Umgangsrecht vor gerichtlicher Regelung bei alleinigem Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier, habe bisher nur etwas mitgelesen, aber keinen Faden zu meinem aktuellen Thema gefunden.


    Daher wollte ich Euch mal etwas fragen. Zuerstmal zur Situation.


    Mit meinem (jetzt Ex-) Partner habe ich eine gemeinsame Tochter, sie ist 3 Jahre alt. Da wir nie verheiratet waren habe ich das alleinige Sorgerecht.


    Er möchte das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell bzw. 50% der Betreuungszeiten.


    Soweit so gut, aktuell kann er das selbst nicht leisten und ich habe sie die meiste Zeit, da er ausgezogen ist. Er hat sie mind. 1x die Woche nach der KiTa bis zum Einschlafen, betreut sie aber hier, da seine Unterkunft nach 6 Monaten immer noch nicht eingerichtet ist und weil sie 1 Std vom Lebensmittelpunkt des Kindes weg ist. Im Mai hatte er sie außerdem an 2 langen Wochenenden (er fuhr mit ihr zum Opa, wo Platz ist) und an mindestens einem Sonntag. Das finde ich schon recht viel.


    Leider hat er sich bei der Rückgabe bisher NIE an die vereinbarte Zeit gehalten, es waren 50min bis zu 3 1/2 Std überzogen, aus "niederen Beweggründen", dh. sie haben noch spontan (oder auch nicht spontan?) jemanden auf dem Weg besucht, und ich habe weder eine Information bekommen, keine Erklärung, keine Entschuldigung und tw. war er nicht mal erreichbar. Was ich weiß, habe ich von meiner Tochter (3 J) gehört. Er sieht überhaupt kein Problem darin. Tw. hatte sie abends um 18 Uhr seit dem Frühstück lediglich ein Eis gegessen, konnte entweder gar nichts mehr essen oder verschlang Unmengen zu Abend. Tochter hatte mehrfach montags Probleme in die KiTa zu gehen, und 2x musste ich daher eine spontane Lösung finden, einmal habe ich spontan Urlaub genommen und sie zuhause gelassen, einmal konnte eine Freundin sich um sie kümmern, so dass ich arbeiten gehen konnte.


    Ich habe ihm jetzt gesagt dass er sie sonntags nicht mehr bekommt, da es diese Probleme gibt, er sich nicht an die Abmachungen hält die IN GEMEINSAMER telefonischer ABSPRACHE zwei Tage vorher vereinbart waren (Sonntag mittag) und unter ausführlicher Erläuterung der Hintergründe (sie ist fix und fertig nach seinen Ausflügen, auch noch am nächsten Tag, und er hält sich nicht an die Vereinbarungen zwecks früherer Rückgabe) waren.


    Er sagt dass ich dann sein Umgangsrecht beschneiden würde, das würde bei 50% liegen. Gerichtlich ist nichts vereinbart, und wir haben uns auch auf nichts dauerhaft geeinigt bislang. Ich denke, ich habe durch das alleinige Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht - ist das richtig so?


    Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage bzgl. Umgang ist, wenn noch nichts gerichtlich vereinbart wurde?


    Viele Grüße und herzlichen Dank schonmal.

  • Welcome nocheinmal auch hier.


    Ganz schnell und stichwortartig zu deinen fragen.

    1. Gemeinsames Sorgerecht: Wenn du nicht freiwillig seinem Begehren zustimmst, muss der Vater klagen. Sollte sich herausstellen, dass es größere Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Eltern gibt, ist die Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts nicht zu erwarten.

    2. Was der Ex fordert, ist das sog. Wechselmodell. Das wird derzeit in einem kommenden Gesetz als dann rechtlich gergelte mögliche Umgangsform geregelt.

    Das hmacht ein Wechselmodell aber nicht zur Pflicht für die Eltern. Die sollen eigentlich den Umgang eingenständig klären. Gelingt das nicht, dann muss das Gericht entscheiden. Bis vor kurzem war in diesem Fall - allerdings auch abhängig vom Alter der Kinder - eine "Standardregelung": Alle 14 Tage das WE von Freitag nachmittag bis Sonntag abend. Ferien hälftig (bei Schulkindern). Feiertage und Familienfeste/Geburtstag beim Betreuungselternteil. Zweiter Feiertag bei "großen Feiertagen" beim Umgangselternteil.

    Da FamRichter aber möglichst nicht urteilen wollen, sondern eine gemeinsame Lösung mit den dazu nicht fähigen Eltern erzielen möchten, ist da Spezialregelungen Tür und Tor geöffnet.


    Ihr habt nun noch nix geregelt. Damit seid ihr frei in der Entscheidung. Fakt ist. Du musst Umgang anbieten. Bewegst du dich "im üblichen Rahmen" wie oben beschrieben, beschneidest du sein Umgangsrecht nicht.


