Vermutlich hat der Gutachter genau DAS vom Papa erwartet, dass er sich groß macht und für die Bedürfnisse seines Kindes eintritt.
Beiträge von Susa79
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Ist er dein einziges Kind? Wäre vielleicht eine gemeinsame Aufnahme auf einer Eltern-Kind-Station in der Psychiatrie für euch eine Idee?
Ich weiß selbst, wie schwer die Entscheidung für einen stationären Aufenthalt einem fallen kann. Habe mich seinerzeit selbst lange darum "gedrückt"... und später gefragt, warum ich das nicht schon längst gemacht habe.
Viel Erfolg!
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Sooooo... für alle diejenigen, die's interessiert:
Richtig wäre gewesen, per Eilantrag eine Einzelfallentscheidung zu beantragen, so dass quasi lediglich die Zustimmung zur Ergotherapie gerichtlich ersetzt wird.
An die gemeinsame Gesundheitssorge geht auch nach mehrmaligem Ausbremsen von Therapien und bereits vorangegangenen Verfahren keiner ran. Die scheint in Stein gemeißelt.Ich wünsche euch allen einen angenehmen Sonntag.
:thanks:
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Ich mach's auch gerne noch einmal ganz offen für alle. Schon, um vielleicht an der einen oder anderen Stelle ein Um- oder wenigstens tiefergehendes Nachdenken zu bewirken:
Als Kind zwei Jahre alt war, habe ich bereits erstmals versucht, sie im Kindergarten einzugewöhnen. Und ich habe in diesem Alter bemerkt, dass sie "irgendwie doch ziemlich anders als andere Kinder" ist. Ich habe dies thematisiert und an verschiedenen Stellen besprochen. Ich habe das Kind bei einer Psychotherapeutin vorgestellt, die mit Säuglingen und Kleinkindern arbeitet. Empfohlen wurde sie mir von einer befreundeten Sozialpädagogin, weil es so schwer ist, eine vernünftige Diagnostik für so junge Kinder zu bekommen.
Löwe, du siehst vielleicht, dass ich keineswegs untätig zugesehen habe und mich uninformiert auf mein Muttersein zurückgezogen habe. Unser Weg ist schon ein bisschen länger und es wurden schon viele Schritte gegangen. Und ja... ich bin auch schon ein paar Mal gestolpert oder schlicht gegen die Wand gelaufen.Es führt für die gesamte Familie zu heftigen Beeinträchtigungen und einem gewissen Leidensdruck, wenn ein Kind solche Auffälligkeiten zeigt. Deshalb habe ich immer und immer wieder nach Hilfe gesucht.
Letztlich haben wir uns als Gesamtkonstrukt (Kleinfamilie, in der das Kind aufwächst) zur Therapie in die Psychiatrie begeben und etwas mehr als acht Wochen dort gearbeitet. Wir wurden sehr genau beobachtet, jeder einzeln kam zu Wort und zum Zug. Es hat sehr viel Aufklärung und psychoedukative Arbeit stattgefunden.Ich darf für mich in Anspruch nehmen, mich bemüht zu haben. Auch dann noch, wenn ich abgewiesen wurde und keinerlei Unterstützung erfahren habe.
Es gibt übrigens ein familienpsychologisches Gutachten, dass über mich als Mutter aussagt, dass ich sehr präsent sei, mich mit beiden Kindern ausgiebig beschäftige, diese in hohem Maße fördere und in der Lage sei, mich am Wohl der Kinder zu orientieren und mich nach den kindlichen Bedürfnissen zu richten, was sich in der alltäglichen Versorgung, Betreuung und Förderung der Kinder zeigt. Ferner sei ich sehr feinfühlig und sensibel, könne differenziert und respektvoll mit den Kindern umgehen, sei in der Lage, Grenzen zu setzen und auch heftigere Emotionen der Kinder auszuhalten und diese adäquat einzuordnen, den Kindern Ordnung und Struktur zu geben.
