Hallo zusammen,
ich bin neu hier, habe bisher nur etwas mitgelesen, aber keinen Faden zu meinem aktuellen Thema gefunden.
Daher wollte ich Euch mal etwas fragen. Zuerstmal zur Situation.
Mit meinem (jetzt Ex-) Partner habe ich eine gemeinsame Tochter, sie ist 3 Jahre alt. Da wir nie verheiratet waren habe ich das alleinige Sorgerecht.
Er möchte das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell bzw. 50% der Betreuungszeiten.
Soweit so gut, aktuell kann er das selbst nicht leisten und ich habe sie die meiste Zeit, da er ausgezogen ist. Er hat sie mind. 1x die Woche nach der KiTa bis zum Einschlafen, betreut sie aber hier, da seine Unterkunft nach 6 Monaten immer noch nicht eingerichtet ist und weil sie 1 Std vom Lebensmittelpunkt des Kindes weg ist. Im Mai hatte er sie außerdem an 2 langen Wochenenden (er fuhr mit ihr zum Opa, wo Platz ist) und an mindestens einem Sonntag. Das finde ich schon recht viel.
Leider hat er sich bei der Rückgabe bisher NIE an die vereinbarte Zeit gehalten, es waren 50min bis zu 3 1/2 Std überzogen, aus "niederen Beweggründen", dh. sie haben noch spontan (oder auch nicht spontan?) jemanden auf dem Weg besucht, und ich habe weder eine Information bekommen, keine Erklärung, keine Entschuldigung und tw. war er nicht mal erreichbar. Was ich weiß, habe ich von meiner Tochter (3 J) gehört. Er sieht überhaupt kein Problem darin. Tw. hatte sie abends um 18 Uhr seit dem Frühstück lediglich ein Eis gegessen, konnte entweder gar nichts mehr essen oder verschlang Unmengen zu Abend. Tochter hatte mehrfach montags Probleme in die KiTa zu gehen, und 2x musste ich daher eine spontane Lösung finden, einmal habe ich spontan Urlaub genommen und sie zuhause gelassen, einmal konnte eine Freundin sich um sie kümmern, so dass ich arbeiten gehen konnte.
Ich habe ihm jetzt gesagt dass er sie sonntags nicht mehr bekommt, da es diese Probleme gibt, er sich nicht an die Abmachungen hält die IN GEMEINSAMER telefonischer ABSPRACHE zwei Tage vorher vereinbart waren (Sonntag mittag) und unter ausführlicher Erläuterung der Hintergründe (sie ist fix und fertig nach seinen Ausflügen, auch noch am nächsten Tag, und er hält sich nicht an die Vereinbarungen zwecks früherer Rückgabe) waren.
Er sagt dass ich dann sein Umgangsrecht beschneiden würde, das würde bei 50% liegen. Gerichtlich ist nichts vereinbart, und wir haben uns auch auf nichts dauerhaft geeinigt bislang. Ich denke, ich habe durch das alleinige Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht - ist das richtig so?
Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage bzgl. Umgang ist, wenn noch nichts gerichtlich vereinbart wurde?
Viele Grüße und herzlichen Dank schonmal.