    Übrigens: In vielen Städten/Landkreisen hilft das Jugendamt/Beistandschaft oder eine beauftragte Sozialeinrichtung Eltern dabei, diese Dinge einvernehmlich zu klären. Guck mal bei euch im Heimatort auf der Jugendamts-Homepage oder suche nach örtlichen Beratungsstellen. - Das ist oft hilfreich, um was dampf aus der sache zu nehmen. (Wenn du hier im Forum in die Stichwortsuche gehst -Umgangsregelung -, wirst du viele ähnlich geartete Threads finden. Im Laufe der Zeit haben viele User hier "ihre" Lösungen gefunden. Vielleicht hilft dir und euch das, einen Abkürzungsweg zu finden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herzlichen Dank für Deine Einschätzung, Volleybap. Ich werde mich hier auf jeden Fall noch weiter durcharbeiten... diese Standardlösung (14-tägig am Wochenende) finde ich für uns nicht passend, auch da die Tochter erst 3 Jahre alt ist - das sind zu lange Zeitabstände. Und über Nacht bei ihm geht momentan auch - noch - nicht wirklich. Zudem sollte er ruhig etwas vom Alltag mitbekommen, nicht nur Wochenend-Daddy sein, und das sieht er glaube ich auch so. Aber für das Wechselmodell ist das Alter noch zu früh, wie ich bisher herausgefunden habe. Meine Wunsch-Konstellation wäre 1 oder 2 Tage in der Woche nach der KiTa bis zum Schlafengehen und 14tägig der Samstag. Dann habe ich auch noch Gelegenheit, mal am WoE mit ihr wegzufahren. Gerne kann er weitere Tage unter der Woche übernehmen, nach Absprache. Aber da wird es bei ihm schon schwierig, das bekommt er beruflich gar nicht hin, so wie ich das sehe. Das fällt mir schon schwer, und ich habe Teilzeit (das lehnt er für sich kategorisch ab) und wohne vor Ort.


    Otterson, bislang habe ich kein Geld erhalten. Er ist aber auch erst vor 1 Monat ausgezogen und auf Nachfrage sagte er, dass er sich mit seiner Anwältin besprechen möchte. Soweit ich weiß, zählt Verweigerung der Zahlung zu den Negativpunkten wenn es ums gemeinsame Sorgerecht geht, daher habe ich gerade keine Eile, und da spielt die Zeit gegen ihn. Da ich vermute, dass es vor Gericht geht. Wenn er kooperativ wäre, hätte er schon gezahlt, denn er hat bereits eine (volljährige) Tochter für die er noch bezahlt und weiß, wieviel es sein müsste. Aber sei´s drum. Ich bin mir sicher dass das geregelt werden wird, zur Not gibt es eine Nachzahlung, solange komme ich zurecht.

    Macht es ansonsten rechtlich einen Unterschied, ob er zahlt oder nicht?

  • Es reicht die nachweisliche Aufforderung zur Zahlung. Da aber der Ex mit Anwalt arbeitet, wäre eine "Waffengleichheit" gut. Kostenfrei für dich ist die Beistandschaft des Jugendamtes.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Es reicht die nachweisliche Aufforderung zur Zahlung. Da aber der Ex mit Anwalt arbeitet, wäre eine "Waffengleichheit" gut. Kostenfrei für dich ist die Beistandschaft des Jugendamtes.

    Mir hat die Beistandschaft damals gesagt, dass die erst ab dem Zeitpunkt zahlen, an dem der Anwalt der Gegenseite die Zahlung abgelehnt hat.

  • Wenn es um Ausfallleistungen geht, wird es sich um die Unterhaltsvorschusskasse handeln. Die zahlt Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist oder trotz Aufforderung nicht zahlt. Rückwirkend höchstens bis zum Monat vor Antragstellung bei der UV-Kasse. (In manchen JA sind Beistandschaft und UV- Mitarbeitender dieselbe Person. Darum weiss man nicht immer, in welcher Funktion die einem jetzt eine Auskunft geben.) Im Beispiel von Emma21 kann es sein, dass die Beistandschaft zur Zahlung aufgefordert hat. Jetzt der Anwalt reagieren will. Verweigert der die Zahlung des Mindestunterhalts, würde die UV-Kasse ab diesem Augenblick UV zahlen. Der ist niedriger als der Mindestunterhalts. Parallel würde die Beistandschaft gegen den Umgangselternteil vorgehen und prüfen, ob anhand des Einkommens nicht doch gezahlt werden müsste. - Leider alles etwas kompliziert.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Guten Morgen,
    Es genügt im übrigen eine WhatsApp Nachricht, das man für das Kind Unterhalt haben möchte. Dann ist es "egal", wann man die Beistandschaft aktiviert, die können sich dann auf diese Inverzugsetzung berufen und ab dem Monat Unterhalt geltend machen, aus dem die Nachricht stammt.

