Post vom Sozialgericht

  • Hi
    ich hab Post vom Sozialgericht, wo wohl der KV meines Zwerges (seit Jan.2014 kein Kontakt mehr, er hat den Kontakt abgebrochen) irgendetwas einklagen will.
    Er gibt an, dass das Kind sich regelmässig bei Ihm aufhält.
    Und sein RAIN hat für beide Kläger (KV/Kind) PKH gestellt.


    Ich werde nun bebeten, das anliegende Formular auszufüllen und nebst Belegen bis zum x.x.x zurück zu senden.
    Sofern ich das nicht tue, kann für Zwerg kein PKH bewilligt werden.
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    Bin ich mit der KLammermütze versehen?
    Kind hat schon über ein Jahr kein Kontakt mehr, weil er das nicht will und ich soll jetzt den sein "Mist" ausfüllen?


    Ja, ich bin pösartig und sag NEIN!


    Was kann da kommen?


    :lach der will PKH, für ein Kind, welches er entsorgt hat :wuetend

  • Und was will er einklagen?


    Wenn du angeben sollst wann, wie lange und wie oft Zwerg bei ihm ist, dann fülle das Teil doch aus mit seit xx.xx.xxxx besteh KEIN Besuchs- oder sonstiger Kontakt zwischen X und Zwerg.


    Lege bei, dass du SR berechtigt bist und keinerlei Veranlassung für eine Klage siehst, da Zwerg ja bei die lebt

  • Lege bei, dass du SR berechtigt bist und keinerlei Veranlassung für eine Klage siehst, da Zwerg ja bei die lebt


    Stimmt! Wie will er im Namen des Kindes klagen, wenn er kein Sorgerecht hat? ?-(


    und, ja, gib an seit wann er keine Besuche mehr will/wollte/wahrgenommen hat!

  • Was sollst du ausfüllen? Bei mir wurde beim Forumular das Einkommen des Kindes, mein Einkommen etc. "gefordert".( Der Vater hat geklagt und ich wollte die Hilfe für meine Verteidigung) Ich denke es ist erst mal wichtig, um welche Angaben es geht? Weißt du gar nicht, was er einklagen will? Weiß irgendjemand, dass er keinen Kontakt mehr hat? Ansonsten würde ich mich an eine Beratungsstelle wenden und die fragen, was genau zu tun ist - oder aber ans JA (sagen, dass dort steht er hätte Kontakt, dass dies aber seit dann und dann nicht der Fall ist...). Einfach so nicht ausfüllen ist glaub keine so gute Idee. Und es ist immer besser auf Ämter etc. zuzugehen ...

  • Und was will er einklagen?


    Ich tippe auf anteiligen Regelbedarf für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, evtl. Anerkennung höherer KdU, da er für Umgänge Wohnraum für das Kind zur Verfügung stellt.
    Ist der KV auf ALG II?

  • Wenn er angegeben hat, dass Kind sich zu Umgängen regelmäßig bei ihm aufhält, dürfte die Angabe uninteressant sein, dass Simbaby SR hat.


    Interessant dürfte allerdings sein, seit wann er gar keinen Kontakt mehr zum Kind hat.


    Steht nicht auf dem Anschreiben eine Kontakttelefonnummer des Sozialgerichtes? Frag doch einfach mal nach, was Du denn eintragen sollst, wenn Kind schon seit Zeitpunkt X keinen Kontakt mehr zum KV hatte. ;)

  • Ich denke, es kommt darauf an, worum es geht. Aber grundsätzlich sollte dieser Weg doch auch ohne SR offen sein, oder nicht?


    Aber ich kenne mich so genau da auch nicht aus, muss ich zugestehen, ich bin kein Jurist.

  • Mich wundert, dass der Vollkonk nach allem was der sich bisher so geleistet hat, immer noch einen Anwalt findet, der ihn vertritt.


    Mit dem einen oder anderen Kleingeld kann man sich vieles kaufen. So ein Anwalt möchte auch nicht am Hungertuch nagen. :D


    Wenn der KV allerdings auf PKH angewiesen ist, da frage ich mich schon nach den Motiven, denn falls es sich tatsächlich um den gemutmaßten anteiligen Regelbedarf handelt, dann sollte ihm klar sein, dass da wenig Aussicht besteht, wenn er selbst seit Zeitpunkt X gar keinen Kontakt hatte. Aber wie sagt man so schön, versuchen kann man es ja mal. ;)

  • Hi
    Ja, ich bin pösartig und sag NEIN!


    Was kann da kommen?


    :lach der will PKH, für ein Kind, welches er entsorgt hat :wuetend


    Er will wahrscheinlich, wie Summerjam getippt hat, anteilige Regelleistungen und/oder erhöhte Wohnkosten für das Kind vor dem Sozialgericht einklagen. Dafür braucht er aber eine Prozessführungsvollmacht für das Kind von der Mutter. Wenn die Mutter diese verweigert, kann der Vater die Zustimmung der Mutter vor dem Familiengericht ersetzen lassen (OLG Frankfurt 2 UF 130/13).


