Darf ein Kind Eigentum haben?

  • Moin!
    Mich beschäftigt eine Frage. Mein Kind bekam von mir ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 100 Euro vor 6 Jahren, was ihr sehr viel Spaß gemacht hat. Dieses Geschenk hat sie in den mütterlichen Haushalt mitgenommen, damit sie damit spielen kann. Das Geschenk ist aus Kunstoff und unvergänglich. Heute spielt sie nicht mehr damit und ihre Mutter hat es verkauft für 50 Euro.


    Nun meine Frage.
    Wem steht das Geld zu ?
    Der Muter,
    dem Kind
    dem Vater
    keinem?


    Gruß Genesis

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis ()

  • Meiner Meinung nach gehört das Geld dem Kind, da die Mutter ein Eigentum des Kindes veräußert hat. War das mit dir abgesprochen?


  • Wenn Du es verschenkt hast, ist es Eigentum des Kindes! Ist aber egal, weil die KM, mit entsprechendem Sorgerecht, damit machen kann was sie will!


    Ergo, Du hast keine Möglichkeiten!

  • Zitat

    Original von Mederano
    Meiner Meinung nach gehört das Geld dem Kind, da die Mutter ein Eigentum des Kindes veräußert hat. War das mit dir abgesprochen?


    Nein, es war nicht mit mir abgesprochen, aber ich fand es nicht schlimm das Dinge verkauft werden, die nicht mehr gebraucht werden.
    Danke für deine Meinung. Hoffe es gibt noch mehr Meinungen im Laufe des neuen Tages.


    Gruß Genesis

  • Eigentlich sollte sie das Geld deiner Tochter geben (evtl. in die Spardose).
    Wenn ich Spielzeug von meinem Sohn auf dem Flohmarkt verkaufe, bekommt er vom Erlös immer irgendetwas Neues.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Zitat

    Original von meziel
    Wenn Du es verschenkt hast, ist es Eigentum des Kindes! Ist aber egal, weil die KM, mit entsprechendem Sorgerecht, damit machen kann was sie will!
    Ergo, Du hast keine Möglichkeiten!


    Nun, sie hat das halbe Sorgerecht...ist aber wahrscheinlich gesetzlicher Vertreterin des Kindes, da es bei ihr wohnt...


    Ist keine wichtige Frage, dennoch interessieren mich Meinungen.
    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Chrissi
    Genesis, Du hast nicht geschrieben, was die Mutter mit dem Geld gemacht hat.


    Ich schreibe erst zum Schluß was dazu. Jetzt sammel ich nur Meinungen.
    Es geht mir dabei um das "Eigentum des Kindes". Ich könnte ihr ja auch ne Eigentumswohnung geschenkt haben oder einen Goldbarren.


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Flocke
    Eigentlich sollte sie das Geld deiner Tochter geben (evtl. in die Spardose).
    Wenn ich Spielzeug von meinem Sohn auf dem Flohmarkt verkaufe, bekommt er vom Erlös immer irgendetwas Neues.


    Genau so mache ich es auch! Geld was ich von Verkäufen aus Spielzeug und Klamotten bekomme setze ich bewußt wieder für den Kleinen in Umlauf! So gibts eben neue Klamotten oder Spielzeug, oder eben auch Sparbüchse. Allerdings habe ich einmal am Ende eines Monats (mehr Monat wie Geld über gewesen! :() leider entsprechenden Erlös nehmen müssen um Lebensmittel einzukaufen. Wobei, Essen ist ja auch zum Wohle des Kindes! :scared

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • Hallo Genesis!
    Das ist natürlich eine schwierige Frage, ich kann dir darauf wahrscheinlich keine befriedigende Antwort geben, aber ich versuche eine entsprechend zu antworten. Ich bin Student für Wirtschaftsrecht und das Eigentum ist ein Gebiet des Sachenrechts. Ich weiß natürlich nicht wie aktuell ich bin, da ich das Studium unterbrochen habe, wegen meinen beiden Mädels. Das Kind kann natürlich Eigentümer sein, da die Rechtsfähigkeit lt. § 1 BGB ab Geburt beginnt. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer mit seiner Sache nach belieben verfahren. Jetzt stellen wir uns die Situation vor, dass das Spielzeug zur herrenlosen Sache wurde, weil dein Kind es nicht mehr wollte. Der jenige der es in Besitz nimmt und Eigentümer werden möchte nimmt es und kann damit nach belieben verfahren. Daraus folgt, der Mutter steht das Geld zu, da sie die Sache in Besitz genommen hat und Eigentümer wurde.
    So würde ich das sehen, aber für eine Rechtsberatung solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.


    Tschüss mosine

  • Zitat

    Original von mosine
    Hallo Genesis!
    Das ist natürlich eine schwierige Frage, ich kann dir darauf wahrscheinlich keine befriedigende Antwort geben, aber ich versuche eine entsprechend zu antworten. Ich bin Student für Wirtschaftsrecht und das Eigentum ist ein Gebiet des Sachenrechts. Ich weiß natürlich nicht wie aktuell ich bin, da ich das Studium unterbrochen habe, wegen meinen beiden Mädels. Das Kind kann natürlich Eigentümer sein, da die Rechtsfähigkeit lt. § 1 BGB ab Geburt beginnt. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer mit seiner Sache nach belieben verfahren. Jetzt stellen wir uns die Situation vor, dass das Spielzeug zur herrenlosen Sache wurde, weil dein Kind es nicht mehr wollte. Der jenige der es in Besitz nimmt und Eigentümer werden möchte nimmt es und kann damit nach belieben verfahren. Daraus folgt, der Mutter steht das Geld zu, da sie die Sache in Besitz genommen hat und Eigentümer wurde.
    So würde ich das sehen, aber für eine Rechtsberatung solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.


    Tschüss mosine


    Das ist ein sehr interessanter Aspekt...
    Gruß Genesis

  • Ich halte es bei meinem Kind so:


    Geschenke sind ihr Eigentum. Letztendlich entscheidet sie, was damit passieren sol, wir besprechen also, ob sie das Spielzeug noch weiterbehalten will oder sich von trennen kann. Werden diese Geschenke verkauft (Spielzeug, Kleidung, Laufrad etc.) wird das wieder für sie verwendet. So kann man auch mal Extrawünsche "nebenher" erfüllen.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Sorry, bin schon so aufgewühlt, dass ich bei der Anrede falsche Namen verwende. Ziehe diese Woche in eine Ortschaft ungefähr 460 Km entfernt. Bin echt im Stress!


    Also noch mal entschuldigung! Aber die Antwort ist so, wie ich es interpretieren würde.

  • Wir machen das so:


    Seit meine Tochter (wird im Sommer 5) einen Begriff von "meins" und "deins" hat, darf sie selbst mitbestimmen, wann Sachen aussortiert werden. Ein Großteil ihres Spielzeugs ist geerbt (noch von mir oder aus der Verwandtschaft), was damit passiert, bestimme ich also: Ich frage die Leute ob sie es wiederhaben wollen oder vererbe es an meine Schwester. Spielsachen oder Bücher, die sie geschenkt bekommen hat, darf sie verkaufen und das Geld behalten. Bei einigen Sachen bestehe ich allerdings darauf, dass sie aufgehoben werden (z.B. Lego). Bei diesen relativ kleineren Beträgen, mit denen sie schon selber rechnen kann, darf sie selbst entscheiden, ob sie das Geld in etwas investiert oder spart. Wenn es sich um 50 Euro handeln würde, würde sie es aufs Sparkonto zahlen müssen, das kann sie noch nicht richtig überblicken.

