Mietrecht - Mindesttemperatur in der Wohnung

  • Mal wieder "Heizungsärger". Jetzt soll ich eine Notdienstfahrt des für die Wohnungsbaugenossenschaft tätigen Heizungsunternehmens aus eigener Tasche zahlen, weil kein Defekt festgestellt wurde.

    Vielleicht zum Verständnis - Ende 2021, kurz nachdem ich hier eingezogen war, wurde ein Defekt an der Heizanlage festgestellt. Nachdem nach der Reparatur alles irgendwann mal endlich richtig eingestellt war, funktionierten Heizung und Warmwasser - unabhängig von der Außentemperatur.


    Letztes Jahr am 30.9. wurde die Heizung über viele Stunden nicht warm, in der Wohnung war es 18°C, auch im Bad. Am Nachmittag bekam ich Angst, dass das die nächsten Tage so bliebe; zumal Montags Feiertag war. Bei der Wohnungsbaugenossenschaft war schon Feierabend; den Heizungsmann habe ich noch während seiner Geschäftszeit erreicht - als der Monteur kam, war aber dort eigentlich auch schon Feierabend; deshalb wohl "Notdienstfahrt".

    Als er hier war und ich im Keller dazustieß, meinte er, dass die Heizung bei ca. 13°C Außentemperatur nicht anspringt, läge daran, dass die Genossenschaft die Einstellungen habe ändern lassen; aufgrund der Energiesparmaßnahmen. Das habe ich zu dem Zeitpunkt nicht gewusst. Ein diesbezügliches Schreiben der Genossenschaft kam erst später.


    Abgesehen davon, dass mir das Geld weh tun würde, fühle ich mich total ungerecht behandelt und bin verunsichert, wann man denn den Notdienst anrufen "darf" und wann nicht. Ich habe also Widerspruch eingelegt, worauf eben Post kam, ich müsse aber zahlen, "weil es auf die milden Außentemperaturen zurückführen gewesen sei, dass die Heizung nicht ansprang. Die Einstellungen wegen der Energiesparmaßnahmen seien erst später vorgenommen worden". War aber ja im Frühjahr nicht so, trotz milder Außentemperaturen..


    In der Rechnung des Heizungsmenschen steht auch, er hätte den Heizkörper im 1. OG überprüft. Das stimmt nicht; er war nicht hier in der Wohnung...


    Falls jemandem der ganze Text zu lang ist - für mich jetzt wichtig: Weiß jemand definitiv und hat bestenfalls einen Link, ob die Verpflichtung für Vermieter, dass in Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 20° C zwischen 6.oo und 23.oo Uhr zu gewährleisten ist, außer Kraft gesetzt wurde, aus Energiespargründen, oder nicht? Das wäre wichtig für meine Argumentation bei dem erneuten Widerspruch. Ich finde da nur, dass es im Gespräch war, sich aber eine Ministerin dagegen ausgesprochen hat - aber nicht, wie es nun wirklich ist. Und dass Mieter sich derzeit nicht an eventuelle Klauseln, die eine Mindesttemperatur beim Heizen beinhalten, halten müssen.


    Und wer muss sich ggf. wegen einer falschen Rechnung mit dem Heizungsmenschen auseinandersetzen - ich nehme doch an, die Genossenschaft, weil sie ja eigentlich der Auftraggeber ist?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Und dass Mieter sich derzeit nicht an eventuelle Klauseln, die eine Mindesttemperatur beim Heizen beinhalten, halten müssen.


    Und wer muss sich ggf. wegen einer falschen Rechnung mit dem Heizungsmenschen auseinandersetzen - ich nehme doch an, die Genossenschaft, weil sie ja eigentlich der Auftraggeber ist?

    ... dass VERmieter sich ...

  • Coco, ist dieser "Notdienst/die Heizungsfirma" vom Vermieter benannt oder hast du da quasi im Branchenbuch wen ausgesucht?