    Problem sehe ich durch die anwaltliche Vertretung vor dem SG durch den KV. Wenn das Verfahren vor dem SG in die Hose geht, hat das Kind die Kosten des RA an der Backe. Die Vollmacht würde ich erteilen, aber die Übertragung der Prozessführungsbefugnis gegenüber Dritten (Anwälte) explizit ausschliessen. Der KV kann sich und das Kind vor dem SG kostenfrei vertreten. Es herrscht kein Anwaltszwang bis rauf zum Landessozialgericht.


    Ob und in welchem Rahmen Umgang überhaupt statt findet, wird dann in dem Gerichtsverfahren geklärt werden. Evtl. kommst du als Zeugin ins Boot.


    Die von dem Vater angefragte Prozessführungsbefugnis für das Kind vor dem Sozialgericht komplett zu verweigern, sehe ich vor dem Hintergrund des §1626 BGB, nicht.

  • Hi,
    da steht:
    KV u.a./ Kommunales JC des LK x,
    also verklagt er die Arge.
    Ist garnicht so leicht rauszufinden, weil der ja auch JA, Richter, Ärzte, Wasserwerke und Stromanbieter verklagt..


    Ich soll ausfüllen
    "Erklärung über die persönl. und wirtschaftl. Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskosten"


    Und drunter steht:
    Sie werden BEBETEN, das anliegende Formular auszufüllen und nebst BElegen über evtl. Einkommen oder Vermögen der Tochter bis x.x.x hierher zu senden.


    Sofern das Formular nicht oder nicht vollständig ausgefüllt wird, kann ihre Tochter für das hiesige Verfahren kein PKH bewilligt werden.


    Ganz ehrlich?
    Mir doch schei...egal!
    Meine Tochter hat keinen Umgang, weil Papa uns nicht "erzogen" bekommen hat, bekommt kein Unterhalt, weil Papa trotz Selbständigkeit nicht zahlen kann.


    Am liebsten würd ich hinschreiben, dass ich nen Stundensatz von 250Euro nehme und für das Ausfüllen ca. 6 Stunden benötige!
    Und, abschicken tu ich den Schriebs nur nach Eingang der Kohle :D


    Im Schreiben werde ich ja gebeten das zu tun, bitten darf man m.E. auch mal nüscht erfüllen........
    Ausserdem bin ich so an den sein Geklage gewöhnt, dass er das gern einklagen darf.



    Ich mach garnix, ich ignoriere das Schreiben.
    Dann bekommt mein Kind, welches schon seit Jan.2014 keinen Umgang mehr hat, für dieses Verfahren, welches der KV führt, kein PKH.


    Oder gibbet da noch Stolpersteine?


    Der verklagt so viele und so oft in versch. Verfahren, da blickt keine Sau mehr durch.
    Ich hab mittlerweile ne Mappe, wo ich die "eingestellten" Strafanzeigen gegen meine Person durch ihn, abhefte.

  • Hm,


    evtl. kommen dann auf das Kind Kosten zu.


    Kannst du dort nicht mal anrufen und fragen wie sich das verhält. Was und warum du ausfüllen sollst, da es keinen Umgang gibt und das Kind somit ja dort keine Kosten verursacht.


    Er hat doch, wenn ich es richtig verstanden habe, auch kein SR mehr. Darauf würde ich auch explizit hinweisen. Soweit ich weiss kann er dann gar nicht im Namen des Kindes klagen.

  • Am liebsten würd ich hinschreiben, dass ich nen Stundensatz von 250Euro nehme und für das Ausfüllen ca. 6 Stunden benötige!
    Und, abschicken tu ich den Schriebs nur nach Eingang der Kohle


    ich finds gut, dass Du nach all den Jahren und Klagen deinen Humor Dir bewahrt hast!

    Ausserdem bin ich so an den sein Geklage gewöhnt, dass er das gern einklagen darf.


    .. und Lässigkeit.


    Der verklagt so viele und so oft in versch. Verfahren, da blickt keine Sau mehr durch.


    und genau aus dem Grund würde ich an Deiner Stelle mich nicht schon wieder durch die Mühlen treiben lassen und schon gar nicht in stundenlanger Kleinarbeit so einen VKH-Antrag ausfüllen. Irgendwann hat man das oft genug gemacht und sagt Stopp!
    Ich würde auch nur Minimalprogramm fahren, dort anrufen, evtl. in einem kurzen Schreiben mitteilen, dass kein Umgang stattfindet, der KV kein SR hat...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Oder gibbet da noch Stolpersteine?


    Hallo Simbaby,


    ja, sicher.


