Mal wieder "Heizungsärger". Jetzt soll ich eine Notdienstfahrt des für die Wohnungsbaugenossenschaft tätigen Heizungsunternehmens aus eigener Tasche zahlen, weil kein Defekt festgestellt wurde.
Vielleicht zum Verständnis - Ende 2021, kurz nachdem ich hier eingezogen war, wurde ein Defekt an der Heizanlage festgestellt. Nachdem nach der Reparatur alles irgendwann mal endlich richtig eingestellt war, funktionierten Heizung und Warmwasser - unabhängig von der Außentemperatur.
Letztes Jahr am 30.9. wurde die Heizung über viele Stunden nicht warm, in der Wohnung war es 18°C, auch im Bad. Am Nachmittag bekam ich Angst, dass das die nächsten Tage so bliebe; zumal Montags Feiertag war. Bei der Wohnungsbaugenossenschaft war schon Feierabend; den Heizungsmann habe ich noch während seiner Geschäftszeit erreicht - als der Monteur kam, war aber dort eigentlich auch schon Feierabend; deshalb wohl "Notdienstfahrt".
Als er hier war und ich im Keller dazustieß, meinte er, dass die Heizung bei ca. 13°C Außentemperatur nicht anspringt, läge daran, dass die Genossenschaft die Einstellungen habe ändern lassen; aufgrund der Energiesparmaßnahmen. Das habe ich zu dem Zeitpunkt nicht gewusst. Ein diesbezügliches Schreiben der Genossenschaft kam erst später.
Abgesehen davon, dass mir das Geld weh tun würde, fühle ich mich total ungerecht behandelt und bin verunsichert, wann man denn den Notdienst anrufen "darf" und wann nicht. Ich habe also Widerspruch eingelegt, worauf eben Post kam, ich müsse aber zahlen, "weil es auf die milden Außentemperaturen zurückführen gewesen sei, dass die Heizung nicht ansprang. Die Einstellungen wegen der Energiesparmaßnahmen seien erst später vorgenommen worden". War aber ja im Frühjahr nicht so, trotz milder Außentemperaturen..
In der Rechnung des Heizungsmenschen steht auch, er hätte den Heizkörper im 1. OG überprüft. Das stimmt nicht; er war nicht hier in der Wohnung...
Falls jemandem der ganze Text zu lang ist - für mich jetzt wichtig: Weiß jemand definitiv und hat bestenfalls einen Link, ob die Verpflichtung für Vermieter, dass in Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 20° C zwischen 6.oo und 23.oo Uhr zu gewährleisten ist, außer Kraft gesetzt wurde, aus Energiespargründen, oder nicht? Das wäre wichtig für meine Argumentation bei dem erneuten Widerspruch. Ich finde da nur, dass es im Gespräch war, sich aber eine Ministerin dagegen ausgesprochen hat - aber nicht, wie es nun wirklich ist. Und dass Mieter sich derzeit nicht an eventuelle Klauseln, die eine Mindesttemperatur beim Heizen beinhalten, halten müssen.
Und wer muss sich ggf. wegen einer falschen Rechnung mit dem Heizungsmenschen auseinandersetzen - ich nehme doch an, die Genossenschaft, weil sie ja eigentlich der Auftraggeber ist?