Frage zum Mutterschutz

  • Hallo


    Ich wusste jetzt nicht wo ich das Thema mit reinpacken soll.


    Ich bin nun in der 28. ssw mit Zwillinge schwanger,... Da ich die beiden zur Adoption freigebe frage ich mich die ganze zeit ob ich nach der Entbindung wieder Arbeiten darf ?
    Zwar bleibe ich ja noch im Krankenhaus weil sie mit Kaiserschnitt rausgeholt werden aber wenn der Arzt danach sagt das ich wieder Arbeiten darf , darf ich das dann auch oder bin ich dann noch im Mutterschutz ????


    Sorry ich kenne mich da gar nicht richtig aus. Bis zum 6.2 habe ich ein Beschäftigungsverbot ,muss ich bis dahin zu Hause bleiben ?



    lg Ramona

  • Ohne da jetzt ganz firm drin zu sein: Bei Zwillingen erweitert sich der gesetzliche Mutterschutz nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Das ist ein zwingender Zeitraum, in dem der Arbeitgeber dich nicht beschäftigen darf, um deine Gesundheit nicht zu gefährden. Ausnahmen bei Adoptionsfreigabe kenne ich jetzt nicht. Das würde aber auch keinen Sinn machen, da es ein Gesetz zum Schutz der Mutter ist und nicht ein Gesetz, um Müttern die Betreuung der Kinder zu ermöglichen (das setzt erst nach dem Ende der Mutterschutzzeit ein).


    Diese Sache könntest du aber sicher mit denjenigen besprechen, mit denen die Adoptionsfragen geklärt worden sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mal völlig weg von dem rechtlichen - eine Geburt ist kein Halligalli!


    Die Kaiserschnittnarbe ist auch kein Zuckerlecken! Viele Frauen haben mit der ganz schön zu tun und ich würde die Zeit die ich zu Hause bleiben darf auch nutzen.


    Eins kommt auch noch hinzu das wird immer vergessen und zwar der hormonelle Umschwung, du wirst ne Zeit brauchen um zu realisieren das dein Bauch wieder deiner ist usw.


    Ruhe und Heilung ist wichtig, der Körper ist geschwächt nach einer Geburt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Das Beschäftigungsverbot auf Grund von Mutterschutz vor der Geburt ist für dich optional nach der Geburt ist bindend egal, ob du die Kinder erziehst oder nicht. Sprich selbst wenn du wolltest, darfst du nicht arbeiten. Das sollte dein Arbeitgeber aber wissen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • das ist so nur teilweise richtig- du hast ganz regulären Mutterschutz-
    aus meiner Sicht nicht nur die 12 Wochen, sondern zusätzlich noch die Zeit, die Deine beiden (evtl.) zu früh geboren sein werden....


    Der Mutterschutz kann (!) auf Deinen Wunsch vorzeitig beendet werden, wenn ein Arzt Dich arbeitsfähig schreibt, und Du das quasi "einforderst"-
    dies kommt bei uns gelegentlich z.B. bei Todgeburten vor, wenn die Mutter das unbedingt möchte, um nicht "zu Hause die Wände hochzugehen"....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Meines Wissens gibt es einzig bei einer Fehlgeburt eine Ausnahmeregelung von der obligatorischen Mutterschutzzeit nach der Geburt. Dies sicher aus den beschriebenen Gründen. Die vorzeitige Arbeitsaufnahme nach einer Geburt finde ich jedoch nicht als Ausnahmeregelung im Gesetz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Mutterschutz kann (!) auf Deinen Wunsch vorzeitig beendet werden, wenn ein Arzt Dich arbeitsfähig schreibt, und Du das quasi "einforderst"-


    Nein. Das geht nicht auf Wunsch auch mit Attest nicht... und da bin ich mir sicher, weil wir da gerade ein riesen Verfahren abgeschlossen haben.

    LG Campusmami



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  • und da bin ich mir sicher, weil wir da gerade ein riesen Verfahren abgeschlossen haben


    hmmm...


    ich bin da auch ziemlich sicher, weil bei mir vor ein paar Wochen eine Mutter ein Frühchen bekommen hat, das Kind nach ein paar Tagen verstorben ist, und sie eigentlich bis Mitte Januar MuSchu hätte- aber wieder arbeitet :frag (kann das sein, weil es 8 Wochen nach der Geburt ist, aber innerhalb der - durch Frühchenstatus- verlängerten Zeit?)


