Sparkonto für Kind eröffnen trotz Hartz4?

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin alleinerziehend und habe einen 8 Monate alten Sohn. Seit Oktober bekommen wir Hartz4. Da ich schon immer sehr sparsam gelebt habe, bleibt jeden Monat etwas übrig was ich nun gerne für meinen Sohn sparen möchte. Er ist ja noch so klein und braucht nicht so viel, wird sich ja noch früh genug ändern. Da hätte ich schon gerne was auf der Seite.
    Darf ich für ihn ein Sparkonto trotz Hartz4-Bezug eröffnen (auf seinen Namen)? Falls ja, was bzw. wieviel dürfte ich da drauf einbezahlen? Ich hab schon gegoogelt, aber es ging meistens nur um Freibeträge, die man VOR dem Bezug bereits auf der Seite hatte...


    Liebe Grüße
    Kady

  • Natürlich darfst du ein Sparbuch-Konto eröffnen,aber du mußt dich an eine bestimmten Satzt pro Lebensjahr halten,den sonst ist es Anhäufung eines Vermögens.Glaube ist 1000€ pro Lebensjahr?

  • Die genannten Werte sind für das Vermögen relevant, wenn es schon zur Antragsstellung besteht. Wenn du aber bei laufendem Bezug auf ein neues Sparbuch eine "größere"* Summe einzahlst, wird man beim JC vielleicht die Frage an dich richten, wie du vom - in diesem Fall nennen sogar die es so - knappen H4-Satz solche Summen ansparst und ob dort evtl. andere - mutmaßlich verheimlichte - Einkünfte gibt.


    *Her kann vielleicht jemand sagen, was das in Euro wäre. Ich denke 100 Euro wären ok, aber bei 300 Euro würde ich schon mit Rückfragen rechnen.

  • Dazu wollte ich noch sagen, dass Du, wenn Du auf den Namen des Kindes ein Konto oder Sparbuch eröffnen möchtest, die Unterschrift vom Kindsvater benötigst.
    Ich weiß ja nicht, was für ein Verehältnis Du zu dem KV hast.
    Das war bei mir damals so, deshalb habe ich das Sparbuch dann auf meinen Namen eröffnet.
    Vielleicht hat sich das aber auch mittlerweile geändert..

  • Natürlich darf und muss ein ALG-Bezieher auch Ansparen z.B. für eine Brille oder einen neuen Kühlschrank - bei einer Summe bis 50 Euro/monatlich sehe ich da keine Probleme.
    Die Zumutbare Ansparquote auf die das Amt verweißt liegt bei 10 % des Regelsatzes - wenn jemand z.B. neue Brillengläser braucht.


    Es darf also gespart werden.

  • Ergänzung zu Luna:


    Die Unterschrift des Vaters brauchst du nur dann, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Sonst reicht deine Unterschrift + evtl. ein Nachweis über die alleinige Sorge.


    LG Engelchen89

  • Das stimmt so nicht. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht und ohne Unterschrift KV ging nichts.


    Ich habe jetzt quasi ein "Jeans-sparen" für die Kinder angelegt, dass ist eine Mischung aus Girokonto und Sparkonto, dass ging ohne Unterschrift KV.


    Ergänzung zu Luna:


    Die Unterschrift des Vaters brauchst du nur dann, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Sonst reicht deine Unterschrift + evtl. ein Nachweis über die alleinige Sorge.


    LG Engelchen89

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Ok, das wär natürlich blöd, wenn ich die Zustimmung des KVs benötigen würde bzw. er auch ne Vollmacht über das Konto hätte und entsprechend Zugriff. Das möchte ich auf keinen Fall. Ich habe alleiniges Sorgerecht.


    Wieviel dürfte ich denn monatlich abzwacken vom Regelsatz ohne das Rückfragen kommen?

  • Das stimmt so nicht. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht und ohne Unterschrift KV ging nichts.


    Ich habe jetzt quasi ein "Jeans-sparen" für die Kinder angelegt, dass ist eine Mischung aus Girokonto und Sparkonto, dass ging ohne Unterschrift KV.


    Grace_99 was für eine Bank hast du denn da? Bei uns hier reichte auch die Negativbescheinigung.

  • Die genannten Werte sind für das Vermögen relevant, wenn es schon zur Antragsstellung besteht. Wenn du aber bei laufendem Bezug auf ein neues Sparbuch eine "größere"* Summe einzahlst, wird man beim JC vielleicht die Frage an dich richten, wie du vom - in diesem Fall nennen sogar die es so - knappen H4-Satz solche Summen ansparst und ob dort evtl. andere - mutmaßlich verheimlichte - Einkünfte gibt.


    *Her kann vielleicht jemand sagen, was das in Euro wäre. Ich denke 100 Euro wären ok, aber bei 300 Euro würde ich schon mit Rückfragen rechnen.


    falsch. die beträge sind relevant. spart man über die genannten freibeträge, dann fällt man aus dem bezug. ob du 100 oder 300 euro sparst ist ganz allein dir überlassen. den meisten wird dies garnicht möglich sein. im alg2 bezug legte ich oft moantlich 300 euro weg. dazu befragt wurde nie jemand. es wird nur jährlich geschaut ob konten existieren und dazu erfolgt eine kurze ergänzung der sparbücher, anlagen, konten und versicherungen etc.

  • Bei dem niedrigen Zinserträgen stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, das Ersparte anzulegen, oder ob es zu Hause nicht beiseite gelegt werden kann. Gut.... dabei müsste man bedenken, dass es natürlich rein theoretisch mal brennen könnte oder Einbrecher sich Zutritt verschaffen.... dann wäre es "verloren".... oder Schliessfach bei der Hausbank? So wäre man auf jeden Fall bei irgendwelchen Nachfragen aus dem Schneider.....Oder vielleicht hast du noch Eltern, die ein Sparkonto für dein Kind auf ihren Namen eröffnen könnten...


    Darüber, wieviel du ansparen darfst, müsste dir eigentlich das Amt Auskunft geben können.

  • im alg2 bezug legte ich oft moantlich 300 euro weg.


    Da würde ich mich als Sachbearbeiter beim JC aber auch fragen, wie man von Regelsatz Erw. + Kind 300 Euro jeden Monat echt anspart. Ich spreche da nicht vom Zurücklegen von 20 Euro pro Monat für die einmal jährlich fällige Versicherung oder ähnlichen Beträgen für anstehende Reparaturen, die wie ein Damoklesschwert über einem schwingen, sondern vom echten Sparen im volkswirtschaftlichen Sinne.


    Ich hab es an verschiedenen Stellen schon gelesen, dass Sachbearbeiter beim Blick auf Kontoauszüge sowas wirklich fragen. Gut, da haben vermutlich auch viele Leistungsbezieher Glück, weil das Anfordern von Kontoauszügen speziell bzw. Finanzauskünften allgemein und das wirkliche Prüfen dieser Belege doch zwei Paar Schuhe sind, aber ich würde da nicht pauschal sagen, dass sowas problemlos machbar ist.

  • Bei dem niedrigen Zinserträgen stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, das Ersparte anzulegen, oder ob es zu Hause nicht beiseite gelegt werden kann. Gut.... dabei müsste man bedenken, dass es natürlich rein theoretisch mal brennen könnte oder Einbrecher sich Zutritt verschaffen.... dann wäre es "verloren".... oder Schliessfach bei der Hausbank? So wäre man auf jeden Fall bei irgendwelchen Nachfragen aus dem Schneider.....Oder vielleicht hast du noch Eltern, die ein Sparkonto für dein Kind auf ihren Namen eröffnen könnten...


    Auch ein Bargeldbestand muß beim JC gemeldet werden bzw. ist in der Hausrat versichert bei Verlust.

