Monsterkrümel, die TS schreibt, dass sie sich selbst hat einweisen lassen. Wie kann da von mangelnder Krankheitseinsicht die Rede sein?
Die Fremdunterbringung während des Klinikaufenthaltes steht doch garnicht zur Debatte. Es geht jetzt darum, ob die Fremdunterbringung noch erforderlich ist.
Die Fremdunterbringung steht insofern zur Debatte, weil die TS einer Kurzzeitpflege wegen Krankheit vermutlich nicht zugestimmt hat oder sie nicht beantragt hat (fehlende Krankheitseinsicht?) und deshalb eine Inobhutnahme
offenbar erst notwendig wurde?!
Jetzt ist das Gericht und der Vater involviert...