Spielt beim Kindergeld die Art der Meldeadresse eine Rolle?

  • Hallo in die Runde,


    die Mutti meiner Kinder und ich haben bei unserer Trennung ein 50/50 Wechselmodell vereinbart. Das Kindergeld wird ihr ausgezahlt. Das funktioniert.


    Die Kinder sind bei mir mit ihrem Hauptwohnsitz und bei ihrer Mutti mit ihrem Nebenwohnsitz gemeldet. Das hing damit zusammen, dass meine Expartnerin sich ab 2018 beruflich neu orientieren wollte und damit viel unterwegs gewesen wäre. Mittlerweile hat sich das erledigt und sie lebt und arbeitet wieder vom bisherigen Wohnsitz aus. Allerdings haben wir die Art der Meldeadressen nicht mehr zurückgestellt. Für uns ist das auch nicht wichtig.


    Nun kam bei ihrer Steuererklärung (seitens der Steuerexperten) der Hinweis, das es besser wäre, wenn der Hauptwohnsitz der Kinder bei der Mutti ist, weil das im Zusammenhang mit dem Kindergeld besser wäre. Bisher habe ich aber dafür keine (rechtliche) Begründung gefunden. Bei der Familienkasse habe ich zwar via E-Mail angefragt, aber die möchten mir nur im Kontext einer bekannten Kindergeldnummer Auskunft erteilen. (Nur, wer weiß, was dann für Verwaltungsschritte ausgelöst werden, muss ja nicht sein.)

    Habt Ihr vielleicht mehr Wissen dazu und wo das rechtlich geregelt sein könnte? Viele Grüße und Danke für Eure Hilfe.

  • Geht es dir um die Kindergeld-Auszahlung oder um die steuerliche Betrachtung?

    Kindergeld Bezieher ist in der Regel das Elternteil mit Hauptwohnsitz.


    Dieser Elternteil gibt auch in seiner Steuererklärung den Bezug des Kindergeldes an und es kommt zu Günstigerprüfung gegenüber dem Freibetrag.


    Wenn eure Einkommen extrem unterschiedlich sind und je nach Schwellenwert/Einkommensteuertarif kann es da Variationen geben.


    Beispiel click hier es ist natürlich ein Unterschied ob ein Gehalt mit 17,8 oder 19,6 % besteuert wird.


    Um das rauszubekommen müßtet ihr mit einem Programm oder Elster je zwei Versionen anlegen - jeweils mit Kind und ohne.

    Der eine Elternteil sollte dann aber - im Wechselmodell - den Nachteil/Vorteil des anderen ausgleichen.


    Im Steuerrecht gibt es (noch) kein Wechselmodell - deshalb müssen sich Eltern entscheiden - es gibt natürlich noch andere Faktoren die da reinspiel zum Beispiel die Betreuungskosten (dann müßten die Zahlungen/Vertrag auf vom Hauptsitz-Elternteil) abgeschlossen werden.

  • Hallo Lena_1977 ,


    vielen Dank für Deine Erläuterung, auch zum Steuerrecht.


    Kann es bei der Auszahlung des Kindergeldes Probleme geben, wenn die Kinder nicht mit ihrem Hauptwohnsitz bei ihrer Mutti gemeldet sind? Ggf. müssten dann die Mädels wieder umgemeldet werden.

    (Bisher habe ich die Entlastungsbeitragsoption für Alleinerziehende nicht gewählt, weil meine Expartnerin und ich das 50/50 Wechselmodell vereinbart haben. Das es hier ggf. für beide Seiten noch Möglichkeiten gibt, ist mir bewusst. Die Frage kam auf, weil meine Expartnerin die letzten Steuererklärungen jetzt nachgeholt hat.

    Bei meinen Steuererklärungen habe ich meine Ausgaben (Kita, dann später Hort, Schule, Musikschule, Schulbedarf ...) immer mit angegeben, tw. im Bereich "außergewöhnliche Belastungen". Einiges ging durch, bei anderen Dingen wurde ich darauf hingewiesen, dass das übers Kindergeld abgedeckt sei. Vermutlich gibt es da noch Optimierungsmöglichkeiten.)

  • Ich bin keine Steuerexpertin, aber wäre es bei mehreren Kindern und Wechselmodell nicht sinnvoll, dass jede*r mindestens 1 Kind bei sich gemeldet hat?


    Sorry, dass beantwortet deine Frage nicht, sondern wirft eine neue auf8o...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Kann es bei der Auszahlung des Kindergeldes Probleme geben, wenn die Kinder nicht mit ihrem Hauptwohnsitz bei ihrer Mutti gemeldet sind?

    Ja, kann. (muss aber nicht)


    Wenn ihr aber die Erklärung zur Haushaltzugehörigkeit abgegeben habt, auf der Ihr Eltern euch geeinigt habt das die Kindesmutter das Kindergeld erhalten soll, sollte die Meldeadresse nicht das Problem sein.


    DIe Familienkasse fordert beim Wechselmodell eine Berechtigtenbestimmung ab. Ich gehe mal davon aus das ihr die Trennung und das Wechselmodell mitgeteilt habt.


    Du hast natürlich auch immer das Recht, zu deiner Familienkasse vor Ort zu gehen und dort nachzufragen und den Fall zu schildern.

