Beiträge von Nimak
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Volleybap: Pubis kannte ich noch nicht
Aber was Volleybab berichtet möchte ich nur unterstreichen. Und sollte der KV beleidigend / ausfallend werden, kann das schnell eine Anzeige bei der Polizei richten. Wenn man da keinen Riegel vorschiebt, können solche Hasstieraden sich immer weiter hochschaukeln. Außerdem ist es wichtig den Kindern gegenüber zu zeigen, wie man Grenzen zieht und (noch viel wichtiger) einhält.
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Noch nicht, aber auch nicht mehr bei der Mutter, sondern bei Freunden.
Bin gespannt ob das mit der Ausbildung klappt - sehr intelligent und hübsch ist sie - aber ein 0815 Arbeitsplatz würde es auch tun.
Zumindest fühlt es sich nach mehr Eigenverantwortung an - vielleicht hat das eine positive Wirkung.
Sidestep: der Unterhalt vom letzten Jahr landet mal in der Steuererklärung- mal sehen was das Finanzamt dazu sagt…somit lebt sie mit den Freunden in einer Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, Anrecht auf anteilig Mietzuschuss. Dazu müssten Freunde Miete, Einkommen etc. offenlegen.
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sorry, verstehe ich jetzt nicht.
Woher weißt du, dass er/sie Sozialpädagoge ist ?
wurde das irgendwo geschrieben?
steht im Profil.
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Eine Unterstützung durch das JA hatte sie aber abgelehnt, da es ihr ja nicht die Entlastung gibt, die sie braucht.
Ich glaube das es auch je nach Bundesland oder Auslastung unterschiedlich gehandhabt wirdVielleicht lehnt sie Familienhilfe/Erziehungsbeistand ab und nimmt die Empfehlung für die Ganztagsbetreuung dankend an? Egal… auch dies wird vermutlich keine Änderung des Denkens hervorbringen. 🤷♀️
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Du gehst also in eine Bäckerei zb. und gibst gleich deine Bestellung auf ohne erstmal "Hallo" oder "Servus" etc...zusagen?
Oder bist in einem Gesprächskreis und stellst dich auch nicht vor.
Zu einem respektvollen Umgang gehört es auch, dass man sich erst mal vorstellt, bevor man loslegt.
Ich hätte dich zitieren sollen.😉
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Es gibt sicherlich Gründe warum alle Kinder Ganztags betreut werden. In unserem Bundesland wäre dies ohne eine Empfehlung des JA nicht möglich, da berufstätige Eltern Vorrang haben und die Wartelisten lang sind.
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Vielleicht, weil viele ihr Kids ohne Partner erziehen ... und der Fokus der TE auf ihrer (unrealistischen) Fernbeziehung liegt, anstelle bei ihren Kindern
*KV vom Großen ward seit 10 Jahren nicht mehr gesehen
Zudem arbeite ich schon seit langen Vollzeit und habe nebenbei 2 Studiengänge absolviert und habe keinerlei Verständnis für jemanden der nicht arbeitet, die Kids fremdbetreut sind und den Joker der Überlastung zieht.... anstelle von den Popo zusammenkneifen und für sich einzustehen und den Weg selbst zu gehen
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Als Sozialpädagoge ist ihm dies sicherlich bewusst.😜
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Der Vater hat mir gerade die Abmeldung aus Deutschland per Mail zukommen lassen... er ist also absofort nicht mehr im Land gemeldet....
Vielleicht hilft es dir, die aktuelle Situation zu akzeptieren.
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Hallo, es fällt mir spontan das Gesetz der Resonanz ein. In meinem Fall war es so, sofern ich anfing mein Verhalten zu reflektieren und zu ändern, reagierten das Kind sowie letztendlich auch der Vater.
Heute liegt meine Konzentration auf Kind und mein Leben, der Vater hat sehr bedingt Einfluss. (Diagnosen:Bipolar-affektive Störung, narz. Persönlichkeitsstörung, Alkoholabhängigkeit)Status:Kind darf nach Bedarf zum Vater, reduziert diesen Kontakt z.Z. auf WhatsApp.
Highlight:letztes Jahr hatten wir KV mit zu einem Schulfest, ohne größere Krisen während und nach der Feier.