    Andernfalls verliert man möglicherweise Unterhaltsmonate.


    Und im Ergebnis bedeutet das, dass einer vom Jugendamt sich in der Sache mit dem Kindesvater bzgl. dieses Themas auseinandersetzen wird und du das nicht machen musst. Und wenn der Vater schon zum Anwalt geht, kann ich nur dringend empfehlen, diesen Schritt zu gehen. Denn der Anwalt rechnet erstmal das blaue vom Himmel herunter. Was ich da ständig für einen Schwachsinn auf den Tisch bekomme, ist teilweise echt heftig.


    Umgang und Unterhalt sind ansonsten voneinander recht losgelöste Themen. Ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass die Unterhaltszahlungen (und da er sich anwaltlich beraten lässt, erkenne ich da jetzt keine völlige Verweigerungshaltung) da viel für oder gegen ein gemeinsames Sorgerecht tun werden.


    Es ist mittlerweile einfach anders als früher. Das gemeinsame Sorgerecht ist heute die Regel, es wird nur selten beantragt. Ich vermute, weil die Väter einfach noch dieses vermeintliche Wissen von früher im Kopf haben. Und da wird dann der Gang vor Gericht gescheut.


    Bin gespannt, ob er diese "Drohung" dann wahr macht und wünsche dir viel Glück!

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt eine Unterhaltszahlung erhalten, allerdings hat er für die Herleitung der Summe nach eigener Aussage die Berechnung für die große Tochter von vor 8 Jahren zugrundegelegt. Keine neue Berechnung für unsere Tochter. Er will da nichts neu rechnen/berechnen lassen. Ich sagte, ich möchte das einmal korrekt berechnet wissen (denn er hatte mit Sicherheit Gehaltserhöhung(en) seitdem). Er wirft mir vor, dass ich eskalieren würde, dafür müssten doch Anwälte eingeschaltet werden. Nein die Jugendamtsbeistandschaft, habe ich ihm gesagt... vielen Dank für Euren Input hier!!!!


    Zudem meinte er jetzt, dass ich die Tochter demnächst zu ihm fahren oder abholen solle, also dass wir uns die Anfahrten teilen. Er "wohnt" über 1 Std von hier entfernt und hat dort überhaupt keinen Platz um sie zu betreuen (mal ab von der noch nicht zum Wohnraum umfunktionierten, vollgerümpelten Ein-Zimmer-Wohnung, wo er z.Zt. nächtigt - die er seit November herrichten wollte), allerdings einen Garten und Nachbarn. Er hatte seinen Wohnsitz nie nach hier umgemeldet, hat aber faktisch drei Jahre hier bei mir mit unserer Tochter gewohnt (über 2 1/2 Jahre lang ohne sich hier an den Wohnkosten zu beteiligen). (Vor Geburt der Tochter hatte er in einem anderen Teil des Gebäudes gewohnt, der jetzt vermietet ist.) Ich glaube nicht, dass ich da Fahrten übernehmen muss, wisst Ihr da mehr? Er behauptet ja, hier in der Nähe eine Wohnung zu suchen, aber das glaube ich erst wenn es soweit ist.


    Ich habe ihm eröffnet, wie meine Wunschvorstellung für den Umgang aussieht, solange er etwas anderes nicht leisten kann. Zwei Tage unter der Woche (Mi + X) nach der KiTA, gerne mit Hier-Ins-Bett-Bringen, sowie den Samstag vierzehntägig. Sobald er das leisten kann, was er selbst zum Ziel hat (50% Betreuung), können wir darüber reden, vorher nicht. (Das sehe ich noch lange nicht kommen). Das einzige was ihm dazu einfiel ist "Nein" und "Du bist ja krank". Einen realistischen/konkreten Vorschlag von seiner Seite habe ich noch nicht erhalten. Er will sie auch (jetzt schon) über Nacht und ganze Wochenenden. Hat jemand eine Ahnung, welche Voraussetzungen an einen (festen) Wohnsitz des Vaters gestellt werden, insbesondere wenn das Kind (so sein Wunsch) regelmäßig bei ihm übernachten/mehrere Tage bleiben soll? Habe ich die Möglichkeit zu verhindern, dass er sie in der Rumpelkammer übernachten lassen will oder dass er immer woanders hin ausweicht? Und hängt das auch mit dem Alter des Kindes zusammen (sie ist 3)?


