Beiträge von kady

    Hier die TE:


    Nochmals danke für die vielen Beiträge.


    Da ist vieles dabei, was wir nicht wussten und auch vom AG bis kürzlich nie beanstandet wurde. Dann werde ich wohl zukünftig die Betreuung übernehmen (müssen).
    Ich möchte hier wirklich nicht falsch verstanden werden. Ich mag das Kind meines Partners sehr gerne und verbringe gerne Zeit mit ihm. Da er aber schon öfters Probleme mit den Bronchien hatte, inkl. Krankenhausaufenthalt weil er keine Luft mehr bekam, hab ich natürlich große Angst, dass das wieder geschieht wenn er so doll hustet und ich komplett alleine mit den zwei Kindern bin. Daher fühle ich mich dem eigentlich oft nicht gewachsen. Zudem ich dem Großen ja auch nicht die ganze Aufmerksamkeit widmen kann, da ich ja noch ein zwei Jähriges Kind habe.
    Es ist für mich etwas befremdlich, dass ich eine solche Verantwortung übernehmen soll, obwohl ich ja ansonsten als nicht leiblicher Elternteil kaum Mitspracherecht habe. Aber wie dem auch sei...


    Die leibliche Mutter in die Betreuung einbinden funktioniert nicht. Alles was über den geregelten Umgang alle 4-Wochen hinausgeht, wird von ihr abgeblockt. Ist also keine Option.

    Danke für eure Rückmeldungen. Wie gesagt, möchte ich mich nicht vor der Betreuung drücken, sondern lediglich wissen ob mein Partner hier zu recht Ärger bekommen hat.
    Mit "freigestellt" meinte ich, dass er dem AG mitgeteilt hat, dass sein Kind krank ist und ein Arztzeugnis für das Kind auch eingereicht hat. Dies wurde vom AG bisher auch immer so genehmigt. Daher waren wir verwundert, dass dies jetzt plötzlich ein Problem ist. Der Arbeitgeber wusste ja schon länger, dass wir zusammen leben.


    Zu den Fragen:
    Nein, ich bin zurzeit "nur" Hausfrau, da ich für meinen Sohn erst ab September einen Betreuungsplatz habe.


    Das Kind lebt dauerhaft bei uns. Zu der leiblichen Mutter besteht zwar Kontakt, aber der Umgang wurde gerade von alle 2 Wochen auf alle 4 Wochen geändert, weil sie überfordert ist. Aber das tut hier ja nichts zur Sache.

    Hallo liebes Forum,


    ich hoffe, dass mir hier jemand eine rechtliche Auskunft geben kann.
    Mein Lebensgefährte und ich leben seit letztem Sommer zusammen (nicht verheiratet) und haben je ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Beide Kinder (7 + 2 J. ) leben bei uns.
    Nun ist es so, dass der Sohn meines Lebensgefährten in letzter Zeit öfters krank war und nicht zur Schule gehen konnte. Da ich momentan noch zuhause bin mit meinem Kleinen, habe ich tagsüber beide Kinder betreuut wenn mein Partner auf Arbeit war. Da er allerdings auch 2 mal die Woche Abends arbeitet, hat er sich zumindest abends von der Arbeit freistellen lassen um sich um sein krankes Kind zu kümmern. Deswegen hat er nun ziemlich Stress auf der Arbeit bekommen, da diese der Meinung sind, dass es meine Pflicht ist, das Kind zu betreuen.


    Ist dies korrekt? Bin ich also verpflichtet die Betreuung zu übernehmen?


    Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum, dass ich mich davor drücken möchte. Ich betreue das Kind ansonsten auch wenn mein Partner arbeiten ist oder während der Schulferien. Er hängt nur extrem an seinem Papa und ich habe oft das Gefühl, dass er diese Sicherheit auch braucht, dass Papa da ist wenn er krank ist... Seine Mama kann oder will die Betreuung nicht übernehmen, aber das ist eine andere Geschichte.


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Kady

    Liebes Forum,


    ich habe eine Frage im Namen meines Lebensgefährten (alleinerziehend mit 6-Jährigem Kind) bezüglich des Unterhalts.
    Seit der Trennung von seiner baldigen Ex-Frau vor 18 Monaten ist mein Lebensgefährte alleinerziehend. Bisher hat er nie einen Cent Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommen, den er allerdings inzwischen gerne einfordern würde. Die Kindesmutter arbeitet in Teilzeit und erhält zusätzlich Wohngeld, damit sie ihren Lebensunterhalt decken kann. Über ihr Einkommen macht sie ihm gegenüber allerdings keine Angabe bzw. sagt nur, dass sie kein Geld hätte für den Unterhalt.


    Wenn er Unterhaltsvorschuss beantragt, wie würde das denn weitergehen? Wird das Jugendamt ihn auffordern auf Unterhalt zu klagen?



    Liebe Grüße,
    Kady

    Update


    Kindesvater hat sich wider Erwartens beim Jugendamt zweck Umgang gemeldet. Den ersten Termin Ende November hat er aus Kostengründen wieder abgesagt und auf Dezember verschoben. Bis jetzt habe ich auch nichts Gegenteiliges gehört, also wird sehr wahrscheinlich kommenden Freitag begleiteter Umgang stattfinden. Bin gespannt wie das Treffen nach 4 Monaten ohne Kontakt ablaufen wird.

    Na das ist doch was!
    Diesen begleiten Umgang macht er eh nicht lange mit wenn er so drauf ist wie du schilderst.
    Sowas ist nicht witzig hatte ich auch 2x als es bei uns ganz heiß wurde.


    Wie gehts jetzt weiter? Hast du das gesamte Sorgerecht beantragt?

    Ich zweifle auch daran, dass der Kindesvater sich nochmals beim Jugendamt melden wird zwecks Umgang. Die sind so verblieben, dass er sich meldet und mögliche Termine durchgibt.
    Was das Sorgerecht betrifft, bleibt erstmal alles beim alten. Ich habe weiterhin das alleinige Sorgerecht.

    Danke euch für eure Beiträge!! :)

    Hier ein kleines Update


    Heute war der Termin beim Familiengericht. Der Kindesvater fing gleich mit Verleumdungen an um seine Morddrohung zu legitimieren und beschimpfte mich als Nazi. Die anwesenden Polizeibeamten wollten das gleich notieren, aber der Richter wehrte ab.
    Der Kindesvater erklärte, er könne aus finanziellen Gründen nur alle 2 Monate Umgang wahrnehmen wegen den Fahrtkosten. Er verlangte, dass das Kind zurück in seine Stadt ziehen solle, womit er nicht durchkam.
    Das Jugendamt sprach sich sowohl gegen den Umgang als auch gegen das gemeinsame Sorgerecht aus mit der Begründung, dass die Haltung des Kindesvaters nicht dem Kindeswohl entspreche.


    Ende vom Lied: Der Kindesvater erhält dennoch begleiteten Umgang alle 2 Monate wie von ihm gewünscht. Über das Sorgerecht wurde nicht entschieden, sondern soll erstmal verschoben werden.

    Kady, was hätte ich drum gegeben das "das" Lebensabschnittsgefährt(beliebig einsetzbar) mir so eine Steilvorlage gegeben hätte.
    Was sagt dein Anwalt dazu? Der dürfte doch das Grinsen kaum mehr unterdrücken können.


    Mein Anwalt ist auch der Meinung, dass der Kindesvater keine Chance aufs alleinige Sorgerecht hat und jetzt vermutlich nicht mal mehr auf das gemeinsame mit einer solchen Einstellung. Ich habe meinem Anwalt jetzt auch noch eine Whatsapp-Unterhaltung mit dem Kindesvater von August weitergeleitet, indem er vorschlägt, dass mein neuer Lebensgefährte das Kind adoptieren soll. Als ich ihn dann fragte, warum er dann trotzdem das gemeinsame Sorgerecht beantragt hätte, kam als Antwort: Weil er dadurch Vorteile hätte eine neue kinderlose Frau zu finden, weil er so zeigen kann, dass er verantwortungsbewusst ist und sich um sein Kind kümmert... bin mal gespannt, was mein Anwalt dazu sagt bzw. ob das überhaupt verwertbar ist.

    Die Frage ist ja auch, wie ein solcher Kompromiss aussehen soll. Die Lösungsvorschläge des Kindesvater waren im Grunde nur, entweder ich bleibe zusammen mit dem Kind in der Stadt oder aber trete das Sorgerecht an ihn ab und Kind lebt fortan bei ihm.


    Er wirft mir in seinem Schreiben ans Gericht vor, ich wolle nur Macht ausüben, weil er mich "sexuell nicht mehr anziehend" findet. Er droht auch damit, dass Land zu verlassen wenn das Gericht seinem Antrag nicht stattgeben sollte. Das klingt einfach so, als stehe das Kindeswohl nicht an oberster Stelle, sondern viel mehr seinen Willen zu kriegen.

    @kady
    siehe oben, geh zum Anwalt, das braucht kein Mensch.
    Sorgerecht alleine geht eh schwer da muss er schonw irklich gute Gründe haben so einfach geht das nicht. Warum drehst du den Spieß nicht um? Beantrage du das Sorgerecht.
    Hässlich scheint das bei dir die ganze Zeit schon zu sein da kommts darauf auch nicht mehr an.

    Ich habe das Sorgerecht ja bereits. Das alleinige. Er wollte erst das gemeinsame und nun scheinbar will er das alleinige haben bzw. dass das Gericht mir das Kind entzieht und das Sorgerecht ihm überträgt.

    Habe gerade neues erfahren.


    Der Kindesvater hat einen Brief ans Gericht geschickt und das ALLEINIGE Sorgerecht beantragt. Die Überschrift des Briefes lautet: "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist"
    In dem Brief schreibt er auch, dass ich ihm das Kind entrissen hätte, anstatt den Kleinen bei ihm zu lassen und alleine zu meinen Männern (aha?) zu ziehen...


    Ich bin gerade sprachlos.


    Gibt es denn ein Konzept wie das nach dem Umzug funktionieren könnte ?


    Nein bisher nicht. Wie gesagt habe ich ihm einige Vorschläge gemacht wie beispielsweise, dass wir uns den Weg teilen könnten. Einer holt, der andere bringt. Oder aber ich überweise ihm monatlich die Hälfte des Kindergeldes, damit seine Fahrtkosten gedeckt sind. Aber er hat alles abgelehnt und besteht darauf, dass ich mit dem Kind in der Stadt bleibe. Ich kenne in dieser Stadt allerdings außer ihm niemanden, habe keinerlei Unterstützung und auf ihn war bisher auch nie Verlass. Inzwischen bin ich auch bereits umgezogen nachdem er die Morddrohungen geäußert hat.


    Nur um die Situation einordnen zu können:
    Geht es dabei um eine geringe Entfernung ? Oder z.B. um mehr als 100 km ?


    Es sind knapp 80Km Entfernung. Ich hatte ihm auch einige Vorschläge gemacht wie wir den Umgang zukünftig regeln können, indem ich ihm beispielsweise auf dem Weg entgegenkomme oder ihm die Hälfte des Kindergeldes überlasse, damit er die Fahrtkosten gedeckt bekommt...wurde von ihm alles abgelehnt. Begründung war unter anderem, dass seine Wohnung (1-Zimmerwohnung) für den Umgang sowieso nicht geeignet wäre und dieser somit weiterhin bei mir stattfinden soll. Ebenso will er nicht, dass sein Kind im selben Haushalt lebt wie mein Partner. Darauf folgten auch haufenweise Missbrauchsvorwürfe gegen meinen Partner...

    PS.


    Als er zum Gerichtstermin geladen wurde wegen der Umgangsregelung, hat er auch prompt reagiert und meinem Anwalt ein Schreiben geschickt indem er äußerte, dass er keinen Umgang haben möchte. Ebenfalls hat er dies dem involvierten Jugendamt so mitgeteilt. Erst vor 2 Wochen hat er diesbezüglich seine Meinung wieder geändert und sich ebenfalls einen Anwalt genommen und möchte jetzt doch Kontakt haben. Sehr wechselhaft...

    Danke, Grace :)


    Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Kindesvater damit nicht durchkommen wird. Allerdings hat er inzwischen auch zum Gegenschlag ausgeholt und unterstellt mir, ich hätte ihn verbal angegriffen und übelst beschimpft, weswegen er sich nicht anders zu helfen wusste als mit der Morddrohung. Das ist allerdings gar nicht wahr. Ich hatte mich stets um eine möglichst sachliche Kommunikation zum Wohle des Kindes bemüht, die mit ihm aber überhaupt nicht möglich war. Er ist launisch und extrem impulsiv.

    Hallo liebes Forum,


    der Vater meines Sohnes (18 Monate alt) und ich sind inzwischen etwas über 1 Jahr getrennt. Wir waren nie verheiratet und ich habe zurzeit noch das alleinige Sorgerecht. Umgang fand immer sehr spontan statt, da der Kindesvater sich nicht auf eine geregelte Umgangsvereinbarung einlassen wollte. Seit ich in einer neuen Partnerschaft lebe, wurde die Situation zwischen uns immer prekärer. Er beleidigte mich und meinen Partner am laufenden Meter. Trotzallem habe ich ihm immer den Kontakt zu unserem Kind ermöglicht. Sprich, so ziemlich jedem spontanen Umgang zugestimmt damit Vater und Sohn eine Beziehung aufbauen können.
    Als ich ihn darüber informiert habe, dass ich mit dem Kind zu meinem Partner ziehen möchte, sind bei ihm wohl alle Sicherungen durchgebrannt. Es kamen Aussagen wie, ich wäre sein Eigentum und hätte kein Recht umzuziehen und ihm sein Kind zu nehmen bis hin zu extremistischen Äußerungen. Ich hatte darüber auch einen Thread hier eröffnet. Er hat Ende Juli das gemeinsame Sorgerecht beantragt.


    Im August war unser Sohn bei ihm und er schrieb mir frühmorgens, dass wenn ich umziehe, er mich und meinen Partner umbringen wird. Ich habe daraufhin Anzeige erstattet und mein Kind mit Hilfe der Polizei bei ihm abgeholt. Ebenfalls habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der ein Kontaktverbot erwirken konnte und einen Antrag beim Familiengericht auf Umgangsregelung gestellt. Der Gerichtstermin ist demnächst an dem sowohl der Umgang wie auch der Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht verhandelt werden soll.


    Hat jemand Erfahrung ob es überhaupt denkbar ist, dass seinem Antrag stattgegeben wird obwohl wir nicht miteinander kommunizieren können? Laut Gerichtsbeschluss darf er mich ja nicht mehr kontaktieren...


    Liebe Grüße
    Kady

    Ein Vorschlag der hier wahrscheinlich auf wenig Gegenliebe stoßen wird:
    Zieh um, solange du noch das ASR hast!

    Der Umzug ist bereits geplant. Ich habe meine Wohnung auf Ende Oktober gekündigt, werde allerdings noch diesen Monat umziehen. Ich möchte das auch so schnell wie möglich erledigt haben, auch wenn ich dadurch erstmal in finanzielle Schwierigkeiten gerate.

    Hallo liebes Forum,


    ich bin gerade ziemlich durch den Wind. Mein Sohn ist 16 Monate alt und ich hatte bisher das alleinige Sorgerecht. Mit dem Kindsvater war ich nie verheiratet und habe mich letztes Jahr kurz nach der Geburt von ihm getrennt. Die Situation zwischen uns war seither immer sehr schwierig, obwohl ich stets bemüht war, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu ermöglichen. Sprich, Umgang hat immer bei mir zuhause stattgefunden, trotz andauernder Beleidigungen und heftigen Aussagen seitens des Kindsvater sowohl gegen mich als vor kurzem auch gegen unseren Sohn. Seither habe ich den Kontakt auf ein Minimum beschränkt.
    Nun ist es so, dass ich seit geraumer Zeit einen neuen Lebenspartner habe und mit meinem Sohn in dessen Nähe ziehen möchte ca. 70Km entfernt. Darüber habe ich den Kindsvater auch in Kenntniss gesetzt. Seit er weiß, dass ich in einer neuen Beziehung bin, wurde die Situtation zwischen uns noch schlimmer. Da kommen unhaltbare Vorwürfe gegen meinen neuen Partner, wie Missbrauch und Misshandlung, etc. Auch meinte er, dass unser Sohn nun nicht mehr sein Kind wäre und er keinerlei Kontakt mehr haben möchte. Diese Haltung ändert er seither auch ständig. Mal will er Kontakt, dann dreht er wieder durch und will nichts mehr mit seinem Sohn zu tun haben.


    Letzte Woche hatte er mich per WhatsApp darüber informiert, dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragen will. Daraufhin folgten ziemlich heftige Aussagen wie Adolf Hilter wäre sein Vorbild und er würde kämpfen und und "radikal für die totale Vernichtung des weißen Teufels" kämpfen. Was immer das auch bedeuten mag. Er ist halbdeutsch-halbafrikaner... zum besseren Verständnis. Ebenso meinte er, dass er jetzt Moslem wäre und wir Frauen überhaupt nichts zu sagen hätten und ich zu tun hätte was er sagt.


    Heute war er nun kurz hier, weil er mit dem Kind spazieren gehen wollte. Er informierte mich mündlich drüber, dass er letzte Woche das gemeinsame Sorgerecht beantragt hätte beim Amtsgericht, mit der Begründung, dass sowohl ich als auch unser Sohn sein Eigentum wären und es ihm zustehen würde. Darauf folgten noch Äusserungen, dass er unseren Sohn zum Moslem erziehen wolle, damit er gegen die "Weißen" kämpft...


    Als ich ihm daraufhin erwiderte, dass ich gegen das gemeinsame Sorgerecht vorgehen werde, ist er ziemlich ausgetickt. Er sagte zu unserem Sohn wiederholt, dass es nun nicht mehr sein Kind ist und er nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte und er keinen Cent Unterhalt bezahlen werde, weil er nach dem Studium ins Ausland gehen wird. Daraufhin ist er abgehauen.
    Aber so wie ich ihn kenne, wird er diese Aussage auch wieder zurückziehen in den nächsten Tagen und Kontakt haben wollen.


    Ich bin ziemlich sprachlos über so ein Verhalten und frage mich ernsthaft, ob dieser Kerl nicht eine Kindeswohlgefährdung für meinen Sohn darstellt. Am liebsten würde ich den Kontakt komplett abbrechen, aber weiß nicht, ob das möglich ist, weil er ja ein Umgangsrecht hat.


    Hat jemand einen Ratschlag für mich wie ich mit dieser Situation umgehen soll? Kann ich das gemeinsame Sorgerecht überhaupt verhindern?