Umgangsausweitung verhindern

  • Genau das hat der Vater getan, aber der Gutachter nebst Begleitung haben auf die "spielstunde" bestanden. Der Zeitrahmen ist ja begrenzt. Da kann man nicht warten bis das Kind fertig ist.


    Und bitte wer stellt sich in so einer Situation hin und sagt: ist mir sch*** egal was Sie sagen? Das Kind geht jetzt schlafen.


    Due Kehrseite ist, dass man als unkooperativ dargestellt wird. "KV verweigerte die Zusammenarbeit".


    Da kann man nur verlieren in so einer Situation.


    Zumal (wegen der langen anfahrt) bei uns alles auf einen Tag gelegt wurde. Km hätte 2 separate Termine, da Kind ja in unserem Haushalt gelebt hat.


    Die nachgewiesene Borderline persoblichkeitsstörung der km hat er auch nicht "erkannt". Wie gesagt, die Fragebögen sind auch ein Witz. 2 Psychiatrien hatten das nach 3 mehrwöchigen Aufenthalten nach insgesamt 7 selbstmordversuchen diagnostiziert. Zudem bestand auch eine Tabletten Abhängigkeit und mehrfache alkoholexzesse bis zur besinnungslosigkeit. Etc


    Ende vom Lied: Gutachter wurde von uns vor Gericht geladen und sollte dann klar äußern, ob er eine kindeswohlgefährdungen ausschließen würde. Da hat er dann zurück gerudert und gesagt, dass er unpassendes und kindeswohlgefährdendes Verhalten nicht ausschließen kann und bei einer Änderung der lebensumstände auch sehr wahrscheinlich wäre.


    Wir waren 18.000 Euro ärmer und genauso weit wie vorher.

  • Es geht nicht darum die Sicht von Nimak anzuzweifeln, in der Realität jedoch muss ein Gericht davon überzeugt werden dass durch einen Umgang das Kindeswohl gefährdet ist um diesen zu unterbinden oder einzuschränken...


    Hallo gtom,


    ich verstehe gar nicht woher die Mär stammt, die Themeneröffnerin wolle den Umgang unterbinden oder einschränken. Das wurde zwar in diesem Themenstrang häufig unterstellt, dadurch wird es jedoch nicht automatisch zur Wahrheit. Auch nicht dann, wenn der Themeneröffnerin mit schöner Regelmäßigkeit das Wort im Munde herumgedreht wird und unpassende Diskussionen stattfinden.


    In diesem Themenstrang ist Thema (und das ist sogar im Titel klar benannt): Kindesmutter möchte dem Wunsch nach Ausweitung (in diesem Falle Abholung in der KiTa) nicht zustimmen. Das ist ihr gutes Recht und der Grund ist für die meisten Menschen nachvollziehbar: aufgrund der diagnostizierten Störungen des Kindesvaters möchte sie bei der Abholung des Kindes ein Auge darauf haben, ob sich Kindesvater gerade in einem Schub/schlechten Phase befindet. Wer sich minimal mit solchen Störungen beschäftigt, weiß, dass der Betroffene viele Monate unauffällig in den Symptomen und bereichernd für das Kind sein konnte, in der schlechten Phase jedoch nicht selbst in der Lage ist, die schlechte Phase zu erkennen und in der Folge unverantwortlich handelt. Da das Kind noch klein ist und nicht in der Lage ist, sich selbst zu schützen in solchen Zeiten, muss es hier nun einmal geschützt werden.


    Mitnichten sind Diagnosen und Einschätzungen Dritter unwichtig. Steht der begründete Verdacht im Raum und sperrt sich der KV gegen detaillierte Auskunft (auch von Dritten), kann dies dazu führen, dass das Gericht aufgrund der nicht einzuschätzenden Situation gegen den KV entscheidet. Bloß ist das eben Entscheidung des Richters. Kann, muss aber nicht.


    Hallo Marsupilami,


    genau das war der Grund, weswegen es mich interessiert hätte, wie Kindesvater die Abholung in der Kita hätte erzwingen wollen. Üblicherweise werden Wünsche nach Veränderung im Umgang mit dem Wohle des Kindes begründet. Hier geht es jedoch recht offensichtlich darum, dass Kindesvater der Kontrolle entziehen möchte. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber die Begründung ist eben nicht "Wohl des Kindes" und um das Kind geht es nun einmal.


    Ich verstehe gar nicht, warum dieser neuerliche Wunsch des Vaters überhaupt so hoch gehängt wird. Zum einen wurde vor einigen Monaten bereits beschieden, dass dieser Wunsch nicht erfüllt werden wird (ein diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt soweit ich mich zu erinnern glaube), zum anderen ist es Kindesvater, der eine Veränderung der Situation herbeiführen möchte und dies im Optimalfall mit dem Wohle des Kindes zu begründen hat. Was hier schwerlich möglich sein dürfte.