Man darf wohl behaupten, hier wurde ausgiebig auf das Mutter-Kind-Konstrukt geschaut.Die Psychologin, die seinerzeit die erste größere Diagnostik betrieben hat, sagte mal zu mir, es würden hier extrem ungünstige Kombinationen aufeinandertreffen. Ein kognitiv vermutlich sehr gut begabtes Kind mit einer Emotionalstörung mit massiven Trennungsängsten und oppositionell, aufsässigem Verhalten sei quasi kaum zu behandeln.
In der Klinik sagte man mir bei der letzten Visite, dass der Keks längst nicht gegessen sei und ich mich auf einen langen, steinigen Weg einstellen solle. Aber auch, dass dieses Kind kaum zu bremsen sein werde und einen tollen Weg gehen kann, wenn sie einen guten Umgang mit ihren Ängsten erlernt.Für mich gibt es an dieser Stelle nur eine richtige Entscheidung: weiter für Kind zu kämpfen und ihr die bestmögliche Unterstützung angedeihen zu lassen; und dafür brauche ich die Hilfe von Fachleuten, wie z. B. der besagten Ergotherapeutin, die durchaus auch meine Verhaltensweisen kritisch beguckt und hinterfragt.
Ich wünsche euch einen angenehmen Sonntag.
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Der Kindesvater ist von mir stets informiert worden, wen ich wegen welcher Problematik zu Rate ziehe und wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Natürlich habe ich ihm auch die Kontaktdaten der entsprechenden Behandler zur Verfügung gestellt und umgekehrt den Behandlern den Namen und die Daten des Kindesvaters genannt.
In der Klinik wurde herausgearbeitet, dass die verschiedenen Diagnosen aufeinander fußen. Zum Beispiel habe ich selbst mich lange Zeit schwer damit getan, dass Kind (was übrigens demnächst sechs Jahre alt wird) eine Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten diagnostiziert wurde. Ich habe in ihrem Verhalten immer viel Überforderung und Hilflosigkeit gesehen, weniger Opposition oder Aufsässigkeit. Mir wurde dann erörtert, dass dieses Verhalten aus ihren Ängsten resultiert. Kind war schlicht so mit seiner Angst beschäftigt, dass es keine Anweisungen befolgen konnte.
Das ist nur eines von vielen Beispielen und insgesamt ist das Paket sicher zu gewaltig, um es hier aufzudröseln.
Ergotherapie hilft in diesem Fall nicht unbedingt direkt, ihre Ängste zu lindern. Aber die Ergotherapie hat z. B. die andersartige Verarbeitung von Reizen aufgedeckt. Wer sich mit dem Thema "taktile Abwehr" beschäftigt, findet schnell Verhaltensweisen wieder, die oft als Aufsässigkeiten bewertet werden. Kind ließ sich beim Kinderarzt nicht untersuchen, machte beim Zahnarzt schlicht den Mund nicht auf. Für mich als Mutter war es absolut hilfreich, dies nun anders verstehen zu können.
Ich habe per Mail, sehr sachlich versucht, dem Vater diese andersartige Reizverarbeitung zu erklären (inklusive Links zum Thema, um sich selbst schlau zu machen). Resultat war, dass er mir vorgeworfen hat, ich würde Kind misshandeln oder von meinem "Kerl" missbrauchen lassen.
Und die Ergotherapie arbeitet in Richtung "Selbstwirksamkeit", um Selbstbewusstsein zu stärken und Ängste abzubauen. Der Kindergarten sieht bereits erste Erfolge und freut sich mit uns.Es ist nicht so, dass ich mich nicht schon tausende Male in seine Situation hineinzuversetzen versucht hätte. Mir ist bewusst, dass das auch für ihn alles reichlich schwierig ist. Keine Frage! Ich würde mir nur ein deutlich konstruktiveres Verhalten diesbezüglich wünschen.
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Das ist einfach aufzuklären, Loewe.
