• Hallo zusammen,


    kennt sich jemand hier aus damit?

    Hintergrund:

    Mutter und Tochter (Italienische Bürger) leben in Deutschland, Vater portugiesischer Landsmann lebt in Portugal.

    UHV Kasse weigert sich den Antrag auf UHV zu bearbeiten, da die Mutter die Adresse des KV nicht weiß.


    vg von overtherainbow

  • Hat sie denn eine Beistandschaft? Ich weiß die Adresse vom KV auch schon seit Jahren nicht mehr. Lebt wohl irgendwo in Südamerika im Moment. Ist auch Ausländer, ohne die Absicht jemals wieder hier zu leben. Mehr kann ich in dem Formular auch nicht angeben, als Adresse unbekannt. Die UHV Kasse bei uns war da nie unkooperativ. Wüsste auch nicht, was ich da noch tun sollte.

  • Entscheidend für den Bezug von Unterhaltsvorschuss ist hier: a) Das Kind hat seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland. Damit ist es unterhaltsvorschussberechtigt wie ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.

    b) es besteht eine Mitwirkungspflicht. Hier sollte die Mutter den Nachweis führen, dass der Kindsvater zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde und bb) nicht leistungsfähig ist bc) die Zahlung verweigert oder - und das trifft hier wohl zu: bd) der Vater nicht greifbar ist und nicht zahlt.

    Das sollte die Mutter der Unterhaltsvorschusskasse schriftlich(!) mitteilen und dann auf einen "widerspruchsfähigen Bescheid" bestehen.


    (Ich vermute hier schlicht, dass "Behördensprache" das Problem sein könnte. Die UV-Kasse hat mitgeteilt, dass sie erst weiter arbeitet, wenn die Vateradresse vorliegt. Vorher könne der Vorgang nicht abgeschlossen werden. - Aber nicht den Hinweis gegeben hat, dass dazu entweder die Adresse reicht oder die Versicherung, die Adresse wäre unbekannt. Abhilfe. Over: Lass dir mal das Schreiben zeigen ... wenn das möglich ist. )


    Gut ist auch immer, wenn neben dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch parallel eine Beistandschaft beauftragt wird, sich um den Unterhalt zu kümmern. Der Nachweis, dass eine Beistandschaft aktiv ist, ist für die UV-Kasse oft schon Beleg genug für die Mitwirkungspflicht (und die Nichtbeauftragung ggfls. "verdächtig").

    Ansonsten wie oben beschrieben: Auf den widerspruchsfähigen Bescheid bestehen - prüfen und dann Widerspruch einlegen.


    Falls die Mutter sich "schlaulesen" will, hier der Link zur Homepage Unterhaltsvorschuss des FamMin: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/t…unterhaltsvorschuss-73558

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich lasse mir das Schreiben mal mitbringen. Bisher hat die UHV Kasse halt auch telefonisch Kontakt zu Ihr aufgenommen.

    Stand heute ist für mich auch bd.



    Was mich halt nervt ist, daß der Mensch in der Behörde in meiner Wahrnehmung seinen Job nicht richtig macht. Aber: Nur meine Wahrnehmung aus der Ferne.

    Zwischenzeitlich, aber eben auch nur mündlich ist ihr wohl auch mitgeteilt worden, daß das Kind gar keinen Anspruch hätte, weil der Vater im Ausland lebt.

    Die Rückforderung der erbrachten Leistung sollte doch, über die Mitwirkungspflicht hinaus, nicht Aufgabe des BET sein...


    vg von overtherainbow

  • Da werden so viele schlicht falsche Aussagen gemacht, dass ich irgendwie nicht glauben kann, dass das so von einem UV-Sachbearbeitenden kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da werden so viele schlicht falsche Aussagen gemacht, dass ich irgendwie nicht glauben kann, dass das so von einem UV-Sachbearbeitenden kommt.

    Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse.


    Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen mit der UHV Kasse kann ich mir das schon vorstellen. Was aber nicht bedeuten muss, dass in der Gemengelage schlecht erklärt und falsch verstanden, nicht noch andere Optionen bestehen.


    vg von overtherainbow