Umzug geplant, KV gibt aber keine Zustimmung

  • Guten Abend ihr lieben.


    Ich wohne seit ende April getrennt von meinem NOCH Ehemann. Ich bin mit unserer Tochter in seiner Nähe geblieben, seinet wegen. Meine Familie wohnt ca 65 km entfernt. Da mein Ex ein absoluter Narzist ist, ich ihn angezeigt habe etc möchte ich nun doch wieder zu meiner Familie ziehen. Ich habe dort auch eine Wohnung und einen neuen Job. Wir hatten bereits einen Termin beim JA die ihm sagten das die Entfernung absolut zumutbar sei. Außerdem habe ich ihm versichert das ich ihm seine Tochter nicht weg nehmen möchte und er sie weiter so oft wie möglich sehen kann (durch Schichtdienst etwas schwer). Er will seine Zustimmung nicht geben. Selber kann er sie aber auch nicht nehmen, würde ich auch nicht wollen. Er möchte das ich mit ihr hier bleibe.


    Hat jemand was ähnliches erlebt und kann mir jemand sagen wie schnell es geht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen??? Umzug ist für den 1.2.17 geplant




    LG

  • Hallo teetante85,


    hier kommen zwei Grundsätze zum Tragen:
    1. Du hast per Grundgesetz ein Recht auf Freizügigkeit - niemand darf Dir einen Umzug verbieten
    2. Einem dreijährigen Kind könnte ein Umzug eventuell verboten werden, aber bedauerlicherweise kann es nicht alleine wohnen, es braucht einen betreuenden Elternteil.


    Die Fakten:
    Du warst offenbar in den vergangenen Jahren die Hauptbezugsperson, Kindesvater kann und will sich nicht um das Kind kümmern, die Distanz wird nur 65 Kilometer betragen, Du hast in Deiner alten Heimat ein soziales Netz für die Betreuung des Kindes im Notfall, Dein Umzug ist beruflich bedingt.


    Im Grunde genommen würde es wohl reichen, dem Kindesvater (nachweislich und schriftlich) mitzuteilen, dass Du mit Kind umziehen wirst und Eure neue Adresse ab 1.2. mitzuteilen. Kindesvater hat dann die Gelegenheit, das ABR für das Kind zu beantragen um dies zu verhindern. Er würde dann ein Betreuungskonzept nachweisen müssen und darlegen, warum das Kind bei ihm besser aufgehoben ist als bei dir. Stellt Kindesvater keinen Antrag auf ABR und verweigert nach dem Umzug die Anmeldung im neuen Wohnort kannst Du dann immer noch das ABR beantragen.


    Die vollkommen korrekte (und irgendwie auch fairere) Vorgehensweise ist, den Kindesvater aufzufordern, dem Umzug des Kindes zuzustimmen, eine Frist zu setzen, nach Ablauf der Frist und vor dem Umzug beim Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Da die Verweigerung der Zustimmung des Kindesvaters bei Dir bereits vorliegt, kann dieser Antrag noch vor Weihnachten gestellt werden. Aufgrund der Dringlichkeit würde ich hier eine einstweilige Anordnung anstreben an Deiner Stelle.


    Hilfreich ist hier trotz recht klarer Sachlage ein Anwalt. Falls du nicht genug Einkommen hast, kannst Du vor der Konsultation einen Beratungsschein beim Familiengericht holen (Rechtspflegestelle). Sollte ein Verfahren notwendig werden, kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • :thanks:




    Ich habe ihn bereits per Mail gebeten mir eine Vollmacht zum Ummelden zu erteilen. Dies hat er abgelehnt. Beim JA hatten wir wie gesagt schon einen Termin, scheint aber bei ihm nichts angekommen zu sein von dem was die Dame erklärt hat... Meiner Anwältin habe ich auch schon eine Mail geschrieben das ich das ABR beantragen möchte. Mich würde halt interessieren wie schnell sowas geht....

  • Die Tante vom Jugendamt sagte mir heute am telefon nochmal das ich ohne sein Einverständnis definitiv nicht umziehen darf. Fühlte mich ein wenig angegriffen weil es von ihr rüber kam als wolle sie mir vorwerfen das ich schon einen Mietvertrag etc unterschrieben hab....