  • Ihr müßt für euch eine Basis finden - wer den Wohnsitz des Kindes hat - bei zwei würde ich auch je 1 pro Haushalt nehmen.


    Musikschule und Co. kann man nicht absetzen - aber Krippe, Kindergarten, Hort, OGS (ohne Essen)


    Oft werden Steuererklärungen nur "durchgewunken" - blöd wird es wenn es in die Einzelfallprüfung geht - dann muss Vertragspartner der Einrichtung und bargeldloser Zahler (Überweisung/Einzug) eine Person sein.


    Ich würde wirklich die "Fälle" in einem Steuerprogramm eingeben und gucken wie es für euch als Eltern günstig ist - Geld kann dann ja untereinander fliessen - so auch das Kindergeld - da ja nur an einen Elternteil ausgezahlt wird.


    Der Wohnsitz ist beim Kindergeld nicht ausschlaggebend - das Kind muss im Haushalt "leben" - etwas schwammig und beim Wechselmodell nur bedingt richtig :-) - schau mal in Merkblatt


    Wichtig ist der Hauptwohnsitz u.a. oft bei der Schulwahl - bzw. Zuweisung an eine Grundschule - Einzugsgebiet/Schulsprengel.


    In meinem Umfeld haben alle WM-Kinder einen Wohnsitz und das ist in der Regel auch der Elternteil auf den Schule, Hort, Kindergarten, Turnvereine, Meldeadresse, Krankenkasse usw laufen - alles in einer Hand - die Eltern arrangieren sich untereinander finanziell.


    Der kleine Harken im Krisenfall, der Elternteil auf den alle Formalitäten laufen, hat ggfls. bessere Karten wenn das WM einseitig aufgekündigt werden soll #Lebensmittelpunkt

  • Hallo Kleene-Kleene ,


    vielen Dank für Deinen Hinweis. Das ist mir gerade nicht in Erinnerung, werde ich bei meiner Expartnerin nachfragen und ggf. nachholen. Vermutlich ist es das Formular hier, was ich auf Kindergeld.org gefunden habe. Oder reicht auch ein formlose Erklärung von uns Eltern aus?


    Das mit dem Vorort hingehen wäre sicherlich auch eine Möglichkeit im Fall der Fälle.

  • Kindergeld ist eine Steuerermäßigung die beiden Eltern hälftig zusteht und bei beiden Eltern berücksichtigt wird. Ganz egal wer die Zahlung erhält.
    In der Steuererklärung wird dann bei jedem Steuerpflichtigen geprüft ob das hälftige Kindergeld oder der hälftige Kinderfreibetrag günstiger ist. Einzig wichtig ist ob das Kind zum Kindergeldbezug berechtigt ist. Meldeadresse ist steuerlich unrelevant.


    Die meldeadresse ist für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wichtig. Den gibt es wenn mindestens ein Kind unter 18 mit im Haushalt gibt. Und, ganz wichtig keine weitere erwachsene Person, für die man kein Kindergeld (Kinder ü18 in Ausbildung) bekommt.


    Klassenfahrt, Musikschule sind privatvergnügen, kannst Du alles angeben, ist aber falsch.

  • Ich weiß ja nicht wie lange ihr schon das Wechselmodell habt, aber die Familienkasse erhält zum Beispiel eine Info wenn ein Kind aus dem Haushalt abgemeldet wurde. Dann fragt die Familienkasse natürlich beim Berechtigten an.


    Wichtig beim Wechselmodell ist wirklich eine Berechtigtenbestimmung der Eltern.


    Ich denke aber das passt schon alles was an Unterlagen bei der Familienkasse vorliegt, da ihr ja nicht erst frisch getrennt seit.

  • Ich weiß ja nicht wie lange ihr schon das Wechselmodell habt, aber die Familienkasse erhält zum Beispiel eine Info wenn ein Kind aus dem Haushalt abgemeldet wurde. Dann fragt die Familienkasse natürlich beim Berechtigten an.


    Wichtig beim Wechselmodell ist wirklich eine Berechtigtenbestimmung der Eltern.


    Ich denke aber das passt schon alles was an Unterlagen bei der Familienkasse vorliegt, da ihr ja nicht erst frisch getrennt seit.

    Hallo Kleene-Kleene,


    ah, dann sollte die Familienkasse eigentlich informiert sein, wenn der Bürgerservice diese Info bei der letzten Ummeldung vor Jahren weitergereicht hat.


    Das mit der Berechtigtenbestimmung ist vermutlich "unbewusst" bei dem Einreichen der Unterlagen geschehen, dafür prüfe ich aber noch einmal die Unterlagen. Bisher kam noch nichts von der Familienkasse. Stimmt, wir leben schon einige Jahre getrennt / geschieden.

  • Danke für die Informationen zur Steuer gutesTeam.


    Bisher hat die Sachbearbeiterin nicht gemeckert über die Angaben der Musik-, Klassen- und Hortfahrt , sowie Musikschule oder aber es wurde galant übersehen. Ich denke mir, wenn es falsch ist, werden die FA-Mitarbeiter mir das schon mitteilen, auf dem Gebiet bin ich ja unwissend. Besser zu viel, als zu wenig aufschreiben. Vermutlich greift eh irgendein Pauschal- oder Freibetrag.