  • Blechtrommel: erstmal müsste sie erklären was sie mit meinen kontoauszügen will. dann wäre die frage ob sie die bekommt, weil es notwendig erscheint. weiterhin geht es sb garnix an. da ich für drei kinder und einen erwachsenen maximal 50 euro an lebensmittel verbrauche, erübrigt sich der rest wo der rest des geldes herkommt. immerhin will man ja im sommer immer mal wieder in den urlaub fahren. zudem waren das aufstockende leistungen, also der freibetrag der weg ging. klappte ja nicht immer, aber meistens. wie sonst willst du jugendweihe, einschulung etc sonst in familie bezahlen. das geht schon für ne weile

  • Zitat von »Knuffel68«




    Bei dem niedrigen Zinserträgen stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, das Ersparte anzulegen, oder ob es zu Hause nicht beiseite gelegt werden kann. Gut.... dabei müsste man bedenken, dass es natürlich rein theoretisch mal brennen könnte oder Einbrecher sich Zutritt verschaffen.... dann wäre es "verloren".... oder Schliessfach bei der Hausbank? So wäre man auf jeden Fall bei irgendwelchen Nachfragen aus dem Schneider.....Oder vielleicht hast du noch Eltern, die ein Sparkonto für dein Kind auf ihren Namen eröffnen könnten...

    Auch ein Bargeldbestand muß beim JC gemeldet werden bzw. ist in der Hausrat versichert bei Verlust.


    Beides stimmt, da geb' ich dir Recht.


    Bei Punkt eins, stellt sich mir die Frage, wer das kontrollieren möchte.... Ich bin von Grund auf ein ehrlicher Mensch, aber wenn ich es schaffe, von dem wenigen Geld, das ich zur Verfügung habe, immer mal wieder was zur Seite zu legen, um für mein Kind in kommenden Zeiten einen Notgroschen zu haben und dabei Gefahr laufe, Abzüge in Kauf nehmen zu müssen, werd' ich in meinen Augen für meine Sparsamkeit bestraft.
    Diese Regel empfinde ich für die Menschen, die auf die finanzielle Hilfe des Staates angewiesen sind, als ungerecht und könnte es verstehen, wenn man das wenig Ersparte unterm Kopfkissen verschweigt......


    Punkt zwei trifft aber auch nur dann zu, wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Und ist Barvermögen tatsächlich immer automatisch in der Hausrat mitversichert? Bei mir ist es mit drin, aber obligatorisch bei allen Anbietern bin ich grad spontan überfragt.

  • Auch wenn das Thema schon einen Monat alt ist, möchte ich eine "Sparform" erwähnen, die hier geeignet wäre.
    Ich setze das Wort "Sparform" aber bewusst in Hochkommata, da das folgend geschilderte auch ein gewisses Risiko
    beinhaltet. Ich z.B. habs aber trotzdem mit einem Teil der Ersparnisse getan.



    Gehe mal auf die Internet-Seiten von z.B. Degussa-Goldhandel.
    Du kannst für relativ kleines Geld Gold oder Silberstücke kaufen (geprägte Münzen würde ich jetzt nicht empfehlen).
    Du willst das Ersparte ja für Junior und es sollte anonym sein. Alles auf einer Bank erfordert wiederum eine
    "Nichtveranlagungsbescheinigung", denn sonst sind von den (wenigen) Zinserträgen erst einmal 30% Abschlagsteuer weg.
    Nicht so beim Gold....und Du hast immer noch "den Finger drauf".
    Guck Dirs einfach mal an, was es da alles gibt.
    Vielleicht gibts bei Dir in der Nähe ja auch eine entsprechende Firma bzw. eine Filiale davon (Edelmetallschmelze).
    Ich spreche natürlich nicht vom Fähnchenhändler um die Ecke, der Dir auch altes Zahngold abnimmt und Handyverträge vertickt.....