    Es ist so wie du schreibst. Würde sich Kindesvater in solch einer Situation trotz seines Wunsches nach Ausweitung des Umgangs und trotz seiner Diagnosen einer Begutachtung verweigern, würde genau das seinem Anliegen wohl kaum dienlich sein. Andererseits ist es schwerlich möglich, ihm mit diesem Gutachten "vertuschte" Aufenthalte in Kliniken nachzuweisen. Hierzu müsste die Schweigepflicht der Ärzte aufgehoben werden und das ist doch schon ein harter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Vaters. Auch der Nutzen einer solchen Maßnahme wäre nur begrenzt. In den guten Phasen ist der Vater ja durchaus in der Lage, seinen Alltag zu meistern, guten Umgang mit dem Kinde (inklusive der Leidenschaft für den Motorsport) zu pflegen und er geht seiner Erwerbstätigkeit nach. Es kann also in letzter Konsequenz nur darum gehen, die schlechten Phasen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu definieren.


    Aus diesem Grunde verstehe ich eher nicht den Wunsch der Themeneröffnerin und der zugehörigen Therapeuten nach einem Familiengutachten. Selbst wenn dieses zum Ergebnis hätte, dass Kindesvater nicht ausschließlich gut ist für das Kind weil er z.B. ab und an unpassende Medikamente verabreicht, würde man doch auch würdigen, dass der Sohn den Vater sehr liebt und beide eine Leidenschaft (den Motorsport) teilen. Mit einer Einschränkung oder Aussetzung des Umgangs würde man dem Kinde also mehr nehmen als geben. Dass ein Familiengericht einer solchen Empfehlung folgen würde, scheint mir unwahrscheinlich. Eher schon (und genau das findet derzeit statt) würde man veranlassen, dass beide Eltern sich zum Wohle des Kindes besser verständigen müssen.


    Auch wenn es schwer ist, empfehle ich doch auch hier etwas mehr Gelassenheit. Kindesvater und seine Diagnosen nehmen viel zu viel Raum im Alltag von Mutter und Kind ein. Das kann in letzter Konsequenz für Mutter und Kind genauso schädlich sein, wie die Störungen des Vaters.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Frau rausteiger,


    So wie ich die ts verstanden habe, ist nun der vom Gericht festgelegte Zeitraum für die alkoholtests abgelaufen. Somit wird Vater nicht mehr kontrolliert und möchte nun das Kind auch nicht mehr bei der Mutter sondern aus der KiTa oder Hort direkt abholen. Eine Änderung ist ja damit irgendwie schon aufgrund des abgelaufenen Zeitraumes eingetreten. Je nachdem wurde beim Vergleich/urteil sogar eine umgangsausweitung festgelegt mit der Bedingung Jugendamt und involvierte Therapeuten Stimmen dem zu (so war die stufenausweitung bei und zb geregelt).


    Lg

  • Nein Marsupilami,


    das verstehe ich anders. Es ist lediglich der Zeitraum abgelaufen, für den der Kindesvater der Alkoholkontrolle zugestimmt hat. Dass sich danach die Umgangsregelung ändert, ergibt sich daraus nicht zwangsläufig. Außer, es wurde explizit so definiert im Beschluss/in der Vereinbarung. Davon hat Themeneröffnerin jedoch nichts berichtet und ich kann mir das nicht vorstellen. Eher schon war diese Bereitschaft die Voraussetzung nach der nun einmal bekannten Vorgeschichte überhaupt Umgang in jetzigen Umfang zu haben. Allenfalls wurde in diesem Beschluss/Vergleich definiert, dass danach dann über die Modalitäten des weiteren Umgangs geredet würde z.B. im Jugendamt. Genau das findet derzeit statt. Aber auch das bedeutet nicht, dass dann automatisch der Umgang auch geändert werden muss.


    Es wurde meiner Meinung nach sehr klug beschieden in den Gesprächen beim Jugendamt. Zuerst wird abgewartet, wie die Therapie des Kindes verläuft, bzw. die Diagnostik *klick*. Hier im Themenstrang wurde ja nun sehr viel gemutmaßt, wer dafür verantwortlich sein muss, dass das Kind Probleme hat (einkoten), bis hin zur Ferndiagnose, die Mutter würde mit ihrer Ablehnung das Kind unter Druck setzen und müsse deswegen gefälligst gezwungen werden "loszulassen". Das Jugendamt ist offenbar der Meinung man solle die Einschätzung der Profis abwarten und dann erst weiter diskutieren/entscheiden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Naja, ziemlich am Anfang des Threads hat TS ja gesagt sie würde gern das ABR einklagen um wegziehen zu können, und letztlich nur um den Umgang zu unterbinden. Und da drehe ich keine Worte rum sondern das steht da so.


