Rechte Noch-Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    aus aktuellem Anlass mal eine Frage:


    Zunächst aber die Fakten:


    - Ehepaar seit mittlerweile 44 Jahren verheiratet, getrennt lebend seit knapp 5 Jahren (Frau ist aus Angst vor ihm ins Frauenhaus, etc.)
    - keinerlei Kontakt mehr seit ihrer Flucht
    - sie hat damals den Mietvertrag der Wohnung ihrerseits gekündigt, so dass er nur noch der alleinige Mieter ist
    - gemeinsames Konto existierte bis vor 5 Jahren, dann hat meine Mutter auch dieses geändert, so dass das Konto nur noch auf ihn lautet
    - Ehemann liegt seit 4 Tagen im Krankenhaus, künstliches Koma nach Kopf-OP (keiner weiß, was geschehen ist, etc.)
    - Ärzte können noch keine Aussage machen über den weiteren Verlauf (Gesundheitszustand nach Koma, etc.)


    Nun meine Frage:


    Würde die Noch-Ehefrau sich strafbar machen, wenn sie in die Wohnung ginge, um ihre persönliches Sachen (die nach der Flucht dort verblieben sind) heraus zu holen?


    Auch würde sie schauen wollen, dass nicht irgendein Tier, dass er sich vielleicht angeschafft hat, nun elendig zugrunde geht.


    Bzw. im Falle eines eintretenden Pflegefalles, könnte sie sich doch als Betreuerin einsetzen lassen oder würde einer vom Amtsgericht bestellt, da sie ja getrennt leben ?!


    Ich bin der Meinung, dass sie sich NICHT strafbar macht, denn schließlich ist sie die nächste Angehörige. Und wenn er nun wirklich im Pflegeheim landen würde, müsste sich ja auch jemand drum kümmern...


    An Verwandschaft sind vorhanden: seine Nochfrau, 3 gemeinsame Kinder, und insgesamt noch 5 seiner Geschwister.


    Wer ist also nun befugt, überhaupt irgendwie handeln zu können???


    Vielleicht weiß ja von Euch jemand mehr....


    Danke schon mal im Voraus :thanks:

  • Schwierige Situation.Also so ohne weiteres in die Wohnung gehen würde ich wohl nicht .Da könnte Sie sich strafbar machen.
    Über die Betreuungssituation würde sich das Amtsgericht kümmern.Der Patient würde falls nicht wieder gesund werdend in ein Pflegeheim oder in eine Pflegewohnung überstellt werden und während dieser Zeit würde das Amtsgericht alles andere klären.Also auch Betreuer und der etwaige Verbleib in einem Pflegeheim.
    Teilweise leitet schon der soziale Dienst des KH die ersten Schritte ein.


    So war es damals bei uns nur war das eine etwas andere Situation.Vielleicht weiß aber hier noch jemand mehr.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Ich würde beide Füße aus der Wohnung lassen. Sie sind dauerhaft getrennt lebend. Der Mietvertrag läuft nur auf den Namen des Mannes. Und woher sollte die Noch-Ehefrau den Schlüssel haben?


    MMn würde sie Hausfriedensbruch begehen, wenn sie sich ohne Einwilligung des Mieters Zutritt verschafft. Mal davon abgesehen, dass plötzlich behauptet werden könnte, es seien andere wertvolle Sachen verschwunden. Zeugen mitnehmen ist auch blöd - die machen sich gleich mit strafbar.


    Wenn die Tierliebe keine Grenzen kennt, fragt man mal den Nachbarn, ob es evtl Tiere gibt, um die sich zur Not ein Nachbar oder Tierheim kümmern kann. Bei Null Kontakt seit Flucht vor 5 Jahren mutet es schon komisch an, wenn hier jetzt Sorge um evtl angeschaffte und vorhandene Tiere als Grund für das Eindringen in "fremde" Wohnungen herhalten muss. ;)

  • Ich bin auch der Meinung, dass sie kein Recht mehr hat und wenn es hart auf hart kommt, er sie danach anzeigen könnte.


    Aber was ist denn mit den anderen Angehörigen, d.h. mit den Kindern und den Geschwistern?
    Hatte da keiner Kontakt?
    Dadurch müßte sich doch dann z.B. die Frage nach dem Haustier klären lassen.


