Umgangsausweitung verhindern

  • Bei uns ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem die Alkoholtests vom KV zu Ende sind und er morgen beim Jugendamzstermin um eine Ausweitung des Umgangs bitten wird. Sprich, KV möchte ab jetzt Kind Freitag vom Hort abholen, sodass ich nicht mehr die Möglichkeit habe zu sehen, ob er getrunken hat oder nicht. Dies wäre im Moment das einzige Argument, was mir dagegen einfällt. Zumindest als triftigen Grund. Habt ihr einpaar Ideen oder Erfahrungen diesbezüglich?
    Familien-und Psychotherapeutin plädieren ja für ein Familiengutachten, damit KV die Fakten seines Gesundheitszustandes auf den Tisch legen muss... Mediation hat mittlerweile auch begonnen, aber mehr als das KV noch mehr versucht zu spalten ist auch nicht bei rum gekommen. Vielleicht habt ihr ein paar Tips. Zurückziehen und den ganzen Kladeradatsch ablehnen wäre meines Erachtens im Moment nicht gut.

  • Mädchen, wenn ich deine anderen Threads hier lese. Immer das gleiche....seit Jahren ist er quartalstrinker und seit Jahren bipolar gestört und nie gab es Probleme beim Umgang....


    ....lass los ...... :)

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo Nimak


    So wäre der Weg zum Familiengutachten frei, den bisher Familien- und Psychotherapeutin befürworten. Dann würden seine ganzen vertuschten Krankenhausaufenhalte auf den Tisch kommen


    Warum glaubst Du das? In den mir bekannten Familiengutachten wurde zwar auch nach Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen gefragt. Aber ich habe noch niemals erlebt oder gehört, dass die Gutachter gegen den Willen des Begutachteten Einblick in Krankenakten nehmen durften. Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass so ein Vorgehen rechtmäßig wäre. Das bedeutet, was vertuscht war, würde vertuscht bleiben wenn Kindesvater das nicht von sich aus erzählt.


    Ich glaube übrigens, dass ein Gericht keine Veranlassung sehen würde, ein Gutachten zu beauftragen. Der Umgang läuft gut, das Kind liebt den Vater, der Aufenthalt des Kindes ist nicht strittig.


    Ggf. Würde ich das alleinige ABR einklagen.

    Ich könnte aber jederzeit wegziehen und somit den Umgang "beeinflussen" .


    Hier irrst Du. Zum einen besteht absolut kein Anlass für die Gerichte über das ABR zu befinden. Das Kind lebt mit Wissen/Einverständnis des Vaters bei Dir. Ihr sorgeberechtigten Elternteile seid Euch also einig über den Aufenthalt des Kindes, es bedarf keiner richterlichen Entscheidung.


    Vor einiger Zeit habe ich einen der seltenen Beschlüsse gelesen, in dem trotz vordergründiger Einigkeit über das ABR befunden wurde. In diesem Falle hatte der/die Umgangselternteil immer mal wieder das Kind einbehalten nach dem Umgang mit der Begründung, er/sie habe ebenso das ABR und dürfe das. Normalerweise gibt es auch andere Mittel und Wege, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, aber da UETs Begründung nun einmal das ABR war, hat BET das ABR beantragt und es wurde über das ABR beschieden. Das war einfach pragmatisch. Aber auch das ist bei Euch nicht der Fall. Euer Kindesvater bringt das Kind zuverlässig und pünktlich nach Hause nach dem Umgang.


    Sehr viel wichtiger als "das ist unnötig" ist aber die Tatsache, dass das ABR sowieso kein Dauer-Recht ist, das einen befugt, eines Tages dann umziehen zu dürfen sobald man das dann gerne mal wollen würde. Selbst wenn Du aus irgendeinem Grunde also das ABR erhalten würdest, würde über einen eventuellen Umzug dann erneut beschieden werden müssen falls Kindesvater das dann beantragen würde.