  • Natürlich "darf" das Kind Eigentum haben, die Sorgeberechtigten haben aber das Recht, das Eigentum zu verwalten bzw. auch zu verkaufen. Allerdings wäre es interessant zu wissen, ob man dazu das Einverständnis beider sorgeberechtigen Elternteile benötigt. Ich könnte mir vorstellen, das im Falle des Verkaufs der Wert des Eigentums bestimmt, ob beide ET zustimmen müssen.


    Na jetzt bin ich ja mal gespannt, was Du uns noch hierzu mitteilen wirst. Machst es ja spannenen :muede

  • Guten morgen


    nun ich denke schon das Kinder auch schon Eigentum besitzen dürfen, grad Spielsachen. Nun wir haben grad auch aussortiert Lego, hat er aber gern gemacht wollte von Playmobil das Piratenschiff und so konnte er sich gut trennen da er ja wusste er bekommt was neues dafür.
    Hoffe doch die KM hat das Geld nicht für sich verbraten das wäre schade


    Littlefam

  • Moin, Moin,

    Zitat

    Original von Paulina Panther
    Natürlich "darf" das Kind Eigentum haben, die Sorgeberechtigten haben aber das Recht, das Eigentum zu verwalten bzw. auch zu verkaufen. Allerdings wäre es interessant zu wissen, ob man dazu das Einverständnis beider sorgeberechtigen Elternteile benötigt.


    Sie haben die Pflicht das Eigentum zu verwalten. Wenn daraus was größeres gekauft oder verkauft werden soll haben mit Sicherheit alle Sorgeberechtigten gleichwertige Rechte. Unter Umständen kann ja der Verkauf von etwas das Wohl des Kindes verändern, z.B. wenn das eine Villa oder ein Mietshaus ist, woraus sich Wohnrecht oder Mieteinnahmen ergeben.


    Ich vermute bei Spielzeug was verkauft wird und wo der Erlös wieder im Bedarf des Kindes landet wird da kein Hahn nach krähen.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Meine Meinung zu dem Thema ist, dass geschenktes, dem Kind gehört und dieses darüber entscheiden sollte. Wenn es dafür noch nicht alt genug ist, entscheiden die Eltern. Bei Kleineren Sachen u.U. auch ein Elternteil alleine.


    Prinzipenreiterrei ist sicher nicht im Sinne des Kindes.
    Wenn das Verhältnis zwischen den Eltern gespannt ist, oder der schenkende Elternteil sehr empfindlihc oder ein Prinzipenreiter ist sollte der andere Elternteil es vorher mit ihm/ihr besprechen wenn sie ein Geschenk des Kindes verkauft, damit kein Streit aufkommt.
    Es wäre auch fair, das Geld dann wieder für das Kind einzusetzen. (wobei sie bestimmt im laufe der Jahre die noch folgen die Summe an Ausgaben für ihr Kind 50€ bei weiten überschreiten werden. )


    Wenn es um größere Dinge geht, sollte das natürlich immer mit beiden abgesprochen werden. Damit die Meinung von beiden zur Entscheidung führt und sich keiner übergangen fühlt und eben kein Streit aufkommt.


    Das ist jetzt meine moralische Einschätzung der Situation. Wie das ganze rechtlich ist, weiß ich nicht.

  • Meine Kids sind ja schon ein bißchen älter als die meisten eurer Kinder (fast 12 und 15)


    Ich halte es so, dass der Erlös von Spielzeug, Mp-3 Player, Handy etc. auf dem Flohmarkt an den geht, dem es gehört hat, den Erlös aus Klamotten und Dingen des täglichen Gebrauchs (Fahrrad, Bücher etc.) bekomme ich. Dieses Geld geht auf ein Sparbuch und wird von mir ausschließlich für die Kinder verwendet, obliegt aber meinem Ermessen, wofür es ausgegeben wird.


    Für Verkäufe bei Ebay halte ich es anders. Wenn die Kids die dazugehörige Arbeit nicht machen (Sortieren, zusammenbauen, verpacken und Abschicken), bekomme ich auch das Geld.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen