste aber auch die Zählweise der WEs im Monat dem entsprechen.


    stell dir mal vor, da stünde "14-tägig" (oder von mir aus alle 4 Wochen) statt "jedes 2. WE im Monat". Das macht es vielleicht einfacher, das zu verstehen


    Nochmal : der erste Teil in eurem Beschluss definiert nur den Zeitpunkt im Monat in dem der Umgang stattfindet: jedes 2.WE im Monat. Erst der zweite Teil den genauen Zeitraum. Der zweite Teil ist keine Definition für "Wochende" im ersten Teil des Satzes.

    Es kann ja nicht sein, daß das erste WE von Samstag bis Sonntag geht und die anderen dann von Freitag bis Sonntag.


    tut es doch auch gar nicht. Im ersten Teil wird definiert, zu welchem Zeitpunkt im Monat der Umgang stattfindet: jedes 2. Wochenende. Im zweiten Teil des Satzes wird dann genauer erläutert, wie lange der Umgang andauert: Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Das eine ist unabhängig vom anderen.

    aber der Schlafraum ist oben über dem Gruppenraum, von daher geht das wohl auch nicht anders...


    Ich hab mal im KiGa Praktikum gemacht, da war der Schlafraum direkt angrenzend. Also wurden in der Zeit, in der die Kleinen geschlafen haben die Großen einfach still beschäftigt, das geht nämlich auch.

    Sie sagt, es sei üblich, dass der Freitag zum Wochenende dazugezählt wird


    ich hab grad mal Onkel Google bemüht... und egal, welche Seite ich aufrufe, es heißt immer: Wochenende ist Samstag und Sonntag. Der Samstag ist eigentlich auch ein Werktag, wird aber üblicherweise zum WE gezählt, weil viele da nach wie vor frei haben.


    Einzig für den Umgang an sich wird meistens der Freitag noch zum Wochenende gezählt.