    Ich möchte Dir raten, die bisherige Argumentation beibehalten:
    - die Diagnosen des Vaters sind bekannt
    - die derzeitige gute Situation ist ganz wunderbar für Euer Kind aber eben
    - nicht wirklich sicher und dauerhaft, dafür gab es zu viele Rückfälle in der Vergangenheit. Das ist Kindesvater nicht wirklich anzulasten, das ist einfach üblich bei diesem Krankheitsbild.


    Du möchtest Dich also zum Wohle des Kindes bei der Übergabe des Kindes auch weiterhin vom Zustand des Vaters überzeugen können. Auf den Alkoholtest wirst Du zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiterhin bestehen können, aber da Du den Umgang als Solchen nicht in Frage stellst und Dein Anliegen am Kindeswohl orientiert ist, könnte ein Gericht dieser Argumentation durchaus folgen.


    Ich meine also, Du kannst beim Jugendamt durchaus die Abholung im Hort verweigern (schließlich gibt es einen richterlichen Beschluss/Vergleich) und abwarten, mit welchen Argumenten Kindesvater die Abholung im Hort erzwingen möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Mir stellt sich die Frage, ob er alkoholisiert das Kind am Hort überhaupt ausgehändigt bekäme. Hier kann ja mit dem Jugendamt zusammen die Regel aufgestellt werden, dass der Vater beim Verdacht auf Alkoholkonsum das Kind nicht ausgehändigt bekommt und du das Kind vom Hort abholst. Er kann das Kind dann am nächsten Tag ausgenüchtert bei dir abholen.


    So wie ich das jetzt alles verstanden habe, hat der KV jetzt 1 jahr lang 3-4 mal die Woche einen Alkohol test gemacht, der nie positiv war, oder? Das bedarf tatsächlich einer immensen Selbstkontrolle, die ein Alkoholiker nicht so ohne weiteres durchhält. Erst recht nicht, wenn er noch psychisch krank ist. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass er mittlerweile trocken ist?

  • @ Hallo Frau Rausteiger, deine Antwort ist genau die Antwort, die ich zum heutigen Jugendamtstermin brauchte. Danke. Genauso werde ich argumentieren. Passt sinngemäß zu dem wie ich letzte Woche beim Mediator argumentiert habe. Manchmal muss man ebend mal wieder eine andere Meinung zum Thema lesen. Danke dafür.

  • Mädchen, wenn ich deine anderen Threads hier lese. Immer das gleiche....s


    was stimmt eigentlich mit dir nicht, dass du dir die Frechheit herausnimmst, eine erwachsene Frau mit "Mädchen" anzureden?


    Mima

  • Einer Ausweitung des Umgangs steht doch nichts entgegen. Entweder der Vater holt dann Freitags das Kind bei dir ab oder eben im Hort. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er besoffen in den Hort spaziert. Er hat nun brav die Alkoholtest gemacht. Irgendwann muss glaube ich Schluss sein mit der Überwachung.

  • So wäre der Weg zum Familiengutachten frei, den bisher Familien- und Psychotherapeutin befürworten. Dann würden seine ganzen vertuschten Krankenhausaufenhalte auf den Tisch kommen. Ggf. Würde ich das alleinige ABR einklagen.


    Wie Frau Raussteiger bereits schrieb, das Gericht wird kein großes Interesse an den Krankheiten des KV haben, mich wundert eh daß er diese Alkoholtests überhaupt machen musste. Hat er da freiwillig zugestimmt?


    Mir stellt sich die Frage, ob er alkoholisiert das Kind am Hort überhaupt ausgehändigt bekäme.


    Nunja, wenn der Hort ein Kind nicht "aushändigt", dann muß er gute Gründe haben. "Vater wirkte alkoholisiert" ist halt ein subjektiver Eindruck, wenn der Papa dann hinterher klagt, dann kann man nicht nachweisen, daß er alkoholisiert war. Ganz dünnes Eis!


    Um ein Kind dem Elternteil vorzuenthalten, muß man schon ein verdammt breites Kreuz haben. Und nicht davor scheuen, die Polizei zu holen, mit dem ganzen Drama umzu.


    Abgesehen davon haben gerade geübte Alkoholiker es ganz gut drauf, den Alkoholkonsum zu verschleiern.