    Das hat natürlich schon einen faden Beigeschmack und lässt manch einen hier aufhorchen, ein wenig kann ich daher die eine oder andere Reaktion schon nachvollziehen.


    Auch wenn ich zugegeben, wenn alles so stimmt, bestimmt nicht mit TS tauschen möchte...

  • Wer sich minimal mit solchen Störungen beschäftigt, weiß, dass der Betroffene viele Monate unauffällig in den Symptomen und bereichernd für das Kind sein konnte, in der schlechten Phase jedoch nicht selbst in der Lage ist, die schlechte Phase zu erkennen und in der Folge unverantwortlich handelt. Da das Kind noch klein ist und nicht in der Lage ist, sich selbst zu schützen in solchen Zeiten, muss es hier nun einmal geschützt werden.


    Mir stellt sich die Frage, wie das Kind geschützt werden soll. Wer soll hier wie und wann überwachen? Sofern hier kein begleiteter Umgang stattfinden soll, würde mich interessieren, wie das ohne den Eingriff in die Privatsphäre des KV und dem Recht des Kindes auf ungestörten Umgang mit seinem Vater geschehen soll. Zudem stelle ich mir die Frage, wann das Kind groß genug wäre, um nicht mehr geschützt werden zu müssen. Dass Betroffene selbst nicht in der Lage sind, schlechte bzw. akute Phasen zu erkennen, kann ich (mehrfach) bestätigen. Trotzdem wird nicht zwangsläufig betreutes Wohnen angeordnet. Wenn dann beispielsweise angeordnet wird / wurde, dass der Betroffene vor längeren Umgängen ein aktuelles ärztliches Attest zu besorgen hat, gibt das trotzdem niemandem Sicherheit.


    Das Jugendamt ist offenbar der Meinung man solle die Einschätzung der Profis abwarten und dann erst weiter diskutieren/entscheiden.


    Welche Profis sind hier gemeint? Wenn da mehrere sind, dann gibt es unter Garantie auch unterschiedliche Meinungen. Nur am Rande: wer versucht, einen Mediator auf "seine" Seite zu ziehen, der hat nicht verstanden, worum es dabei geht. Hier muss - gerade was die Auffälligkeiten des Kindes angeht - nicht abgewartet, sondern gehandelt werden. Das scheint hier komplett vergessen worden zu sein, weil man zu sehr mit dem anderen Elternteil beschäftigt ist:


    Kindesvater und seine Diagnosen nehmen viel zu viel Raum im Alltag von Mutter und Kind ein. Das kann in letzter Konsequenz für Mutter und Kind genauso schädlich sein, wie die Störungen des Vaters.


    Daraus leite ich ab, dass es Aufgabe der Kindesmutter sein sollte, hier an sich selbst zu arbeiten, um wieder das Kind im Fokus zu haben. Denn nur sie selbst kann eine Änderung herbeiführen. Dazu müsste sie allerdings ihr derzeitiges Denken und Handeln in Frage stellen können. Der KV kann das vermutlich gar nicht, aber sie - hoffentlich, vielleicht? - schon.


    Es kann also in letzter Konsequenz nur darum gehen, die schlechten Phasen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu definieren.


    Und wie soll das praktisch funktionieren, wenn der KV nicht rund um die Uhr bewacht wird?


    Eher schon (und genau das findet derzeit statt) würde man veranlassen, dass beide Eltern sich zum Wohle des Kindes besser verständigen müssen.


    Wird nicht funktionieren, wenn auch nur einer von beiden nicht die gemeinsame Verständigung als Ziel hat, sondern eher, den Mediator für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Wenn eine solche Mediation auch noch angeordnet ist, dann sehe ich die Chance, dass sie erfolgreich im Sinne einer besseren Verständigung ist, eher nicht. Ich denke, man sollte würdigen, dass es auch dem KV um das Wohl seines Kindes geht und er nicht darauf aus ist, diesem zu schaden.

  • Ende vom Lied: Gutachter wurde von uns vor Gericht geladen und sollte dann klar äußern, ob er eine kindeswohlgefährdungen ausschließen würde. Da hat er dann zurück gerudert und gesagt, dass er unpassendes und kindeswohlgefährdendes Verhalten nicht ausschließen kann und bei einer Änderung der lebensumstände auch sehr wahrscheinlich wäre.