Wichtigstes Handwerkzeug als Elternteil: klare Regeln und Klarheit in meiner Sprache plus Handlung. -
Wenn es dir um Entlastung für dich in der Betreuung der Kinder geht, baue dir zusätzlich zu den 3 wöchigen Umgangswochenenden ein soziales Netzwerk auf. So schaffst du dir Freiräume.
Solltest du in der Kinderbetreuung überfordert sein, wende dich ggf. ans Jugendamt, von dort kann dir eine geeignete Hilfe an die Seite gestellt werden.Auch die Eingliederungshilfe kann dir eine Assistenz an die Seite stellen um deinen Alltag besser bewältigen zu können.
Es wäre für alle Beteiligten von großem Vorteil, wenn du deinen Fokus auf die Bedürfnisse deiner Kinder legst. Runter vom Kampf gegen den Vater. -
Ja, ich arbeite auf Grundlage dieses Paragrafen. Es gibt unterschiedliche Wege von Hilfen und natürlich vergeben wir die Wohnungen nicht auf direktem Weg, wir arbeiten mit Wohnungsgesellschaften in verschiedenen Formen zusammen. Viele Zwangsgeräumte ,hochverschuldete, wohnungslose, obdachlose etc. haben kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Die Chancen verbessern sich oft wenn eine Hilfe mit ins Boot kommt. Aber Hilfen nach diesem Paragrafen beinhaltet nicht nur das Thema Wohnraum… deshalb besondere Lebenslagen.
Da sowohl ihr Kind als auch sie einen Anspruch auf diese Hilfe hat und der Wohnraum, so ihrer Aussage zu entnehmen, nicht angemessen ist, sollte es erstens kein Problem sein eine Bewilligung vom JC zu bekommen, noch die Hilfe. Ich weiß ja nicht wo sie wohnt, aber da Wohnraum knapp ist, haben wir den ein oder anderen Wohnraum bewilligt bekommen, der über der KDU lag.
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Laut SGB XII Paragraf 67 hat jeder Mensch ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland. Beratungsstellen hierzu findest du in jeder größeren Stadt, meist an Träger von der Stadt übertragen. In der Regel nennt sich die Hilfe in besonderen Lebenslagen und trifft auf deine Situation zu. Diese Hilfe ist laut Gesetz kostenfrei und einkommensunabhängig!!! Das ist wichtig zu wissen!
Du kannst mich hierzu gerne auch privat anschreiben.
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Mich würde interessieren, ob es schon zu dem Beratungsgespräch gekommen ist, das man vor einem Abbruch führen muss.
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Clara66 das kommt auf das Einkommen des Elternteils an, wo das Kind lebt.
Da sie(?) eh ausziehen möchte, muss sie ja ggf. Erstausstattung und Darlehen für die Kaution beim JC beantragen. Wenn sie denn eine Wohnung unter dieser Voraussetzung auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt bekommt.
Vieles hängt somit vom Einkommen der Eltern ab.
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Unterhaltspflicht besteht in diesem Fall meines Erachtens bis zum Schulabschluss. Der wurde ja nachgeholt. Dann erst wieder, sollte das Kind eine Ausbildung ein Studium beginnen. Sprich die erste Ausbildung. Aber mehr zahlen geht natürlich immer.
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Volleybap hat es schon ausführlich geschrieben. Kindergeld, Unterhalt fallen ab 18. Lebensjahr weg, sollte Kind sich entschließen nichts zu tun. Bürgergeld kann Kind beantragen, jedoch wird das Einkommen beider ET berücksichtigt.
Sollte Kind sich dazu entscheiden nicht auszuziehen, kann das Jugenamt für Junge Erwachsene mit ins Boot geholt werden. Darauf hat eher der Junge Erwachsene als die Eltern einen gesetzlichen Anspruch. Es gibt mit Sicherheit Gründe für die Schulaversion. Dies sollte im Sinne des/der Jungen Erwachsenen aufgearbeitet werden. -
Die Entscheidung fiel, nachdem ich die Rückmeldung vom JA bekam. Da wäre es unweigerlich unter den Tisch, mit der Bemerkung "Ist ja nichts passiert", gewischt worden. Beim nächsten Mal würde es vielleicht nicht so glimpflich ausgehen. Ich sehe es als meine Pflicht hier Grenzen zu setzen.