    Und ich denke auch, dass das Amtsgericht dann ggf. die Betreuung eher an einen anderen Verwandten übergibt als an die Nochehefrau, anhand der Vorgeschichte, oder dann an einen Berufsbetreuer. V.a. würde ich die Betreuung anstelle Deiner Mutter auch definitiv nicht übernehmen!

  • Hallo


    Die nächsten Angehörigen sind die Kinder. Die Eheleute leben seit bereits fünf (!) Jahren dauerhaft getrennt. Sie ist damals in ein Frauenhaus geflüchtet, dafür wird es ja Gründe geben. Es geht die Frau nichts an, ob er sich Tiere angeschafft hat. Sie könnte höchstens mal Nachbarn oder eben die gemeinsamen Kinder bitten ,nachzusehen.


    Warum kümmern sich die Kinder nicht?


    Gruß

  • Die Kinder haben seit der Flucht der Mutter ebenfalls keinen Kontakt mehr. Aus dem einfachen Grund, dass die Alkoholsucht des Vaters ihr komolettes Leben geprägt hat. Sie hatten unter der sehr ausgeprägten Kontrollsucht und dem stetig wachsenden Egoismus und demansteigenden Gewaltpotential kein Bedarf an weiterem Kontakt.
    Die Nachbarin scheidet ebenfalls aus, da diese aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Wohnung zu verlassen.


    Es geht lediglich um das rechtmäßige Eigentum der Mutter, das noch in der Wohnung verblieben ist, u.a. und auch um persönliche Dinge.


    Wer glaubt, dass sich jemand am Eigentum des Vaters bereichern will, irrt.
    Denn schon zu früheren Zeiten wurde sämtliches Geld in Alkohol, Zigaretten und nutzloses TV-STV-Shopping Zeug verprasst. Da wäre nichts zu holen.

  • - sie hat damals den Mietvertrag der Wohnung ihrerseits gekündigt, so dass er nur noch der alleinige Mieter ist


    das geht nur mit der Zustimmung der Vermieter - einseitige Kündigungen gibt es nicht


    Würde die Noch-Ehefrau sich strafbar machen, wenn sie in die Wohnung ginge, um ihre persönliches Sachen (die nach der Flucht dort verblieben sind) heraus zu holen?


    ich denke ja - die Wohnung wird vom ihm seit 5 Jahren alleine bewohnt und bezahlt


    Auch würde sie schauen wollen, dass nicht irgendein Tier, dass er sich vielleicht angeschafft hat, nun elendig zugrunde geht.


    da würde ich die Kinder, den Vermieter oder sonstwen bitten


    Bzw. im Falle eines eintretenden Pflegefalles, könnte sie sich doch als Betreuerin einsetzen lassen oder würde einer vom Amtsgericht bestellt, da sie ja getrennt leben ?!


    ich fürchte nein - "getrennt lebend" ist ein off. Status


    3 gemeinsame Kinder


    die müssen sich jetzt kümmern, um den Vater, die Wohnung, laufende Kosten, Tiere


    Es geht lediglich um das rechtmäßige Eigentum der Mutter, das noch in der Wohnung verblieben ist, u.a. und auch um persönliche Dinge.


    fraglich was nach 5 Jahren davon noch da ist - ich würde nichts entwenden - sollte er in 3 Wochen wieder fit sein (gegen alle Prognosen) dann ist "Polen offen"


    Ich würde abwarten und mich ggfls. an die Kinder wenden

  • Die rechtliche Ehefrau ist erster Ansprechpartner für die Klinik und ggfls. das Amtsgericht. Sie steht damit übrigens auch in einer finanziellen Verantwortung. Nach fünf Jahren Trennung ist davon auszugehen - formaljuristisch - dass kein Scheidungswille bei den Ehepartnern besteht.
    Etwaiges Betreten der Wohnung wird niemanden, jedenfalls nicht den staatsanwalt - interessieren. Da besteht kein öffentliches Interesse. Der Ehemann könnte sich zivilrechtlich dagegen wehren.


    Ein Betreten der Wohnung (Tür aufbrechen geht allerdings nicht ...), ist allerdings eine deutliche Grenzverletzung. Das sollte vielleicht nicht unbedingt gemacht werden. Zu empfehlen wäre, dass Mutter und Kinder und Geschwister sich zusammen setzen und überlegen, was alles zutun ist und wie. Das könnte auch bedeuten, dass man vielleicht zu zweit oder zu dritt und/oder mit jemandem von der Diakonie oder dem Vermieter die Wohnung betritt und die wesentlichen Dinge erledigt.


    In solch einer Situation ist man manchmal dankbar, wenn man überhaupt "irgendetwas" tun kann und nicht nur durchs Fenster der Intensivstation guckt und sieht, wie beatmet wird ...
    Rat also: Die Ehefrau sollte sich an das älteste Geschwister ihres Mannes wenden und beraten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Es geht lediglich um das rechtmäßige Eigentum der Mutter, das noch in der Wohnung verblieben ist, u.a. und auch um persönliche Dinge.


    Bei allem Verständnis dafür, dass man sein Eigentum zurück haben will... Fünf Jahre zu spät, wie ich meine. Oder anders... Wenn es 5 Jahre nicht pressierte, hat das auch noch nen paar Wochen Zeit.



    Wer glaubt, dass sich jemand am Eigentum des Vaters bereichern will, irrt.
    Denn schon zu früheren Zeiten wurde sämtliches Geld in Alkohol, Zigaretten und nutzloses TV-STV-Shopping Zeug verprasst. Da wäre nichts zu holen.


    Es geht doch nicht darum, was wer auch immer glaubt. Es geht darum, sich selbst nicht in diese Situation zu bringen. Wenn der Vorwurf bei der Polizei eingeht, ist die Ehefrau in Erklärungsnot. Will sie dort alles durchsuchen und nen Zettel da lassen, dass sie in die Wohnung war? Oder heimlich und wenn es eine Anzeige geben sollte, gegen Unbekannt ermitteln lassen?


    Der richtige Weg ist, die Herausgabe zu fordern und ggf rechtliche Schritte einzuleiten. Wobei mich wundern würde, wenn der Vater die Gegestände überhaupt so lange aufbewahren muss. Vielleicht sind die auch schon in 2 Kisten Bier umgewandelt.

  • Vielleicht sollten sich die Kinder überlegen, ob sie mal ins Krankenhaus fahren um evtl. Abschied zu nehmen, wenn er mit Hirnblutung im Koma liegt.


    Hat denn einer seiner Geschwister Kontakt? Wenn sich jemand kümmert, würde ich mich an den wenden, ansonsten zum Krankenhaus fahren und mir selber einen Überblick verschaffen.


    Entweder er stirbt, dann sind Frau und Kinder trotz Trennung der erste Ansprechpartner, oder ihm geht es wieder besser, dann kann man über eine Herausgabe der Gegenstände reden.


    Schlimmstenfalls wird er zum Pflegefall und dann wird sich die Krankenkasse an die Angehörigen wenden um dort Geld zu holen.
    Das können locker 1000€ im Monat sein.

  • Wir wollen ja erstmal abwarten, und nicht gleich in die Wohnung stürmen und unser Zeug raus holen (wenn noch vorhanden) und alles andere seinem Schicksal überlassen.


    Es muss ja auch geschaut werden, ob alle Abbuchungen z.B. von seinem Konto abgehen können, oder ob irgendwelche Rücklastschriften geschehen sind, nicht dass sich noch Mahnungen oder dergleichen anhäufen. Oder er hat Bestellungen gemacht, was auch geliefert wurde, und er kann es aktuell nicht bezahlen, weil er eben im Koma liegt.


    Oder ganz lapidar, sollte er wieder fit sein und in seine Wohnung zurück können, sollten die Lebensmittel in seinem Kühlschrank ihm nicht entgegen springen. Das sind zwar alles kleine Sachen, aber zählt ja auch dazu.


    Wer kümmert sich um die Finanzen, wer um das Pflegeheim, etc. wenn es soweit kommen sollte. Wir wollen ja auch wissen, welche Möglichkeiten WIR haben als Familienangehörige bzw. ob im Falle eines (Pflege)falles z.B. einer von uns als Betreuer fungieren kann.


    Aktuell warte ich auf den Rückruf der Stationsärztin, um zu erfahren, wie es um ihn steht.


