Kann ich dem Vater verbieten am Besuchs Wochenende etwas bestimmtes zu tun?

  • Hallo ihr lieben


    Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.
    Ich bin nun seit einem Jahr getrennt.


    Wir haben zwei gemeinsame Kinder.4 und 1 Jahr alt.


    Jetzt geht es im den Sohn 4 Jahre alt. Er will ihn jedes Besuchs Wochenende mit zum Fussballplatz nehmen. Er ist angeblich trainer einer Fussballmanschaft.
    Er ist bis spät abends dort und hat auch während des Spiels keine Zeit ihn zu beaufsichtigen.
    Nach einigen angaben spielt er frei auf dem Gelände.


    Es wird auch alkohl getrunken, nach dem spiel im warsten sinne des Wortes bis zum Umfallen.


    Das Kind läuft einfach so neben her.
    wenn ich sage ich will nicht das er ihn mit zum Platz nimmt, nimmt er ihn gar nicht.




    Unsere Tochter nimmt er gar nicht, angeblich wolle sie nicht bei ihm bleiben.


    Mir ist es wichtig das die Kinder ihren Vater regelmässig sehen aber ich will auch nicht das der große so nebenher läuft.


    Es gibt immer wieder stress. Entweder er sagt Termine ab wegen seinem Fussball oder ich soll ihm geld geben weil er angeblich kein Geld für essen hat.


    Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll.


    Bestraft werden unterm strich die kleinen.


    Freue mich auf eure meinungen


    Liebe Grüße

  • naja-
    den Fussballplatz an sich wirst Du nicht unterbinden können...
    lediglich bei dem übermässigen Alkoholgenuss des Vaters könntest Du absolut berechtigt intervenieren- wobei es hier natürlich schwierig ist nachzuweisen, dass
    er dort regelmässig mehr, als nur ein Bier trinkt-


    Zwingen könnten, dass der Umgang so gestaltet wird, wie man es gerne hätte geht leider nicht-
    und zwingen zum Umgang an sich geht auch nicht wirklich-
    ja, eine Krux, die zu Lasten der Kinder geht- insbesondere, wenn er das Kind auf Grund von Einschränkungen sonst gar nicht nimmt-


    Wäre es eventuell für ihn eine Alternative, das Kind in der Woche einen Nachmittag zu nehmen, oder am Sonntag?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hi,


    nein, das kannst du nicht unterbinden, wieso solltest du auch?
    Wir sind damals als Kinder in der Schrebergartenanlage, in der meine Eltern einen Garten hatten auch bis zum Umfallen abends draussen gewesen, keiner hat uns bespasst und ja, unsere Eltern tranken Alkohol. Auch mehr als ein Bier.


    Wir liefen auch nebenher und wir hatten verdammt viel Spass.


    Kinder brauchen kein 24/7-Bespassungsprogramm.


    Ich trinke aktuell auch meine 2tes Glas Riesling...so what????


    Mima

  • Ne sorry ich finde nicht das man einen vier jährigen sich selbst überlassen kann oder drauf vertraut das es schon irgendjemand aufpasst.
    Er könnte auf die Strasse laufen oder sonst was.
    Und bis 22 oder 23uhr ist wohl auch nicht passend.
    Angetrunken dann nachhause fahren oder besoffene mit im Auto neben dem Kind haben?


    Nein das verstehe ich nicht unter Zeit mit den Kindern verbringen.


    Er entscheidet wann und wieviele Kinder er nimmt.
    Tochter nimmt er ja gar nicht.
    Sie wolle nicht bei ihm bleiben und zwei sind ihm auch zu viel Arbeit.


    Ich habe für diese Einstellung kein Verständnis und werde zum Buhman gemacht.
    Jedesmal wenn er den großen wieder versetzt muss ich die tränen trocknen.
    Er redet vor dem kleinen schlecht über mich.
    Ja die Mama hat gesagt du darfst mich nicht besuchen und so Scherze.


    Und weil ich mehr Geld als alleinerziehende bekomme ist er der meinung ich kann dann auch essen und so für die Besuchs wochenenden bezahlen.


    Das er die kleine nicht nimmt hab ich auch einfach hin zu nehmen.
    Aber unbedingt das gemeinesame Sorgerecht haben wollen.


    Ich bin doch kein Selbstbedienungsladen.
    Heute spiele ich mal Papa morgen nicht?
    Es geht nicht um seine Bedürfnisse sondern um die der Kinder.


    Meine Tochter hat auch ein recht auf ihren Vater und beide Kinder haben ein recht auf ein verlässliches Umfeld.


    Ich lass mich doch nicht zum hampelman machen.

  • also ich bin ja auch BET....



    aber diese vermeintliche "political correctness" die jedem Kind widerfahren sollte ist auch mir echt zuviel...


    Könnte könnte hätte....


    bis 22:00 sind meine Kinder (16, 5 und 2) IMMER wach im Sommer, wenn Freunde eingeladen sind.


    Ich beziehe mich jetzt nur auf das erste Post, die anderen Baustellen (wieso kommen die erst jetzt?) wurden nicht berücksichtigt von mir.


    Megaherz
    ich verstehe deinen Frust in dem späteren Post...
    da muss man manchmal schreien, pöbeln, schimpfen...aber auch da kannst du wahrscheinlich nichts machen.


    aber im ersten Post sehe ich das Prob nicht.


    Mima

  • Umgangselternteil.....


    Verbieten kannst du gar nichts. Wenn dein Sohn bei ihn ist, dann kann er bestimmen was mit ihm passiert. Hart, aber so ist das. Andersrum kann er dir ja auch nicht vorschreiben, was du tun oder lassen sollst, wenn die Kinder bei dir sind.


    Habt ihr es mal mit einer Erziehungsberatung probiert? Manchmal kommt es sogar bei totalen Sturrköpfen damit zu einer gewissen Einsicht.

  • Ich kann deine Sorgen gut verstehen.
    Du kannst eine Menge machen und ich kann dir nur raten: Handele, bevor etwas passiert ist!


    Du kannst den Umgang unterbinden, weil du der Ansicht bist, der Junge wird gefährdet.


    Fährt dein Ex an/betrunken mit dem Auto und hat den Jungen dabei, ruf die Polizei an, die erledigen den Rest.


    Beaufsichtigt er den Jungen nicht, schnapp dir das Kind und bring es nach Hause, in Sicherheit.


    Stell bei Gericht einen Antrag auf alleiniges SR:
    Begründung: KV gefährdet beim Umgang das Kind. Ev. gibt´s dann nur noch begleiteten Umgang.



    ABER:
    Es muss sich tatsächlich so abspielen, wie du es hier schilderst.
    Wenn du dem KV, aus welchen Gründen auch immer, nur Steine in den Weg legen willst, ist das nicht ok.


    Nicht beaufsichtigen ist z.B ein dehnbarer Formulierung.
    Wenn der Junge tatsächlich stundenlang auf dem ungesicherten Gelände des Sportplatzes umher läuft, bis spät in die Nacht, und der KV säuft mit Kumpels bis zum Umfallen, ohne sich um den Jungen zu kümmern, dann handele sofort.


    Geht der KV während eines Fußballspiels nur mal kurz pinkeln und überträgt die Aufsicht über den Sohn solange einem Bekannten, ist das keine Verletzung der Aufsichtspflicht und auch keine Gefährdung für das Kind.


    Vergiss nicht: Was du behauptest, wirst du beweisen müssen!


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Hallo Megaherz,


    vorab Hinweise zu Nebenschauplätzen

    Aber unbedingt das gemeinesame Sorgerecht haben wollen.

    Du wirfst hier einiges durcheinander. Bei Deiner Problematik das Sorgerecht bemühen zu wollen ist in der Sache falsch und zudem alles andere als zielführend. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob Du den von Dir reklamierten Missstand beweisen kannst oder nicht. Argumentierst Du bei Beratungseinrichtungen oder in juristischen Auseinandersetzungen mit dem Sorgerecht in Umgangsthemen wird man Dich sehr schnell entsprechend belehren.


    Ebenso Nebenschauplatz und ebenso wenig zielführend ist es, die Geldforderungen des KV für die Verpflegung der der Kinder/des Kindes zu thematisieren. Du hast die Möglichkeit und das Recht, diese Forderung abzulehnen. Vor allem da Geld für die Hobbies und die abendliche Geselligkeit vorhanden ist, ist diese Form der Subventionierung ganz sicher auch nicht notwendig.


    Grund Deines Unmuts ist doch der Umgang.
    Er findet nicht regelmäßig statt und ist nach Deinem Dafürhalten nicht kindgerecht.
    Hier fällt mir Dein Sprachgebrauch auf

    Jetzt geht es im den Sohn 4 Jahre alt. Er will ihn jedes Besuchs Wochenende mit zum Fussballplatz nehmen. Er ist angeblich trainer einer Fussballmanschaft.
    Er ist bis spät abends dort und hat auch während des Spiels keine Zeit ihn zu beaufsichtigen.
    Nach einigen angaben spielt er frei auf dem Gelände.


    Es wird auch alkohl getrunken, nach dem spiel im warsten sinne des Wortes bis zum Umfallen.


    Das Kind läuft einfach so neben her.

    Angetrunken dann nachhause fahren oder besoffene mit im Auto neben dem Kind haben?


    Nein das verstehe ich nicht unter Zeit mit den Kindern verbringen.


    Selbst wenn es um Umgang geht, machst Du Nebenschauplätze auf:
    - Ich frage mich, wozu das Wort "angeblich" dient. Willst Du den KV unglaubwürdig machen? Welchen Unterschied macht es, ob er Trainer ist oder Zuschauer? Derartiges Vokabular ist unnötig und ich lese Dergleichen hauptsächlich in Schriftsätzen von Winkeladvokaten.
    - Der Alkohol. Du schreibst "es wird getrunken". Wer trinkt denn den Alkohol? Deinen Angaben zufolge fährt KV in einem Zustand, den Du als angetrunken bezeichnest. Betrunken und besoffen sind dann aber seine Mitfahrer, die neben dem Kind sitzen?
    - Was genau bedeutet eigentlich "Nach einigen angaben" und woher weißt Du von diesen Autofahrten und in welchem Zustand der KV sich an's Steuer setzt? Wie sicher bist Du Dir eigentlich?


    Megaherz, wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir auch Sorgen machen. Weder billige ich es wenn 4jährige Kinder unbeaufsichtigt auf einem offenbar nicht umzäunten Gelände umherstreunen, noch billige ich alkoholisierte Autofahrten. Zu guter Letzt finde ich ebenso wie Du die Gesellschaft von Besoffenen für Kinder unzumutbar. Benachteiligung von Geschwisterkindern ist natürlich ein Unding.


    Und doch: Du hast kein Recht, dem KV vorzuschreiben wie er sein Leben zu leben hat. Dabei ist es unerheblich ob Du seine Trainertätigkeit als "angeblich" umschreibst. Du hättest auch kein Recht auf Einflussnahme wenn er einfach nur auf dem Sportplatz mit dem Kopf zur Mauer sitzen würde um in Ruhe in der Nase zu bohren und über den Einfluss von Ziegenkäse auf die Erdrotation nachzudenken. Auch dann dürftest Du den Kindesvater nicht reglementieren oder seine Präferenzen in Frage stellen.


    Die einzigen Möglichkeiten, die Dir bleiben: Der Versuch zu reden (gerne auch moderiert) und der Konflikt.
    Zeigt das Reden keinen Erfolg und Du siehst das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet, hast Du die Möglichkeit, in den Konflikt zu gehen. Zuvorderst bedeutet das, das Kind aus der Situation zu nehmen und den Umgang auszusetzen. Infolgedessen würden dann die Hintergründe der Aussetzung juristisch beleuchtet und bewertet werden.
    Meine persönliche Einschätzung ist: Auch das hätte keinen Erfolg. Der Kindesvater würde versichern, dass für die Beaufsichtigung gesorgt ist, er nie im Leben alkoholisiert am Steuer saß und er der Menschheit einen Dienst erweist wenn er seine leicht angesäuselten Vereinsbekanntschaften nach Hause chauffiert.


    Aber näher hingeschaut hast Du doch nicht einmal diese Möglichkeit. Der Kindesvater kommt Dir zuvor:

    wenn ich sage ich will nicht das er ihn mit zum Platz nimmt, nimmt er ihn gar nicht.


    Da man laut allerhöchster Rechtssprechung als alleinerziehende Mutter einen eher suboptimal engagierten Kindesvater nun einmal weder zur Regelmäßigkeit noch überhaupt zum Umgang zwingen darf bleibt eigentlich nur noch dieses Thema hier:

    Das er die kleine nicht nimmt hab ich auch einfach hin zu nehmen.

    Ich bin doch kein Selbstbedienungsladen.

    Ich lass mich doch nicht zum hampelman machen.


    Megaherz, weder musst Du alles hinnehmen, noch bist Du ein Selbstbedienungsladen und Du bist auch kein Hampelmann. Aber Du bist nun mal die Mutter der Kinder, du hast das Privileg mit ihnen zusammenzuleben und sie als Hauptbezugsperson in's Leben zu begleiten.


    Aus diesem Privileg resultiert dann eben auch die Pflicht, die Unzuverlässigkeit und die fehlgeleiteten Prioritäten des KVs auszugleichen.
    Das bedeutet für Dich: Wenn Du Entlastung benötigst oder "kindfreie" Termine wahrnehmen möchtest, darfst Du das nur zu Nicht-Fußball-Terminen planen oder aber Du musst Du stets einen Plan B bereithalten und auch an den Plan C wirst Du Dich gewöhnen müssen. Sobald Du eines Tages berufsttätig sein wirst, kann auch ein Plan D nicht schaden und der Plan F wird mit Sicherheit auch eines Tages zum Einsatz kommen müssen. Du wirst Dir unabhängig vom Kindesvater das soziale Netz schaffen müssen, das Dir diese Notfallpläne ermöglicht.

    Tatsache ist: Der Kindesvater steht für die Kinder nach eigenem Ermessen zur Verfügung und doch wird er auf seine Weise für das Leben der Kinder wichtig sein.


    Sobald Du das akzeptierst, wirst Du zu mehr Gelassenheit und Lebensqualität finden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Du hättest auch kein Recht auf Einflussnahme wenn er einfach nur auf dem Sportplatz mit dem Kopf zur Mauer sitzen würde um in Ruhe in der Nase zu bohren und über den Einfluss von Ziegenkäse auf die Erdrotation nachzudenken.

    OT: Ich muss ganz offen zugeben, dass ich ein heimlicher Fan von FrauRausteiger bin. :klimper :D
    Die Texte sind immer stimmig und meiner Meinung nach hilfreich. Jetzt habe ich sogar Humor entdeckt. :lach
    Ich unterschreibe den kompletten Post!

  • Und weil ich mehr Geld als alleinerziehende bekomme ist er der meinung ich kann dann auch essen und so für die Besuchs wochenenden bezahlen.



    Fordern kann jeder was er möchte. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er mit der Forderung auch durchkommt. Natürlich bist du nicht verpflichtet ihm Geld für die Besuchswochenenden zu geben. Die Berechnung des Unterhaltes (bekommen die Kinder Unterhalt?) berücksichtigt das übliche Umgangsmodell, sprich jedes 2. Wochenende.


  • Also jetzt mal ganz ehrlich: ist das ein Aufruf zur "Vernachlässigung" von Dir... :kopf Das geht gar nicht. Die TS macht sich berechtigte Sorgen wenn Alkohol im Spiel ist. Da ist die Kindeswohlgefährdung nicht mehr weit.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • so ein quatsch....


    Alkohol im Spiel = Kindeswohlgefährdung


    so ein Unsinn.....dann würden ja etliche Familien, die abends zum Essen ne Flasche Rotwein entkorken das Kindeswohl gefährden. Ich sitze auch manchmal mit Freunden auf der Terrasse und die 5-jährige ist auf dem Spielplatz hinterm Haus. Wir grillen, quatschen und....trinken Alkohol! :nixwieweg


    Wieso soll der Knopf denn nicht mit Gleichaltrigen (da werden ja wohl noch andere kids sein) auf dem Gelände rumpirschen? Zumal er weiss, wo Daddy ist, er also einen Anlaufpunkt hat.


    Es ist keine Vernachlässigung, wenn man Kinder nicht 24h am Tag bespaßt oder sich mit ihnen beschäftigt.


    Erstaunlich, wo "Helikoptermütter" überall Kindeswohlgefährdung rufen.


    Mima


    Zitat

    Was genau bedeutet eigentlich "Nach einigen angaben" und woher weißt Du von diesen Autofahrten und in welchem Zustand der KV sich an's Steuer setzt?


    wer hat diese Angaben gemacht?

  • Ich würde Mima da zustimmen...


    Nach meinem Verständnis ist es völlig normal, dass Kinder alleine am Fußballplatz rumflitzen. Ist dein Kind denn das einzige dort?
    Gerade in dem Alter wollen die doch die Welt auch mal alleine entdecken und Papa ist ja in der Nähe..
    In diesem Punkt kann ich keine Gefährdung erkennen - auch dann nicht, wenn ein Feierabend Bier im Spiel ist.


    Junior und Freunde wären echt angenervt wenn die Eltern den ganzen Tag hinterher wären.
    Die Kiddies (4-10 Jahren) kommen bei uns eigentlich nur Heim wenn der kleine Hunger kommt, ansonsten sind die im Dorf, Wald Feld und Flur unterwegs und fühlen sich nicht vernachlässigt.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Kindeswohlgefährdung wird hier als juristischer Vorgang gesetzt. Ethische und moralische Gründe, eigene Spielarten der Lebensgestaltung sind da also außen vor.


    Da muss man klar sagen: Der elterliche Genuss von Alkohol begründet keine Kindeswohlgefährdung. Einzig die tatsächlich passierten negativen Auswirkungen eines Alkoholgenusses könnten ab einer gewissen Regelmäßigkeit eine Kindeswohlgefährdung begründen.


    Das liegt hier eindeutig noch nicht vor. Der Vater betreibt nach dem Alkoholgenuss noch ein Fahrzeug und hat sogar mehrere Mitfahrer, wird dabei vor dem Start von seiner sozialen Gruppe - den Sportkameraden - beobachtet. Eine "Trunkenheit" ist also deutlich nicht zu vermuten (es sei denn, man will bewusst Übles nachreden).


    Die Mutter macht sich zwar Sorgen. Sie sind aber im Rahmen der allgemeinen sozialen Gepflogenheiten nicht begründet. Beim Umgang sollen Kinder Teilhabe am Leben des Umgangselternteils haben. Wenn zu diesem Leben zB das soziale Engagement als Trainer einer Fußballmannschaft gehört, dann ist das Miterleben dieser Aktivität und das Teilhaben am sozialen Umfeld des Vaters deutlich im Sinne des Umgangs. Wenn die Mutter Freundinnen mit Kind besucht oder andere Unternehmungen mit Dritten und Kind macht, ist dies auch keine "Kindeswohlgefährdung"




    Wird beklagt, dass das Kind "nicht richtig" beaufsichtigt sei, müsste dies sicher konkret nachgewiesen werden. Üblicherweise ist ein Sportfeld überschaubar, es sind deutliche räumliche Grenzen gesetzt, meist ist der Sportplatz eingezäunt. Er ist öffentlicher, kontrollierter Raum, in dem es keine größeren Gefahren gibt, denen ein Kind ausgesetzt wäre. (Sonst hätte die Aufsichtsbehörde bereits tätig werden müssen).


    Die Ausgestaltung der Freizeit mit einem Kind liegt einzig und allein in der Hand und unter der Kontrolle des Elternteils, bei dem sich das Kind gerade befindet. Prallen hier unterschiedliche Lebensstile aufeinander, können im Zweifelsfalle die Eltern eine gemeinsame Lösung finden. Kommt die nicht zustande, entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind zum Zeitpunkt der Aktivität aufhält.


    Dem anderen Elternteil zuzubilligen, Freizeit und Leben mit dem Kind nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist eine Frage der Toleranz und grundlegende Voraussetzung, um als getrennte Elternteile sich gemeinsam um das Kind kümmern zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Entweder bin ich zu naiv oder zu sehr ne Glucke, aber wenn ich lese, was die TE schreibt, werfen sich mir mehrere Fragen auf:


    Wenn ich Trainer einer Mannschaft bin, geht das Spiel mit Halbzeit 110 Minuten. Danach duschen, umziehen, wegen mir 1 Bier trinken. Warum muss man dann da bis nach 22 Uhr bleiben, besonders wenn man das Kind an diesem WE hat?


    Ein 4-jähriges Kind: Wenn ich Trainer bin, dann bin ich gedanklich und mit den Augen bei der Mannschaft. Wo bleibt da die Zeit und die Aufmerksamkeit für das Kind? Ich habe "nur" eine Dauerkarte meines Vereines und bin gedanklich so im Spiel, dass ich nicht mal mitkriegen würde, wenn mein direkter Sitznachbar in Ohnmacht fallen würde - weil halt zu 100 % beim Spiel.


    Als meine Kinder 4 Jahre alt waren, hab ich sie nicht unbeaufsichtigt rumrennen lassen - bin ich deshalb "Über-Mama"? Ich finde nicht, es ist doch normal das man in diesem Alter die Kids nicht aus den Augen lässt.... Da brauchte man sich ja nur mal umdrehen, zack waren die Kinder bei unserem Spielfeld runter zu dem kleinen Bach, der direkt am Spielfeld lag, unterwegs.... Auch müssen Kinder aufs Klo. Haben Hunger. Haben Durst. Wie will Papa dem nachkommen wenn er als Trainer 100 % bei der Mannschaft ist?


    Für mich passt das nicht. Mag sein das die Gesellschaft das anders sieht, aber ich kann die TE sehr gut verstehen.


    Auch mit dem Alkohol. Wenn ich abends (selbst jetzt noch, wo die Kids 11 und 15 sind) allein zuhause bin, trink ich nicht mal ein Glas Wein, weil ich mir immer denke, es kann immer was mit den Kids passieren, ich muss mit ihnen ins Krankenhaus - wie soll das gehen wenn ich Alkohol getrunken habe? Auch wenn wir mit Freunden grillen etc., ich muss dann meist Auto fahren und trinke dann nichts. Ich trinke, wenn meine Kinder das WE nicht da sind, weil ich da nur Verantwortung für mich trage.


    Auch in diesem Fall gehen mir die Nackenhaare hoch das das so "easy" gesehen wird....


    Liebe TE, ich würde mich an das Jugendamt wenden und eine Meditation vorschlagen, so dass ihr eine gute Lösung findet.


    VG
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Grace, meist gibt es da viele andere Spielerfrauen die diesen Job gerne für einen verlassenen Mann übernehmen - zumindest in den 10 Jahren in denen ich mit auf dem Platz gestanden habe - auch Auswärtsspiele in Niederkrüchten - in der Regel funktioniert die spziale Kontrolle der Mannschaft ganz gut - auch beim Thema Alkohol.