    Wenn das Vorgehen, diese Firma "im Notfall" anzurufen, durch Aushang/Rundmail/Mietvertragsanhang angeboten wurde statt die Hausverwaltung zu kontaktieren, dann ist das Spielwiese des Vermieters. Er muss für wesentliche Dinge erreichbar sein. Ob er ein Telefon 24 Stunden besetzt oder freitags nach 14 Uhr einen Dienstleister für die Wahrnehmung beauftragt, ist Entscheidung des Vermieters. Wenn er die Heizungsfirma so beauftragt hat, sofort zu kommen statt selbst als Vermieter rauszufahren, ist das mit allen Kosten Sache des Vermieters. Und dir soll er dankbar sein, dass du achtsam bist und aufpasst und auf etwaige Defekte der Anlagen im Haus hinweist und ggfls. größere Schäden dadurch verhinderst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ... dass VERmieter sich ...

    Nein. Mieter.



    Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
    (1) Die Geltung einer Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach
    der der Mieter durch eigene Handlungen eine Mindesttemperatur zu gewährleisten hat,
    ist für die Geltungsdauer der Verordnung ausgesetzt. Eine Pflicht des Mieters, die nicht
    auf einer nach Satz 1 ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung unberührt. Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen.


    https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4

    Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht von Mietern, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Coco, ist dieser "Notdienst/die Heizungsfirma" vom Vermieter benannt oder hast du da quasi im Branchenbuch wen ausgesucht?

    Die Firma steht auf dem "Notdienst-Zettel" der Genossenschaft, der mit dem Mietvertrag ausgehändigt wird und war mir daher auch schon bekannt.

    Die Genossenschaft meint ja jetzt, der Notdienst sei unberechtigt in Anspruch genommen worden.


    Weißt Du denn, wie es sich mit der aktuellen Mindesttemperatur verhält, die Vermieter gewährleisten müssen?

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich habe das hier gefunden - finde aber, wie gesagt, nichts, ob das nun in Kraft getreten ist, oder nicht...


    https://www.mietrecht.com/mind…useln-im-mietvertrag-aus/

    LG
    CoCo




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  • Die Firma steht auf dem "Notdienst-Zettel" der Genossenschaft, der mit dem Mietvertrag ausgehändigt wird und war mir daher auch schon bekannt.

    Die Genossenschaft meint ja jetzt, der Notdienst sei unberechtigt in Anspruch genommen worden.


    Weißt Du denn, wie es sich mit der aktuellen Mindesttemperatur verhält, die Vermieter gewährleisten müssen?

    Mietrecht ist jetzt nicht meine rechtliche Spielwiese. Aber m.W. gibt es weder eine alte, geschweige denn neue Verordnung über eine Mindesttemperatur in Mieträumen. (Soweit ich weiß, hat das Wirtschaftsministerium mit dem Gedanken gespielt, durch die Medien getragen - und dann festgestellt, dass keine "alte" Verordnung besteht und eine neue gar nicht einfach ist zu formulieren und umzusetzen ...) Es gibt nur eine Vorschrift über die Leistungsfähigkeit der Heizungen. Allerdings gibt es aber Gerichtsurteile dazu. 20 Grad tagsüber sollten Wohnräume haben in der Heizzeit ab 1. Oktober. (Die bekannte Urteile sind alle vor "Ukraine").


    Das muss die Heizung leisten können. Hattest Du weniger Temperatur in der Wohnung und konntest die Heizung nicht anwerfen, weil die über Temperaturmesser "irgendwo" gesteuert wird, ist das das Problem des Vermieters. Für deinen Rechtsanspruch gilt die Temperatur in deinen gemieteten Räumen, nicht ein Außentemperaturmesser, ist üblich bei Gerichtsentscheidungen.

    Bleibt in der Heizperiode die Heizung kalt durch technische Regelung des Vermieters, liegt das Problem bei ihm. Der Notdienst sollte in der Lage sein, das Problem zu beseitigen bzw. du darfst vermuten, dass die Heizung nicht arbeitet, weil sie defekt ist (und nicht, weil sie fehlgesteuert wurde).

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn ich das hier richtig verstehe - Stand 8.12.22 - gilt die von Vermieterseite zu gewährleistende Mindesttemperatur von 20° C doch nach wie vor?


    https://www.dahag.de/c/ratgebe…eige/raumtemperatur#c6724

    LG
    CoCo




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  • Rechtlich wichtig ist vor allen Dingen, dass in der Heizperiode die Heizung tagsüber laufen muss und du sie nach deinem Gusto (und Geldbeutel) anstellen kannst. Zweiter Schritt: Welche Temperatur muss erreicht werden. Hier war aber die Heizung aus, Da sind wir noch gar nicht bei der mindesttemperatur. Und du hast das Recht zu vermuten: Defekt bei der Heizung.


    Auch Dein Link nennt jetzt weder Gesetz noch Verordnung und ich vermute weiterhin, da gibt es nix, sondern nur die Gerichtsurteile, auf die sich auch dein link bezieht (und wie ich es vorher geschrieben habe). Aber es ist, wie gesagt, nicht meine Spielwiese.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Volleybap Setzt mein erneuter Widerspruch die Zahlungsfrist außer Kraft?


    Ich habe nochmal nachgeschaut - auf dem Notdienstzettel steht:


    "Eine unnötige oder willkürliche Inanspruchnahme des Notdienstes lässt Kosten entstehen, welche vom Verursacher getragen werden müssen."


    War in meinen Augen nicht unnötig/willkürlich...

    LG
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  • Mir fällt das Datum ins Auge - am 30.9. hast den Notdienst gerufen, richtig? Das ist noch außerhalb der Heizperiode die im Oktober anfängt

    Ja - es folgte aber der 1.,2. und 3. 10. - Samstag, Sonntag und Montag (Feiertag) - da war Heizperiode - und ich ging ja von einem Defekt aus, der sich über diesen Zeitraum erstreckt hätte...

    LG
    CoCo




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  • Ja - und wäre vermutlich noch teurer gewesen, als an einem Freitag Nachmittag... X/ Ist denn die zu gewährleistende Mindesttemperatur vom Datum abhängig? Meines Wissens muss das auch vorher schon funktionieren, wenn es draußen kälter wird...

    LG
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  • Ich hab das hier gefunden:


    Gesetzlich ist die Heizperiode nicht festgelegt. Deshalb sind die Betriebszeiten der Zentralheizung meistens im Mietvertrag geregelt. In manchen Musterverträgen beginnt die Saison schon am 15. September. Der Vermieter kann sich aber auch etwas länger Zeit lassen, wenn es keine entsprechenden Mietvertragsklauseln gibt: In der Rechtsprechung wurde allgemein der 1. Oktober als Stichtag gesetzt, bis Ende April sollte die Heizung verfügbar sein.

    Manchmal frieren die Mieter aber schon früher, insbesondere in schlecht isolierten Wohnungen. Deshalb muss der Vermieter auch außerhalb der vorgeschriebenen Heizzeiten für Wärme sorgen, wenn es draußen kalt ist. Sinkt die Zimmertemperatur bei geschlossenen Fenstern zeitweise auf weniger als 18 Grad, muss die Heizanlage in Betrieb gehen. Dann jedenfalls, wenn die Wetterprognose für die nächsten ein bis zwei Tage keine Besserung verheißt. Fällt das Innenthermometer unter die 16 Grad-Marke, muss sofort geheizt werden.


    Was steht denn in deinem Mietvertrag?

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Was steht denn in deinem Mietvertrag?

    Dazu steht nicht darin. 🤷‍♀️

    LG
    CoCo




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  • Wie beweist man die Temperatur in der Wohnung?

    Ich denke auch, da wirst um die Rechnung nicht drumherum kommen.


    eine Rechtsschutzversicherung hast nicht zufällig oder bist im Mieterverein? Da könntest sonst ein Beratungsgespräch führen

  • eine Rechtsschutzversicherung hast nicht zufällig oder bist im Mieterverein? Da könntest sonst ein Beratungsgespräch führen

    Beides nicht mehr.

    LG
    CoCo




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