    Wir wissen ja überhaupt nicht genau, was passiert ist, wie sein gesundheitlicher Zustand ist....und wollen uns eben absichern, einerseits wie weit wir handeln können, aber auch, wenn wir in die Pflicht genommen werden (Elternunterhalt), welche Rechte WIR Kinder dann haben...oder ob da dann ein Fremdbetreuer vom Amtsgericht angesetzt wird, der dann alles Mögliche zu Geld macht (auch was eigentlich das Eigentum meiner Mutter ist - sie hat sich bisher nicht drum gekümmert, weil die Angst vor ihm noch immer enorm ist) und wir dürfen dann zahlen.


    (Aus dem Mietvertrag ist sie übrigens in Absprache mit dem Vermieter raus gekommen.)

  • Ich denke, in diesem Fall wäre eine Vorsorgevollmacht sinnvoll gewesen.
    Sinnvoll ist sie übrigens immer.
    Mit der Vorsorgevollmacht regelt der Vollmachtgeber, wer im Falle seiner Verhinderung (Koma, Pflegefall usw.) seine Interessen vertreten darf.
    Ohne das, darf z.B. niemand seine Bankgeschäfte regeln.
    Banken aktzeptieren übrigens nur notarielle Vorsorgevollmachten, auch wenn man theoratisch eine selbst verfasste Vorsorgevollmacht geben kann.



    Liegt eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor, wird das Gericht einen Betreuer einsetzen.
    Das wird aber keiner der Familienangehörigen sein.

  • Mal salopp gefragt
    Warum hat sie nie die Scheidung eingereicht. ?
    Abuchungen? Frische Lebensmittel ?
    Ist er nun ein gewalttätiges Arschl..... oder nicht?


    Erbe ausschlagen, Unterhalt für Eltern braucht man sehr guten Verdienst um da zur Kasse gebeten zu werden.


    5 Jahre war er egal, die Sachen egal, was ändert da nun ein Koma dran?

  • Wenn es der Mutter wirklich nur um ihre Sachen geht, die sie in die Ehe mit eingebracht hat (Z.B. Geschirr, Fotoalben, Schmuck), dann würde ich die "Gunst der Stunde" nutzen und mit dem Vermieter sprechen, ob er sie reinlässt. Da könnte man auch mal nach einem Tier gucken.
    Der Rest - Lebensmittel, Rechnungen usw. - wären mir echt jetzt egal, als Kind, als Frau. So ist das eben, wenn man sich das mit seiner Familie verscherzt (spreche da aus eigener Erfahrung mit meinem Vater).

  • "Zeug rausholen" geht nicht. Nach fünf Jahren sind sämtliche Forderungsansprüche verfallen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habe gestern mit der Ärztin gesprochen, und werde morgen zu ihm ins Krankenhaus fahren.


    Kontakt zu seinen Geschwistern besteht weder von seiner Seite noch von Seite der Kinder. Wird alles nicht einfach.

  • Habe gestern mit der Ärztin gesprochen, und werde morgen zu ihm ins Krankenhaus fahren.


    Kontakt zu seinen Geschwistern besteht weder von seiner Seite noch von Seite der Kinder. Wird alles nicht einfach.


    Nimm jemanden bitte mit, das kann/wird wahrscheinlich heftig triggern. Nicht das Du da alleine durch must. :knuddel

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Da sie nicht geschieden ist (bzw. die Scheidung eingereicht ist) hat sie immer noch die gleichen Rechte wie eine nicht getrennt lebende Ehefrau. Sie wird auch erben (im Todesfall). Sie darf auch die Wohnung betreten, solange keine Scheidung eingereicht ist gibt es z.B. auch keinen Diebstahl unter Eheleuten. Was den Mietvertrag betrifft, wenn die Kündigung vom Vermieter nicht bestätigt wurde ist sie auch weiterhin Mieterin.


    L.G. Tani

  • Nochmal ich.


    Sie hat natürlich nicht nur die gleiche Rechte wie eine nicht getrennt lebende Ehefrau sondern auch die Pflichten. Inwieweit eine getrennt lebende Ehefrau das Erbe (und seien es Schulden) überhaupt ausschlagen kann weiß ich leider nicht. Sie sollte sich da mal schlau machen.


    L.G. Tani