Betreuungsunterhalt bis in die Privatinsolvenz?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich habe mal wieder ein Anliegen bzw. eine Frage. Ich hatte ja heute mit dem Vater des Kindes den Termin beim Jugendamt wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung. Wie das dann so ist, weist der Bearbeiter natürlich auf alles hin, was das so mit sich bringt, und da kam die Sprache natürlich auf den Unterhalt (logisch) und dann (das war auch für mich neu) auf den Betreuungsunterhalt, den er ja an mich zu zahlen hätte... nun dachte ich, das müsste er ja nur, wenn er außer dem Selbstbehalt noch was übrig hat, also nur, wenn er es denn KANN.
    Sa meinte der gute Mann, das könnte sogar passieren, dass der KV dann in die Privatinsolvenz gehen muss, nur um mir den Betreuungsunterhalt zu zahlen, dachte ich höre nicht richtig und der KV war natürlich auch dementsprechend schockiert!


    Ich kann mir das einfach nicht vorstellen und fände das ZU krass, daher hoffe ich, ihr könnt mir hier vllt. weiterhelfen..
    Ich schildere nochmal kurz und knapp die Situation:


    Ich, wohne allein auf ca. 80qm² (100qm² lt. Mietvertrag, aber die Galerie zählt eigtl. nicht zur Wohnfläche), zahle monatlich 935€ warm (hatte ja schonmal erwähnt, als ich den Mietvertrag unterschrieben habe, wusste ich von der SS noch nix :-( ), gehe für 1 Jahr in Elternzeit und danach wieder arbeiten. Bekomme 915€ Elterngeld, Kindergeld und eben Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, wollte noch Wohngeld und/oder evtl. Hartz 4 Aufstockung beantragen, da ich sonst nicht über die Runden komme - wieder aus- bzw. umziehen ist finanziell auch nicht drin. ET ist der 11.8.


    Er, wohnt derzeit allein auf ca. 50qm, verliert Anfang August seinen Job (war von Anfang an auf 2 Jahre befristet) und ist dann schlimmstenfalls (erstmal) arbeitslos. Er verdient derzeit ca. 2000€ Netto (genau wie ich), wird aber vermutlich in Zukunft nichtmehr so viel verdienen, ist also noch ungewiss, ob er ab August überhaupt den Kindesunterhalt in voller Höhe zahlen kann, geschweigedenn Betreuungsunterhalt.
    Nun hat er ja einen Selbstbehalt, da ist eine Miete von 350€ warm schon mit drin (so sagte der mann vom Amt) - das allein finde ich pers. schon sehr wenig, denn selbst hier auf dem Land ist es fast unmöglich, eine gescheite Wohnung zu finden, die nur 350€ warm kostet.. und er muss vllt. sogar nach Hamburg ziehen, da kann man es ja gleich ganz vergessen.
    Außerdem hat er noch einen Kredit in Höhe von 350€ monatlich abzubezahlen und wusste nun natürlich auch nicht, wie er das finanziell wuppen soll. Daraufhin kam die Aussage vom Bearbeiter, dass eben auch die Privatinsolvenz in Frage käme.. da haben wir beide geschluckt.


    Ich glaube aber, wir haben das einfach falsch verstanden.
    Wenn er den Betreuungsunterhalt nicht aufbringen kann, dann kann man daran doch nix ändern? Oder wie verhält sich das? Hilfe! ?-( :-(

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

  • Ich glaube, da irrt der Mann. Wegen Betreuungsunterhalt in die Privatinsolvenz, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Dafür gibt es einen Selbstbehalt von 1500 Euro NACH Abzug vom KU. Es sei denn: Wenn er selbständig war, zählen die letzten 3 Jahre mit, also die Zeiten, in denen er noch 2000 Euro verdient hat, fließen mit in die Berechnung ein. Aber auch bei 2000 Euro, sagen wir, er zahlt 220 Euro Unterhalt, bleiben nur noch 280 Euro. Was er aber nicht dürfte, wäre, aus Spaß an der Freude jetzt einen schlechter bezahlten Job annehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta () aus folgendem Grund: i hakt

  • Eben, mich hat diese Aussage total stutzig gemacht.
    Er war ganz normaler Angestellter und er hat schon einige Jobangebote, wo er aber viel weniger bekommen würde und das will er eben nicht, von daher versucht er also schon, was passendes zu finden. Also kann ich ihn dahingehend ja schon mal beruhigen... ging wohl eher darum, dass er sich trotz dem Selbstbehalt nicht Miete + Kredit usw (Fahrtkosten etc) leisten kann.

