Hallo,
nach 5 1/2 Jahren Getrenntlebens geht es nun an die Scheidung. Deshalb war ich jetzt beim RA. Zuallerst hat er mir sehr direkt gesagt, ich sei ziemlich bescheuert, dass ich in den letzten Jahren nicht auf dem korrekten TU bestanden habe (wir hatten uns selbst geeinigt). Mir sei sehr viel Geld dadurch entgangen. Als ich erzählte, dass mein Nochehemann eine notarielle Einigung vorgeschlagen hatte bezügl. des Ehegattenunterhalts, meinte er nur, dass ich da auch den kürzeren ziehen würde, da mein Mann sich offensichtlich um den vollen Betrag drücken möchte. Da die Einigung begrenzt sein soll, d.h. ca. auf 2 Jahre erstmal, liege doch klar auf der Hand, dass mein Ex nur gemindert zahlen will und danach nichts mehr, da ich wieder eine neue Beziehung habe. Ich solle den mir zustehenden Unterhalt beanpruchen und innerhalt diesen Jahres meinen Freund in den Wind schießen, damit mir der Unterhalt erhalten bleibt. Klipp und klar gesagt: Als geschiedene Alleinerziehende am besten Single bleiben oder alle 2 Jahre einen neuen Partner "anschaffen". Am besten garnicht versuchen, wieder eine neue normale Beziehung aufzubauen, denn damit verliert frau den Unterhaltsanspruch, auch wenn die neue Beziehung auseinandergeht. Oder aber, auch ein Vorschlag meines Anwalts: schwanger werden vom neuen Partner.
Was sagt Ihr dazu?? Bin ich wirklich verantwortungslos gegenüber meinen Kindern, wenn ich bei meinem Freund bleibe und damit den Ehegattenunterhalt auf´s Spiel setze? (Auch das musste ich mir vorwerfen lassen) Habt Ihr schon mal solche Sprüche von einem RA gehört?
LG
Eva