  • Die Tante vom Jugendamt sagte mir heute am telefon nochmal das ich ohne sein Einverständnis definitiv nicht umziehen darf. Fühlte mich ein wenig angegriffen weil es von ihr rüber kam als wolle sie mir vorwerfen das ich schon einen Mietvertrag etc unterschrieben hab....



    Naja im Prinzip kann dir keiner was........ meine erste Frau ist auch mit den Kindern 180km weit weg gezogen ohne meine Erlaubnis OÄ vor Gericht hiess es dann nur "Pech gehabt" für mich.

    Wenn die Kinder groß sind erfülle ich mir einen Traum.


    Ungestört aufs Klo gehen!

  • Ich weiss nur, dass wegen Job da keinerlei Probleme geben würde! das ist 100% klar.


    desweiteren dacht ich mal gelesen zu haben ... alles was direkt mit Zug/Bus bzw innerhalb von 50 oder 100 km liegt kann das andere Elternteil machen was es will.


    Auf jedenfall geh zur Anwältin und besprich das! beste Weg.

  • Ihr habt als Eltern das Recht und die Pflicht, den Aufenthalt des Kindes gemeinsam festzulegen. Schafft ihr das nicht, könnt ihr entweder Beratungshilfe holen vom Jugendamt, von der Caritas oder vom Milchmann: rechtlich ist das ein Level. Oder ihr tragt es als Streit vor Gericht aus. Alleine gegen den Willen des anderen darf nicht entschieden werden.
    Was passiert, wenn man es trotzdem tut, ist eine andere Sache. Das kommt auf die Situation an und darauf, was der andere dann wie tut. Klar ist: Handle ich ohne Zustimmung, setze ich mich juristisch ins Unrecht. Klar ist auch: Trägt der andere nicht zur Klärung bei, setzt er sich juristisch ins Unrecht. Zwischen diesen beiden Polen muss ich mich geschickt bewegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @ teetante85
    den Ratschlag von FrauRausteiger, umgehend im Wege eines EA-Verfahrens das vorläufige ABR zu beantragen, solltest Du zügig umsetzen.


    Dein Ehemann hat im April 2016, also vor 8 Monaten, zugestimmt, dass das ABR vorläufig von Dir ausgeübt wird, indem er Dich mit dem Kind hat ausziehen lassen. Diese Handlung wird im jetzt zum Verhängnis.
    Er hätte, um jetzt reelle Chancen auf das ABR zu haben, umgehend etwas gegen den Umzug/Auszug des Kindes aus der ehel. Wohnung unternehmen müssen.
    Das tat er scheinbar nicht. Er gab sein Einverständnis, dass das Kind gemeinsam mit der Mutter den Wohnort wechselt.
    Dieses Einverständnis kann er jetzt zwar widerrufen, indem er, bei veränderten Bedingungen, selbst einen Antrag auf das ABR stellt, aber seine Chancen sind, bei guten Lebensumständen des Kindes in Deinem Haushalt, verschwindend gering.


    Dass Du die Entscheidung des FamG im EA-Verfahren noch vor dem 01.02.2017 in der Händen halten wirst, glaube ich allerdings nicht. Es wird sicher eine Anhörung geben und die Feiertage sind zu berücksichtigen.
    Ohne die Entscheidung aus dem EA-Verfahren würde ich in keinem Fall umziehen.
    Dann veränderst Du Deine sehr gute Ausgangslage.


    Du hättest das momentane Problem umgehen können, indem Du einfach nach Ablauf von 6 Monaten selbst einen Antrag auf das ABR zur alleinigen Ausübung gestellt hättest. Die Entscheidung aus diesem Verfahren hättest Du ev. jetzt schon in den Händen und könntest damit problemloser Umzugspläne umsetzen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Das eine Fachanwältin (?) für Familienrecht sich über diese Thematik erst informieren muss, kann ich nicht glauben.
    Die von der Anwältin vertretene Meinung, Du bräuchtest das Einverständnis des KV ev. nicht, ist definitiv falsch.
    Da weder Du noch der KV bisher das ABR zur alleinigen Ausübung beantragt habt, bestimmt Ihr über den Aufenthalt des Kindes gemeinsam. Geht das nicht einvernehmlich, darf nicht ein ET einfach Fakten schaffen und den Wohnort des Kindes ohne Zustimmung des anderen ET verändern.