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  • ging wohl eher darum, dass er sich trotz dem Selbstbehalt nicht Miete + Kredit usw (Fahrtkosten etc) leisten kann.


    Naja, das stimmt schon - einen 350 Euro Kredit (das ist eine sehr hohe Rate) plus Miete und anderen Kosten - da sind 1000 Euro schnell weg.
    Von daher könnte der Kredit vielleicht irgendwann nicht mehr bedient werden und er müßte für den Kredit eine PI anmelden.


    Wenn er 1200 Euro ALGI bekommt, kann er davon natürlich KU zahlen, da als Arbeitsloser sein Selbstbehalt sinkt - dann hat er Netto nur noch unter 100 Euro verfügbar.


    Betreuungsunterhalt ist in diesem Fall natürlich außen vor. Sollte die Arbeitslosigkeit - die ja noch gar nicht eingetreten ist - sich nicht vermeiden lassen und länger wie 6 Monate geht - dann muss er überlegen was er mit dem Kredit macht - wenn es für ein Auto oder ähnliches war, gfls. verkaufen oder die Rate auf eine längere Laufzeit umstellen lassen.

  • Also ich mußte vor ein paar Jahren in Insolvenz gehen, weil ich nicht gleichzeitig die Zahlung von Kindesunterhalt und eine Baufinanzierung stemmen konnte. Zusammenfassend kann man sagen, je weniger Masse aus dem Einkommen des Pflichtigen für Unterhalt zu verteilen ist, desto unwahrscheinlicher die Berücksichtigung von privaten Verbindlichkeiten. Das gilt insbesondere für Konsumentkredite. Allerdings kann ich auch derart strenge Maßstäbe bei der Festlegung von Betreuungsunterhalt nicht in den gängigen Leitlinien der Oberlandesgerichte finden. Das ist dann wohl eine Einzelfallbetrachtung. Es kommt dann darauf an, wie die Verbindlichkeiten entstanden sind (für was) und wann sie entstanden sind (vor, während, nach der Trennung). Wenn er damit hauptsächlich seine private Lebensführung finanziert hat wie den neuen Flachbild-TV, eine neue Couch, etc., dann ist das sein Privatvergnügen.


    Noch ein paar Anmerkungen:


    Der Anteil für Warmmiete beträgt seit 2015 nun 380 Euro, nicht 350.


    http://www.dfgt.de/resources/E…ung_Selbstbehalt_2015.pdf


    Der Selbstbehalt gegenüber dem Betreuungselternteil liegt bei 1.100 und nicht bei 1.500 Euro, wie hier genannt wurde.
    Gegenüber dem Kind beträgt der Selbstbehalt 1.080 Euro.


    Nach einer BGH-Entscheidung aus 2009 entspricht das, was einem erwerbslosen Unterhaltspflichtigen als Existenzminium an unterhaltsrechtlichem Selbstbehalt verbleiben muß, dem Mindestbetreuungsunterhalt. Das wären dann im Minimum und aktuell 800 Euro. Kann also durchaus sein, das der Vater da bei der Summe aus KU + BU bis auf seinen Mindestselbstbehalt gedrückt wird.


    Und die 2.000 Euro netto an Einkommen des KV sind ja auch noch nicht um die Erwerbsaufwändungen usw. bereinigt, so daß es da noch weniger Masse zu verteilen gibt. Insofern wird es natürlich ganz eng, wenn der Kredit unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig sein sollte.

  • Hallo,



    ich kann mir auch nicht vorstellen das jemand wegen Betreungsunterhalt in die Privatinsolvenz gehen muss.



    Was ich aber noch fragen wollte bist du dir sicher das du bei 2000€ netto die du jetzt verdienst so wenig Elterngeld bekommst? Mit Aufstockend Harz4 oder Wohngeld wirst du bei der Größe der Wohnung und Miete schlechte Karten haben, verständlicherweise.

  • Wegen Unterhalt wird wohl niemand in die Insolvenz müssen. Kindesunterhalt und anderer Unterhalt ist immer so berechnet, dass vom Einkommen noch genug zum Leben übrig bleibt (oder man sozialgeldberechtigt wird)
    Da (Kindes-)Unterhalt allerdings Vorrang hat, wird es sehr häufig eng bei Unterhaltspflichtigen, die hohe laufende Kosten haben und die nicht senken können. In die Insolvenz rutscht man nicht wegen des Unterhalts, sondern weil die Kreditraten oder überdimensionalisierte Miete etc. nicht mehr zu leisten sind.


    Da die "Schuld" auf den Unterhalt bzw. den Unterhaltsempfänger zu schieben, ist natürlich eine einfache Sache ... Auch hier hätte die "Botschaft" des Sachbearbeiters eigentlich lauten müssen: "Ob Sie sich Ihren Kredit in Zukunft noch leisten können ..."


    Übrigens. Überall, wo Kinder geboren werden, kostet das. Auf ganz verschiedene Weise. Nur "ganz reiche" Eltern müssen sich nicht in irgendeiner Form einschränken. Der "Barunterhaltspflichtige" jedoch hat den psychologischen Nachteil, dass er auf einmal diese Summe als Rechnung präsentiert bekommt und unten die Summe liest. Der betreuende Elternteil legt in der Regel die gleiche Summe auch noch einmal drauf. Entweder in bar (wenn er meintwegen Betreuungsgelder an Dritte zahlt, als KiGa u.ä.) oder in Zeit (wenn er seine Arbeitszeit verkürzt oder gar nicht mehr arbeiten kann).


    Darum bitte kein großes Bedauern mit Barunterhaltspflichtigen. Es trifft sie nicht mehr und nicht weniger als jedes andere Elternteil. Und sie sind von Schulden oder Insolvenz nicht mehr und nicht weniger bedroht als jedes andere Elternteil. Außer. Alleinerziehende, die die Verantwortung fürs kind tragen und keine Hilfe (funktionierende Kinderbetreuung ...) in Anspruch nehmen können. Die sind - waren es 36%? - von Armut bedroht. Das sind prozentual weit mehr als die barunterhaltspflichtigen anderen Elternteile ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kenne einige junge Familien bei denen wegen solcher Kredite einer einen Nebenjob an der Tanke oder in der Gastronomie hat.
    In der Regel ist das ja ein absehbarer Zeitraum, bis die Kreitverpflichtung wegfällt. Der ein oder andere getrennte Vater, wohnt im mittleren Alter auch wieder in einer WG, weil bei einer Einzel-Wohnung zu wenig Geld für die Lebensqualität bleibt.
    Ein Kind ist ein deutlicher Struktur-Wandel des Einkommens bei der Mutter (wenn sie das Kind betreut) und auch beim Vater, wenn er KU und ggfls. BU zahlen muss. Da reicht es oft nicht mehr für die alten Anforderungen bzw. diese verändern sich im Laufe der Zeit.
    Ohne Kind hab ich 500 Euro mehr verdient und hab mind. 500 Euro für andere Sachen als für das Kind aufgewendet - so fehlen mir gute 1000 Euro gegenüber meinen kinderlosen Darsein. Das kann man nur "covern" in dem man alle Verpflichtungen wie Kredite, Mobilfunk, TV-Verträge, Versicherunge, PKW, Abos usw. prüft und ggfls. kündigt oder zumindest auf ein Minimum zurückfährt.

  • Einer meiner Lieblingskollegen - Vater von mittlerweile 4 Kindern - während eines Tischgesprächs auf einem Seminar auf die Frage, welchen Wagen er denn so fährt: "Früher bin ich immer den neuesten BMW gefahren. Heute den neuesten Hauck."


    In dem Satz liegt alles drin ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einer meiner Lieblingskollegen - Vater von mittlerweile 4 Kindern - während eines Tischgesprächs auf einem Seminar auf die Frage, welchen Wagen er denn so fährt: "Früher bin ich immer den neuesten BMW gefahren. Heute den neuesten Hauck."


    In dem Satz liegt alles drin ...


    Der Vater lebt getrennt? Ansonsten passt es wohl eher nicht hier hin. Die Situation ist doch gar nicht vergleichbar, mit der des KV der TO, wenn in einer intakten Familie und unter einem einzigen Dach gewirtschaftet wird. Für einen neuen Hauck hat es bei mir jedenfalls nicht gereicht. Ich habe mir dann einen Zwillingswagen für 40 Euro im Second Hand Laden geschossen. BMW Alpina, Mercedes SLK und Audi TT von Sixt bin ich früher auch gefahren, sogar noch, als die ersten Kinder schon da waren und das konnte ich mir auch leisten.

