Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Anliegen bzw. eine Frage. Ich hatte ja heute mit dem Vater des Kindes den Termin beim Jugendamt wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung. Wie das dann so ist, weist der Bearbeiter natürlich auf alles hin, was das so mit sich bringt, und da kam die Sprache natürlich auf den Unterhalt (logisch) und dann (das war auch für mich neu) auf den Betreuungsunterhalt, den er ja an mich zu zahlen hätte... nun dachte ich, das müsste er ja nur, wenn er außer dem Selbstbehalt noch was übrig hat, also nur, wenn er es denn KANN.
Sa meinte der gute Mann, das könnte sogar passieren, dass der KV dann in die Privatinsolvenz gehen muss, nur um mir den Betreuungsunterhalt zu zahlen, dachte ich höre nicht richtig und der KV war natürlich auch dementsprechend schockiert!
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen und fände das ZU krass, daher hoffe ich, ihr könnt mir hier vllt. weiterhelfen..
Ich schildere nochmal kurz und knapp die Situation:
Ich, wohne allein auf ca. 80qm² (100qm² lt. Mietvertrag, aber die Galerie zählt eigtl. nicht zur Wohnfläche), zahle monatlich 935€ warm (hatte ja schonmal erwähnt, als ich den Mietvertrag unterschrieben habe, wusste ich von der SS noch nix ), gehe für 1 Jahr in Elternzeit und danach wieder arbeiten. Bekomme 915€ Elterngeld, Kindergeld und eben Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, wollte noch Wohngeld und/oder evtl. Hartz 4 Aufstockung beantragen, da ich sonst nicht über die Runden komme - wieder aus- bzw. umziehen ist finanziell auch nicht drin. ET ist der 11.8.
Er, wohnt derzeit allein auf ca. 50qm, verliert Anfang August seinen Job (war von Anfang an auf 2 Jahre befristet) und ist dann schlimmstenfalls (erstmal) arbeitslos. Er verdient derzeit ca. 2000€ Netto (genau wie ich), wird aber vermutlich in Zukunft nichtmehr so viel verdienen, ist also noch ungewiss, ob er ab August überhaupt den Kindesunterhalt in voller Höhe zahlen kann, geschweigedenn Betreuungsunterhalt.
Nun hat er ja einen Selbstbehalt, da ist eine Miete von 350€ warm schon mit drin (so sagte der mann vom Amt) - das allein finde ich pers. schon sehr wenig, denn selbst hier auf dem Land ist es fast unmöglich, eine gescheite Wohnung zu finden, die nur 350€ warm kostet.. und er muss vllt. sogar nach Hamburg ziehen, da kann man es ja gleich ganz vergessen.
Außerdem hat er noch einen Kredit in Höhe von 350€ monatlich abzubezahlen und wusste nun natürlich auch nicht, wie er das finanziell wuppen soll. Daraufhin kam die Aussage vom Bearbeiter, dass eben auch die Privatinsolvenz in Frage käme.. da haben wir beide geschluckt.
Ich glaube aber, wir haben das einfach falsch verstanden.
Wenn er den Betreuungsunterhalt nicht aufbringen kann, dann kann man daran doch nix ändern? Oder wie verhält sich das? Hilfe! ?-(