Die Kleine hatte so heftig mit ihren Trennungsängsten und anderen Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen, dass sie KEINERLEI Trennung von mir erduldet hat. Ich habe mehr als ein Jahr lang mit viel Geduld und viel Unterstützung vom Kindergartenpersonal eine Eingewöhnung "probiert". Es war schlicht nicht möglich, das Kind von mir zu trennen, weil das kein Kindergarten (auch nicht mit Integrationshilfe, die ich zwischenzeitlich beantragt und bewilligt bekommen hatte!!!) stemmen konnte. Ebenso war kein unbegleiteter Umgang mit dem Kindesvater möglich. Und da er irgendwann so viel Druck gemacht hat, dass er nur unbegleiteten Umgang will und massive Drohungen ausgesprochen wurden, gab's dann gar keinen Umgang mehr, sondern eine gerichtliche Klärung.
Nun ist es so, dass auch diese gerichtliche Klärung nicht ganz einfach ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Familiengericht keinen unbegleiteten Umgang beschließen, das ist deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Verfahrensbeiständin stellt sogar in Frage, ob der Umgang mit dem Vater, der nach wie vor keinerlei "Krankheitseinsicht" zeigt (sondern sich weiterhin so positioniert, dass seine Tochter keinesfalls krank ist, nur die Mutter sie pausenlos quält und nicht zulässt, dass sie den Vater alleine sieht!), dem Kindeswohl dienlich ist. Er kann oder will nicht sehen, dass das Kind Hilfe braucht. Und das kommt immer wieder deutlich zum Ausdruck.Und... Doch, es gibt leider Menschen, die streiten einfach gerne und viel. Warum auch immer.
In unserem Fall hat der interessierte Kindesvater bisher keinen Kontakt zu Kindergarten, Kinderarzt, Klinik (in der wir stationär behandelt wurden) o. ä. aufgenommen. Ach ja, und auch den Kontakt zu der professionellen Umgangsbegleiterin, die ich vorgeschlagen habe und hälftig zu finanzieren bereit bin, soll doch bitte ich aufnehmen.
Ist es verwunderlich, dass ich sein Interesse zumindest zweifelhaft sehe? -
Der Rechtspfleger meinte, ich hätte den Vater erst unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern müssen. Man könne ja nicht gleich zum Gericht rennen, statt miteinander eine Lösung zu suchen. Ich habe auf die Eilbedürftigkeit und meine Erfahrungen der letzten Jahre verwiesen und darauf bestanden, dass er den Antrag aufnimmt, auch wenn er selbst ihn für aussichtslos hält.
Sollte es wirklich so weit kommen, dass die Therapie unter- oder gar abgebrochen wird, werde ich das dem Kind irgendwie erklären müssen. Wir reden von einem Kind mit massiven Trennungsängsten, dem ich erneut einen plötzlichen Kontaktabbruch zumuten würde.
Gerade weil ich davon ausgehe, dass er sein Verhalten zukünftig nicht ändern wird, habe ich direkt die Gesundheitssorge beantragt. Er hat an anderer Stelle vor der Familienrichterin bereits kund getan, dass sein Kind nicht krank sei. Hier schließt sich dann der Kreis wieder... Keine Einsicht in die Hilfebedürftigkeit des Kindes --> keine Therapie.
Immerhin wurde in der letzten Umgangsrechtsverhandlung auch über die Ergotherapie gesprochen. Da war seinerseits keine Rede davon, dass er der Therapie widerspreche. Mir kann also immerhin niemand vorwerfen, ich habe die Therapie ohne sein Einverständnis begonnen. -
Die Ergotherapeutin ist leider nicht so souverän, sich seiner verbalen Attacke zu entziehen. Sie wirkte gestern am Telefon ziemlich verunsichert, ob der Entwicklung der Angelegenheit. Und sie hat deutlich gemacht, dass sie das Kind nicht weiterbehandeln könne, wenn der sorgeberechtigte Vater ihr dies untersagt. Von dieser Seite habe ich definitiv keine Unterstützung zu erwarten.
Der Rechtspfleger, der meinen Antrag letztlich aufgenommen hat, war auch eher skeptisch und hat mir wenig Hoffnung gemacht.
Ich habe den Eilantrag jetzt trotzdem gestellt, weil ich auf keinen Fall tolerieren kann und will, dass der Vater hier willkürlich sein Sorgerecht missbraucht, um hilfreiche Behandlungen zu boykottieren. Einen anderen Weg, ihm das aufzuzeigen, sehe ich leider gerade nicht. -
Vielen Dank für die schnellen und konstruktiven Antworten.
Ich komme gerade vom Familiengericht und habe einen Eilantrag auf Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge gestellt. Das ist übrigens nicht der erste Antrag dieser Art. Ich habe bereits die psychotherapeutische Behandlung des Kindes vor dem Familiengericht einklagen müssen.
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Guten Morgen allerseits,
bei uns steht gerade ganz aktuell ein Problem an, das ich noch nicht wirklich verstehe und einordnen kann: Der Kindesvater hat ohne jegliche Information an mich oder Begründung unserer Ergotherapeutin schriftlich untersagt, das gemeinsame Kind weiter zu behandeln!
Ich war mir - ehrlich gesagt - gar nicht darüber im Klaren, dass wir dafür überhaupt seine Zustimmung benötigen. Für mich wäre das unter die Alltagssorge gefallen.
Jetzt bin ich etwas ratlos und bräuchte ein wenig Input, wie ich mich korrekt verhalte. In meinen Augen stellt sein Verhalten einen absoluten Missbrauch der gemeinsamen Sorge dar. Er hat seit mehr als einem Jahr gar keinen Kontakt zum Kind gehabt. In der Zwischenzeit war ich mit Kind acht Wochen in der Psychiatrie und dort hat man uns zur Ergotherapie geraten. Die Kinderärztin hat die Ergotherapie verschrieben, weil sie sie für sinnvoll hält, der Kindergarten begrüßt die Behandlung ebenfalls.
Ich selbst erlebe die Ergotherapeutin als absolut kompetent. Es hat sich in den ersten Behandlungen gezeigt, dass Kind bestimmte Reize nicht korrekt filtern und verarbeiten kann. Das erklärt ganz viele Verhaltensauffälligkeiten, die wir bisher in die "Psychokiste" getan haben. Für mich fühlte es sich so an, als würde mir endlich jemand helfen können, meine Tochter und ihre besonderen Eigenarten zu verstehen.Was kann ich tun, um uns die weitere Therapie zu ermöglichen?
Etwas verzweifelte Grüße und herzlichen Dank,
Susa -
Ehrlich gesagt... So wie du den Eingangspost geschrieben hast, hätte ich mir eher Sorgen um die Tagesmutter selbst gemacht.
Hat sie sich inzwischen gemeldet? -
Stark bleiben und das für deine Kinder einfordern, was du für gut und richtig hältst! Viel Erfolg! Lass dich nicht verunsichern.
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Dass das Gutachten erstellt werden soll, wurde per Beiweisbeschluss vom Gericht festgelegt, mit der entsprechenden Fragestellung. Der Kindesvater hat sich anwaltlich vertreten lassen. Ich bin alleine angetreten.
Nun ist das Gutachten vor allem deswegen erstellt worden, weil der Kindesvater immer wieder behauptet, ich beeinflusse den Willen des Kindes. Die Gutachterin schrieb dann über mangelnde Ambivalenzfähigkeit des Vaters und kam zu dem Ergebnis, dass unbegleitete Umgänge gegen den Willen des Kindes eine Kindeswohlgefährdung darstellen, weil das Kind mit der Art des Vaters nicht zurecht kommt und sich stark unter Druck gesetzt fühle. Der Vater seinerseits lehnte begleitete Umgänge jedoch weiterhin ab.... Im Ergebnis kam es dann zum Umgangsausschluss für eine gewisse Zeit. So weit okay.
Nun werden die Gutachterkosten allerdings enorm hoch sein. Insbesondere auch, weil die Gutachterin 500 km zum Vater gereist ist, um sich einen Eindruck von seinem persönlichen Umfeld zu machen.Ich fühle mich irgendwie schäbig, wenn ich nach einem solchen Beschluss auch noch beantrage, dass der Großteil der Gutachterkosten auf seine Kappe gehen sollte.
