Beiträge von kullerkeks

    Ganz große Klasse, dass es mit der Ausbildung geklappt hat. Ich wünsche deinen Kind einen guten Start.Wie schon geschrieben sind knapp 600 Euro Ausbildungsgehalt plus Kindergeld mehr als 800 Euro, die Dein Kind zur Verfügung hat. Noch dazu wohnt er zuhause. Damit sollte dein Sohn super auskommen, auch wenn er sich an den Kosten bei dir beteiligt. Wenn der Vater nicht wahnsinnig viel verdient, lohnt sich da absolut kein Verfahren und bringt euch nichts außer Streit und eventuelle Kosten. Die zwei Monate, die dein Sohn arbeiten war, sind meines Erachtens auch auf den Unterhalt anzurechnen, ob ganz oder teilweise, da muss ich passen. Aber Einkommen der Kinder ist beim Unterhalt zu berücksichtigen. Vg

    Unser Kind ist bereits 19 Jahre alt. Mit 18 Jahren wurde im Vergleich geklärt, welcher Betrag der Vater zu zahlen hat. Das Geld überweist der Vater auf das Konto des Kindes. Das Kind überweist den Unterhalt komplett auf mein Konto. Es hat sich für das Kind ja absolut nichts geändert. Es geht weiter zur Schule, bekommt Vollverpflegung, Kleidung, sauberer Wäsche.....und ein laut Jugendamtstabelle angemessenes Taschengeld. Kinder, die nicht als Trennungskinder groß werden, handeln mit Volljährigkeit auch keine Beträge mit den Eltern aus, wenn sie noch weiter zur Schule gehen und zu Hause wohnen.

    Auf den Unterhalt verzichten und Monate lang warten, ob der Vater doch noch Lust auf eine Unterhaltszahlung hat, kann ich leider nicht. Ich packe den Unterhalt schließlich nicht beiseite, denn meine zwei Kinder verbrauchen ihn. Eine Pfändung in Gang zu kriegen, dauert ohnehin.

    Über die Anwalts- und Gerichtskosten ärgere ich mich auch, aber lässt sich nicht ändern. Er hat auf kein Schreiben reagiert. Um eine Abänderung vorzunehmen, benötigt man Einkommensnachweise, Geburtsurkunde.....Die letzte Berechnung ist vier Jahre her. Wenn nix kommt, kann nix berechnet werden. Nach erfolgreicher Pfändung wurde er dann ganz schnell aktiv, eben erst dann.

    Interessant bei dem Ausgang fand ich, dass seine 2 Monate Elternzeit, in denen er dann das halbe Elterngeld, sprich 900 Euro pro Monat beantragt hat, eben doch voll angerechnet wurden, daher habe ich vom Ausgang berichtet. Väter sollen sich bewusst in die Kindererziehung einbringen und ihnen soll ermöglicht werden, Elternzeit zu nehmen unabhängig ob Mutti zuhause ist.

    Großartiger Streit ist zwischen dem Vater und mir nicht mehr zu erwarten. Der große ist mittlerweile Volljährig und der andere braucht nicht mehr lang.

    Ein kurzes Feedback: nachdem der Vater den Unterhalt nicht mehr zahlte, habe ich ihn vollstrecken lassen. Wie immer stellte er sich tot. Nach der Zwangsvollstreckung hat er dann umgehend Klage auf Abänderung bei Gericht gestellt. Somit lies sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären. Der Unterhalt wurde um 2 Stufen heruntergesetzt. Der Vater konnte sich die 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug als Einkommen anrechnen lassen. Sein Einkommen wurde, obwohl mittlerweile gestiegen, aufgrund des Elterngeldes niedriger angerechnet. Anwaltskosten trägt jeder für seinen Anwalt selber. Ich muss die Gerichtskosten alleine tragen, da er berechtigt war, die Abänderungsklage einzureichen.

    Ich verstehe nicht so ganz, warum der Vater den Umgang zum Kind eingestellt hat. So etwas lässt sich klären. Zur Not gibt es Gerichte, die Umgangszeiten festlegen und dann geht´s auch nicht hin und her. Ich denke da hat sich für die Väter in den letzten Jahren viel getan. Wenn man über ein niedriges Einkommen verfügt, bekommt man Prozesskostenbeihilfe. Jammern ist da nicht der richtige Weg. Ich würde mir weniger Gedanken um einen Nachnahmen machen, sondern primär wie der Kontakt zwischen Vater und Sohn hergestellt werden kann. Es gibt Erziehungsberatungsstellen, Mediatoren, die vermitteln.

    Sein Bruttogehalt beträgt 100.000 Euro jährlich. Er arbeitet in der freien Wirtschaft in einem großen Konzern. 5 Euro pro Kind und Monat, auch wenn er in Elternzeit geht, finde ich unangebracht. Vorab hatte ich keine Informationen, so dass ich mich nicht darauf hätte einstellen können. Er hat jetzt 10 Tage Zeit den Rückstand auszugleichen, sonst werde ich die Pfändung einleiten.

    Ich benötige eure Hilfe,


    Der Vater meiner Kinder, von dem ich getrennt lebe, ist erneut Vater geworden. Er geht ab Geburt des Kindes wohl 2 Monate in Elternzeit. Bis lang hat er den Unterhalt nach Stufe 7 laut dynamischen Unterhaltstitel überwiesen. Heute habe ich auf den Kontoauszug geschaut. Er hat sage und schreibe für unsere gemeinsamen zwei Kinder ganze 10 Euro überwiesen. Wenn die Mutter sich gerade im Mutterschaftsurlaub befindet, darf der Vater dann zeitgleich Elternzeit nehmen, obwohl da noch zwei minderjährige Kinder vorhanden sind, die Unterhalt benötigen? Wenn die Mutter arbeiten geht, verstehe ich das ja noch, schließlich muss ja einer für das Baby da sein, aber wenn Mutter und Vater zu hause sind, sehe ich nicht so recht ein, auf den Unterhalt der Kinder zu verzichten. Hat jemand von Euch da vielleicht Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

    Habe ich das richtig verstanden. Der Vater fliegt von England nach Deutschland und möchte dort das Kind in Empfang nehmen und macht eine Woche Sommerurlaub mit dem Kind? Wenn das so ist, verstehe ich nicht so ganz, wo das Problem ist, das Kind zum Flughafen zu fahren. Ich denke mal, wenn er nicht in Deutschland wohnt, hat er wohl kein Auto, um das Kind abzuholen? Das Kind zum Flughafen zu fahren, kommt doch sicher nicht alle 2 Wochen vor. So wie ich das herauslese einmal in den Sommerferien.
    Hier sehe ich die Gefahr, dass dein Sohn auf dich ganz schön sauer werden könnte. Ich würde mich mit dem Vater drauf einigen, dass er mir Spritgeld gibt und gut ist. Wenn ich so überlege, wie oft man als Mutter Taxifahrer ist, kann das doch nicht das Problem sein.

    Ich warte auch auf die schwierigen Zeiten. Meine sind 14 und 16 und super lieb. Sie sind hilfsbereit, fleißig in der Schule, haben gute Freunde mit ausgedehnten Parties. Dieses Geben und Nehmen hat bei uns schon immer gut funktioniert. Ich hoffe, dass bleibt bei uns so friedvoll.

    Der Umzug war auf Probe und nicht auf Dauer vorgesehen. Kinder in dem Alter sehen beim Umgangselternteil oft nur die Rosinen. Sie erleben dort die Wochenenden, oft mit ganz viel Spaß und intensive Zeit. Kommt dann plötzlich der Alltag und auf einmal Regeln......So stellen sich das viele Kinder nicht vor.....Daher war es doch eine gute Lösung erst einmal Probewohnen. Ich denke aber, dass auch die Tochter mit dem Papa ins Gespräch kommen muss.

    Das ist ja totaler Krieg. Nägelschneiden, oh Schreck habe ich auch schon oft vergessen. Ihr tut euch da ja beide nicht viel. Wie dramatisch ist denn nun der Zustand des Kindes? Was sagt der Arzt? Konnte das Kind weiter Schule oder Kita besuchen?

    Während des Trennungsjahres, wird das mietfreie Wohnen auf den Unterhalt der Frau angerechnet. Unter Umständen bleibt dann auch während des Trennungsjahres nicht unbedingt viel Trennungsunterhalt übrig. Dem Ex gehört die Hälfte des Hauses. Deiner Freundin dann die andere Hälfte. Da muss der Ex dann bei Scheidung ausgezahlt werden. Wenn Frau keine Ersparnisse hat, muss mit Banken verhandelt werden, ob man einen Kredit bekommt zur Auszahlung des Exes.
    Wenn deine Freundin Sozialgelder erhält, dann kann sie im Falle eines Umzuges vom Amt Hilfe bekommen. Bei mir sah es damals bei einem 1 und 3 jährigen so aus, dass man mir den Transporter bewilligte, den Rest musste ich dann schon selbst organisieren.

    Bei gemeinsamen Sorgerecht kann der Vater der Kinder dir untersagen, die Kinder mitzunehmen. Ihr müsst Euch gemeinsam einigen, bei wem die Kinder leben sollen. Könnt Ihr das nicht und es muß eine gerichtliche Entscheidung her, hat dein Ex momentan die besseren Karten, da du schon mehrfach ausgezogen bist und er sich um die Kinder in deiner Abwesenheit gekümmert hat. Des weiteren haben die Kinder bei deinem Ex mehr Kontinuität. Bei einem Umzug heißt es für die Kinder Schulwechsel, neue Freunde, neue Umgebung und dann auch noch ein neuer Lebensgefährte.
    Die Kinder einfach mitnehmen ist nicht, da Dein Ex dann per Eilverfahren auf Zurückführung der Kinder klagen kann.
    Wie alt sind denn die Kinder. Ab 14 können die Kinder da schon ganz gut mit entscheiden.

    3 km für eine 10 jährige finde ich schon einen Zacken. Gerade im Winter bei Schnee und Eis und 10 Grad Minus. Gibt es da gar keine Busse, die fahren, auch wenn man diese selbst bezahlen muss? Gibt es Tagesmütter in Schulnähe, wo sie ihr Kind morgens abgeben kann? Dort könnte das Kind frühstücken und dann in die Schule.
    Gefahren sehe ich da vor allem im Straßenverkehr bei Dunkelheit. Bei uns fahren die Autofahrer teils morgens wie die Henker. Meine Jungs laufen zur Schule, hatten aber schon einige Male die Motorhaube ziemlich dicht vor ihrer Nase.

    Nun habe ich nach Monaten endlich einen Titel für meine Kinder gerichtlich bekommen und nun geht das Ganze wieder von vorne los. Ich habe einen dynamischen Titel und nach neuer Düsseldorfer Tabelle muss der Vater nun nicht mehr 144 sondern 136 Prozent aufgrund der geänderten Einkommensstaffelung für seine 2 Kinder bezahlen. Meine Anwältin meint, er bleibt bei 144 Prozent, aber auf gerichtliche Auseinandersetzung habe ich nun auch keine Lust und so ganz nebenher verbrennt es ja auch immer eine Menge Geld. Die Veränderung ist zwar nur 6,9 Prozent und somit unter 10 Prozent. Wer kennt sich aus mit dynamischen Titeln? Wurden diese bei Euch abgeändert? Wie funktioniert diese Abänderung?