    Der Umgang läuft doch zur Zeit gut! Was hilft es Dir, sicher zu gehen, daß Papa bei Abholung nicht besoffen ist? Damit weisst Du immer noch nicht, ob er es nicht eine Stunde später oder am nächsten Tag ist. Wenn man es herunter bricht, hast Du die Möglichkeit entweder das Risiko zu tragen und zu hoffen, daß es so bleibt wie es ist, der Papa den Umgang nüchtern und zuverlässig wahrnimmt, ODER den Umgang zu unterbinden, weil es ein Risiko gibt, daß der Papa irgendwann wieder rückfällig wird.


    Da er aber nun nachweislich eine lange Zeit zuverlässig nüchtern Umgang hatte, wären seine Chancen Umgang einzuklagen ziemlich hoch.


    Versuche loszulassen und dem Papa das zuzutrauen, es spricht ja nix dagegen, in Hinterkopf zu haben, daß da eine Alkoholkrankheit zugrunde liegt und auf Anzeichen zu achten.

  • Versuche loszulassen und dem Papa das zuzutrauen, es spricht ja nix dagegen, in Hinterkopf zu haben, daß da eine Alkoholkrankheit zugrunde liegt und auf Anzeichen zu achten.


    Es ist eigentlich genauso wie bei jeder anderen chronischen Krankheit auch: solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, hast Du, liebe TS, keine Argumente, um den Umgang einzuschränken oder gar zu streichen. Es ist das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit beiden Eltern, und das Kind wird sich daran gewöhnen müssen, dass es eben einen alkoholkranken Vater hat. So würde man Dir das zumindest in einer Verhandlung beim Familiengericht sagen. Vielleicht hilft es, wenn Du mal davon ausgehst, dass der KV dem Kind bestimmt nicht schaden möchte. Was ggf. zwischen Euch los ist, ist Eure Sache, damit solltet Ihr Euer Kind nicht belasten. Im Moment scheinst Du geradezu darauf zu warten, dass der Vater sich irgendwie verdächtig verhält, um ihm das dann anzukreiden - muss das denn wirklich sein?

  • was stimmt eigentlich mit dir nicht, dass du dir die Frechheit herausnimmst, eine erwachsene Frau mit "Mädchen" anzureden?


    Mima

    soso....erwachsen......na dann....

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  • Monsterkrümel


    Soweit mir bekannt, darf der Hort das Kind nicht an ein offensichtlich alkoholisiertes et rausgeben. Erst recht nicht, wenn dieser mit dem Auto das Kind mitnehmen will. Es gibt dann nur 2 Möglichkeiten: es wird "unter der Hand" geregelt. Also der KV organisiert eine nüchterne Person, der sowohl Kind als auch Vater übergeben werden. Oder der hort ruft bei uneinsichtigkeit des et die Polizei.


    Wie von mir bereits erwähnt, kann man das aber vielleicht (zur gemütsberuhigung der ts) gemeinsam beim Jugendamt besprechen und beschließen. Wäre ein Kompromiss.

  • Nun, Tomtomsen ich bin zumindest so erwachsen, dem Schwachsinn von dir kein Gewicht zu geben.


    An alle, die es interessiert. Jugendamt und Familientherapeuten sprechen sich gegen eine Umgangausweitung aus. Dies wurde heute im Vorab ohne Eltern besprochen. Wenn die Diagnostik der Psychotherapeutin abgeschlossen ist, wird über eventuelle neue Wege entschieden.

  • OT:
    Das Bübchen wollte wohl auch mal ein bisschen S.xismus üben. #hetoo :hae: (nix anderes als purer S.xismus ist eine verbale Degradierung von Frau auf Mädchen)

    OT:
    Das Bübchen wollte wohl auch mal ein bisschen S.xismus üben. #hetoo :hae: (nix anderes als purer S.xismus ist eine verbale Degradierung von Frau auf Mädchen)

    Das war kein Sexismus sondern eine Herabsetzung der geistigen Reife der Person in Bezug auf die Idee doch den Umgang durch einen Umzug zu erschweren.



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