Obwohl ich unsicher bin, ob er sich schäbig fühlt, mal wieder seit zwei Monaten keinen Kindesunterhalt gezahlt zu haben. -
Nein, es wurden keine Anträge auf Verfahrenskostenhilfe gestellt und es war auch nicht der Sinn der Sache, dass der Steuerzahler für unseren Bockmist aufkommen muss.
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Ihr Lieben, ich habe eine Frage an die Profis unter euch: Nach einem recht langwierigen Umgangsverfahren inklusive psychologischem Sachverständigengutachten liegt mir nun ein Gerichtsbeschluss vor, der wohl für alle Parteien (bis auf das betroffene Kind?!?) eher unbefriedigend sein dürfte. Es handelt sich um einen zeitweisen Umgangsausschluss, der damit begründet wird, dass der Kindesvater den Empfehlungen der Sachverständigen und den Wünschen der gemeinsamen Tochter nicht folgen kann/will/wird. :hae:
Jedenfalls gibt es in diesem Beschluss auch eine Kostenentscheidung und diese lautet"Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet."; und genau das irritiert mich gerade enorm. Es ist an keiner Stelle die Rede von den entstandenen Gutachterkosten (die sicherlich nicht unbeträchtlich sein dürften). Fallen solche Gutachterkosten nicht eigentlich unter "Gerichtskosten"? Und unter welchen Umständen ist es üblich, dass das Gericht keine Gerichtskosten erhebt?
Vielen Dank für's Zulesen. :blume
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Ein bisschen mehr Selbstwertgefühl täte dir gut.
Trau deinen Kindern ruhig zu, dass sie längst erkannt haben, was sie an dir haben. Daran sollte eigentlich auch der häufigere Kontakt zur Mutter nichts ändern. -
Da muss ich als Mama hier doch 'mal eine Lanze für unsere Lehrer und Lehrerinnen brechen...
Scheinbar hatten wir ein riesiges Glück. Schon an der Grundschule hatte meine Große eine unglaublich tolle Lehrerin, die auf jedes einzelne ihrer 15 Kinder in der Klasse einen sehr genauen und liebevollen Blick hatte. Sie konnte auf jedes dieser Kinder toll eingehen und hat auch die äußeren Umstände gesehen und verständnisvoll begleitet (Ich zum Beispiel konnte als Alleinerziehende mit Grundschulkind und Baby keinen einzigen Elternabend wahrnehmen, war aber stets bestens informiert.)
Jetzt am Gymnasium hat die Große einen männlichen Klassenlehrer. Die Schule ist ungefähr zehnmal so groß, die Klasse doppelt so groß... Und der Mann schafft es trotzdem, von seiner Klasse und mir gegenüber sehr konkret von meiner Tochter zu schwärmen. Ich bin begeistert!
Alle Daumen hoch für die hiesigen Lehrer!!! -
Lass dich bloß nicht einschüchtern! Sei und bleib stark für deine Kinder.
Natürlich ist immer ein bisschen Glück dabei... Du weißt nicht, auf welchen Richter du triffst, wenn das vor's Familiengericht geht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch ein Familienrichter echte - höchstpersönliche! - Initiative vom Kindesvater sehen möchte, ist meiner Erfahrung nach recht hoch.
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Ich halte es in eurem Fall nicht für empfehlenswert, sich am Thema "Sorgerecht" abzuarbeiten. Konzentriere deine Kraft auf das Wesentliche!
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Wenn die Themenstarterin den Umgang mit dem gemeinsamen Kind aufgrund der Vorkommnisse und der Gewalttätigkeit des Kindes verweigert, wird der Vater aktiv werden müssen.
musicafides, meine bisherigen Erfahrungen mit familiengerichtlichen Verfahren sind andere. Ich kann bestätigen, dass das viel Zeit, Geld und vor allem Nerven kostet... Allerdings habe ich bisher erleben dürfen, dass sie meinen Kindern durchaus etwas gebracht haben!