Beiträge von Simbaby

    BOAH!
    Und an dieser Stelle - ist mir KIND!!!!- wie Sterben.....
    WOHER Luchsie, soll das KInd wissen, WAS da ein Gericht letztendlich entschieden hat?
    Woher soll ein KIND wissen, ob das gut oder schlecht ist?
    Das kann das Kind nicht wissen.
    Und dann funktioniert ein "Ablauf" nicht, der vorm Gericht so eben """beschlossen""" wurde, - mir ist so schlecht...
    .....................................................................
    Aber, was passiert hier?
    IHR entscheidet!
    Die Erwachsenen nehmen das Kind nicht wahr und entscheiden über Ware.
    Und beginnen dann Prozesse, weil die "Ware" nicht funktioniert.
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    "Da" sind wir?
    Wirklich "da" sind wir?
    Wirklich?
    Ich glaub das nicht.
    Ich kann das nicht glauben, weil mein KInd kein Ding ist.
    Und:
    Wenn ich solcherart Probleme habe, dann helf ich im Vorfeld oder such im Vorfeld Hilfe
    um solcherart Punkte im Leben besser entgegen gehen zu können.


    Ich finde die jetzige Abartung des Kindes auf dessen Reaktion von der Forumsgewalt unmöglich.


    Ich würde der @TS raten, schnellstmöglich einen Termin im Beratungscenter zu machen.
    Ich würde mein Kind unter diesen Umständen NIEMALS zwingen.
    NIEMALS (wieder)

    Hi,
    ich leb ja bissel "hinterm Mond", aber ich versteh den Thread und die Reaktionen grad nicht.
    Ich fasse für mich mal zusammen (bitte berichtigt mich ggfs.)
    Da will ein UET 3 Wochen mit dem Kind wegfliegen.
    Kind (zw.9-11?) will das nicht und weil die Argumente des Kindes nicht gehört werden oder nicht voll genommen werden, ....oder warum? - versteckt das Kind den Pass.
    M.E. hätte da lange im Vorfeld ne klare Absprache kommen müssen.
    Scheint es aber garnicht gegeben zu haben, da ja der KV, laut @TS, selbst jetzt noch nicht mal weiß, wie der Urlaub sich gestalten wird.


    WAS predigen wir immer?
    "Wir sind Familien/Teilfamilien, wo die Kinder Mitspracherechte haben?"


    WO hatte hier das Kind ein Mitspracherecht, wenn es bis dato noch nicht mal weiß, wohin der Urlaub gehen soll, ob er stattfindet und wie.


    Noch ein Gedankenbums:
    Kleine Kinder können nicht viel mit entscheiden, da geht es in den Park , zum Spielplatz, in den Zoo etc...
    Irgendwann entwickeln Kinder aber auch Interessen, Abneigungen und v.m.
    Irgendwann sollte Mensch Zeitig die KInder mit in den Prozess "Leben" mit integrieren.
    Das ist wichtig, weil Kinder sich durch solcherart Einbeziehung auch festigen können, mit dazugehörig fühlen lernen.


    Es kann nicht sein, dass ein KInd in diesem Alter 3 Wochen "Irgendwohin" soll und dann och noch vor Freude springen.


    Ich versteh das Kind.
    Es ist kein Fotoapparat, kein Handy, keine Zigarettenschachtel, die Mensch nun einfach mal so mit in die Tasche packt.
    Nur mal so zum überlegen...

    Hi,
    m.e. zahlt JA Hortplatz und über Bildung und Teilhabe gibbet es Zuschuss pro Essen von 1 Euro.
    Ich hab das beantragt und die Hortgebühren übernimmt vollständig JA und Zuschuss dann zum Essen vom Amt (allerdings ist meine noch GS-Kind)

    Umgangsrecht ist das RECHT der Kinder zum Elternteil, bei denen sie nicht leben und das RECHT des ET., auf die Kinder.
    Das muss gwährt werden und sei es begleitet, wenn eine Gefährdung vermutet wird.
    Mal noch ein Tipp:
    Bei den Termin mit der RAI,n würde ich schon vorher mir auflisten, was Du in Zukunft positiv anders machen möchtest.
    Z.b. zu Beginn ne Familienhilfe, therap. Unterstützung etc...
    Ausserdem würde ich mich mit der Kita in Verbindung setzen und in der Schule vorsprechen, damit Du dann effizient und Zeitnah wieder in den Familienalltag findest.


    So sieht die RAI,n, dass Du Dir nen Kopp machst und diesmal hinter dem Willen stehst mit einem Grundgerüst.


    Ohne gut aufgebautes Grundgerüst funzt es eben nicht.

    Hi,
    an den Tagen, wo die Kinder bei der KM sind, bezieht sie auch das H4 für die Kinder.
    Sie braucht den Schrieb, damit das JC das dann klar machen kann.
    Du musst das machen.
    Da, wenn die KInder Umgang haben, die Tageskohle dem a. ET. zusteht.


    Hm, kenn mich da jetzt ja aus.....
    Ich hab es immer am Rückbringtag bei der Übergabe kontolliert und beschriftet

    im letzten Gerichtsbeschluss müsste das stehen.
    Habt ihr bei der Geburt das GSR beschlossen, habt ihr auch gemeinsames ABR.
    (oder es korrigiert mich hier wer lautstark)


    Hintergrund wäre:
    Das Kind geht zum Umgang und Du willst es holen, es ist nicht da.
    Der KV bringt das KInd auch nicht, weil Du es ja holen sollst, wenn ER das eben mag.
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    Hast Du das ABR., hat das Kind den Lebensmittelhauptpunkt bei Dir und Du (könntest) fordern, dass der KV sich an die xxxx Regelung zu halten hat.
    Du dokumentierst die Umgänge und wartest ab.
    Und wird es zu "bunt", drohst Du an, das Kind von der Polizei holen zu lassen.
    ......................
    Es geht garnicht darum, dass die Polizei das Kind holen soll, es geht aber darum, dass der KV sich bewußt wird, dass seine angebliche "Macht" mal ein Ende hat.
    Bei ABR. ist das dann schwierig, ...obwohl meist das ABR an einen übertragen wird......
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    Verstehst Du meinen Grund?

    grünschnabel:
    Einerseits finde ich Deine Ansage ja richtig, andererseits...
    Andererseits sind wir hier schon länger im Forum und wissen um die "Gebrechlichkeiten/Hintergründe" des /der anderen User(in)
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    Eine Krankheitseinsicht kann auch spät noch erfolgen, wenn die Person so an die Sache rangeführt werden kann, dass VERSTEHEN möglich wird.
    Was nützt einer Kröte die Hunger hat, ein Pferd?
    Und was willst Du der Kröte dann sagen?
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    Es gibt nun mal auch Lebensumstände, die nicht gleich und gut nachvollziehbar sind.
    Desshalb ist der Mensch dahinter nicht gleich schlecht.
    Das ist meine Erfahrung und ich erlaube mir kein vorschnelles, systemgetriebenes Urteil.

    Sorry....
    Nochmals nachgefragt:
    Ihr habt GSR und ABR?
    Der Umgang wurde WO wie geklärt?
    Wie weit ist die Entfernung von Euch ET?


    Weil, ich hab da grad (eben aus meinen persönl. Blickfeld gesehen) nen anderen Gedankengang, den ich hier keinesfalls vorzeitig laut werden lassen möchte.

    schauenwirmal,
    fakt ist doch, dass der KV während des Umganges Sorge zu tragen hat für sein KInd.
    Dass die Next das Kleinkind aufs Hochbett setzt und den Buben zsammenscheißt, weil das Kleinkind (welches nicht vom Sorgeberechtigten beaufsichtigt wurde) alleine runterhubbt, ist dann sicher auch Standart.
    Also:
    WO fängt Standart denn nu an?
    Holt die Next och ihr Kleinkind erst Mittag aus der Seesche, weil sie mit den KV im Bett liegen muss oder holt die ihr Kind früh raus und läßt den "Fremdbuben" zurück im Bett, weil da sich ja der KV drum zu "kümmern" hat?


    Man kann erwachsen werden und Verantwortung übernehmen.
    Wer das nicht kann, sollte sich kein Hund zulegen und erst recht kein Kind.

    @TS,
    aber WARUM ordnet ein Richter den "Entzug der KInder" an, wenn Du nachweislich erkrankt und in ne Einrichtung musst?
    Das verstehe ich nicht.
    Ich kenne Pflegeeltern, die solche Kinder vorübergehend aufnehmen und die dann wieder in die Herkunftsfamilie (nach Gesundung etc....) integrieren.


    Kannst Du mir mein "Warum" mal erklären?
    Da muss dann ja deutlich was im Vorfeld passiert sein...

    Hi,
    dass mit der "prof. Hilfe" von aussen funzt aber auch nur, wenn die Gegenseite überhaupt zugeben kann, dass da was nicht so gut läuft...
    Und das erscheint mir das nächste Problem!
    Ich glaub nicht, dass die Next zugeben kann, ihr Kleinkind unbeaufsichtigt im Hochbett zu lassen.
    Und dann steht da die "Wahrheit" der Next gegen die Wahrheit des Kindes und der KV muss dann natürlich seine "Familie" unterstützen.


    Tja, was tun?


    Ich hab damals (mein Zwerg war 4) mein Kind in seinem Gefühl unterstützt und klipp und klar ne Ansage beim a. ET gemacht, so dass erst garnicht die Möglichkeit bestand von Seiten des a. ET. alles abzustreiten.


    Aber auch das kann später beim Umgang am Kind ausgelassen werden.
    (so Kurse gibbet es noch nicht, wo angeblich Erwachsene das Leben lernen könnten - würde och bloss keener hingehen)

    Hi,
    ich rate auch dringend von Fremdforen ab, ich rate an, NACH-ZU-DENKEN....zu überlegen, ...nachzuvollziehen...
    RUNTERZUFAHREN!
    Neu nachzudenken.
    Da geht noch was mit Kopp und Verstand.


    (Angst lähmt...., Angst macht krank...., macht unübersichtlich und deshalb FEHLHAFT, weil ANGST eben krank macht....)
    Hier ist nicht Allmacht, hier ist Aufdeckung und mitunter Hilfe

    Hi,
    wenn ich wegen einer Psychose in Behandlung bin, hat sich evtl. in der Zeit vor der Behandlung, schon ein -für sich selbst nicht erkennbarer Zustand - entwickelt.
    Gibt es keine familienorientierte Rückführung?
    Ich hab davon keine Ahnung, könnte mir aber vorstellen, dass sich nun auch die "irritierten" Parteien absichern wollen.
    Dann
    wäre der Weg ja absehbar.
    Gute Involtation mit JA, allmähliche Ausweitung des Umganges bis hin zur Übernachtung bei der TS.
    Helfernetzwerk aufbauen
    Familienhilfe,
    Kita-Betreuung,
    weiterhin, neurolog. Betreuung des ET.


    ......................
    etc, etc...


    Also:
    Ich hab selber psych. Probleme und arbeite seit Jahren mit dem JA Hand in Hand.
    Ich kann nur anmerken, dass ein Zustand, der sich deutlich verändert hat, dann auch deutlich positiv rübergebracht werden sollte.


    Ein JA ist immer bemüht, die KInder in der Familie und bei den Eltern zu lassen, solange das Tragbar und überprüfbar bleibt.


    Da hast Du m.E. in der Vergangenheit mal deutlich die Linie verlassen und dann die falsche Taktik vorgelegt.


    Da würde ich mich jetzt ganz klar revidieren und von mir aus deutlich Angebote bringen.
    Der Rahmen sollte dann gut gesteckt sein und alle negat. Anspruchsstellen gut neu und positiv beleuchten.


    Ich nicht so gut in so Fachdeutschschreiberei.
    Mach Dir nen guten Wochenablauf, such nach nen annehmbaren Verhaltenstherapeuten und geh da hin und besprich immer die aktuelle Lage.
    Kümmer Dich um den Umgang und versuche, den mit der Zeit zu erweitern.
    Sie g

    Hi,
    ich bin sprachlos und werd grad sauer!
    Die setzen das Minikind auf,s Hochbett und übergeben dann dem 6 jähr. die Aufsichtspflicht und bestrafen den dann dafür, weil er (mit 6 Jahren völlig normal) aus der Situation rausgeht und der Mini purzelt....
    Das ist "Verletzung der Aufsichtspflicht", die spinnen wohl.


    Das würd ich generell mal vor dem nächsten Umgang klipp und klar klären.
    Außerdem würd ich fragen, ob Du ne Tüte Süsses für beide Kinder mitgeben sollst, da Sie es ja nicht so ""dicke"" zu haben scheinen....
    :kopf geh erst mal raus (Idio....en gibbet es...)

    Hi,
    wenn das Kind nicht nachweislich sich in mittelbarer Gefahr befindet, kann kein Gericht einfach das Kind abnehmen.
    Ausserdem lebt jetzt die KM mit Kind bei der Oma des Kindes.
    Also würde praktisch die eigene Oma und Mutter der KM "bewußt" zuschauen, wie durch ihre Tochter das Kindswohl gefährdet ist? :cursing:


    Man bedenke:
    Das Kindswohl hat immer an erster Stelle zu stehen, das benachrichtigte JA holt das Kind nicht raus und der der TS behilft sich nicht mit der Polizei und holt das Kind raus, trotz GSR und ABR.


    Mein Kind hat so,n Federdings übern Bett....
    Nennt sich Traumfänger.


    Sorry, aber ich finde es (nur meine Meinung) Gewissenlos, wie hier ein ET sich darstellt und dann nicht mal die nächsten Schritte besagen kann.
    Armes Kind!

    Jo, aber wenn die TS und der Ex vor 2 Jahren das schrftl. in der Kita verfasst haben, dass es so läuft, wie es halt in der Vergangenheit gelaufen ist...
    Ich hatte ja den Umgang mit Übergabe in der Kita sogar im Beschluss stehen.
    Und wenn der mit der Auflage (Schriftstück) dort aufdautzen sollte, bekommen die Erzieher erst mal Muffensaussen.
    Unsere Kita hat dann (nach dem Vorfall) immer mit der Polizei gedroht und dem a. ET. Hausverbot erteilt.


    Einfacher wäre es, sie holt die Kinder und bringt die weg.