    Mit dem Argument "er hat kein Sorgerecht" und mit "er hat keinen Umgang" argumentieren zu wollen und dann den Kopf in den Sand zu stecken könnte eventuell die Folge haben, dass KV an beiden Zuständen etwas ändern möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Toll.... :ohnmacht:
    Und what mach ich nun?
    Ich denke mal, es geht um die Fahrtkosten, die das JC (KV war lange arbeitslos) nur in einem gewissen Rahmen übernommen hat, der KV aber schon seit Jahren auf mehr oder anders oder -keine Ahnung, klagt.


    Ausserdem lügt sein RAI,n, weil dieser behauptet, dass das Kind regelmässig Umgang hat.
    Dann schreibe ich einfach:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    Da seit Jan. 2013 kein Umgang mehr stattfindet, verstehe ich nicht, wieso ein dauernd abwesender Vater PKH für ein KInd haben möchte, für das er selber vor Gericht das SR abgegeben hat.
    So lange mir das nicht erklärt wird, lehne ich Mitarbeit meinerseits ab.
    MfG.
    Säugetier"


    Ausserdem steht da ja "es wird gebeten".
    Wenn mein Kind mich um ne Taschengelderhöhung bittet, muss sie das gut begründen.
    Ne Begründung find ich hier nicht.
    Also kann ich es ablehnen.


    Sollte er klagen wollen dagegen, steht Ihn die Welt offen.


    Ich füll den Shice nicht aus.
    Warum sollte ich?
    Kann mir das Einer erklären?

  • Aus dem was ich rauslese (wenn ich es richtig lese) geht es darum, dass der Vater (auch im Namen des Kindes) auf Hartz IV Leistungen zu klagen.
    Das hat mehrere Aspekte:


    1.) Mutter muss als Sorgerechts(mit?)inhaberin der Klage zustimmen.
    Tut Mutter das nicht, würde der Vater beim Familiengericht beantragen, dass er diese Teile des Sorgerechtes zugesprochen bekommt.


    2.) Wenn der Vater Hartz IV Leistungen für das Kind (Tagegeld) beantragt, werden diese Tagessätze der Mutter (sollte sie ebenfalls Hartz IV Leistungen beziehen) abgezogen.


    3.) Wenn das Kind in dem Verfahren Beteiligte sein soll, ist es wichtig, dass für das Kind VKH beantragt wird, damit es keinen finanziellen Schaden hat.
    (Auch hier gilt, wenn Mutter das verweigert, kann der Vater diese Rechte beim Familiengericht beantragen)


    Also: Es erscheint mir überhaupt nicht sinnvoll, auf das Schreiben nicht zu reagieren.


    :brille


  • "Sehr geehrte Damen und Herren,
    Da seit Jan. 2013 kein Umgang mehr stattfindet, verstehe ich nicht, wieso ein dauernd abwesender Vater PKH für ein KInd haben möchte, für das er selber vor Gericht das SR abgegeben hat.
    So lange mir das nicht erklärt wird, lehne ich Mitarbeit meinerseits ab.
    [..]
    Kann mir das Einer erklären?


    Das Gericht wird das im PKH-Verfahren wohl nicht "erklären". Es kann durchaus sein, das es sich auch um Ansprüche aus der Vergangenheit handelt, die mit dem lfd. Leistungsbezug
    nichts zu tun haben, bzw. vor dem Januar 2013 liegen und z. B. mit einem Überprüfungsantrag strittig geworden sind . Wie auch immer, ohne PKH kriegt Kind eine Rechnung vom Anwalt. Vielleicht reicht das als Begründung. Der Vater kann aber nur im Namen des Kindes klagen, wenn beide Elternteile Zustimmung zu der Prozessführung erteilt haben (BSG, B 14 AS 54/08 R). Ansonsten scheitert die Klage am SG schon an ganz einfachen formalen Voraussetzungen. Die Kostennote vom Anwalt gibt es dann natürlich trotzdem.

  • 1.) Mutter muss als Sorgerechts(mit?)inhaberin der Klage zustimmen.
    Tut Mutter das nicht, würde der Vater beim Familiengericht beantragen, dass er diese Teile des Sorgerechtes zugesprochen bekommt.



    vollkommen provokant gefragt: Wenn der KV gar kein Sorgerecht hat, kann dann irgendjemand im Namen des Kindes einer anderen Person klagen und den Sorgerechtsinhaber zur Zustimmung bitten/auffordern/übers Gericht einklagen??


    Wenn der Vater doch das SR abgegeben hat, hat er doch keinerlei Befugnisse mehr, etwas für das Kind in die Wege zu leiten.


    Natürlich würde es ggfs. die Möglichkeit geben, das SR zurück einzuklagen, aber erstmal ist er doch eine Person, die keinerlei "Mitbestimmung" an dem Kind hat, auch, wenn es der biologische Vater ist.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume