Guten Morgen Ihr Lieben,
Mal schnell eine andere Frage, wann muss der Vater den, den Unterhaltsvorschuss zurück ans Amt zahlen??
Liebe Grüße Tanja
Guten Morgen Ihr Lieben,
Mal schnell eine andere Frage, wann muss der Vater den, den Unterhaltsvorschuss zurück ans Amt zahlen??
Liebe Grüße Tanja
Hallo Tanja,
ich glaube, sobald die Auszahlzeit des Unterhaltsvorschusses vorbei ist? Oder eben dann, wenn der Vater Unterhalt zahlen kann?
Bin mir da jetzt nicht so sicher. Die Anderen sollen dir da lieber mal antworten.
Liebe Grüße Sonnenschein12
Wenn er nicht leistungsfähig war, gar nicht.
Aber das ist nicht deine Baustelle.
Erstmal muss er den laufenden Unterhalt zahlen. Ob dann noch ausreichend Maße zur Rückzahlung ist, klärt die Kasse.
Kann auch sein das er erst zurückzahlen kann, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist.
Aber das sollte dich nicht interessieren
Wenn er nicht leistungsfähig war, gar nicht.
Aber das ist nicht deine Baustelle.
Erstmal muss er den laufenden Unterhalt zahlen. Ob dann noch ausreichend Maße zur Rückzahlung ist, klärt die Kasse.
Kann auch sein das er erst zurückzahlen kann, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist.
Aber das sollte dich nicht interessieren
Das würde ja dann bedeuten, ich bekomme weniger Unterhalt. Da er den Unterhaltsvorschuss zurück zahlt.
Versteh ich das so richtig 🤔
Der Vater muss vorrangig Kindesunterhalt leisten. Falls er in der Zeit leistungsfähig ist, also das Einkommen (oder das Vermögen) hoch genug, steht die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses an die Unterhaltskasse an. Voraussetzung: Er war während der Zahlzeit des Unterhaltsvorschusses leistungsfähig. Sonst zahlt die Allgemeinheit.
Keinesfalls kann die Zahlung des Kindesunterhalts eingeschränkt oder ganz verweigert werden mit der Begründung, Unterhaltsvorschuss zurück zahlen zu müssen. Die Forderung der Kasse steht "im zweiten Rang", ist also nachrangig zum Kindesunterhalt.
Allerdings prüft das nicht die Unterhaltsvorschusskasse. Die fordert die Rückzahlung. Um Aufschub muss der Unterhaltspflichtige selbst bitten und seine laufenden Unterhaltszahlungen nachweisen.
In der Sache kann das bedeuten, dass der Unterhaltspflichtige nach dem Auslaufen der Unterhaltszahlungen an den 25jaehrigen Studenten erst den Unterhaltsvorschuss abstottern kann und muss. Das kann also eine sehr lange Zeit an Unterhaltszahlung bedeuten ...
Alles anzeigenDer Vater muss vorrangig Kindesunterhalt leisten. Falls er in der Zeit leistungsfähig ist, also das Einkommen (oder das Vermögen) hoch genug, steht die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses an die Unterhaltskasse an. Voraussetzung: Er war während der Zahlzeit des Unterhaltsvorschusses leistungsfähig. Sonst zahlt die Allgemeinheit.
Keinesfalls kann die Zahlung des Kindesunterhalts eingeschränkt oder ganz verweigert werden mit der Begründung, Unterhaltsvorschuss zurück zahlen zu müssen. Die Forderung der Kasse steht "im zweiten Rang", ist also nachrangig zum Kindesunterhalt.
Allerdings prüft das nicht die Unterhaltsvorschusskasse. Die fordert die Rückzahlung. Um Aufschub muss der Unterhaltspflichtige selbst bitten und seine laufenden Unterhaltszahlungen nachweisen.
In der Sache kann das bedeuten, dass der Unterhaltspflichtige nach dem Auslaufen der Unterhaltszahlungen an den 25jaehrigen Studenten erst den Unterhaltsvorschuss abstottern kann und muss. Das kann also eine sehr lange Zeit an Unterhaltszahlung bedeuten ...
OK supi, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da war ich mir nicht ganz sicher
Hallo zusammen 🤗
Ich wollte euch mal die Antworten auf meine Email zeigen
Nimm eure Klarnamen raus, die haben in einem Forum nichts verloren.
Nimm eure Klarnamen raus, die haben in einem Forum nichts verloren.
Danke, hab es nicht gemerkt das ich das nicht gemacht hatte
Das ist schön, dass die UV- Kasse meint zu wissen, wie die Sache aussieht. Aber genau das hat die Beistandschaft rechtsverbindlich zu prüfen, alle zwei Jahre erneut, und einen Titel zu erstellen.
Wenn Ex ein sog. Mangelfall ist, wäre es Zufall, wenn er genau den UV leisten könnte... Und zufällig am Kindesgeburtstag 20 Euro mehr Gehalt bekommt. "Ein Schelm, wer ..."
Das ist schön, dass die UV- Kasse meint zu wissen, wie die Sache aussieht. Aber genau das hat die Beistandschaft rechtsverbindlich zu prüfen, alle zwei Jahre erneut, und einen Titel zu erstellen.
Wenn Ex ein sog. Mangelfall ist, wäre es Zufall, wenn er genau den UV leisten könnte... Und zufällig am Kindesgeburtstag 20 Euro mehr Gehalt bekommt. "Ein Schelm, wer ..."
Die Email kam dirket von der Abteilung von der Bereitschaft.
Was mach ich jetzt?
Vorallem haben die jetzt innerhalb von zwei Tagen das errechnet 🤷🏻♀️
Wie kann ich den die Bilder löschen und neu hochladen 🤷🏻♀️
Hab gedacht die sind gelöscht, aber irgendwie klappt das nicht
Ich habe jetzt mal die Dateien gelöscht ... (Du selbst kannst das nur eine halbe Stunde nach deinem Posting).
Es kann sein, dass hier die UV-Kasse und die Beistandschaft in Personalunion ist. Das gibt es in sehr kleinen Jugendämtern gegen die dringende Empfehlung noch ab und zu. (Es fängt an beim Datenschutz. Wenn hier die UV-Kasse vom Ex die daten bekommen hat und jetzt antwortet Dir die Beistandschaft, hat also Zugriff auf die Daten, dann ist das ein eklatanter Datenschutzverstoß. Das aber nur am Rande.)
Ich erkläre es noch einmal: Die Unterhaltsvorschusskasse hat Dir den Unterhaltsvorschuss auszuzahlen, wenn der vater keinen Unterhalt leistet. Sie darf prüfen, ob der Vater Unterhalt leisten könnte. Damit hast Du aber nichts zutun. Das ist einzig eine sache zwischen dem Vater und der Vorschusskasse.
Du hast das verbriefte Recht, dass die sog. Beistandschaft sich um den Unterhalt kümmert. Bedeutet: 1. Fordert den Vater zur Unterhaltszahlung auf. 2. Fordert den Vater zur Offenlegung all seines Einkommens auf. 3. Berechnet anhand des Einkommens den Unterhalt anhand der Düsseldorfer tabelle, die den Mindestunterhalt und dann Einkommensstufen vorgibt. Sollte 4. der Vater nicht den Mindestunterhalt zahlen können, wird von der Beistandschaft der Mangelunterhalt berechnet: Eine Summe, die der Vater zu zahlen hat und ihn beim Selbstbehalt bis an die Grenze drückt (hier irrt übrigend die UV-Kasse. Sie hat als Selbstbehalt die Summe angesetzt, die dem Vater zusteht, wenn er kein Mangelfall ist. Da er aber angeblich Mangelfall ist, senkt sich auch die Höhe des Selbstbehaltes. Das aber nur am Rande.) 5. Die Beistandschaft kann durchsetzen, dass Du einen Titel erhältst. Damit kannst Du, wen Ex nicht zahlen sollte, sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Unterhaltsschulden beim Ex einzutreiben. Du bzw. die Kinder haben einen Rechtsanspruch auf diesen Titel.
Was Du jetzt machen kannst: Per Mail zurückschreiben: "Herzlichen Dank für Ihre Informationen. Ich bitte um einen widerspruchsfähigen Bescheid auf meinen Antrag vom XX auf Einrichtung einer Beistandschaft."
Sollte, was ich nicht denke, tatsächlich eine Ablehnung auf Beistandschaft kommen, dann legst Du Widerspruch ein. Den bearbeitet der Vorgesetzte bzw. eine Widerspruchsstelle.
Wird jedoch die Beistandschaft eingerichtet, dann läuft alles seinen Weg.
Verlieren kannst Du nichts. Dir steht, selbst wenn Ex keinen Cent Einkommen hat, immer der Unterhaltsvorschuss zu bis die Kinder 18 sind ... (wenn Du nicht heiratest)