    Ich frage mich auch, ob er sich in Zukunft an unsere abgemachten Uhrzeiten halten wird, wo er das bisher ja kaum getan hat, oder ob er sie dann auch einfach mal über Nacht behält. Am besten wäre es, alles über Mail zu vereinbaren und dort auch alle Abweichungen festzuhalten, oder?


    Mal wieder mehrere Fragen auf einmal... vielen Dank für Eure Hilfe, bin echter Anfänger...

  • Monday, ich frage nochmals nach, ob ich Deine Erfahrung als Beistand richtig verstehe: Nichtverheirate Kindseltern beantragen heute häufiger als früher das gemeinsame Sorgerecht (bei der Geburt)? Und das hat zu einem Rückgang der späteren Beantragung "gemeinsames Sorgerecht" geführt, geschweige denn, das Väter dafür vor Gericht ziehen?








    Liebe Grüße



    Bap



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  • Oh entschuldige, das habe ich recht bescheuert formuliert...


    Früher war es für Väter grundsätzlich schwieriger, das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht zu erstreiten. Hier hat sich die Rechtsprechung aber in den letzten Jahren eher in Richtung des Grundsatzes bewegt, das beiden Eltern das Sorgerecht zusteht.

    Aber viele Väter wissen das entweder nicht und glauben, es wäre so wie früher (wo es deutlich schwerer war, an ein Sorgerecht zu kommen) oder scheuen den Gang vors Gericht, um es zu erstreiten. Und oftmals fehlt tatsächlich auch die mentale Power für ein (ggf. weiteres) Gerichtsverfahren. Ihr wisst ja selbst viel besser als ich, wie anstrengend sowas werden kann. Vor allem in der Anfangszeit, wenn noch nichts geregelt ist.


    Die Beurkundungen von Sorgeerklärungen (so dass unverheiratete Eltern das gemeinsame SR haben) dagegen sind tendenziell angestiegen. Aber das hat meiner Meinung nach eher etwas damit zu tun, das heute nicht mehr so oft geheiratet wird wie früher.

  • Zu berechnen, welcher Unterhält zu leisten ist, ist kein Hexenwerk. Zugrunde gelegt wird dazu die sog. "Düsseldorfer Tabelle". Die erstellt das Oberlandesgericht Düsseldorf im Auftrag aller OLG. Findet man bei Stichwortsuche überall im Netz bzw. ist auch hier im Forum verlinkt.


    Wie Umgang erfolgt, ist erst einmal Absprache zwischen den Eltern. Denkbar ist vieles. Machbar oft weniger. Da Kinder keine Versuchskaninchen sind, macht es Sinn, Umgangszeiten langsam zu steigern. "Learning by doing."

    Oder anders gesagt: Es ist eine Sache des (wachsenden) Vertrauens. Beim Kind, dass der Betreuungseltern es schützt und bewahrt. Beim Kind, dass der Umgangselternteil es schützt und bewahrt. Beim Betreungselternteil, dass der Umgangselternteil das Kind schützt und bewahrt. Beim Umgangselternteil, dass der Betreungselternteil ...


    Durch eine Trennung ist davon allen viel verloren gegangen. Dieses verlorene Vertrauen wieder aufzubauen, das ist die Aufgabe jedes Elternteils, vorrangig des Umgangselternteils. Da sollte der Vater, KatzeKarla, jetzt durch Wort und Tat in vielen Bereichen ran und in Vorleistung treten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Vielen Dank für Deine Antwort, Volleybap!


    Ich weiß halt nicht, wieviel er genau (netto) verdient, also ob die zugrundegelegte Tabellenstufe stimmt. Und ob dies oder das noch drauf- oder abgerechnet werden müsste. Er schrieb jetzt, dass er nochmal nachrechnen würde. Vermutlich ein Versprechen dem nichts nachfolgt, aber ich warte halt erstmal ab.


    Ich stimme Dir vollkommen zu bzgl. Vertrauen schrittweise aufbauen und infolgedessen ggf. auch die Umgangszeiten. Es würde mich sehr beruhigen, wenn der KV die Einstellung hätte wie in Deinem letzten Absatz geschrieben. Aktuell scheint er alles auf einmal zu wollen, doch die Voraussetzungen selbst dafür nicht zu schaffen.

  • Zur Offenlegung seines Einkommens ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet. Er muss das aktuelle Gehalt sowie den letzten Steuerbescheid vorlegen (als Abngestellter, als Selbstständiger die Steuerbescheide der letzten drei Jahre).

    Die Unterlagen anzufordern würde die Beistandschaft machen, kannst Du aber auch.


    Wenn was abgerechnet werden soll, muss er das nachweisen und begründen. Das kannst Du zur Not hier im Forum abfragen, ob ein Kredit anrechenbar ist oder Fahrtkosten etc.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.