Nachname problem

  • Hallo :wink


    also ich habe mal eine frage für eine freundin die noch nicht so gut deusch kann das sie selbst fragen kann


    also es war so das sie vor einem jahr nach deuschland gekommen ist weil sie einen männ getroffen hat der ihr das blau vom himmel versprochen hatte sie ist aber noch verheiratet in italien ja eine weile später ist sie schwager und der nette mann ist weg ( der erzeiger ) und kommt andrea auf die welt am 10 april und alles ist so weit ok bis zur anmeldung der kleinen wo ihr dann gesagt würde die kleine bekommt den namen von ihren man der nicht der vater ist ja nun was sollen wir damachen ????????? hat einer die gleichen probleme mal gehabt und eine gute idee für uns ????

  • Das war von Dir aber auch nicht hilfreich.....


    Also, es ist in Deutschland üblich, daß das Kind den Namen des Mannes bekommt, der zu der Geburt des Kindes, mit der Kindsmutter verheiratet ist. Eine Namensänderung ist meines Wissens nach erst nach Scheidung möglich.


    Da kann die Kindsmutter ihren Mädchennamen annehmen. Aber ob das Kind, das dann auch kann, weiß ich nicht genau. An ihrer Stelle würde ich mich auf der zuständigen Gemeinde informieren.

  • hallo,


    also rein rechtlich haben die vom standesamt recht: auch wenn das kind von einem anderen mann ist, so ist es doch während der ehe gezeugt worden und demnach rechtlich gesehen das kind des ehemannes, ergo trägt es auch dessen nachnamen.


    wenn deine freundin verheiratet ist, hat sie doch auch den nachnamen des ehemannes angenommen, oder? wenn sie ihren mädchennamen behalten hat, dann könnte es evtl möglich sein, daß sie ihrem kind ihren nachnamen gibt, wenn der ehemann damit einverstanden ist.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Zitat

    Original von Gast001
    Sorry, aber ein paar Satzzeichen wären schon schön ;-)


    ja super antwort danke hilft mit bestimmt ganz doll bei dem problem !!

  • Nun, dann schreibst du in Zukunft eben noch längere Texte und alle erfreuen sich daran, dass sie sich dann selbst ausmalen können ob es eine Frage war oder sonst was.


    Es ist durchaus korrekt, dass ich dir bei deinem Problem oder bei dem deiner Freundin nicht weiter geholfen habe. Dennoch ist es nunmal Fakt, dass man Texte mit Punkt und Komma schreibt, was einem das Lesen vereinfacht.



    Und an die Meckerer:
    Hier darf wohl nur von "anerkannten" Leutchen auf solche Dinge hingewiesen werden oder?

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen


  • ich meinte das ja nicht böse nur es gibt leute die das nicht grade richtig gelehrt haben und die könnten sich angegrifen fühlen so wie einer im rollstuh dem man sagt setz dich mal hin !!
    sorry habe es leider nicht gelehrt in deusch aber würde mich freuhen wenn doch jemand sich meld

  • In Deutschland wird per Gesetz der rechtsgültig verheiratete Ehemann als Vater eingetragen. (Ist meines Wissens EU-weit üblich.)
    Übrigens ist er auch für den Unterhalt des Kindes verantwortlich, wenn er nicht innerhalb eines halben Jahres Widerspruch einlegt. Hier auch ein interessanter Aspekt.
    "Machen" kann man dagegen nichts. Das kann nur der Ehemann (Einspruch einlegen, Scheidung) sowie der Erzeuger (Klage einlegen, dass er der Vater ist. Aber meist erfolglos).


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habe gerade ein etwas ähnlich gelagertes Prob. Soweit ich bisher raus bekommen habe, kann der (Noch-) Ehepartner in solch einem Fall eine Härtefallscheidung, während der Schwangerschaft beantragen, bzw ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Scheidungsverfahren anhängig, wird nicht automatisch der (Noch-)Ehepartner als Vater eingetragen.


    Aber da beides bei Deiner Freundin anscheinend nicht zutrifft, wird sie das wohl mit Vaterschaftstest und Verzicht IHres Noch-Mannes regeln müssen.

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Kenne einen ähnlichen Fall.


    Italienerin mit Deutschem nach italienischem Recht verheiratet, sprich er hat seinen Namen, sie den italienischen Familiennamen. Beide haben ein gemeinsames Kind, das heißt wie der Vater.


    Eltern trennen sich, sind aber nicht geschieden. Die Frau wird schwanger von einem anderen Deutschen. Allerdings erkennt er das Kind an, der Noch-Ehemann steht aber als Vater in den Papieren und das Kind heißt wie der Noch-Ehemann. Der Noch-Ehemann hat einen Widerspruch eingelegt und zahlt keinen Unterhalt für das "Kuckucksei". Der leibliche Vater kommt seiner Verpflichtung nach, möchte aber mit der Frau und dem Kind nichts mehr zu tun haben.


    Eine Namensänderung ist in diesem Fall - angeblich - nur möglich, wenn der leibliche Vater auch einwilligt, die Geburtsurkunde ändern zu lassen.
    Dies möchte er aber nicht, ergo heißt das Kind noch wie der Noch-Ehemann. Zweite Möglichkeit wäre noch, daß die Mutter dem Kind den Familiennamen von ihr gibt, was sie aber wiederum nicht möchte, denn die italienische Familie weiß von alldem wohl nichts und würde ihr die Hölle heiß machen.


    Ist das bei Deiner Bekannten auch so, muß sie sich etwas anderes überlegen. (Ich meinte die Situation mit der italienischen Familie)

  • als ich damals schwanger war, war ich noch verheiratet.. da hieß es beim standesamt, mein damaliger noch-mann müsse die "gesetzliche vaterschaft" abtreten, wenn das kind VOR dem rechtskräftigen urteil zur welt kommt!
    scheidung ging zum glück kurz vor der entbindung durch und ich habe meinen mädchennamen angenommen.. so heißt nun auch mein kind (obwohl er auch den namen des leiblichen, biologischen vaters haben könnte)


    da das baby deiner freundin ja nun schon auf der welt ist, ist es rechtens, wenn das kind den namen des gesetzlichen ehemanns trägt.
    sollte sie im falle einer scheidung, ihren mädchennamen annehmen wollen, KANN das kind den auch annehmen! genaue vorraussetzungen weiß ich aber nicht
    (ich kann nur sagen, dass mein ex-ehemann den mädchennamen seiner mutter angenommen hat.. und da war er bereits im teeny alter)

  • Ist es nicht so, wenn ICH meinen Namen behalten habe, mein Mann seinen - dass man dann entscheiden darf, wessen Nachnamen das Kind haben wird? So kenne ich es.

  • also ich habe auf dem Einwohnermeldeamt nachgefragt und bekam zur antwort, dass ich den nachnamen meines kindes nur mit einverständnisses des KV ändern lassen kann.


    nur dann kann mein sohn meinen mädchennamen erhalten


    Kosten ca. 450 € :wand


    nicht mal doppelname geht


    nur ich kann jederzeit meinen mädchennamen wieder annehmen, aber wer will schon anders heißen wie sein kind mit dem es zusammenlebt???

  • Früher war das alles einfacher.


    Meine Mutter war zu meiner Geburt verheiratet, der Mann aber nicht mein leiblicher Vater. Ich erhielt den Namen des Ehemannes.


    Später trennten sich die Eltern, ein Stiefvater kam in mein Leben. Wir Kinder hatten dann einen Doppelnamen.


    Später wurde dies - mit der Zustimmung von uns Kindern, was schriftlich erfolgen mußte - in den Nachnamen des Stiefvaters geändert.


    Was das kostete, weiß ich nicht mehr.


    Aber manchesmal mache ich mir einen Spaß draus, meinen Geburtsnamen einzutragen, wenn danach gefragt wird. Die Gesichter der Leute bei der Frage ob ich geschieden bin und ich verneine, find ich (manchmal) sehr lustig.


    Gut, das habe ich schon seeeeehr lange nicht mehr gemacht. Frau wird ja auch älter...... :kicher

  • Zitat

    Original von Kitty2
    also ich habe auf dem Einwohnermeldeamt nachgefragt und bekam zur antwort, dass ich den nachnamen meines kindes nur mit einverständnisses des KV ändern lassen kann.


    nur dann kann mein sohn meinen mädchennamen erhalten


    Kosten ca. 450 € :wand


    ach quatsch, das geht nach Einkommen.
    Du musst Gehaltszettel und Miete etc. angeben, danach wird es berechnet.
    Bei mir war es unter 50 €

  • vielleicht ist das schwabenlände ja etwas teurer


    wie überall gibt es unterschiedliche kosten in den ämtern


    das geld würde ich mir schon irgendwie besorgen, wenn ich nur diesen :kotz nachnamen los wäre


    aber ich möchte nicht anders heißen wie mein kleiner, zumal mein ex auch aus einem anderen land kommt und man bei ihm nie weiß wann der nächste kurzschluß kommt


    lg kitty