  • Ja, so ist das - einen TT bin ich bis Sommer letzten Jahres auch noch gefahren, hatte immernoch genug Kohle für andere Hobbys übrig.. aber gut, das habe ich mir nun so ausgesucht - man kann nicht alles haben. Und ein schnelles Auto ist nix gegen das Lächeln des eigenen Kindes.


    Was ich aber noch fragen wollte bist du dir sicher das du bei 2000€ netto die du jetzt verdienst so wenig Elterngeld bekommst? Mit Aufstockend Harz4 oder Wohngeld wirst du bei der Größe der Wohnung und Miete schlechte Karten haben, verständlicherweise.

    Ja, ich bin sicher. Die Zuschläge machen 1/3 meines Gehaltes aus (arbeite nur Nachtschicht) und sind nicht versteuert, werden also in die Berechnung nicht mit einbezogen... ist hart, aber nicht zu ändern. :-(


    Die 350€ Kredit die der KV noch abbezahlt, kommen u.a. vom Auto. Das ist bereits seit einem halben Jahr verkauft, aber der "Erlös" hat nicht gereicht, um den Restbetrag abzuahlen. Er zahlt also quasi noch für etwas, was er garnichtmehr besitzt...

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

    Einmal editiert, zuletzt von Krümlchen ()

  • Ich hatte ja heute mit dem Vater des Kindes den Termin beim Jugendamt wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung


    Bist du beim Jugendamt auch darüber aufgeklärt worden, dass du, wenn du dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmst, das Elterngeld nur
    10 statt 12 Monate bekommst?


    Habt ihr die Sorgeerklärung unterschrieben?

  • Bist du beim Jugendamt auch darüber aufgeklärt worden, dass du, wenn du dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmst, das Elterngeld nur
    10
    statt 12 Monate bekommst?

    Was selbstverständlich kein Argument gegen das gemeinsame elterliche Sorgerecht sein darf.

  • Zitat von »juwi«
    Was selbstverständlich kein Argument gegen das gemeinsame elterliche Sorgerecht sein darf.


    weswegen man aber durchaus auch übereinkommen kann, die GS er NACH Elternzeit zu vereinbaren...die 2 Monate sind finanziell unter Umständen für BET wichtig, fürs EGO des UET mmn quasi bedeutungslos.


    Es sei denn, UET ersetzt die Differenz.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • die 2 Monate sind finanziell unter Umständen für BET wichtig, fürs EGO des UET mmn quasi bedeutungslos.

    Da stimme ich dir zu. Zwei Monate mehr finanzielles Pölsterchen haben durchaus argumentative Bedeutung. Hätte juwi das so verkauft, wäre es mir auch gar nicht aufgefallen.
    Wobei, zwei Monate früher wieder eigenes Gehalt statt reduziertes Elterngeld auch kein von der Hand zu weisendes Argument ist. Aber das muss jeder für sich entscheiden...


    Auf deine Erörterung, mimamause, zum Thema Ego, elterliche Sorge und s.g. umgangsberechtigte Elternteile möchte ich lieber verzichten :rolleyes:


    Gruß

  • Liebe TS,


    keiner möchte den Konflikt mit dem Vater. Daher ist eine zielführende Kommunikation sinnvoll.


    Ich finde es durchaus richtig, dass Du Betreuungsunterhalt einforderst und nicht stattdessen den Staat bittest, aufzustocken. Das Kind bekommt Ihr beide. Der Kindesunterhalt/Elterngeld gleicht Deine finanziellen Engpässe (Verlust von ca. EUR 1000) nicht ausreichend aus.


    Auch in der Nähe von HH wird er Arbeitslosengeld bekommen und dies wird ca. 60-70% des letzten Einkommens sein. Sprich EUR 1400 (ungefähr). Er kann Dir davon durchaus die Summe über dem Einbehält abgeben. Zumal während der Arbeitslosigkeit dieser vielleicht niedriger liegt. Die Kreditrate sollte er strecken um so von seiner monatlichen Belastung herunterzukommen.


    Und Du kannst Dir überlegen, ob Du ein Zimmer untervermieten kannst an eine Praktikantin für ca. 6 Monate. Das hat mich in den ersten Monaten der Trennung im wahrsten Sinne des Wortes gerettet.


    Und Freundschaften fürs Leben gefunden. Und da die meisten nur Englisch sprachen ist der nette Nebeneffekt, dass beide Kinder locker auf Englisch kommunizieren können. Off Topic ich weiss.