  • Weiss nicht ob das zwischen den Ämtern unterschiedlich ist, aber ohne schriftliche Zustimmung
    dürfte das Einwohnermeldeamt Kind eh nicht ummelden.


    Bei mir haben die sich auch geweigert, innerhalb eines Landkreises umgezogen, Bestätigung vom Vermieter sowie die Sorgerechtsvereinbarung (wo eindeutig drin stand das Kind bei mir lebt) welche von Ex unterschrieben wurde hatte ich alles dabei.


    Ohne extra Vollmacht wollten die Töchterchen nicht ummelden.

  • Das Thema ist heikel - 65 km sind manchmal nicht die Welt - in anderen Regionen schon mal 1,5 Stunden Autofahrt und damit wird dem anderen Elternteil die Teilnahme am Leben des Kindes verwehrt.
    Klingt hart - ist aber so - 130 km für ein 30 Minuten Gespräch mit der Klassenlehrerin oder eine Routineuntersuchung beim Zahnarzt? für das Gedicht aufsagen auf dem Weihnachtsmarkt?
    Wohl kaum im Alltag machbar.


    Natürlich - ihr seid als Eltern gescheitert und er benimmt sich wie ein A...... - aber ist Vater des Kindes.


    Vor Jahren stand ich vor gleicher Entscheidung und habe mich für die Elternschaft entschieden - mittlerweile sind es gut 8 km die uns trennen - 5 min. mit der Sbahn - es waren aber auch viele Jahre nur
    800 m - das ist nicht immer einfach - aber für das Kind eine gute Lösung.


    Wahrscheinlich ist er sauer, weil du schon alles geplant hast - neuen Job & Wohnung gefunden - ohne ihn vorher einzuweihen.


    Er muss auch die Kündigung für den Kitavertrag mit unterzeichnen und den für den neuen Platz.


    Alles nicht ohne - ich würde nicht wollen das mein Kind 65 km von mir entfernt wohnt.
    Gibt es Alternativen ? im ersten Jahr nach der Trennung gilt der Wohnsitz bei einem Elternteil u.U. als noch nicht gefestigt.

  • Hallo ReKo,


    nur der Form halber:

    Weiss nicht ob das zwischen den Ämtern unterschiedlich ist, aber ohne schriftliche Zustimmung
    dürfte das Einwohnermeldeamt Kind eh nicht ummelden..

    Wäre es eine Ummeldung (also Umzug innerhalb einer Stadt) wäre die Forderung der Behörde nach einer Unterschrift nicht rechtens. Da es sich aber sowohl bei Dir wie auch bei der Themeneröffnerin um eine Anmeldung handelt, ist das Vorgehen der Behörde korrekt.


    Hallo bay-of-russel,


    ebenfalls nur der Form halber:

    Dein Ehemann hat im April 2016, also vor 8 Monaten, zugestimmt, dass das ABR vorläufig von Dir ausgeübt wird, indem er Dich mit dem Kind hat ausziehen lassen. Diese Handlung wird im jetzt zum Verhängnis.
    Er hätte, um jetzt reelle Chancen auf das ABR zu haben, umgehend etwas gegen den Umzug/Auszug des Kindes aus der ehel. Wohnung unternehmen müssen.
    Das tat er scheinbar nicht. Er gab sein Einverständnis, dass das Kind gemeinsam mit der Mutter den Wohnort wechselt.
    Dieses Einverständnis kann er jetzt zwar widerrufen, indem er, bei veränderten Bedingungen, selbst einen Antrag auf das ABR stellt, aber seine Chancen sind, bei guten Lebensumständen des Kindes in Deinem Haushalt, verschwindend gering.

    Die Dramatik ist ein wenig unangemessen. Derartiges steht nicht zur Debatte:

    Er will seine Zustimmung nicht geben. Selber kann er sie aber auch nicht nehmen, würde ich auch nicht wollen. Er möchte das ich mit ihr hier bleibe.