    Wer hat das gefragt? Der Richter, der Verfahrensbeistand, einer der Anwälte? Ich kenne das auch, dass Gutachter im Verfahren zurückrudern und man sich fragen muss, was der teure Spaß soll. Wann wird es endlich mal Standards für die Qualität von Gutachtern und Gutachten geben? Gerade wenn ein Richter schon von vorneherein weiß, was er will, genügt es, einen Gutachter zu bestellen, der genau das erwünschte Ergebnis liefert. Und wenn dann noch nach Quantität bezahlt wird und nicht nach Qualität, dann frage ich mich, ob Richter überhaupt beurteilen können, ob ein Gutachten tatsächlich das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

  • @FrauRaussteiger:


    Ich gehe stillschweigend davon aus dass der KV einen "Regelumgang" will, d.h. Freitag Mittag bis Sonntag Abend...


    dieses "Modell" hat sich als Kindeswohlgerecht etabliert und dürfte wohl vor Gericht eine Grundlage sein den Umgang festzulegen.
    Das macht weder das JA, noch Psychologen usw, das macht ein Richter unter Berücksichtigung des Kindeswohls...


    Es ging mir nicht darum eine Umgangsverweigerung oder Verringerung zu mutmaßen, ich ging lediglich davon aus dass der o.g. Regelumgang anzuwenden ist.


    Nach meiner Einschätzung dürfte dieser Regelumgang das Maß sein in dem sich der Verhandlungsrahmen bewegt, alles was davon abweicht muss gut begründet sein und je mehr Einschränkungen bzw. Abweichungen es davon gibt desto besser müsse die Argumente das Kind betreffend sein...


    Bei uns in der Gegend läuft das übrigens nicht über das Jugendamt, das Jugendamt wird nicht einmal zur Verhandlung geladen.
    Bei unserer letzten Verhandlung waren der externe Beistand der Kinder, die AWO als Sachverständige für den Umgang und die Anwälte anwesend, Jugendamt war nicht geladen.
    (Vor dem Termin fand jeweils ein Einzelgespräch zwischen AWO, JA, KV und KM statt)



    lg Thomas


  • Wer hat das gefragt? Der Richter, der Verfahrensbeistand, einer der Anwälte? Ich kenne das auch, dass Gutachter im Verfahren zurückrudern und man sich fragen muss, was der teure Spaß soll. Wann wird es endlich mal Standards für die Qualität von Gutachtern und Gutachten geben? Gerade wenn ein Richter schon von vorneherein weiß, was er will, genügt es, einen Gutachter zu bestellen, der genau das erwünschte Ergebnis liefert. Und wenn dann noch nach Quantität bezahlt wird und nicht nach Qualität, dann frage ich mich, ob Richter überhaupt beurteilen können, ob ein Gutachten tatsächlich das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde.


    Die Anwältin des KV, also "unsere" hat gefragt. Die Empfehlung aus dem Gutachten und die Begründung waren einfach absolut nichtssagend und zum Teil sogar widersprüchlich.


    Wie gesagt, es dürfen Therapeuten psychiatrische Einschätzungen geben. Das ist total absurd. Ich frage ja auch nicht meinen Automechaniker wenn ich herzprobleme habe...


    Diese Gutachten sind von Grund auf schon schmarn. Die Begutachtung stützt sich auf ein paar Fragebögen und 3 Stunden Hausbesuch, hebelt mitunter aber jahrelange ärztliche Betreuung aus. Wo ist der Sinn?

  • Off Topic: Das Gericht zieht einen Sachverständigen oder Gutachter hinzu, weil es zu einer bestimmten Fragestellung Sachkompetenz braucht. Lädt das Gericht einen inkompetenten Sachverständigen, hat es ein richtiges Problem. ein Gutachten, das offensichtlich keinen Aufschluss über die gestellten Fragen gibt und einen Richter, der mit Beauftragung des Gutachters bereits erklärt hat, in der Sache ohne Gutachten nicht kompetent entscheiden zu können.
    Damit steht der gesamte Prozess infrage bzw. der Revision vor der nächsthöheren Instanz ist Tür und Tor geöffnet.


    Darum vermeiden halbwegs erfahrene Richter eigentlich die Berufung von inkompetenten Gutachtern. Sie schießen sich damit nur ins eigene Knie ...
    Richter/FamG bauen sich deshalb gern einen "Gutachterstamm" auf, mit dem sie immer wieder zusammen arbeiten. Schwierig wird es vor allem dann, wenn Gutachter und Gericht zum ersten Mal zusammen arbeiten.