    (für Selbständige und Führungskräfte, bzw. Frauen in der Geschäftsführung gilt auch kein Mutterschutz... aber, das nur am Rande)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    im Leitfaden für den Mutterschutz steht es ziemlich ausführlich drin...
    Zumindest was bei einer Totgeburt bzw. bei Tod einen Kindes gilt ( Freiwillig kann frühestens nach 3 Wochen wieder gearbeitet werden)
    Wie das jetzt bei der Adoption ist weis ich allerdings nicht, denke aber auch, das dies die Beratungsstelle bzw. das Jugendamt genau erklären können...


    lg duechesse :strahlen


    PS: Liebe TS, vielleicht ist es keine so gute Idee sofort weiterarbeiten zu wollen. Ein Kaiserschnitt ist nicht so ohne und du solltest dir und deinem Körper Zeit geben, sich zu erholen.
    Auch psychisch ist es sicher sinnvoll Zeit zum Verarbeiten zu haben... Sprich doch mal mit den Beratern vom Jugendamt. Diese haben sicherlich Erfahrungswerte und können Dich da gut informieren.
    Einfach weiter zu machen als wäre nichts gewesen, könnte dich längere Zeit aus der Bahn werfen...nichts überstürzen und dann entscheiden ob du bereit bist oder noch Zeit brauchst. Im Vorfeld zu planen, halte ich für keine Gute Idee....


    Alles Gute!!

  • (kann das sein, weil es 8 Wochen nach der Geburt ist, aber innerhalb der - durch Frühchenstatus- verlängerten Zeit?)


    Wenn das Kind verstirbt, darf die Mutter nach 3 Wochen wieder arbeiten, muss aber nicht. Für die Adoption gibt es aber keine Ausnahmeregelung im Mutterschutzgesetz.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • Ich bedanke mich erstmal für die Antworten,...


    Also mein Chef hat von allem keine Ahnung ,... er hatte noch nie eine Schwangere in seiner Firma.


    Ich habe mir halt so gedacht , wenn ich nach der Heilung vom Kaiserschnitt wieder normal zu meiner Nachtschicht gehen kann,.. wäre es optimal,...
    Ich sehe das alles wie ne normale OP,.. ich habe mich ja schon längt damit abgefunden die beiden zur Adoption freizugeben,.. für mich ist das alles keine Belastung ,...

  • Dein Chef hat deine Schwangerschaft ja der Aufsichtsbehörde gemeldet, in Baden-Württemberg war das ans zuständige Regierungspräsidium. Wie das in Niedersachsen ist, keine Ahnung, aber der Ansprechpartner dort müsste ihm da sicher Auskunft erteilen können, wie alles abläuft.


    LG, Bellis

  • wenn ich nach der Heilung vom Kaiserschnitt wieder normal zu meiner Nachtschicht gehen kann,


    Du darfst momentan keine Nachtschichten arbeiten. Dein Chef sollte sich unbedingt mal beraten lassen, denn er hat für deinen Schutz die Verantwortung zuständigen wäre das Gewerbeaufsichtsamt oder das Gesundheitsamt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • :S Ich hatte das mit der Adoption im anderen Thread als Scherz aufgefasst.... entschuldige bitte :rotwerd:blume


    Wenn Dein Beschäftigungsverbot bis 6.2. ausgestellt wurde und Du in der 28. SSW bist, dann ist das wohl der errechnete ET, richtig? Bei einem geplanten Kaiserschnitt in Zwillingsschwangerschaften werden die Kinder für gewöhnlich in der 38. SSW geholt, wenn es keine Schwierigkeiten gibt, wobei es für die Kinder selbst immer besser ist, wenn quasi sie selbst den Startschuß geben, was auch geht, wenn es definitiv ein Kaiserschnitt werden soll und ab Geburt wärst Du 3 Monate in Mutterschutz, könntest dann also ab da spätestens wieder normal arbeiten gehen. Guck mal hier.


    Vom Kaiserschnitt selbst wirst Du Dich schnell erholt haben, aber unterschätze nicht, was Dein Körper da momentan leistet und bis sich da alles wieder zurückgebildet hat und im Normalmodus läuft, vergehen schon einige Wochen. Deine Gesundheit kannst Du Dir schnell ruinieren, wenn Du zu schnell wieder meinst voll anpacken zu müssen. Da Du die Kinder nicht behältst, glaube ich, dass Du auf eigenen ausdrücklichen Wunsch auch schon früher arbeiten könntest, wenn auch aus ärztlicher Sicht nix dagegen spricht, aber lass es Dir möglichst offen. Du kannst es zwar auch widerrufen, solltest Du bereits arbeiten und dann merken, dass es noch nicht geht, aber da wird jeder Chef weniger "amused" sein, als wenn Du gleich sagst, dass Du erst zu einem späteren Zeitpunkt kannst und dann aber wirklich voll da bist.


    Eine wirklich klare Aussage, außer die, dass es spätestens Mitte/Ende April wird, kannst Du Deinem Chef zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht geben, denn die Kinder könnten sich auch unvorhergesehener Weise früher auf den Weg machen.

  • Ich hatte das mit der Adoption im anderen Thread als Scherz aufgefasst.... entschuldige bitte


    Ging mir ebenso. Trotzdem fände ich es nett, wenn man im Thread einer Schwangeren ein bisschen weniger über tote Babys reden würde... :S


    ich habe mich ja schon längt damit abgefunden die beiden zur Adoption freizugeben,.. für mich ist das alles keine Belastung ,...


    Du kannst aber jetzt noch nicht absehen, ob das nach der Entbindung und dem Hormonumschwung noch genauso ist. Ich würde es Dir wünschen, aber dem Chef würde ich da nichts fest zusagen, wie schon andere hier schrieben.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~