Heute morgen habe ich meinen Sohn, der bislang bei der KM lebte, an seinem neuen Wohnort angemeldet. Dem vorausgegangen war ein Beschluss des Familiengerichts, dass das ABR, Recht auf Anträge bei Behörden und Gesundheitsfürsorge auf mich übertragen wurde. Damit geht die Zuständigkeit bei JA offiziell auf die schon jetzt eingebundene Mitarbeiterin über (u. a. wegen der Familienhilfe) und die Tagesmutter kann den Antrag bei unserer Stadt auf Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit stellen.
Dem Mitarbeiter ist aufgefallen, dass er am 15. Mai, also vier Tage nach dem Beschluss, am zukünftigen Wohnort der KM gemeldet worden war. Er hat ferner von mir den Gerichtsbeschluss erbeten, damit er die Anmeldung durchführen könnte. Zum Glück hatte er die Kopie der beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Sohnes so akzeptiert - die beglaubigte Kopie hat (noch) die Kindesmutter.
Ich finde das ganz schön dreist und das spricht eigentlich für sich, was die (zukünftige) Kooperationswilligkeit der KM angeht. Muss ich nicht doch überlegen, wie ich meine Kinder vor ihrer Mutter schützen kann?