    Hier sollte der eigene Anwalt (so man einen hat) genau darauf achten, welcher Gutachter beauftragt wird und ggfls eine begründete Ablehnung beantragen. (Arbeitet man ohne Anwalt, gilt gleiches. Hier aber den Status des Gutachters zu erfahren, ist natürlich ausgesprochen schwierig. Man macht das ja meist zum ersten Mal ...


    Entscheidend ist immer die Fragestellung, mit der das Gericht den Gutachter beauftragt. Wiederum liegt es an mir und/oder meinem Anwalt zu prüfen, ob für die dezidierte Fragestellung der Gutachter auch die notwendige Qualifikation hat.


    Aber wie bereits gesagt: Bei einem erfahrenen oder blickigen jungen Richter (FamRichter sind grundsätzlich keine Jungspunde, sondern haben vorher bereits Erfahrung in anderen Kammern gesammelt) sollte eigentlich ein guter Gutachter ausgesucht werden. Ob der dann die mir passenden Statements abgibt, ist eine andere Sache. Mit manchen Dingen muss man leben - aber mein Ex auch ...


    Ist der Gutachter jedoch wirklich Banane und muss das Gutachten gekippt werden bzw. es wird vom Gericht einfach nicht berücksichtigt, dann muss ich überlegen, ob ich neben dem Gutachter nicht auch noch versuche, den Richter zu kippen oder bereits das Revisionsverfahren vorbereite. Denn der schlechte Gutachter ist immer in irgendeiner Form auf dem Mist des Gerichts gewachsen.


    Beim Gespräch mit dem Gutachter selbst liegt es übrigens an mir, ob ich mir bekannte Befunde über mich, die Kinder, den Ex mit einbringe oder nicht. Eigentlich sollte selbst bei Gutachtern, die mit einem Fragebogen arbeiten, immer noch "Freigespräch" sein. (Das hier erzählte Beispiel der Gutachter, die einem den Bogen in die Hand drücken bzw. über die Kinderpower hinaus "begutachten", ist absolute Katastrophe. Da sollte man nicht nur mit dem Gericht das "Schlechtachten" in die Tonne treten, sondern auch das Honorar verweigern - wenn man denn die Kraft hat, diese Baustelle aufzumachen ...)


    Bei dem eigentlichen Threadthema stellt sich die Frage, ob (noch einmal?) ein Gutachten benötigt wird. Jedenfalls nicht für die Fragestellung, ob ein paar stunden mehr Umgang gut sind oder nicht. Das kann kein seriöser Gutachter feststellen. Also müsste der Richter Fragen stellen, die grundsätzlich klären, ob Umgang zumindest nicht schädlich für das Kind ist. Doch diese frage stellt ja im Moment weder die Mutter noch der Vater. Warum sollte sie dann der Richter stellen?


    Der wird eher wieder auf eine Lösung für die Zukunft drängen und ggfls. eine erneute Mediation vorschlagen. immer in der Hoffnung, dass das Kind älter wird, selbstbestimmter und sich damit das Problem auswächst. Zufriedenstellend lösen kann ein Gericht letztlich eine solche Situation wie hier nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es gibt verschiedene Ursprünge von KV s Gutachten/Diagnosen. Ende Dezember 2009 Suizidversuch mit Alkohol und Psychopharmaka. Danach 3 Monate Tagesklinik. Daher stammt die Diagnose, die demJA vorliegt. Und auch mir.
    2011 wurde im Zuge einer Gerichtsverhandlung gegen KV ein Gutachter aus Lüneburg hinzugezogen, wo KV sich im Nachhinein geehrt gefühlt hat von ihm begutachtet geworden zu sein, da dieser Gutachter schon Mörder in Amerika überführt hatte. Kann man,wenn man möchte, sich auf der Zunge zergehen lassen....
    In der GErichtsverhandlung wurde quasi die erste Diagnose bestätigt.


    Unser derzeitiger Umgang geht übrigens von Freitag 16 Uhr bis Montag früh Schule.

  • Doku über Gutachter im Familienrecht gesehen..da kam keiner gut weg, ganz abgesehen davon, dass jeder Gutachter sein kann. Es werden zu Hauf Textbausteine genutzt und diese findet man dann in mehreren Gutachten und diese Gutachter reden bzw. schreiben dem Richter das, was er will sonst gibt es kein Folgeauftrag

  • Und ich dachte, genau dies ist gerade geändert worden. Nach meinen Informationen darf nur noch jemand das begutachten wozu er auch ausgebildet ist. Unsere Psychotherapeutin hat gerade eine Weiterbildung zu diesem Punkt hinter sich....