    Hallo teetante85,


    nachdem die Beratungsgespräche bei Jugendamt etc. bereits stattgefunden haben, kannst Du das ABR (nicht "vorläufig") sofort beantragen.
    Ratsam wäre es als Einstweilige Anordnung zu betragen, das Familiengericht wird aller Voraussicht nach aber trotzdem eine Anhörung ansetzen. Es wird dann versuchen, bei diesem Termin eine irgendwie geartete Einigung zu erzielen. Entweder Du entscheidest Dich dann, nicht umzuziehen oder aber dem Kindesvater wird die Rechtslage ("Freizügigkeit") erklärt werden und dass er Dein Verbleib in deinem Umfeld nicht erzwingen kann. Üblicherweise wird im Zuge einer derartigen Einigung (=Vergleich) dann der Umgang besprochen und im Protokoll festgehalten. Dies gibt dem Umgangselternteil dann die emotionale Sicherheit, dass ihm das Kind nicht entfremdet werden kann.


    Sollte die Anwältin Deiner Meinung nach zu viel Zeit benötigen, kannst Du dies auch selbst tun, indem Du bei der Rechtspflege des zuständigen Amtsgerichts den Antrag für Dich formulieren lässt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Die Meldebehoerde dokumentiert nach dem Ist-Zustand. Wohnt Kind in Wohnung XY, ist das zu dokumentieren. ABR-Streitigkeiten sind für die Meldebehoerde uninteressant. Eilentscheidungen über ABR werden von FamGerichten eigentlich nicht angenommen, sondern - zum doppelten Verfahrens preis - in ein normales ABR-Verfahren umgewandelt. Wer zu viel Geld hat, kann natürlich dem Anwalt noch das Geld für ein Eilverfahren nachwerfen .. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Natürlich gibt es eine Menge Details die Dir behilflich sind den Weg zu ebnen.


    Aber bitte schaue auch möglichst objektiv auf die Details, die Dir vielleicht bei der Sache im Weg stehen könnten:

    Da mein Ex ein absoluter Narzist ist, ich ihn angezeigt habe


    durch Schichtdienst etwas schwer

  • Um als KV mal ein paar sachen klar zu stellen:


    Ich verweigere die Zustimmung zu diesem Umzug, da Sie mir dadurch einfach nur verwehren will, meine Tochter zu sehen. Es gab beruflich und vom Umfeld her keinerlei Anlass für diesen Umzug. Es wurde extra eine neue Arbeitsstelle, möglichst weit weg von meiner Familie gesucht. Sie reißt unsere Tochter damit aus dem Umfeld um meine Familie raus, damit wir so wenig umgang wie möglich mit der kleinen haben. "Zu Hause" wird der Kleinen beigebracht, das ich in ihrem Leben keine Rolle mehr spiele und sie jetzt einen neune Papa hat.


    Durch diesen Umzug, könnte ich meine Tochter noch alle 4-5 Wochen mal ein oder zwei Tage sehen. Sofern dieses denn überhaupt von der KM zugelassen wird.



    Und ja, diese angeblichen 65km, die sich realistisch eher 80km sind, sind an für sich keine weite Strecke. aber wer die Kölner Ringe und die A3 kennt weiß, das man da dann auch shcon mal gute 2 Stunden für unterwegs ist. Durch meine Vollkonti-schichtarbeit ist es mir nichtmal Möglich, dann noch wie bisher unter der woche meine Tochter zu sehen. Da ich auch an 3 von 5 Wochenenden arbeite, ist es mir genau so wenig möglich, geregelte "Vater-Wochenenden" wahr zu nehmen.


    Das unsere Tochter sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter braucht spielt für sie dabei keinerlei Rolle.





    In einem Kommentar habe ich vorhin auch gelesen, das "der KV sich nciht kümmern will". Das ist defakto FALSCH. ich will meine Tochter so oft es geht bei mir haben und so viel Zeit wie möglich mit ihr verbringen. Nur würde mir das dadurch von der KM vollkommen bewusst und beabsichtigt verwehrt werden.